Pilzvergiftung unter Flüchtlingen


  • Interessant finde ich den Hinweis auf Seite 9:
    "Vergiftungen mit Pilzen müssen gemeldet und dokumentiert werden"

    http://www.bfr.bund.de/cm/350/risiko_pilze.pdf


    Gruß Alis

    Hallo in die Runde,

    aus gegebenem Anlass nochmal im Archiv gewühlt: Diese Aussage beruht auf Gesetzen der DDR, da war das Vorschrift und hier wahrscheinlich leider nur der Wunsch der Vater des Gedankens. Nicht nur die eindeutig geregelte Zuständigkeit als auch eine aussagekräftige Statistik waren von grossem Nutzen bei solchen Fällen.

    VG P. P.

  • Hallo an alle,


    sicherlich war die Organisation von Pilzberatung und Vergiftungsmeldung in der DDR weitaus besser organisiert als heute.


    Nichtsdestoweniger geht das Bundesamt für Risikobewertung in Berlin auch heute davon aus, dass es sich bei Pilzgiften um gefährliche Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes handelt, und leitet daraus eine Meldepflicht nach §16e ChemG ab. Sie bekommen auch einzelne Meldungen. Zumindest war das mein Fazit vor ein paar Jahren, als ich mit einer Mitarbeiterin sprechen konnte.


    Den meisten Ärzten ist die Meldepflicht aber vermutlich gar nicht bewusst.


    Grüße,


    Wolfgang

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