Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich des März-Schnecklings.
In der Positivliste (Speisepilze) der DGfM steht der März-Schneckling unter "§§", was laut Index auf uneingeschränkten Artenschutz hindeutet.
Ist das Sammeln des März-Schnecklings nun verboten oder nicht? Dass er unter "freiwilligen Sammelverzicht" RL2 steht, versteht sich natürlich.
Grüße
Falke