Gedanken zur Pilzkartierung allgemein

  • Liebe Pilzfreunde,


    ich habe mir in letzter Zeit viele Gedanken zum Thema Pilzkartierung gemacht und möchte versuchen, ein paar wenige Aspekte meiner eigenen, persönlichen Ansicht darzulegen.


    Als ich selber anfing zu kartieren, war gerade der Verbeitungsatlas der Großpilze am Entstehen. Ich wurde also quasi aktiv, als das große Projekt schon durch war. Nur warum hatte ich damals begonnen, Pilzfunde einzuschicken (am Anfang noch handschriftlich)? Nun, ortsbezogene Angaben zum Vorkommen von Pilzen dienen ja mehreren Zwecken.


    Beispiel 1: Neubearbeitungen von Roten Listen. Ohne Datengrundlage kann man nicht entscheiden, ob Arten rückläufig sind oder zunehmen.


    Beispiel 2: Vertragsnaturschutz. Man hört es immer wieder in den Medien. Ein Bauprojekt wird geplant und es werden Umweltverträglichkeitsstudien eingeholt. Welche Organismengruppen werden dort berücksichtigt? Pflanzen und diverse Tiergruppen (seien es Amphinien, seien es Käfer, Libellen...) aber praktisch keine Pilze.


    Beispiel 3: Als datengrundlage für Forschung. Stichwort ökologische Kartierung, für die sich Krieglsteiner stark gemacht hatte. Wozu soll man denn so viele Umweltdaten erheben, die Waldgesellschaft bestimmen, den Boden-pH-Wert angeben (und viele weitere Punkte), wenn die Daten nicht diesbezüglich ausgewertet werden dürften.


    Zunächst aber zu Beispiel 2:
    Warum werden Pilze nicht oder kaum berücksichtigt? Es fehlt einfach die Datengrundlage. Haben denn die Naturschutzbehörden in ihren Datenbanksystemen Kartierungsdaten zum Thema Pilze? Wie soll dann auf die Schnelle geprüft werden, ob bei einem Bauprojekt eine Pilzart gefährdet würde? Eben - gar nicht, es sei denn, es wird explizit ein Mykologe beauftragt. Und der müsste aber vor Ort neu kartieren, da er ja auch keinen Datenbankzugriff hätte. Die Botaniker können hingegen - wenn sie Glück haben und die Fläche wurde früher begangen - auf die Biotopkartierungen zuückgreifen.


    Als ich kartiert hatte, kam ich gar nicht auf die Idee, ich könnte oder sollte die Nutzungsmöglichkeiten meiner eingegeben Daten beschränken. Wozu mache ich mir dann überhaupt die Mühe, die Daten an eine Zentrale zu schicken? Für mich allein kann ich sie auch lokal auf meinem eigenen PC verwalten. Im Gegenteil - ich wäre ja froh, wenn meine Mühe sich irgendwie lohnen würde und auch meine Datensätze dazu führen würden, eine bessere Einschätzung der Gefährdung einer Art vornehmen zu können oder die Art gar vor Arealvernichtung schützen zu können und ebenso dabei der Grundlagenforschung zuzuarbeiten.


    Was ist denn der Grund dafür, dass sich in Deutschland überhaupt Vereine gründen? Einfach: Gemeinsam kann man mehr erreichen.


    Mich stimmt es sehr traurig, wenn ich mitbekomme, dass manche Datensätze aus den Kartierungsdatenbanken gelöscht werden müssen, weil jegliche Verwendung der Daten nachträglich untersagt wird.


    Da ich persönlich immer nur idealistisch kartiert habe und die abgegebenen Datensätze weder zurückziehen möchte, noch die Nutzungsmöglichkeit derselben einschränken lassen möchte, sehe ich die Lage vielleicht zu idealistisch. Und zugleich zu pessimistisch... Warum gibt es keine FFH-Pilze? Warum werden Pilze im Naturschutz kaum berücksichtigt? Es gibt so viele Baustellen. Wenn wir uns jetzt sogar gegenseitig blockieren würden, indem wir selber keine oder nur eingeschränkte Daten zur Verbreitung von Pilzen austauschen könnten/würden, dann könnte ich kaum von Dritten erwarten, Pilze vermehrt in den Naturschutz einzubeziehen.


    Im Moment scheinen wir recht weit davon entfernt zu sein und ich befürchte, dass wir ein paar Jahre an Zeit verlieren bzw. schon verloren haben.


    Ich selber werde dennoch weiter Daten eingeben und werde diese auch weiterhin in keiner Weise bezüglich ihrer Nutzung einschränken. Ich hoffe, dass diese Haltung von vielen geteilt wird. Sollten sich die meisten für eine Einschränkung entscheiden, fürchte ich, dass wir die Ziele der Kartierung an den Nagel hängen können.


    Dies sind nur ein paar Gedanken meinserseits. Diskussionen dazu - auch und gerade bei konträrer Meinung - sind herzlich willkommen.


    LG
    Christoph

  • Hallo Christoph, hallo Pilzfreunde,


    bin gelinde ausgedrückt überrascht, dass einige Melder ihre Datensätze nachträglich in der Nutzung einschränken wollen - ich hoffe der Anteil jener Melder ist gering? Persönlich respektiere ich zwar eine solche Entscheidung, kann sie aber nicht nachvollziehen. Denn es macht in meinen Augen keinen Sinn, Pilzfunde zu erfassen, wenn die Daten nachher nicht ausgewertet werden dürfen. Weshalb haben jene Melder dann ihre Zeit und Mühe investiert, ihre Funde zu melden - worin bestand bzw. besteht ihre Motivation?


    Für mich war seit jeher klar, dass meine Kartierungsdaten allen Interessierten uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung stehen - davon ging ich auch bei den Datensätzen anderer Melder aus. Eine Hand wäscht die andere: Ich melde meine Pilzfunde und kann in Gegenzug auf die Meldungen anderer Pilzfreunde zugreifen. Offen gestanden habe ich auch so manche DB-Abfrage der Online-Kartierung in den ein oder anderen Artikel aus meiner Feder einfließen lassen und mir bislang nichts Böses dabei gedacht. Ich hoffe, dass ich mir diesbzüglich auch in Zukunft keine Sorgen machen muss?
    Was jedoch m.E. diskussionswürdig ist: Die unentgeltliche Nutzung von frei abrufbaren Kartierungsdaten als Basis für bezahlte Arbeit. Hier könnte ich mir eine Lösung vergleichbar mit der Lkw-Maut auf dt. Autobahnen vorstellen: An den Betreiber wird eine Gebühr entrichtet, die dann zweckgebunden in den Ausbau des Erfassungssystems investiert wird. Inwiefern sich das in der Praxis umsetzen ließe, ist eine andere Sache. Nur ein Gedanke...


    Seit dem Beginn meiner Kartierungstätigkeit - wenn ich mich recht entsinne, habe ich meinen ersten Fund im Juni 2005 gemeldet - hat mich Axel Schillings Online-Kartierung überzeugt. Denn unmittelbar nach der Eingabe und Übermittlung der Funddaten kann der Datensatz per Datenbankabfrage eingesehen werden. Unterm Strich handelt es sich dabei um einen Echtzeit-Verbreitungsatlas - ein enormer Vorteil ggü. jedem gedruckten Atlas.
    Schwachstellen der bestehenden Online-Kartierung sind m.E. die fehlenden Schnittstellen zu anderen Erfassungssystemen, die eingeschränkten Abfrage- und Darstellungsmöglichkeiten (einfach mal den Funktionsumfang mit dem des österreichischen Systems vergleichen), die fehlende Möglichkeit Koordinaten statt MTB- und Quadrant-Angaben einzugeben und nicht zuletzt das nicht im Hinblick auf Ergonomie optimierte Eingabeformular.


    Es gibt also genügend Baustellen, was die Kartierung anbelangt. Alles ist machbar. Aber durch die Nutzungseinschränkung von Datensätzen gerät das Fundament der Kartierung ins Wanken. Es macht daher wenig Sinn, ein Haus hochzuziehen, solange es nicht auf befestigtem Grund steht. Ich fände es daher sinnvoll, eine Nutzungsvereinbarung auszuarbeiten, in der klar geregelt ist, wie und in welchem Umfang die Daten genutzt werden dürfen. Dieser Vereinbarung muss künftig jeder Melder zustimmen, der seine Pilzfunde eingeben und übermitteln will - beim Onlineshopping muss man auch die AGB der Geschäftspartner akzeptieren. Wie es mit den bestehenden Daten aussieht, weiß ich nicht - bin weder Jurist noch auf Onlinerecht spezialisiert. Schlimmstenfalls muss man die bittere Pille schlucken und bestimmte Datensätze entfernen. Manchmal muss man eben einen Schritt zurück machen, um später zwei nach vorne zu treten.


    Jetzt erstmal einen Kaffee 8o


    Gruß, Andreas

  • Servus,


    ich verstehe das nicht. Welchem Ziel soll eine nachträgliche "Nutzungseinschränkung" dienen? Wollen die ihre Daten dann verkaufen? Und was heisst das? Müssen die Daten dann komplett entfernt werden aus den Datenbanken?


    Wenn ich die Daten für ein Kartierungsprojekt abgeliefert habe, sind es nicht mehr "meine" Daten sind, sondern "unsere", oder? Und wo sie schon gedruckt oder anderweitig veröffentlicht sind, lässt sich das sowieso nicht mehr rückgängig machen.


    Auf die Frage, wie man auf die Idee kommt, so etwas zu fordern, konnte ich nur eine Antwort finden, und die liegt auf der zwischenmenschlichen Ebene.


    Obwohl die Kartierung nicht mehr der Schwerpunkt meiner Beschäftigung mit Pilzen ist, möchte ich gerne meine Daten der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, auch online. Dazu starte ich noch einen eigenen Beitrag in diesem Unterforum.


    Gruß


    Helmut

  • Lieber Andreas, lieber Helmut,


    ich selber war in den Diskussionen zur der Datenrechtsproblematik früher nicht involviert. Daher hatte mich das Thema selbst überrascht. Ich dachte zunächst auch, dass das vornehmlich an zwischenmenschlichen Problemen liegen könne/müsse. Ganz so einfach ist es aber wohl nicht.


    Das Grundproblem dürfte der ungeklärte Status der Daten sein.


    Beispiel: Bin ich mir bei einer Bestimmung nachträglich nicht mehr sicher, so habe ich die Möglichkeit, den Datensatz wieder zu löschen. Habe ich aber dieses recht, so habe ich auch das Recht, mehrere Datensätze zu löschen?! Und wenn ja, dann auch alle?


    Anderes Beispiel für eine konstruktive Einschränkung der Nutzung...
    Kartierung soll ja (für Naturschutzzwecke) möglichst punktgenau erfolgen. Gebe ich aber z.B. meine Morchelplätze mit Hilfe von GPS-Koordinaten in eine Datenbank ein, dann hätte ich ja vielleicht Sorge, dass andere darauf zugreifen und meine Morchelstellen jetzt absammeln. Wäre die genaue Lokalität nur ausgewählten Stellen bekannt und würde die öffentliche Darstellung ungenauer erfolgen (z.B. auf MTB-Quadrantenebene), gäbe es wohl kein Problem.
    Das gilt auch für Pilztourismus bei extrem seltenen und schützenswerten Arten. Gebe ich die genaue Lage der Feuchtwiese an, möchten vielleicht Hundert Mykologen einen Beleg der Art im Privatherbar?


    Insofern verstehe ich durchaus, dass Nutzungsrechte eingeschränkt werden können/sollen. Rein prinzipiell finde ich aber, dass eine Gesellschaft, die die Daten zu vereinszwecken verwenden möchte und dafür auch investiert hat, indem z.B. Kartierungsprogramme erstellt wurden, dieses möglichstuneingeschränkt solle. Und ich bleibe auch dabei, dass z.B. meine Datensätze weiterhin frei verwendbar sind. Ich gehe da auch mit Andreas absolut konform.


    Sehr interessant finde ich jetzt den Gedanken von Andreas:



    Ich denke, hier liegt ebenfalls der Knackpunkt für Einige. Und das hat natürlich etwas mit Vertrauen zu tun, was wieder zu Helmuts Antwort zurückführt.


    Nun, werden die Datensätze für den Vertragsnaturschutz verwendet, dann verdienen natürlich Menschen Geld daran. Das wiederum finde ich persönlich aich richtig, denn sonst gäbe es ja gar keinen Vertragsnaturschutz. Kurzum: bekämen die Naturschutzbehörden die Verbreitungsdaten für den Naturschutz, so würden diese Landschaftarchitketurbüros zur Verfügung gestellt werden usw.


    Die Frage ist aber meiner Meinung nach viel mehr, wer damit Geld verdient. Würde jemand, der ehrenamtlich in der Kartierung beauftragt ist, gleich ob in oder außerhalb des Präsidiums, an den Daten verdienen können, dann wprde ich da natürlich einen Konflikt sehen. Führen die Daten aber dazu, dass jemand ein Gutachten verfasst, welches dem Schutz der Pilze dient und dafür Geld erhält, fände ich das absolut legitim. Kurzum: Ehrenamt und Hauptamt sollten sich nicht überschneiden.


    Die Verwendung der Daten zu wissenschaftlichen Zwecken würde ich persönlich (eigene Meinung) ebenfalls vollkommen öffnen. Warum sollen Wissenschaftler nicht beantragen können, Zugriff auf Verbreitungsdaten zu erhalten? Insbesondere für die Auswertung für Publikationen? Warum nimmt man eben Umweltdaten mit auf, wenn diese nicht verwendet werden dürfen?


    Ich hätte das früher auch niemals geglaubt, aber offensichtlich muss zukünftig für die Kartierung eine feste Vereinbarung unterschrieben werden, damit nicht nachträglich die Verwendung der gesammelten Daten negiert werden kann. Es steckt ja auch von Seiten der Sammelstellen der Daten Arbeit und Mühe dahinter. Und ohne Rechtssicherheit wäre es eben auch darum schade.


    Wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, wurden teils größere Datensätze gelöscht. Vermutlich werden nach jetzigem Stand weitere Datensätze, die mühevoll eingegeben wurde, aus der Datenbank gelöscht werden, was ich sehr schade finde.


    Übrigens: Wer das Kartierungsprogramm der DGfM genutzt hat, hat eigentlich der Rechteübergabe zugestimmt, da diese die Voraussetzung für den Erhalt der Software war. Nur stand das in den Nutzungsbedingungen, aber es gab dazu keinen eigenen, zu unterzeichenden Vertrag.


    Die Zeiten ändern sich...


    Zitat

    Manchmal muss man eben einen Schritt zurück machen, um später zwei nach vorne zu treten.


    Und genau das hoffe ich, Andreas. Ich weiß ja nicht, warum genau wer weshalb motiviert ist, Nutzungsmöglichkeiten der Daten einzuschränken. Aber vielleicht legt sich das problem in Zukunft und wenn alles gut läuft, kommt die Nutzungsmöglichkeit später wieder (neben vielen neuen Daten). Ich hoffe nur, dass ich niemals in die Situation komme, dass ich genau weiß, dass an einem Ort eine schützenswerte Art wächst, ich dies aber nicht benennen darf, wenn das Biotop zerstört werden solle. Meist ist es aber so, dass Biotopzerstörung einfach so passiert, ohne dass irgendwer die betroffenen Pilze schützen kann, weil ja (bis heute) die Naturschutzbehörden keinen Zugriff auf die Verbreitungsdaten haben und diejenigen, die die Daten haben, meist erst nach Beendigung der Genehmigungsverfahren von den Bauprojekten erfahren (wenn überhaupt).


    LG
    Christoph

  • Hallo Christoph,




    Zitat


    Die Frage ist aber meiner Meinung nach viel mehr, wer damit Geld verdient. Würde jemand, der ehrenamtlich in der Kartierung beauftragt ist, gleich ob in oder außerhalb des Präsidiums, an den Daten verdienen können, dann wprde ich da natürlich einen Konflikt sehen. [...]
    Kurzum: Ehrenamt und Hauptamt sollten sich nicht überschneiden.


    Dann müssen mindestens drei derzeit aktive Landeskoordinatorenstellen neu besetzt werden.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    wäre dem wirklich so, dann müsste vermutlich genau geklärt werden, inwieweit das auch für die Kartierer, die genau deswegen verunsichert sind, machbar ist. Ich glaube nicht, dass man mit Kartierungsdaten viel Gedl verdienen kann. Nur im Vertragsnaturschutz selbst kann man wohl davon leben (sage ich mal so). Und dort werden die Aufträge ja ausgeschrieben.


    Entsprechend muss das auch hier erfolgen.


    Falls Du Dich aber auf die Bearbeitung von Roten Listen, die ja auch auf Kartierungsdaten beruhen, beziehst, so glaube ich nicht, dass irgendjemand damit ein Problem hätte. Man braucht dafür eine hohe fachliche Kompetenz, weshalb potentielle Autoren von Roten Listen nicht leicht zu finden sind. Dann steckt da soviel Arbeit dahinter, dass niemand den Vorwurf erheben könnte, dass da jemand "Reibach" mit Kartierungsdaten macht. Und die Listen wiederum werden ja auch und gerade von den Kartierern genutzt (hoffe ich).


    Ich kenne die Landeskkordinatoren nicht alle persönlich, kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand davon seine Stellung ausnutzen würde. Aber genau deshalb muss das alles wohl sauber geklärt werden.


    LG
    Christoph

  • Hallo Christoph,


    ich hatte die Roten Listen nicht in Gedanken dabei. Die dürften ja kaum ohne Beteiligung weiterer Mykologen zu erstellen sein, auch regional nicht, und sie darüberhinaus von überregionalem Interesse. Geld kann man dabei auch nicht in großem Umfang verdienen.


    Anders sieht es meiner Meinung nach bei Gebietsbearbeitungen aus. Da kann durchaus auch ein fünfstelliger Betrag zustande kommen, und wenn man auf bereits erhobene Daten zurückgreifen kann, könnte man da ohne großen eigenen Aufwand glänzen. Die Problematik der Überschneidung von Ehrenamt und Geldverdienen betrifft (und betraf auch früher schon immer mal) auch Präsidiumsmitglieder bzw. außerhalb des Präsidiums ehrenamtlich für die DGfM tätige Leute. Mich z.B., Matthias Lüderitz oder Peter Karasch. Früher z.B. Walter Pätzold, Dr. Schmid und wenn ich recht informiert bin auch Prof. Langer. Ich finde es absolut wünschenswert und wichtig, dass hier klare Regelungen geschaffen werden. Denn verzichten kann die DGfM kaum auf die ehrenamtliche Tätigkeit aller Personen, die (auch) irgendwie mit Pilzen/Daten/Kertierungen/sonstwas Geld verdienen (ob viel oder wenig).


    Wie Du sagst, die Aufträge werden ausgeschrieben. Daher sollte auch klar sein, dass alle Bewerber auf so eine Ausschreibung dieselben Ausgangschancen haben. Ich gehe auch nicht davon aus, dass jemand seine Zugriffsmöglichkeiten auf die DGfM-Daten für gewerbliche Projekte ohne DGfM-Plazet benutzt oder benutzt hat.
    Aber solche Vorwürfe stehen doch immer mal wieder im Raum, siehe das DGfM-Rundschreiben letzten Oktober von Dr. Unterseher. Daher sollten wir auch nach außen hin von vornherein klar machen, unter welchen Voraussetzungen die DGfM-Daten für solche Projekte genutzt werden können - und dies muss natürlich für alle potentiell Interessierten gleich sein. WIE ihr das gestaltet, das wird sicherlich noch manche Diskussion erfordern. DASS es aber eine Regelung geben muss, im Interesse sowohl der Kartierer als auch der Datennutzer, das steht für mich fest.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Zusammen,


    da ist ja schon Einiges zusammen gekommen an Fragen und Argumenten.


    Meine Meinung zu einigen Punkten:


    1. Das von Christoph angeführte Beispiel der nachträglichen Datennutzungseinschränkung ist bedauerlich, nach meiner Kenntnis ein EINZELFALL (ein Kartierer mit zehntausenden Funddaten in DGfM2000, dessen persönliche Motive bislang unklar geblieben sind), aber eben legitim, weil die Datennutzungsrechte immer dem Melder gehören, wenn er sie nicht juristisch wasserdicht einem Dritten zur Nutzung überlassen hat. Soo wasserdicht war/ist die DGFM2000-Nutzungsvereinbarung m. E. wohl nicht, denn man kann solch weitreichende Dinge nicht im Kleingedruckten der Nutzungsvereinbarungen einer Software einseitig vereinbaren. Fakt ist, dass die Datenrechtediskussion sehr lange völlig unbeachtet
    war und erst in den letzten 18 Monaten an Bedeutung gewonnen hat, nachdem der früher übliche faire Umgang zwischen Datenlieferanten in den Ländern und Datenverwaltern bei der DGfM aus dem Gleichgewicht geraten war. Das wollen wir mit unseren Vorschlägen nun zum Nutzen aller Pilzfreunde ändern.


    2.

    Der Fachbeirat Funga Deutschland wird gemeinsam mit den DGfM-Landeskoordinatoren eine Nutzungsvereinbarung für Kartierungsdaten vorschlagen (geplant während der Tagung in Drübeck am 03.10.2012). Ein Entwurf zur Diskussion soll in der nächsten ZfM veröffentlicht werden. Der Vorschlag von Andreas Kunze ist auch schon in ähnlicher Form diskutiert worden. Wenn z. B. durch die Gesamtdatenhaltung der DGfM Projektgelder eingeworben werden, kommen diese ausschliesslich zweckgebunden wieder in die Förderung der Funga Deutschland.


    3. Thema "Geld verdienen" mit Kartierungsdaten.


    Die Roten Listen (Bundesebene Walter Pätzold, parallel ehrenamtlich als Vizepräsident der DGfM tätig, in den Bundesländern meist durch die DGfM-Landeskoordinatoren (Bayern 2010 z. B. Karasch & Hahn, Bayern 1990 durch Dr. Schmid, seinerzeit Präsident der DGfM) wären ja solch ein Beispiel oder auch die Ausarbeitung von Steckbriefen der Verantwortungsarten im Auftrag des BfN (W. Pätzold, nachgefolgt von A. Gminder und M. Lüderitz). Die Vergabe erfolgt i. d. Regel durch die Bundes-/Landesbehörden nach gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren. Die Vergütungen sind zumindest in der jüngeren Zeit so bemessen, dass man nicht von Verdienst, sondern Auslagen-/Aufwandsersatz sprechen muss bzw. nur Idealisten diese Jobs erledigen. Die am jeweiligen Vergabeverfahren beteiligten Mykolog(inn)en haben sich aufgrund ihrer langjährigen und für die DGfM rein ehrenamtlichen Tätigkeit ein entsprechendes Fachwissen erworben, das sie zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung befähigt. Ohne die ehrenamtlich zur Verfügung gestellten Daten Hunderter weiterer Kartierer wäre die Durchführung schlichtweg nicht möglich bzw. ohnehin nur Kaffeesatzleserei. In diesem Zusammenhang ist die Vokabel Geld verdienen einfach obsolet.


    Eine andere Sache ist z. B. die Datennutzung von Dienstleistungsbüros im Bereich Naturschutz. Diese mit Biologen und/oder Landespflegern besetzte Büros erhalten Geld für ihre Leistungen und müssen sehen, wie sie möglichst kostengünstig an naturschutzfachlich verwertbare Daten herankommen. Hier stecken wir mit den Pilzen aber in dem Dilemma, das diese meistens (noch) nicht relevant sind für die gesetzliche vorgeschriebenen Prüfungsverfahren (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauvorhaben). Wollen wir die Pilze also schützen, müssen wir sehen, das unsere Daten in Umlauf kommen. Wenn es uns gelingt, für die Bereitsstellung der Daten einen Auslagen/Aufwandsersatz (s. z. B. Pilze der Ammerseeregion auf der DGfM- bzw. BMG-Homepage) zu erhalten, können wir uns glücklich schätzen. Wenn nicht, müssen wir uns überlegen, was das kleinere Übel ist. Daten kostenlos bereitstellen oder z. B. zusehen, wie die letzten Promille über 150jähriger Buchen in Deutschland verheizt werden.


    Da die Pilze aber hoffentlich und m. Erachtens zu Recht naturschutzfachlich immer mehr an Bedeutung gewinnen werden und müssen, tun wir gut daran für die Zukunft eine einvernehmliche Datennutzungsregelung zu treffen.


    Guuds Nächtle, Peter

  • ein Kartierer mit zehntausenden Funddaten in DGfM2000, dessen persönliche Motive bislang unklar geblieben sind

    Hallo Peter,


    sucht jemand vom Präsidium bzw. in dessen Auftrag den persönlichen Kontakt zu dieser Person? Zehntausende Funddaten sind kein Pappenstiel, da wären ein persönliches Gespräch schon angebracht...


    Grüße, Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    wir werden uns natürlich weiterhin bemühen, das die Daten für die Gesamtdarstellungen frei gegeben werden. Ich denke, für die meisten Kartierer ist eine attraktive Darstellung ihrer Daten sehr wichtig. Dazu haben wir im Moment alle Chancen.


    Beste Grüße, Peter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!