Musterprüfung DGfM

  • Angeregt durch den Beitrag "Was hat die DGfM da wieder gemacht ..." in der jüngsten ZfM habe ich mal die eingestellte Musterprüfung angeschaut und frage: Was hat die DGfM da wieder gemacht?


    Frage 13 lautet: "Was ist laut Waldschutzgesetz zwischen März und November im
    Wald untersagt?"

    Meine Frage lautet, was ist gemeint? Ein "Waldschutzgesetz" gibt es in Deutschland gar nicht. Gemeint könnte allenfalls das "Bundeswaldgesetz" sein. Im Bundeswaldgesetz gibt es aber generell keine Verbotsbestimmungen. Was nun?



    Frage 15 lautet: "Wie lautet die Stäublingsregel ...?" Kann sein, dass irgendjemand mal in seinen Vorträgen eine "Stäublingsregel" als Eselsbrücke definiert hat. Offiziell gibt es aber weder das Wort und schon gar nicht gibt es eine irgendwo offiziell definierte "Stäublingsregel". Was soll diese Frage bewirken? Klar machen, dass man entgegen aller Beteuerungen doch erst zu einem DGfM-Ausbilder muss, damit man dessen Eselsbrücken kennt?


    Und Suggestivfragen, wie die dazwischen stehende 14. a la "Wächst das Stockschwämmchen nur auf Laubholz" sind dann wohl doch ein wenig zu primitiv. Die Frage sollte dann lauten: "Auf welcher Art von Holz wächst das Stockschwämmchen"


    Gibt es eigentlich den kompletten Fragenkatalog irgendwo zur Ansicht?

  • Hi Peter,


    ... ui, ich fürchte, Du hast Recht und an ein paar Stellen muss da noch nachgearbeitet werden.
    Ich habe Deine Fragen an die Zuständige adressiert.


    Die Beispielprüfung soll aber nur einen Eindruck davon vermitteln, auf welchen Schwierigkeitsgrad sich ein potentieller Prüfling einlassen muss. Den komplette Fragenkatalog gibt es nicht öffentlich (vor allem nicht mit Antworten), denn manche "Auswendiglerner" hätten sonst einen deutlichen Vorteil vor den "Verstehern".


    Viele Grüße,



    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    danke für die Antwort.


    Ich will gern erklären, warum ich zur Angabe, dass man das "Auswendiglernen" nicht fördern will und auf "Versteher" setzt, Bedenken habe.


    Was Anastomosen (Frage 1 der Musterprüfung) sind und was ein Kollar (Frage 2 der Musterprüfung) ist, wird man zunächst erst einmal lernen müssen. Da gibt es nichts zu verstehen.


    Wenn man über Jahre mit der Mykologie zu tun hat, wird man das natürlich auch wissen, weil man mit den Begriffen stets konfrontiert wird.


    Wenn man die Fragen nicht vorher veröffentlichen will - womit ich u. U. einverstanden bin - dann muss man definieren, was ein PSV können und wissen muss.
    D. h. ein potentieller Prüfling muss vorher wissen, was man von ihm an Wissensumfang erwartet. Nicht Stück für Stück sondern mindestens in einer Sachbeschreibung.
    Diese - absolut kritik- und verbesserungswürdige - Umschreibung gab es in der alten Richtlinie. Sie ist durch nichts gleichwertiges, aber besseres, ersetzt worden.


    Wenn man also jemanden als PSV prüfen will, dann muss doch zunächst klar sein, welches Wissensniveau muss vorhanden sein. Der potentielle Prüfling muss also irgendwo einen Anhaltspunkt haben und sich selbst im Vergleich mit den definierten Anforderungen einschätzen können.
    Erst anhand des Fragebogens in der Prüfung festzustellen, dass man sich wohl selbst völlig überschätzt hat, dass hier mit einem mal Fach-Begriffe abgefragt werden, spezielle Gesetzeskenntnis gefordert ist, Biotopkenntnisse erforderlich sind - das geht meines Erachtens nicht. Woher soll der potentielle Prüfling also wissen, dass man das von ihm wissen will und vor allem in welchem Niveau man das von ihm wissen will?


    Der allgemeine Hinweis - wie er in der Richtlinie steht:


    "Der schriftliche Teil enthält Fragen aus Systematik, Morphologie, Anatomie,
    Toxikologie und Ökologie und kann durch weitere Teile der Prüfungsinhalte (siehe
    1.2) ergänzt werden."


    "über Bundes- und Landesnaturschutzrecht, Bundes- und Landeswaldrecht,
    Rote Listen"


    dürfte so in dieser allgemeinen Umschreibung auch bei einer Masterprüfung zum Uniabschluss für einen Berufsbiologen oder als Prüfungsinhalt für das 1. Staatsexamen eines Juristen stehen.

  • Hallo Peter,


    mit den Begriffen "Kollar", "Anastomosen" und ähnlichen wird jeder konfrontiert der etwas umfangreichere volkstümliche Bücher benutzt wie den Laux, den Gerhardt oder den Bon, um nur die zu nennen die mir spontan einfallen. Man muss also beileibe nicht jahrelang Mykologie betreiben um damit konfrontiert zu werden.


    Ansonsten ist zu sagen, dass ein Leitfaden gerade am entstehen ist - so mein Kenntnisstand bis zum Ausscheiden aus dem FA, was aber naturgemäß noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Dass die Umstellung der Prüfung auf einheitliche, automatisch erstellte Prüfungen schon vorher kam, mag zunächst nachteilig erscheinen, ist es aber meiner Meinung nach nicht, denn erstens hat sich für die Prüflinge faktisch so gut wie nichts an der Prüfung wirklich geändert, und zweitens vermittelt die Musterprüfung einen besseren Eindruck von der Prüfung als dass der Leitfaden vorher getan hat. Insofern möchte ich durchaus behaupten, dass die Situation besser geworden ist, aber natürlich noch nicht gut. Daher wird Kritik sicherlich auch als berechtigt empfunden, wenn sie etwas konstruktiver und positiver formuliert würde sogar gern gehört werden.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    ich hoffe ich treff´ jetzt den richtigen Ton und niemand fühlt sich persönlich beleidigt:


    Meine Kritik an der PSV - Richtlinie und den damit im Zusammenhang stehenden Anlagen kann ich allerdings nicht positiv formulieren und sie soll dort auch gar nicht helfend sein. Meine Kritik an dieser Richtlinie ist tatsächlich nach meinem eigenem Empfinden eine Fundamentalkritik - für mein Empfinden ist selten etwas so daneben gegangen.


    Mit dieser Meinung mag ich komplett allein stehen und da sind ganz logischerweise auch alle die daran beteiligt waren, komplett anderer Auffassung und logischerweise ist auch das komplette Präsidium anderer Auffassung, denn dort wurde die Richtlinie ja bestätigt und ist nun eine rechtsgültige Richtlinie. Mir ist bewusst, dass man sich bei den Erarbeitenden und bei den Verabschiedenden darüber Gedanken gemacht hat, aber das ändert absolut nichts an meiner Auffassung. Ich will das auch gern begründen, will das aber auch nicht zu ausschweifend machen, weil ich keinerlei Ambitionen mehr hege, mich da an irgendeiner Stelle zu engagieren. Trotzdem darf ich hoffentlich noch kritisieren.


    Dass die Richtlinie, die nun eine "Richtlinie für die Prüfung, Tätigkeit und Weiterbildung der
    Pilzsachverständigen" ist und die "Prüferordnung" der satzungsgemäß formulierten Aufgabe "Die DGfM bildet in von ihr anerkannten Einrichtungen die Pilzsachverständigen aus, prüft sie und bietet Fortbildungsveranstaltungen an. Diese gelten für Pilzsachverständige als verpflichtende Maßnahmen. Eine Prüfungsordung regelt Verlauf der Ausbildung und Prüfung. " nicht mehr entspricht, hatte ich bereits in einem anderen Thread beschrieben.
    Weder wird man die Prüfer wohl als "Einrichtung" definieren können, noch wäre damit der satzungsgemäßen Aufgabe, dass die DGfM Pilzsachverständige ausbildet, entsprochen.


    Wenn man die Ausbildung gar nicht mehr als Aufgabe sieht wird man auch schwerlich der satzungsgemäßen Aufgabe Die DGfM strebt die staatliche Anerkennung der Pilzsachverständigen an. gerecht werden können.


    Wie soll ich jetzt positiv oder helfend formulieren, dass diese Richtlinie der Satzung komplett widerspricht und m. M. nach so nicht vom Präsidium hätte verabschiedet werden dürfen?


    Die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder hat vor genau 2 Jahren in Mainz in einer lang anhaltenden Diskussion genau das aber so gewollt. Also hätte doch der Wille des PSV-Ausschusses und des Präsidiums, diese Ziele nicht mehr so verfolgen zu wollen, wie sie satzungsgemäß formuliert sind, zu einer zu zunächst zu führenden Diskussion mit dem Mitgliedern, cor allem aber den PSV und den Referenten führen müssen.


    Diese Diskussion wurde nicht geführt. Und das angesichts der Tatsache, dass das PSV - Wesen seit Jahren ein hochemotionales Thema ist.


    Und nun kommt eine fast schon grotesk anzumutende Stellungnahme (Verzeihung, auch hier vermag ich nicht hilfreich und positiv zu formulieren) in der aktuellen ZfM:


    -Referentenrichtlinie ist zwar abgeschafft aber Referenten gibt es weiterhin (für Prüfung und Weiterbildung sind sie nicht mehr verantwortlich) ??- meine Frage: was ist ein Referent der DGfM (wo ist das definiert; man möge mir bitte nicht antworten, in einer nicht mehr existenten Richtlinie) und wenn man sich weiterhin Referent der DGfM nennen darf, dann möchte ich wissen, wie werd´ ich Referent? Wenn xy so eine Bezeichnung führt, muss es auch Möglichkeiten für xz geben?


    - "die DGFM hat mit dieser Novellierung die lange und von vielen Seiten geforderte Öffnung, oft Anerkennung anderer Ausbildungen genannt, vollzogen" - ??? Es spielte auch bislang überhaupt keine Rolle und war auch nie Vorbedingung, dass man vor der Prüfung eine Ausbildung in einer sogenannten Ausbildungsstätte besuchen musste. Diejenigen die bislang Prüfungen abgenommen haben, hatten es oft mit externen Anmeldungen zu tun von Leuten die vorher gar nicht in ihrem Kurs waren. Kurioserweise hat diejenige die diesen Satz geschrieben hat, ihre eigene PSV-Prüfung nach der alten Richtlinie auch nach rein autodidaktischer Ausbildung gemacht - warum wird also wider besseren Wissens so ein Unsinn geschrieben? Gleich im nächsten Absatz ist dann schon formuliert, dass auch wie bislang schon autodidaktisch, im Verein oder Arbeitskreis oder in diversen Kursen angeeignetes Wissen für eine PSV - Prüfung ausreichend war.



    Nun ist diese Richtlinie nun einmal so formuliert, dass Sie wie ein unanfechtbares Gesetz anmutet. "Rechtsmittel werden ausdrücklich ausgeschlossen" steht da. Wenn denn zu solch scharfen Formulierungen gegriffen wird, dann muss man sich auch mit ebensolchen Maßstäben messen lassen. Die Verantwortlichen hatten es in der Hand typische und hundertprozent eindeutig beantwortbare Fragen als Musterprüfung auf der web-Seite zu veröffentlichen. Ich gehe davon aus, gerade die Fragen hat man sich sehr sorgfältig angesehen und veröffentlicht, weil sie zum einen das Niveau verkörpern sollen und zum anderen natürlich auch die Art und Weise der zu erwartenden Fragestellung. Und wenn dann nach Gesetzesinhalten von Gesetzen gefragt wird, die es nicht einmal gibt, dann muss man damit leben, dass ich dann wirklich gar nicht mehr helfend und positiv in diesem Mitgliederforum, das für PSV gedacht war, schreibe.



    Der überhaupt einzige, der sich öffentlich im Mitgliederbereich über die seiner Meinung nach komplett daneben gegangene grundlegende Reform des PSV-Wesens äußerte, bin wohl ich. Damit kann ich durchaus zurechtkommen, muss aber eben auch einsehen, dass das eine Einzelmeinung ist. Damit würde ich die Diskussion meinerseits gern beenden - ich hatte Sie ja auch angefangen. Selbstverständlich aber werde ich andere Meinungen hier gern lesen, nur äußern werde ich mich künftig dazu nicht weiter. Die 95 % der Mitglieder, die sich nie zu irgendetwas hier im Forum äußern leben wirklich echt ruhiger und ich denke mittlerweile, dass das vielleicht sogar erstrebenswerter ist.


    Beste Grüße Peter

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