Pilzbestimmung Hilfe

  • Hallo. Kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin ziemlich unkundig in Sachen Pilze und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann in der Pilzbestimmung. Ich trage mich mit dem Gedanken, mich mit den faszinierneden Pilzen näher zu befassen, kanne mich aber noch nicht so aus. Bilder von meinem Fund habe ich angehängt. Kann man diese Pilze auch essen ? Vielen herzlichen Dank für die sachkundige Hilfe.

  • Hallo Jager,


    Bild 1,3,4 zeigen wahrscheinlich eine Art aus der Gattung Hallimasch, die Bilder 5,6 drei Maronenröhrlinge.


    Eine Essensfreigabe anhand von Bildern kann es aber nie geben:

    • die Bestimmung bleibt unsicher, weil nicht alle Merkmale auf einem Foto sichtbar sind
    • meistens zeigen die Bilder auch nicht alle gesammelten Pilz-Fruchtkörper, sondern nur einzelne (und die übrigen können was anderes sein)
    • Anhand von Bildern kann man den Zustand/Frischegrad von Pilzen schlecht beurteilen. Viele Vergiftungen kommen von zu alten oder verschimmelten Pilzen.
    • versicherungsrechtliche Gründe, denn wer hier Auskunft gibt, ist als Sachverständiger der DGfM versichert

    Viele Grüße,



    Wolfgang Prüfert

  • Hallo Peter,
    ich denke der Punkt allein ist komisch, aber man muss es im Gesamtem sehen mit Überschrift:

    Zitat

    Eine Essensfreigabe anhand von Bildern kann es aber nie geben:


    die Bestimmung bleibt unsicher, weil nicht alle Merkmale auf einem Foto sichtbar sind
    meistens zeigen die Bilder auch nicht alle gesammelten Pilz-Fruchtkörper, sondern nur einzelne (und die übrigen können was anderes sein)
    Anhand von Bildern kann man den Zustand/Frischegrad von Pilzen schlecht beurteilen. Viele Vergiftungen kommen von zu alten oder verschimmelten Pilzen.
    versicherungsrechtliche Gründe, denn wer hier Auskunft gibt, ist als Sachverständiger der DGfM versichert


    Natürlich ist es bei Vergiftungen im Vorfeld schön wenn man Bilder gekommt um sich auf den Fall einzustellen, aber wie Wolfgang schon schrieb keine Speisepilzberatung mit Bildern,
    viele Grüsse
    Matthias

  • Hallo Peter,


    hier die Erklärung in Langform für die PSV(DGfM), so wie es meinem aktuellen Verständnis entspricht:


    Die DGfM-Versicherung greift auch bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten eines Einzelnen (wie z.B. eine Essensfreigabe per Foto).


    Das geschäftsführende Präsidium hat aber sicherzustellen, dass fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten nicht regelmäßig und wiederkehrend vorkommt. Das wäre eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, für die letztendlich das geschäftsführende Präsidium persönlich (!) haftet.


    Wenn also ein PSV hier eine falsche Essensfreigabe tätigen würde, würde die Versicherung den Schaden begleichen. Wenn aber hier im Forum mehrfach solches Verhalten ohne Widerspruch erfolgen würde, könnte sich die Versicherung ggf. die Schadenssumme von meinem privaten Konto (u.a.) zurückholen.


    Mir ist zwar kein ähnlicher Referenzfall bekannt, aber ich muss auch nicht derjenige sein, der es mal vor Gericht klärt, denn die Versicherung hat garantiert den besseren Anwalt.


    Gruß,


    Wolfgang

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