Pilzberatung am Telefon...

  • Hallo Birgit,


    zunächst: Ich kann nicht im Namen der DGfM schreiben, wohl aber im Namen der BMG. Nichtsdestotrotz kann ich versuchen, etwas Klarheit zu schaffen.


    Gnerell: Man muss - wie hier schon geschrieben wurde - zwischen einer Pilzberatung mit dem Ziel, die erkannten Arten zum Verzehr freizugeben und der Hilfe nach einem Verzehr unterscheiden. Bei dem ersten Fall muss ich als Pilzberater 100% sicher sein, dass die Bestimmung richtig ist.


    Bei einem Vergiftungs- oder Verzehrfall kann man oft nicht sicher bestimmen, da entweder der Pilz zu schlecht erhalten ist, man nicht das ausreichende Fachwissen hat, um einen angelutschten Pilz zu bestimmen. Ich kann beispielsweise ja auch ganze Kollektionen von Pilzen oft gar nicht bestimmen. In der Pilzberatung sage ich "kenne ich nicht". Hier aber soll ich etwas sagen.


    Weiterhin: Ich kann und darf nicht Entwarnung gben, da nie klar ist, was noch alles verspeist wurde. Insofern kann ich gar nicht fahrlässig handeln, auch nicht grob fahrlässig, wenn es nur um die Bestimmung geht. Der Arzt muss immer (!) nach Symptomatik gehen. Wäre ich hier haftbar, würde ich gar keinen Krankenhausfall betreuen wollen.


    Nehmen wir an, ich bekomme den Pilz, ich mikroskopiere sogar und irre mich im Urteil. War es fahrlässig, dann überhaupt eine Bestimmung versucht zu haben?


    Kann es fahrlässig sein, wenn ich z. B. an einem Foto sicher eine Psathyrella erkenne, nur weil es ohne Mikroskop geschah und nur optisch? Nein, Fahrlässigkeit sehe ich da nicht, ich bin aber kein Jurist. Würde ich jetzt aber empfehlen, jede weitere Behandlung abzubrechen, da ja nichts passieren könne, dann wäre das fahrlässig. Und da spielt es keine Rolle, wie ich den Pilz bestimmt habe.


    Zur Versicherung:
    Die Versiechrung der BMG regelt das über eine erweiterte Vereinshaftpflichtversicherung. Im Vertrag steht nirgends, dass Bestimmung nach Foto ausgeschlossen sei. Es wurde der Versichrung vorgelegt, welche Handlungen die Tätigkeit als Pilzberater umfassen und das wurde mit hinein genommen. Die Pilzsahcverständigen der BMG wiederum müssen mikroskopieren können und sich auch in der "Krankenhausmikroskopie" ausbilden lassen. Aber auch da steht nirgends im Versicherungsvertrag, was sie alles exakt dürfen, was nicht. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, kann nur ein Gericht klären.


    Die DGfM betreffend obliegt es dem aktuellen Vorstand, Auskünfte zu erteilen.


    Unabhängig davon: Wo liegt das Problem? Selbst wenn ein Pilz mit aller Mühe per Mikroskop bstimmt wurde, heißt das nicht, dass nicht weitere verspeist wurden. Und bei einem können wir uns sicher sein: Ich (und viele andere) können anhand eines Fotos einen Raukopf von einem Wiesenchampgnon unterscheiden. Genauso einen Grünen Knolli von einem Steinpilz. (Provokant ausgedrückt). Und sehe ich einen merkmalsarmen weißen Lamellenpilz auf dem Foto, dann geht es per Foto nicht. Aber dann kann ich trotzdem schonmal für diesen einen Pilz Orellanin ausschließen. Und auch das ist ein Information. Und was soll dann ein PSV tun, der nicht mikroskopieren kann? Mehr als sagen, dass es ein weißer Lamellenpilz ist, kann er auch nicht. Und ist es ein Trichterling mit Muscarin, dann merkt man das an den Symptomen sofort.


    Jede Pilzbestimmung im Vergiftungsfall (und Verzehrfall) ist nur ein Versuch, einzugrenzen, was passieren könnte. Im Grunde müsste man das gar nicht tun, da wie gesagt die Ärzte nach Symptomatik gehen müssen. Und bei Kleinkindern (und darum geht es) müsste man sonst jede Beratung ablehnen, weil die Kleinen nicht erklären können, dass sie wirklich nur diesen Pilz gegessen haben.


    Nimm den Fall, dass ein Erwachsner nur einen großen Fruchtkörper fand und den gegessen hat und das auch aussagt. Dann wird bezüglich der Bestimmung viel mehr Verantwortung auf den Schultern des PSV liegen. Gibt er dann "Entwarnung", weil der Pilz harmlos sei und irrt sich - und der Arzt hört mit einer Therapie auf - dann kann es kritisch werden. Insbesondere, wenn es per Foto passierte und das Urteil etwas wackelig wäre. Bei einer Entwarnung muss man wie beid er Pilzberatung 100% sicher sein.


    Noch ein letztes Beispiel:
    Verein für Pilzkunde München, Abschlussfeier der Pilzausstellung. Anruf wegen Vergiftung einer älteren Dame, aber alle PSV sind im Restaurant und nicht zuhause am Mikroskop. Lösung: Foto per Handy schicken. Und siehe da, ein Tigerritterling, mit Guttationstropfen! Ergo: Bstimmungsergebnis kam sofort retour per Handy, die Symptomatik passte auch dazu und gut war. Hätte die Dame noch eine andere Pilzart verzehrt (Mischvergiftung), wäre das auch bei einem Eiltransport des Ritterlings mit Polizei und Pipapo nicht herausgekommen, da man nur begutachten kann, was man vorliegen hat.


    Ich wiederhole: ich halte es für unverzichtbar, auf jede Informationsquelle zurückzugreifen. Auf Fotos als Vorabinformation zu verzichten kann ich nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, ich würde mich furchtbar fühlen, wenn ich z. B. einen Grünen Knolli schon am Foto hätte erkennen können und dem Arzt wirklich hätte helfen können, dies aber aus Prinzip nicht machen würde. Was wäre ich dann?


    Die Einschätzung, wann eine Bestimmung wie sicher ist, kann nur der PSV treffen, nicht die Versicherung. Es gibt PSV, sage ich mal so, die können problemlos manche Pilze makroskopisch sicher bestimmen, die andere PSV nicht einmal kennen. Manche PSV können nicht mikroskopieren, andere schon. Und wer mikroskopiert... hm, der eine hat jahrelange Erfahrung, der andere macht das erst seit Kurzem. Ist es dann fahrlässig, trotzdem das Mikroskop zu verwenden, statt das abzulehnen? Wir wissen ja alle, dass der Pilzname nicht in den Sporen eingraviert ist.


    Glaubt bitte nicht, dass eine Bestimmung sicher sei, nur weil man den Pilz in der Hand hatte oder mikroskopiert. Jeder macht Fehler. In der Pilzberatung darf man daher nur die Pilz freigeben, die man wirklich 100% kennt. Im Krankenhaus bekommt man irgendwelche Pilze, die man eben dann nicht sicher bestimmen kann. Ein Riesenunterschied.


    Zusammenfassung: Nicht die Methodik der Bestimmung ist ausschlaggebend (beim krankenhausfall, da dann ja schon gegessen wurde), sondern nur, wie sicher man sich als Experte fühlt. Bestimme ich den Tigerritterling per Fto und bin mir wirklich sicher, dann ist diese Info an den Arzt sicherer und belastbarer, als wenn ich einen mir völlig unbekannten Pilz mikrokopieren muss, um ihn zu bstimmen und dann zu einem Ergebnis komme, bei dem ich mir nicht so ganz sicher bin, das dann aber einfach nur weitergebe. Die Methodik hilft dem Patienten nicht, die Sicherheit des Ergebnisses ist es. Also die Selbsteinschötzung des PSV. Und wer sich extrem übrschätzt, der handelt fahrlässig, da er eigentlich wissen sollte, dass Pilzbestimmung nicht so einfach ist. Aber doch nicht derjenige, der einen Tigerritterling am Foto erkennt. Und vermutlich können manche Münchner PSV, die den "Tiger" ständig in der Hand haben, ihn besser am Foto erkennen, als manch anderer PSV, der - weil im Sauren lebend - noch nie einen real gesehen hat (der Tiger ist sehr variabel, kann auch ohne Schuppen am Hut sein usw.).


    Und wenn man sich mal irrt, kein Problem, da es, wie ja schon oben mehrfach erklärt eigentlich für die Behandlung relativ unwichtig ist (weil ja nie sicher ist, was noch alles verzehrt würde). Einziger worst case: man bestimmt etwas tödlich giftiges und der Patient muss eine Therapie über sich ergehen lassen, die nicht nötig war. In dem Fall stirbt er nicht davon und die Folgen sind sehr überschaubar. Kann z. B. bei Lepiota passieren, wenn man meint, es sei eine amanitinhaltige Art gewesen. Problematisch? Wohl kaum!


    LG
    Christoph

  • P.S.: ein Nachtrag:


    Zitat

    Als Präsident der BMG weisst Du doch sicher, ob diese Haftpflichtversicherung bei einer "Fotoberatung" zahlt, wenn der fragliche Pilz nicht oder falsch erkannt wurde. Oder wird dann seitens der Haftpflichtversicherung möglicherweise auf grobe Fahrlässigkeit erkannt?
    Als ehemaliger Präsident der DGfM weisst Du ganz sicher auch, wie der Fall bei der DGfM liegt.


    Nein, ganz sicher kann man das nicht wissen, da in den Verträgen ja kein solcher Passus explizit steht. Also auch ich nicht. Es ist zwar unbefriedigend, aber Grobe Fahrlässigkit muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Wäre es eine Pilzberatung, dann kann ich mir aber sehr gut vorstellen, dass jeder Richter die Fahrlässigkeit erkennt.

  • Hallo an alle,


    da die Versicherung sowohl bei fahrlässiger als auch bei grob fahrlässiger Handlung eines PSV bezahlt, ist diese Unterscheidung juristisch für den PSV nicht wichtig.


    Wichtig ist hingegen, dass der Verein nicht fahrlässig oder grob fahrlässig handelt, indem er z.B. das wiederkehrende fahrlässige Verhalten seiner PSV kennt und duldet. Dann kann sich die Versicherung im nächsten Schritt ggf. die Kosten vom Vorstand persönlich (nicht vom Verein) wiederholen.


    Daher hatte die DGfM vor einigen Jahren zu Recht angedroht, dass PSV, die Essensfreigabe per Foto betreiben, den PSV-Schein verlieren. Leider wurden damals die Begriffe "Bestimmung", "Beratung" und "Essensfreigabe" synonym verwendet, woraus sich zahlreiche Missverständnisse ergeben haben. In einem persönlichen Gespräch mit dem damaligen Vorsitzenden wurde mir versichert, dass Essensfreigabe gemeint war.


    Im übrigen hat Christoph ja ausführlich alles gesagt, was ich inhaltlich auch für die DGfM für richtig erachte.


    Grüße,



    Wolfgang

  • Hallo Christoph, hallo Wolfgang,


    vielen Dank für die Klarstellungen bezüglich der rechtlichen Lage betreffend der Haftpflichtversicherung. Es ist schon positiv zu wissen, dass nichts gegen die Verwendung von Fotos in einem Vergiftungsfall spricht.


    Christoph, sehe ich das richtig, dass bei der BMG "Krankenhausmikroskopie" hauptsächlich von Pilzsachverständigen im Sinne der BMG und nicht von Pilzberatern (ebenfalls im Sinne der BMG) durchgeführt werden soll? Nur bei diesen greift dann in dem Fall auch die Haftpflichtversicherung? Ist das bei den "Kleinkind schluckt Pilz"-Fällen ebenso? Die sind ja meist gar nicht im Krankenhaus, wenn ich dann als normaler Pilzberater mikroskopieren würde und einen Fehler mache, was passiert dann? Nun bin ich keine BMG-Pilzberater noch Sachverständiger und werde das wahrscheinlich auch nie werden, also ist diese Fragestellung wohl eher nebensächlich.


    Wovor ich bei einer Fotoberatung konkret Angst hätte, wäre, dass ich den Pilz irrtümlich als harmlos bezeichnen würde. Bei den allermeisten Fällen (Kleinkind isst Pilz), die bei mir über den Giftnotruf auflaufen, haben die Kinder keine Symptome und es ist weder ein Arzt noch das Krankenhaus eingeschaltet, die eine symptomatische Behandlung durchführen würden. Im Prinzip gebe ich dann eben doch Entwarnung, auch wenn man die Eltern darauf hinweist, dass sie ihr Kind beobachten sollen. Natürlich bringt dann in diesem Fall auch niemand den Pilz noch tatsächlich zu mir. Prinzipiell darauf bestehen, dass ein Arzt hinzugezogen wird? In so einem Fall wäre ich mir nicht sicher, ob die Krankenversicherung oder Eltern des Kindes nicht dann doch versuchen mich zu verklagen.


    Bei dem Vergiftungsfall beim Abschlusssessen nach der Pilzausstellung war ich ebenfalls dabei. Ich kann mich erinnern, dass es relativ lange gedauert hat (bestimmt 15-20 min) bis die Bilder dann endlich da waren und dann erstmal Ratlosigkeit geherrscht hat. Es wurden Vermutungen von Schleierling bis Fälbling geäußert, es war keinesfalls so, dass anhand der Bilder sofort klar war, um welchen Pilz es sich wirklich handelt. Ein (1!) Pilzberater hat den Tigerritterling dann erkannt. Wäre das nicht geglückt, ja, was dann? Bis hierhin sind schon 25-30 min vergangen, die Pilze wären von Miesbach aus schon kurz vor der Stadtgrenze von München. Also teile ich dann mit, dass es sich vermutlich nicht um eine tödlich giftige Art handelt (?), was trotz des Verdachts auf Schleierlinge wohl zu verantworten gewesen wäre(?). Dann bekomme ich die Pilze aber ganz sicher nicht mehr, was in diesem Fall aber auch nicht so glücklich gewesen wäre. Ich hab die Fotos damals auch gesehen, ich hätte die Pilze höchstwahrscheinlich auch bei längerer Betrachtung des Fotos nicht erkannt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich die Pilze in Natura ziemlich schnell erkannt hätte, mit Mikroskop bei Frischmaterial in 5 min auch noch sofort absicherbar.


    Eines meiner Hauptprobleme bei einer Fotoberatung ist, dass ich in meinen bisher aufgelaufenen Fälle keinen Zeitvorteil erkennen kann. Da wir hier ziemlich verkehrsgünstig liegen, sind Anfahrtswege über 20-30 min selten. Bis die Pilze fotografiert sind und die Mail bei mir eintrifft vergehen sicher auch 15-20 min. Falls ich auf den Fotos nix erkenne, können die Pilze mit Zeitverlust erst dann zu mir gebracht werden. Sinnvoll wäre möglicherweise Fotos zu schicken und trotzdem die Pilze sofort zu bringen, gerade in Fällen mit schwerer Symptomatik. Als Fazit bleibt wohl zu ziehen, dass es sehr auf den Einzelfall ankommt.


    Ich reisse mich übrigens überhaupt nicht darum auf der Liste des Giftnotrufs zu stehen, allerdings bin ich zwischen Landsberg und Augsburg allein auf weiter Flur. Das heisst, das ich mich natürlich nach besten Kräften bemühe, aber auch, dass ich - wegen mangelnder Erfahrung - sicher nicht so schnell und routiniert arbeiten kann wie Andere und mich natürlich auch schneller etwas überfordert fühle. Bisher war ich allerdings der Meinung, dass es immer noch besser ist, wenn jemamd mit wenig Erfahrung den Job so gut wie möglich ausübt, als gar keiner, aber in letzter Zeit bin ich mir da nicht mehr so sicher.


    Nochmal zur Versicherung: Kann es Probleme geben, wenn Rechnungen gestellt werden? Das gilt dann ja wohl nicht mehr als rein ehrenamtlich?


    Grüße


    Birgit

  • Hallo Birgit,


    die Pilzberaterausbildung der BMG (juristisch nicht ganz korrekt ausgedrückt, da die BMG nichtr selbst ausbildet) ist im Prinzip genau das, was der Name verspricht. Wer die Prüfung besteht, hat gezeigt, dass er/sie für die Pilzberatung fähig ist. Das heißt, er/sie ist in der Lage, gesammelte Pilze makroskopisch als essbar, ungnießbar und giftig oder zumindest "kenne ich nicht" einzustufen und bei den giftigen bzw. essbaren dann auch die zugehörige Art (i.w.S.) zu benennen. Er/sie macht halt eine Pilzberatung, nicht mehr aber auch nicht weniger.


    Die Bestimmung eines durchgekauten Pilzes aus dem Mund eines Kleinkindes geht weit über das Wissen eines Pilzberaters hinaus. Jetzt gehe aber natürlich auch ich davon aus, dass sich ein Pilzberater schon aus reiner Neugierde weiterbildet. Zudem ist ja gewünscht, dass er/sie sich fortbildet. Die Versicherung geht von der Listungsbeschreibung aus, die in der Tätigkeit eines Pilzberaters umschrieben wird. Und da geht es um die makroskopische Erkennung von Pilzen. Wer sich sicher genug ist, dieses Wissen im Krankenhausfall einzusetzen und dies dann tut, hat da kein Problem mit der Versicherung, da er ja als Pilzkenner dort geführt wird. Komplizierter würde es, wenn er/sie mehrfach versichert ist, z. B. als Pilzberater des lokalen Vereins (z. B. Nürnberg oder München), dann als Pilzberater der BMG und zudem noch PSV der DGfM. In wessen Namen fand die Tätigkeit statt, welche Versicherung muss zahlen, wenn was schief geht? Das klären dann aber die Versicherungn unter sich.


    Der Pilzsachverständige der BMG ist auch das, was "drauf steht". Er/sie kann mikroskopieren und ist in der Lage, Analysen der Mikromerkmale so auszuführen, dass er/sie mit Schlüsseln wie der Funga Nordica oder Ähnlichem umgehen kann. Er/sie ist also mit größerer Wahrscheinlichkeit in der Lage, einen unbekannten oder mit fehlenden Makromerkmalen abgelieferten Pilz zu bestimmen oder einzugrenzen, wohin er in etwa gehört. Die Ausbildung bzw. die Prüfung basiert gerade auf dieser Fähigkeit, also darauf, auch im Krankenhausfall tätig zu sein. Insofern würde ich nur zu diesr Tätigkeit raten, wenn man auch die passende Ausbildung hat (oder das passende Wissen, aber dann würde die Prüfung auch nicht schwer fallen).


    Warum Du wahrscheinlich niemals Pilzsachverständige der BMG werden möchtest, weiß ich allerdings nicht ;) .


    Zurück zu den Beispielen... (leider klappt das Zitieren nicht, aber ich probiere es nochmal)...


    Zitat

    Wovor ich bei einer Fotoberatung konkret Angst hätte, wäre, dass ich den Pilz irrtümlich als harmlos bezeichnen würde.


    Davor brauchst Du keine Angst zu haben, denn - wie schon weiter oben geschrieben:


    1.) selbst wenn der Pilz wirklich harmlos war, heißt das nicht, dass es auch dieser Pilz war, der geschluckt wurde! --> Der behandelnde Arzt muss unabhängig von der Bestimmung therapieren! Damir bist Du aus dem Schneider.


    2.) Wenn Du an den Bildern nicht sicher die Art bstimmen kannst, dann musst Du einfach die Restunsicherheit mit angeben und darauf hinweisen, Das ist mit Fruchtkörper in der Hand und direkter Sichtung auch nicht anders. Und wenn Du nichts genaues sagen kannst, sagst du nichts genaues.


    Es ist also wie immer - sei dir der Grenzen des eigenes Wissens bewusst und sage lieber einmal zu oft "könnte sein", als "das ist". Es ist ja wie gesagt keine Pilzberatung, da ist "könnte sein" ein "kenne ich nicht sicher", nur verlangt dann keiner einen Artnamen.


    Die Bestimmung nach Verzehr dient meist mehr der Statistik, da man ja, wenn schon jemand irgendeinen Pilz gegessen hat, in Zukunft wissen will, welcher bislang als Speisewert unbekannter Pilz doch giftig ist. Für die Therapie spielt es keine große Rolle. Nimm mal an, Du bestimmst korrekt einen Knolli. Und dann hat das Kind erst in einen anderen weißen Pilz gebissen, aber der Knolli war noch in der anderen Hand des Kindes. Den bekommst Du. Dann bestimmst Du den Pilz, der Arzt würde die Behandlung anfangen, doch die war unnötig... Auch hier: Die Bestimmung liefert nur den Verdacht, dass ein Knolli verspeist wurde, aber niemals die Sicherheit.


    Noch einen Schritt weiter:
    Aus dem Mageninhalt stellst Du fest, dass dort ein Knolli war (kannst Du die Art dann noch genau bestimmen, oder ist es nur irgendeine Amanita mit amyloiden, kugeligen Sporen?). Das heißt dann nicht, dass es eben der Grüne oder der Kegelhütige war und auch nicht, dass nicht zusätzlich irgendwelche Schleierlinge verspeist wurden, z. B. Rauköpfe.


    Fazit: nichts ist problemloser als Krankenhaus-/ Kindergartenmykologie (provokant ausgedrückt), da man immer nur Verdacht auf... meldet. Die Verantwortung bleibt immer beim Arzt. Du darfst nur zu keiner Therapie raten oder den Fauxpas begehen, ihm zu sagen, dass er sich das Prüfen der Leberwerte sparen kann, da der Pilz ja harmlos war, da Du eben nicht wissen kannst, ob dieser Pilz gegessen wurde oder doch was anderes.


    Und selbst wenn nur ein Fruchtkörper parat ist und der direkt aus dem Mund des Kleinkinds sichergestellt wurde, weißt Du nicht, was das Kind drei Minuten vorher verputzt hat. Vielleicht war doch einer kleiner Gelbblättriger Schirmling im Blumentopf?


    So, jetzt zum Tigerritterling. Ja, es hatte etwas gedauert, bis einem PSV (sowohl DGfM als auch BMG), dessen Steckenpferd unter anderem Rittrlinge sind, das Hauptmerkmal aufgefallen ist. Ich hätte es nicht sicher gesagt, wenn ich allein das Foto angeschaut hätte. Nachdem ich (und andere) auf die Merkmale hingewiesen wurde, war es auch mir (und anderen) klar. Und auch hier, da ja passend: Die Patientin war gerade dabei, so viel Flüssigkeit wir möglich aus ihrem Körper durch gewisse Öffnungen zu verlieren. Die Behandlung wäre keinen Deut anders gelaufen, wenn niemand die Bestimmung vorgenommen hätte. So war es aber klar und die Symptome passten zum Pilz. Und wir als PSV haben einen neuen, authentischen Fall einer Tigerritterlingsvergiftung und wissen, dass wir wirklich vor ihm warnen müssen, da er gesammelt werden könnte. Kurzum: Erkenntnisgewinn für die weitere Vergiftungsprophylaxe und Inhalt der PSV-Fortbildung während der BMG-Tagung. Und wären nicht quasi alle PSV des Münchner Vereins (und eine Ulmerin *grins*) beim Feiern gewesen, dann hätte man wohl keine Fotobestimmung gemacht. Ich bin da auch, wie du gemerkt hast, sehr vorsichtig. Nachdem aber ich wie gesagt auf die Merkmale hingewiesen wurde und man das Foto dann nochmal unter dem Aspekt gesehen hat, wurde die Sache klar. Daher war auch das für mich keine fahrlässige Bestimmung.


    Zurück zu Frischmaterial vs. Fotos: Wenn Du jetzt aufgrund deiner verkehrsgünstigen Lage schneller an das Frischmaterial als an Fotos kommst, dann ist klar, dass du das vorziehst (würde ich dann auch). Natürlich ist ein Foto nur ein Behelf und das Material besser.


    Zitat

    Bisher war ich allerdings der Meinung, dass es immer noch besser ist, wenn jemamd mit wenig Erfahrung den Job so gut wie möglich ausübt, als gar keiner, aber in letzter Zeit bin ich mir da nicht mehr so sicher.


    Das hängt m. E. nur von der Selbsteinschätzung ab. Kennt man seine Grenzen genau und will sich nicht als "der Schwammerlexperte schlechthin" profilieren, dann kann man auch mit wenig Erfahrung und oft selbst ohne Mikroskop helfen. Man muss nur genau wissen, wann man könnte sein und wan man ist sicher sagt. Je weniger Erfahrung, umso öfter bitte könnte sein sagen.


    LG
    Christoph


    P.S.: Warum kann man hier nicht mehr mit [ quote ] (ohne Leerzeichen) zitieren?

  • Hallo zusammen,


    es wurde nun schon sehr, sehr viel dazu geschrieben und man rutscht auch auf Nebenschauplätze ab - Versicherungen, Rechnungen etc.


    Ist nun die ganze Angelegenheit gegessen, so wie der Pilz oder die Pilze worum es hier geht? Eins ist doch sichergestellt: Der Pilzberater/Pilzsachverständige muss die schlimmsten (organgiftigen) Pilze makroskopisch erkennen können (Knollenblätterpilze; Rauköpfe etc:)


    Wenn es z. B. um Risspilze geht muss nicht die Art benannt werden, sondern man hat es mit dem Muscarin-Syndrom zu tun.


    Wie auch schon geschrieben wurde sind in diesen Fällen alle Mittel/Medien legitim den (Gift)- Pilz schnellstmöglich zu erkennen. Dazu noch ein Tipp: Es gibt immer noch mehrere aktive Pilzforen, in denen man die (einem selbst) nicht bekannte Art auch mittels schlechter Fotos einstellen und um Hilfe bitten kann. Oft hat man nach wenigen Minuten schon brauchbare Vorschläge die dann verwertet werden können. Hier sind dann auch Gattungsspezialisten zugegen, die den angefragten Pilz schon selbst in Händen gehalten haben und sehr sicher (makroskopisch) erkennen können. Das dies funktioniert zeigt das tägliche Geschehen in den Foren.


    Hier noch ein Beispiel:


    http://www.pilzforum.eu/board/…ignons-bestimmungsproblem

  • Zitat

    Geht doch


    und warum nicht bei mir?? ;( <-- selbst der Smiley, den ich aus der Liste angeklickt hat, wird bei mir nicht dargstellt, bei deinem Post sehe ich aber sowohl das Zitat als auch den Smiley richtig ??!!??

  • Zurück zu den Beispielen... (leider klappt das Zitieren nicht, aber ich probiere es nochmal)...


    Zitat

    Wovor ich bei einer Fotoberatung konkret Angst hätte, wäre, dass ich den Pilz irrtümlich als harmlos bezeichnen würde.


    Davor brauchst Du keine Angst zu haben, denn - wie schon weiter oben geschrieben:




    Servus Christoph,
    es geht doch, habe mal einen Teil mit Zitat aus deinem Beitrag raus kopiert und es klappt, Sowohl direkt zitieren als auch später beim Antworten einfügen, sehe es in beiden Fällen in der Vorschau. Vielleicht eine falsche Einstellung im Browser, wirst du schon hinbekommen,
    liebe Grüsse
    Matthias

  • hatte eben so einen Anruf.
    Nach der Beschreibung hatte ich zuerst Conocybe lactea vermutet und mir dann ein Bild schicken lassen.



    (Bild von mir verkleinert)


    Das Kind hat, wenn überhaupt, nur sehr wenig verspeist.
    Ich bin mir zwar des behangenen Faserlings nicht hundertprozentig sicher, aber doch sicher, dass da nichts wirklich giftiges vorliegt.
    Und hielt eine Autofahrt zu mir und zurück um mir die Teile bringen zu lassen als risikoreicher als meine Einschätzung nach Bild und habe der Mutter gesagt, dass nach meiner Einschätzung nichts giftiges vorliegt.
    Was haltet ihr davon?


    viele Grüße
    Alis

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