rechtliche Frage

  • Hallo zusammen,
    der Regen nach der Dürre weckt in im Hoffnung, mal wieder Wiesencampignons zu finden.
    Sollte dies tatsächlich der Fall sein, darf ich die eigentlich dann einsammeln, oder muss ich den Grundstücksbesitzer fragen?
    Gibt es da eine rechtliche Regelung ähnlich wie beim Wald?
    Die Praxis sieht wohl so aus, dass man Korb und Messer zückt und wenn man einen Zaun übersteigt, das auf eigene Gefahr tut.
    Andererseits sind eher die Pilze hinüber, bevor man den Besitzter ausfindig gemacht hat und fragen kann.
    Aber wie gesagt, die Frage geht hier nach der Rechtslage.


    Ansonsten wäre es gut, auf der DGfM-Homepage eine Kopie oder Links zu den Waldgesetzen zu finden


    viele Grüße


    Alis

  • Hallo Alis,


    zu dem Thema habe ich mich 1994 in den DGfM-Mitteilungen von Heft 60/1 ausgelassen. Falls Du das nicht hast, ich hab es auch als Scan.
    Beste Grüße, Heinz Ebert

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