Prüfungsanforderungen PSV^DGfM

  • Liebe Freunde,


    so, wie ich es verstehe, gibt es zwar vorgegebene Fragen aus einem Pool, aber keine schriftlich hinterlegte Antworten dazu. Also, vertraue ich voll und ganz dem Prüfer, meine Antworten auf richtig oder falsch zu prüfen?
    Bei den Testfragebögen, die ich bisher kenne, konnte ich zwar zu allen Fragen eine Antwort geben, war mir aber gelegentlich unsicher ob man Dies so lesen wollte oder um die Ecke von hinten herum dann doch etwas Anderes. Ich lass mich im August überraschen.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Hallo Stefan,

    .
    Nochmal: Ich verstehe immer noch nicht so wirklich, warum alle den Anspruch haben solche Fragen 100%ig korrekt lösen zu wollen. Zum Bestehen der theorethischen Prüfung reichen 75% der Gesamtpunktzahl; das wars. Wenn jemand alle Fragen richtig hat, dann ist das zwar für den Prüfling schön; hilft ihm aber in der praktischen Prüfung überhaupt nix. Der kann da immer noch durchfallen. Wenn da insgesamt irgendwo 3-4 Punkte irgendwo liegen bleiben, ist das doch nicht schlimm. Ich hatte auch 2-3 Fehler gemacht im Eigenungstest für den Fachberater. Mich hats nicht gestört.


    l.g.
    Stefan

    also da gehe ich nicht mit Dir mit! Wenn ich mich einer Prüfung stelle, dann möchte ich die auch so gut als möglich bestehen. Außerdem muss ich immer damit rechnen, dass ich Fragen falsch beantworte oder nicht weiß. Also sollte ich alles was ich lernen kann auch lernen - der eine oder andere Punktabzug kommt eh. Von vorn herein sagen, ich brauch ja eh nicht alles wissen beruhigt vielleicht etwas die Nerven, sollte aber nicht der Lernanspruch sein ....


    Zur Kiefern-Frage nochmal: Die Frage "Unterschied zwischen Kiefer und Fichte" finde ich viel klarer und kann mir etwas darunter vorstellen was man sinnvoll antworten könnte. "Merkmale der Gattung Kiefer" ist für mich dagegen weiterhin ziemlich schwammig. Da könnte man z.B. auch darauf antworten "bildet Zapfen" oder "bildet Wurzeln" und ich müsste es gelten lassen ...


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Christoph,


    echt? Ich und andere haben gemäß dem Dir vorliegenden Protokoll des FA für etwas gestimmt?


    Dass auf dieser 1. FA-Sitzung irgendwer irgendwofür gestimmt hat, wie Du das schreibst, stelle ich mal in Frage: Ich weiß nicht, welches Protokoll Dir vorliegt, aber in meinem letzten Protokollentwurf von August 2015, also 7 Monate nach der Sitzung (ich schrieb schon, dass wir uns nicht einmal über das Protokoll einigen konnten) stand wörtlich dies:

    Servus Peter,


    nur ganz kurz, da es sonst alles zu off topic wird... ich beziehe mich auf folgende Passage des Protokolls:


    Zitat

    "Ausbildung
    Ausgehend von völlig unterschiedlichen Wegen zur Ausbildung als PSV bestand bei den Ausschussmitgliedern nach Diskussion Einigkeit darüber, dass es keinerlei Vorgaben oder Beschränkungen geben sollte, wie die Ausbildung eines PSV zu erfolgen hat. Weder eine Bindung an „ausschließlich Referenten“, „Ausbildungsstätten“ oder „Ausbilder“ wird als sinnvoll und praktikabel angesehen.
    Insofern bedarf es künftig weder einer „Ausbildungsordnung“ noch irgendwelcher „Ausbildungsstättenverträge“ oder der „Kontrolle von Ausbildungsstätten“ oder gar der Benennung von „Ausbildungsstättenleitern“. Es kann und sollte nicht reglementiert werden, wie und wo künftige PSV ihre Kenntnisse erwerben. Einziges Kriterium für einen PSV muss seine nachgewiesene Kenntnis zu allen einschlägigen Fragen und die geeignete Didaktik im Umgang mit Beratungssuchenden sein.


    Wenn in diesem Punkt Einigkeit bestand, dann gab es da ja keine Gegenmeinungen - daher meine Interpretation, dass ihr das einhellig gemeinsam auf den Weg gebracht habt...




    Das ist nicht euer Ernst, ich muss als PSV wissen, dass eine Kiefer eine getrennt eingeschlechtliche Pflanze ist??Ich habe ehrlich gesagt, diesen Begriff noch nie gehört und im Wald nutzt mir das auch nichts, wenn ich eine Kiefer vor mir stehen habe.

    Servus Harald,


    die Esche ist beispielsweise dreihäusig... Das wäre ein Merkmal für die Esche, das manim Gelände aber auch nicht überprüfen kann. Wie Stefan schon geschrieben hat, liegt es ja am Prüfer, andere (sinnvollere) Antworten als richtig zu akzeptieren.


    Man sollte aber m.E. eine Musterlösung parat haben, wenn man einen Fragenkatalog erstellt. Mir kommt es ein bisserl so vor, als wären Fragen gesammelt worden, aber keine Antworten. Sonst würde auch auffallen, dass man z.B. die ähnliche Frage zum Schwefelritterling (nenne drei Merkmale des Schwefelrittelrings...) mit "Hut", "Stiel", "Lamellen" beantworten kann und das eindeutig richtig wäre.


    Die Fragen sind oft nicht eindeutig gestellt, der Prüfling kann nicht wissen, welche Tiefe die Antwort haben soll und das gemischt mit einer quasi nichtexistenten Prüfungsordnung (was konkrete Inhalte angeht).


    Schwierig... und eben für potentielle Prüflinge sehr verunsichernd und unbefriedigend.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Zur Kiefern-Frage nochmal: Die Frage "Unterschied zwischen Kiefer und Fichte" finde ich viel klarer und kann mir etwas darunter vorstellen was man sinnvoll antworten könnte. "Merkmale der Gattung Kiefer" ist für mich dagegen weiterhin ziemlich schwammig. Da könnte man z.B. auch darauf antworten "bildet Zapfen" oder "bildet Wurzeln" und ich müsste es gelten lassen ...

    Ob du "bildet Wurzeln" oder "bildet Zapfen" gelten lassen willst, ist dein Ermessensspielraum als Prüfer. Ich persönlich würde "bildet Zapfen" gelten lassen, "bildet Wurzeln" aber nicht mehr, weil fast jede Landpflanze Wurzeln bildet, ok Moose nicht; aber sonst...


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo Stefan,


    Meine Antwort für die Kiefern-Frage war nur eine Beispielantwort. Es können auch noch weitere Antworten richtig sein.


    Nochmal: Ich verstehe immer noch nicht so wirklich, warum alle den Anspruch haben solche Fragen 100%ig korrekt lösen zu wollen. Zum Bestehen der theorethischen Prüfung reichen 75% der Gesamtpunktzahl; das wars. Wenn jemand alle Fragen richtig hat, dann ist das zwar für den Prüfling schön; hilft ihm aber in der praktischen Prüfung überhaupt nix. Der kann da immer noch durchfallen. Wenn da insgesamt irgendwo 3-4 Punkte irgendwo liegen bleiben, ist das doch nicht schlimm. Ich hatte auch 2-3 Fehler gemacht im Eigenungstest für den Fachberater. Mich hats nicht gestört.


    diese Einstellung finde ich als Außenstehender schon etwas befremdlich. Gut, wenn Dich das nicht stört, ist das Deine Sache. Aber ich kann gut nachvollziehen, wenn das andere Prüflinge völlig anders sehen. Ich persönlich hätte auch den Anspruch an mich, jede Frage zu möglichst 100% zu lösen. Und was ist, wenn so eine Frage bzw. die Wertung einer Antwort das entscheidende Quäntchen ausmacht?


    Gruß, Andreas

  • Hallo Stefan,


    Ob du "bildet Wurzeln" oder "bildet Zapfen" gelten lassen willst, ist dein Ermessensspielraum als Prüfer. Ich persönlich würde "bildet Zapfen" gelten lassen, "bildet Wurzeln" aber nicht mehr, weil fast jede Landpflanze Wurzeln bildet, ok Moose nicht; aber sonst...
    l.g.
    Stefan

    so etwa hätte ich das auch gehandhabt, mangels Vorgabe wie tief die Frage beantwortet werden soll.
    Ich finde einen derart großen Ermessensspielraum weder für die Prüflinge noch für die Prüfer gut. Erstens wird dann die Prüfung doch wieder von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich schwer (der eine lässt "Wurzeln" gelten, der andere nicht), zweitens ist für mich die Beantwortung der Frage nach Merkmalen der Kiefern mit "bildet Zapfen", "hat Nadeln" und "wird ziemlich hoch" zwar korrekt, aber eher ein Zeichen dafür dass der Prüfling nicht so richtig den Plan hat wie eine Kiefer aussieht.
    Ich habe auch nicht wirklich eine Patentlösung dafür. Aber so etwas wie eine Musterlösung muss schon her meiner Meinung nach, damit man sich wenigstens etwa an dr gewünschten Wissenstiefe orientieren kann. Das gilt aber auch genauso für entsprechende Fragen bzgl. bestimmter Pilzarten/-gattungen.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Stefan,


    diese Einstellung finde ich als Außenstehender schon etwas befremdlich. Gut, wenn Dich das nicht stört, ist das Deine Sache. Aber ich kann gut nachvollziehen, wenn das andere Prüflinge völlig anders sehen. Ich persönlich hätte auch den Anspruch an mich, jede Frage zu möglichst 100% zu lösen. Und was ist, wenn so eine Frage bzw. die Wertung einer Antwort das entscheidende Quäntchen ausmacht?


    Gruß, Andreas

    Na ja sagen wir mal so. Für mich im Studium früher wars immer ein entscheidender Kritikpunkt "Gibts ne Zensur oder reicht ein einfaches Bestehen?" Bei den Zensurenklausuren habe ich natürlich mehr gelernt, war viel aufgeregter usw. als "bloß" für ne Klausur mit "Sitzschein", wo es nur auf das reine "Bestehen" ankam. Das ist halt die Taktik, wie ich früher an so was rangegangen bin. Die Sitzscheinklausuren waren deutlich entspannter und ich habe auch deutlich weniger dafür gelernt. ^^ Zumal ich auch ehrlich gestehen muss, dass ich alle Prüfungen auf Anhieb bestanden hatte, bis auf eine Matheklausur. :D Ich hatte meistens das "Glück", dass ich auch sofort gesehen habe, wirds eng oder reichts locker. Bei der PSV-Prüfung und Fachberater-Test hatte ich das Glück, dass ich das sofort sah, ob ich das locker bestehen werde oder nicht; bei der Prüfung wohlgemerkt; vorher hatte ich natürlich für die PSV-Prüfung schon eine Menge gelernt; das meiste habe ich nicht gebraucht.
    Aber gut, das sind meine Erfahrungen. Ich verstehe inzwischen, dass man das auch anders sehen kann. Im Studium damals hatten die meisten die gleiche Einstellung, aber gut; nicht jeder hat studiert und auch dabei reine Sitzscheinklausuren absolviert. :)


    l.g.
    Stefan

  • Was ich mir aber vorstellen kann, dass du vielleicht vor 6 Jahren eine Weiterbildung besucht hast, bzw. den Nachweis einer Weiterbildung von vor 6 Jahren ihr eingereicht hast, so dass sie ab diesem Jahr dann für 5 Jahre deinen Ausweis verlängert hat. Zumindest wäre dies eine logische Konsequenz

    Wenn das so wäre, dass der Zeitraum ab der Fortbildung gilt, hilf mir bitte auf die Sprünge. Wo steht das geschrieben, ich kanns nicht finden.


    Grüße
    Harald


    PS. ich finde ja gut, dass Du als alleiniger Vertreter des FA-PSV hier im Forum mitmachst. Hat natürlich den Nachteil, dass Du die Prügel auch allein einstecken darfst - wo sind denn die anderen?

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

  • Wenn das so wäre, dass der Zeitraum ab der Fortbildung gilt, hilf mir bitte auf die Sprünge. Wo steht das geschrieben, ich kanns nicht finden.
    Grüße
    Harald


    PS. ich finde ja gut, dass Du als alleiniger Vertreter des FA-PSV hier im Forum mitmachst. Hat natürlich den Nachteil, dass Du die Prügel auch allein einstecken darfst - wo sind denn die anderen?

    Hallo,


    das war bisher immer Lesensart von Veronika; steht leider explizit in der PSV-Prüfungs und Weiterbildungsordnung so nicht drin. Da wir die sowieso gerade überarbeiten, fügen wir da einen entsprechenden Passus da gerne mit ein. Danke für den Hinweis.


    Warum ich hier alleine "Prügel" einstecke; die Gründe kennst du. Ich bin leider der einzige Internetaffine Mensch im FA. :( Da ich zumindest mehrmals gesagt habe, dass ich mich nur über Entscheidungen des FA äußere, seitdem ich dort auch mitmache, ist es derzeit recht entspannt mit der "Prügel" für mich. Das Problem der Zeit, die da drauf geht und ich gerne auch anderweitig nutzen möchte und eigentlich auch muss (Jobsuche, Sachsenatlas...), besteht natürlich weiterhin...


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo Zühli,


    natürlich gilt die Verlängerung des Ausweises für fünf Jahre ab dem Datum der Fortbildung - was denn sonst? Du machst 2015 eine Fortbildung, reichst den Ausweis aber erst 2018 ein und dann soll der für 5 Jahre bis 2023 verlängert werden? Natürlich würde er dann nur bis 2020 verlängert werden.


    Ich nehme an, dass Stefan als Sprecher des FA hier den FA vertritt und die "Prügel" auch an die Kollegen und Kolleginnen weiterreicht ;)


    beste Grüße,
    Andreas

  • Ob du "bildet Wurzeln" oder "bildet Zapfen" gelten lassen willst, ist dein Ermessensspielraum als Prüfer. Ich persönlich würde "bildet Zapfen" gelten lassen, "bildet Wurzeln" aber nicht mehr, weil fast jede Landpflanze Wurzeln bildet, ok Moose nicht; aber sonst...
    l.g.
    Stefan

    Der Ermessensspielraum der Prüfer ist für die grundsätzliche Bewertung, ob eine Frage richtig oder falsch beantwortet wurde, das maßgebende Kriterium?


    Was hat das dann mit einer republikweit einheitlichen und vergleichbaren Prüfung zu tun? -hat Nadeln, -wächst aufrecht, -hat einen Stamm - sind dann bspw. Antworten, die der Prüfer nach seinem Ermessen als "ausreichend beantwortet" oder "zu trivial beantwortet" oder "nicht ausreichend" bewerten darf?


    Lieber Stefan, ich schätze sehr, dass Du Dich hier als Einziger des wohl "schwierigsten FA" der Diskussion stellst. Ob es in unserer Zeit angemessen ist, sich in einem Fachausschuss, der vor allem auch für die Mitglieder Ansprechpartner sein sollte, in dieser Geschlossenheit als nicht internetaffin zu zeigen, halte ich für fragwürdig. Aber ich schätze sogar Deine Loyalität hier hinter den fragwürdigen Entscheidungen des Fachausschusses zu stehen.


    Aber darf ich dann nochmal fragen, woher der FA die Autorität nimmt, gegen die Satzung, gegen die Formulierung der Aufgaben für den FA und gegen alle öffentlich gemachten Verkündungen des Präsidiums und der PSV-Verantwortlichen des Präsidiums zu agieren?


    Schau doch bitte mal auf diese web-Seite, hier unter Aufgaben des Fachausschusses, das sind die Euch zugedachten Aufgaben:


    Fachausschuss PSV-Wesen


    Aufgaben

    • Empfehlung über An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten
    • Weiterentwicklung und Beschluss der Ordnung zur Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von Pilzsachverständigen der DGfM
    • Entscheidung über Anerkennung von Veranstaltungen/Prüfungen in Zweifelsfällen
    • Qualitätssicherung der Ausbildung

    Selbstverständlich darf und soll auch anderes gedacht werden. Selbstverständlich dürft Ihr auch darüber nachdenken, ob man alles was da steht, in Frage stellt. Und man kann vorschlagen es alles ganz anders zu machen. Das Denken darf und sollte selbstverständlich nicht reglementiert werden.


    Aber eh Ihr an Satzung, Ordnung und Aufgabenprofil des Fachausschusses verbindlich irgend etwas so wesentlich ändert, dass es sich nicht mehr im von den Mitgliedern beschlossenen Rahmen - und das ist die Satzung - bewegt, wäre es Eure Aufgabe gewesen, das so zusammenzufassen und zur vereinsöffentlichen Diskussion zu stelle. Und es wäre die Aufgabe des Präsidiums gewesen das in den DGfM-Mitteilungen zur Diskussion zu stellen und auf einer Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen.


    @Christoph - die letzten Zeilen sind gleichzeitig die Antwort auf Deine Interpretation des 1. Protokolls. Und die Passage die Du da oben zitierst ist eine Umschreibung der herrschenden Realität. Es gab 2015 keine Vorgaben, dass man unbedingt irgendwelche Kurse in einer von der DGfM per Vertrag gebundenen Ausbildungsstätte machen musste. Die Ausbildungsstättenverträge sind schon in Deiner Präsidialzeit nicht mehr verlängert oder wo notwendig, geändert worden, bestanden also faktisch gar nicht mehr.
    Dass man, was die Ausbildung betrifft und die Möglichkeiten sich Wissen anzueignen, absolut liberal handhaben sollte, das ist auch nach wie vor meine Meinung.
    Warum sollte es nicht möglich sein, ohne auch nur einen einzigen Kurs zu besuchen, die Prüfung zum PSV abzulegen - wie das eben z. B. Veronika gemacht hat. Wenn sie in der Prüfung nachweist, dass sie das notwendige Wissen hat, dann ist es doch gut.
    Es ist aber auch meine Meinung, dass die DGfM selbst für eine geeignete Ausbildung sorgen sollte und eine solche anbieten muss.
    Und es ist nach wie vor meine Meinung, dass man zusammen mit Ausbildern eine qualitativ hohe, den Anforderungen der Praxis gerecht werdende Ausbildung als Programm und Muster entwickeln sollte.


    In jedem Fall muss aber klar definiert sein, was ein PSV wissen und können muss.


    Dass es darüber hinaus - auch vom aktuellen Präsidium und der jetzigen PSV-Verantwortlichen jede Menge Vorschläge gab, das PSV - Wesen voranzubringen, kann man in den offiziellen Protokollen der Mitgliederversammlungen nachlesen.


    So wurde z. B. auf der MV in Orscholtz vom Präsidium berichtet (Präsentation V. Wähnert), dass man "das bestehende System optimieren" wolle, von einer "Harmonisierung der PSV-Ausbildung" ist die Rede. Von einem "angemessenen Niveau der Ausbildung" ist die Rede und es ist auch von einer "gegenseitigen Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen" die Rede. Nachzulesen im Protokoll der Versammlung.
    Nichts davon ist auch nur ansatzweise angedacht und umgesetzt worden.


    Ich formuliere es mit Absicht und auch nach reiflicher Überlegung sehr hart:
    Was da passiert ist, ist eine Täuschung der Vereinsmitglieder und eine Handlungsweise des Präsidiums, die gegen die Satzung gerichtet ist.


    Beste Grüße - Peter

  • Hallo zusammen,


    Ja, ich habe vermutlich überreagiert in meinem letzten Beitrag. Es frustriert mich allerdings wirklich, dass potentiellen Prüflingen die Vorbereitung so schwer gemacht wird und zeitnah noch keine Verbesserung der Situation in Aussicht ist.


    Etwas allgemeiner zum Strukurellen:


    Es ist klar, dass ehrenamtlicher Arbeit Grenzen gesetzt sind. Aber ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Schwerpunkte eher unglücklich gesetzt waren.


    Zitat von Wolfgang Prüfert

    an (1) einer Anpassung der Satzung und (2) einem klar definierten Prüfungsumfang geht m.E. in jedem Fall kein Weg vorbei [...]


    Dies hätte aus meiner Sicht vordringliches Ziel sein sollen.


    Die Prüfungsordnung der BMG übrigens finde ich tatsächlich geradezu vorbildlich konkret (das gilt unabhängig davon, ob ich es für gut oder schlecht halte, dass dort Kurse verbindlich vorgeschrieben sind oder dass die BMG eigene Ausbildungswege anbietet).


    Das Erweitern des Fragenpools hingegen, womit sich der Fachausschuss ja offenbar auch beschäftigt hat, erscheint eigentlich erst dann sinnvoll, wenn man den Prüfungsumfang klar und konkret definiert hat, weil man erst dann auch prüfen kann, ob neue Fragen davon umfasst sind.


    Dass der Fragenpool tatsächlich zu klein und deshalb Eile geboten war, kann ich mir kaum vorstellen, wenn mindestens ein, vermutlich aber mehrere Prüfer seine/ihre bisher verwendeten Fragen eingespeist hat/haben.


    Zumindest Beispiele für die jeweils gültigen und ungültigen Antworten zu den Fragen zu formulieren (und ggf. Fragen entsprechend zu konkretisieren) ist wiederum sehr arbeitsintensiv, kommt mir aber ebenfalls dringlicher vor als die Erweiterung des Fragenpools.


    Einerseits um die angestrebte Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Prüfungen nicht zu konterkarieren, andererseits - evtl. in Verbindung mit Mehraugenprinzip? - die Qualität der Fragen sicherzustellen.


    Wenn in einer Musterprüfung mindestens 3 von 22 Fragen unklar oder fehlerhaft sind*, kann man die natürlich herausnehmen. Falls das die einzige Reaktion bleibt, wirkt es aber ziemlich sinnfrei unter der Annahme, dass die Musterfragen sowieso nicht in Prüfungen vorkommen (sollten).


    Beste Grüße,
    Craterelle


    * Hiermit meine ich die Frage zum Phalloidin sowie die beiden ersten von Peter Specht in diesem Beitrag angesprochenen:
    Musterprüfung DGfM

    Einmal editiert, zuletzt von craterelle () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ein Beispiel will ich noch nachreichen, warum es hilfreich sein könnte, auch die Antworten festzulegen.


    Stefan schrieb weiter vorn, es sei ausreichend, die Bäume auf Gattungsebene zu kennen.


    Ich gehe davon aus, dass damit die Anforderungen vereinfacht und nicht erschwert werden sollen.


    Und das ist auch völlig zutreffend, wenn es um das Erkennen eines Baums geht.


    Bei der Beschreibung der Merkmale allerdings kann es schwieriger sein statt einfacher.


    So wäre am Beispiel der Kiefer früher in dieser Diskussion "zweinadelig" als Antwort im Sinne der Frage falsch.


    Der Prüfling muss einen Überblick über die Variationsbreite eines Merkmals über die gesamte Gattung hinweg haben, um die Frage korrekt zu beantworten.


    Wie man die Frage umformulieren könnte, um dies aufzulösen, weiß ich nicht.


    Vielleicht "Geben Sie drei Merkmale von Wald-Kiefern (Pinus sylvestris) oder Kiefern allgemein (Pinus spec.) an"? Das ist zugegebenermaßen umständlich, aber zumindest sollte für Prüfling und Prüfer klarer sein, wie die Frage gemeint ist und dass wahlweise Gattungs- oder Artmerkmale zulässig wäre.

  • Hallo Christoph,


    1-2 Rückfragen dazu meinerseits. Warum ist in der Ordnung zur Ausbildung PB (BMG) (kam heute erst dazu mir das anzusehen) keine Naturschutzrechtlichen und toxikologischen Fragestellungen drin? Ich meine, wenn einem PB (BMG) Waschkörbeweise Pilze (ist mir schon passiert; war ne lustige Story im Nachhinein) zur Beratung vorgelegt werden, dann hat er laut der Ausbildungsordnung nicht das Wissen darauf hinzuweisen, dass es allgemeine Sammelbeschränkungen für Pilze gibt, bzw. auch nicht das Wissen darauf hinzweisen, dass z.B. "Rotkppen", "Birkenpilze", Morcheln und Steinpilze nur in geringem Umfang für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Ich halte so was für wichtig, den Ratsuchenden auch das mitzuteilen und sie zu bitten geschützte Pilze auch bitte zukünftig stehen zu lassen.


    Ebenso wundert es mich etwas, dass die PB auch laut der Ausbildungsordnung keine toxikologischen Fragestellungen (Grundlagen) wissen müssen und auch nicht "berechtigt" sind, Pilzführungen anzubieten; ist zumindest in deren Ausbildungsordnung nicht ewähnt. Ich halte das schon für wichtig. Pilzwanderungen und auch Naturschutzfragestellungen sind absolute Basisarbeit und sollten auch von PB (BMG) durchgeführt werden können. So erreicht ihr mehr Leute für den Natur- und Pilzschutz und auch die Aufklärung/Vergiftungsprävention. :)


    Ansonsten begrüße ich beide Ausbildungsordnungen. Das Artenspektrum der PB (BMG) ist auch, ohne dass es irgendwo geschrieben steht, zumindest für mich das Arten- und Gattungsspektrum, was ein PSV der DGfM können müsste. Hat das btw einen Grund, warum ihr bei den Sclerodermas euch nur auf S. citrinum beschränkt habt? Die dünnschaligen Arten sind doch auch nicht ohne, wenn die beispielsweise als vermeintliche "Trüffel" verzehrt werden. Ich kenne die Story von Rosemarie Kiesling, die erzählt sie gerne mal. ;)


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo Christoph,
    1-2 Rückfragen dazu meinerseits.

    Servus Stefan,


    aber sehr gerne ;-).


    Warum ist in der Ordnung zur Ausbildung PB (BMG) (kam heute erst dazu mir das anzusehen) keine Naturschutzrechtlichen und toxikologischen Fragestellungen drin? Ich meine, wenn einem PB (BMG) Waschkörbeweise Pilze (ist mir schon passiert; war ne lustige Story im Nachhinein) zur Beratung vorgelegt werden, dann hat er laut der Ausbildungsordnung nicht das Wissen darauf hinzuweisen, dass es allgemeine Sammelbeschränkungen für Pilze gibt, bzw. auch nicht das Wissen darauf hinzweisen, dass z.B. "Rotkppen", "Birkenpilze", Morcheln und Steinpilze nur in geringem Umfang für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Ich halte so was für wichtig, den Ratsuchenden auch das mitzuteilen und sie zu bitten geschützte Pilze auch bitte zukünftig stehen zu lassen.

    Als wichtig sehe ich das auch an, völlig klar. Es wird auch in den Kursen angesprochen, aber eben nicht geprüft. Ich selber gehe davon aus, dass die Tatsache, dass manche Pilzarten geschützt sind, jeden Pilzberater von sich aus interessieren und er/sie nach der Aufklärung über diesen Umstand das von alleine auch nachlesen kann. Wir haben bewusst versucht, die Prüfungsordnung zu entschlacken und dafür die Arten- und Gattungskenntnis in den Mittelpunkt zu rücken. Der Nachhaltigkeitsgedanke (Natur nicht übernutzen - lieber weniger sammeln, das dann bewusster "genießen", mal ein besonderes Rezept zu probieren, als ständig Unmengen Steinpilze in Sahnesauce zu essen, gehört meines Erachtens auch dazu.


    Kurz gesagt: ich traue den Personen, die die Prüfung bestanden haben, zu, sich da selbst weiterzubilden bzw, zu vertiefen. Die Prüfung dieser Inhalte führt letzten Endes zum schnellen Auswendigpauken für die Prüfung (dann kann man das, wenn man will, auch wieder vergessen). Wer die Natur liebt, dem reicht es, einmal zu hören, dass es gschützte Arten gibt und der schaut sich dann die Liste aus intrinsischer Motivation an.




    Ebenso wundert es mich etwas, dass die PB auch laut der Ausbildungsordnung keine toxikologischen Fragestellungen (Grundlagen) wissen müssen und auch nicht "berechtigt" sind, Pilzführungen anzubieten; ist zumindest in deren Ausbildungsordnung nicht ewähnt. Ich halte das schon für wichtig. Pilzwanderungen und auch Naturschutzfragestellungen sind absolute Basisarbeit und sollten auch von PB (BMG) durchgeführt werden können. So erreicht ihr mehr Leute für den Natur- und Pilzschutz und auch die Aufklärung/Vergiftungsprävention. :)


    Da habe ich auch lange überlegt, ob oder ob nicht. Ich kam dann anhand meiner Erfahrung als ehemaliger Leiter von DGfM-PSV-Kursen zu dem Schluss, dass einige Prüflinge, die ich früher hatte, diese Dinge (teils etwas panisch) auswendig gelernt haben, um das in der Theorieprüfung runterzurattern. Ob das dann nachhaltig hängenbleibt bzw. ob es eine echte Hürde ist, weiß ich nicht. Natürlich kommt im Kurs vor, welche Arten giftig, welche tödlich giftig sind. Auch die Bedeutung von Latenzzeiten kommt vor - und auch hier denke ich, wer sich dafür wirklich interessiert, der liest das nach und bildet sich hier von sich aus weiter. Das ist viel leichter zu erlernen als das Artenwissen. Deshalb sollten die Kurse "entschlackt" werden und sich auf dieses Basiswissen beschränken. Für die Aneignung der Syndrome als Grundwissen, gibt es jede Hilfestellung - ich habe auch beispielsweise deshalb einen zusammenfassenden Toxikologie-Artikel in der Mycologia Bavarica verfasst. Teilnehmer am Kurs erhalten den, um auch die neueren Syndrome kennenzulernen.


    Was ich nicht verstehe... warum sollten Pilzberater nicht "berechtigt" sein, Pilzführungen anzubieten? Man hat die "Berechtigung" auch ohne Prüfung. Jeder kann eine Führung anbieten. Dass man Naturschutzgebiete nicht ohne Genehmigung betreten darf (bzw. die Wege nicht verlassen darf / nicht per se sammeln darf) ist, denke ich, so klares Basiswissen, dass man das nicht explizit prüfen muss.


    Der Pilzberaterausweis bescheinigt den Pilzberatern das für die Pilzberatung nötige Wissen über Pilze. Und das reicht m.E. aus, um auch bei einer Führung etwas über Pilze zu erzählen.




    Ansonsten begrüße ich beide Ausbildungsordnungen. Das Artenspektrum der PB (BMG) ist auch, ohne dass es irgendwo geschrieben steht, zumindest für mich das Arten- und Gattungsspektrum, was ein PSV der DGfM können müsste. Hat das btw einen Grund, warum ihr bei den Sclerodermas euch nur auf S. citrinum beschränkt habt? Die dünnschaligen Arten sind doch auch nicht ohne, wenn die beispielsweise als vermeintliche "Trüffel" verzehrt werden. Ich kenne die Story von Rosemarie Kiesling, die erzählt sie gerne mal. ;)

    Es freut mich, dass dir ansonsten die Prüfungsordnungen gefallen. Ich bin da über jede Rückmeldug dankbar (insbesondere über kritische Rückfragen wie die drei von dir gestellten).


    Zu Frage Nr. 3 - Scleroderma...


    Ich kann, denke ich, nicht erwarten, dann ein Pilzberater Scleroderma cepa auf Artebene makropskopisch erkennen muss (wer kann das sicher?). Oder die beiden "normalen Dünnschaligen" immer zu trennen. Da reicht, denke ich, für die Pilzberatung die Stäublingsregel: wenn weichfleischig und innen weiß, dann nicht giftig, wenn hartfleischig und innen weiß Finger weg (junge Kartoffelboviste, insbesondere Scleroderma cepa und ähnliche), wenn nicht mehr innen weiß eh Finger weg.


    Vielleicht sollten wir da aber zunimdest die Artengruppe der pseudogestielten, dünnschaligen dazu nehmen, da man die ja für "Böhmische Trüffeln" halten könnte. Wobei ich von keinem Pilzberater erwarten würde, den Erbsenstreuling in der Beratung zu erkennen und freizugeben. Ehrlich gesagt weiß ich selber nicht, bis zu welchem Stadium das Ding essbar ist - nur sehr jung, auch alt, wenn oben zerfallend? Ich habe selber erst einmal überhaupt Erbsenstreulinge gefunden. Daher fand ich die Stäublingsregel an sich ausreichend.


    Vielen Dank für die Rückfragen und Anregungen.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Oh, es gibt sie doch, die Stäublingsregel, deren Existenz Peter Specht angezweifelt hat?


    Google wird dann demnächst wohl mehr als einen Treffer dazu haben (allerdings ausschließlich bei der DGfM und ausschließlich auf Prüfungen bezogen) ;)


    Christoph: Beim dickschaligen Kartoffelbovist hatte ich auch kurz gestutzt. Ich habe bisher nie ein Interesse gehabt, Kartoffelboviste über die Gattung hinaus bestimmen zu wollen, und kann auch für Pilzberatungen nicht so recht den Mehrwert erkennen.


    Aber gerade deshalb ist es gut, wenn die Arten, die in der Prüfung erkannt werden sollten, klar benannt werden.


    Dass der Erbsenstreuling nicht zum Prüfungsumfang gehört, finde ich völlig ok. Allerdings wäre ich doch sehr enttäuscht, wenn mir ein PSV/Pilzberater mitteilen würde, dass ich den nicht essen darf, weil er ihn nicht kennt. Aber Beratungspraxis ist nochmal wieder ein anderes Thema.

  • Hallo Christoph,


    erstmal danke für deine ausführliche Antwort. :) Nur noch 1-2 Gedanken dazu meinerseits.


    Also wenn ich an meine damalige Anfangszeit zurückdenke, hätte ich niemals freiwilllig einen Gesetzestext gelesen, weil einfach zu trocken und unverständlich. Hätte ich nicht im Laufe meiner beruflichen Ausbildung einen juristischen Schwerpunkt gehabt, wäre das immer noch so. Zumindest würde ich gerne anregen wollen, dass in den Kursskripten die Naturschutz Gesetzesgrundlagen genannt werden, so dass die Teilnehmer nicht erst suchen müssen, wo was steht.


    Thema Erbsenstreuling: ^^ Einfach ggf. großzügig die Stellen wegschneiden, die schon zu Sporenpulver zerfallen sind und den Rest dann schnell trocknen. 3-4 Scheiben zum Fleisch schon beim Braten, bzw. als Grundlage für dunkle Soßen ist ein Träumchen. Man möchte fast in den Soßen baden. :)


    Zu den Sclerodermas: Ich würde anregen, dass ihr zusätzlich zu Scleroderma citrinum auch noch die anderen Vertreter auf Gattungsebene ergänzt. So wirkt es, zumindest für mich, etwas komisch, da ja die PB "nur" S. citrinum kennen müssen und die anderen eben vollkommen ausgeblendet werden; zumindest könnte man das da so rauslesen.
    Noch ne Sache: ;) Die "beiden normalen dünnschaligen" trifft für mich nicht zu. Ich kann in S. bovista baden. :D Im Garten meiner Eltern wachsen die immer brav den ganzen Sommer über. Wenn du welche brauchst, sag bescheid. Ich trockne dir gerne welche. Bei unserem Treffen im Herbst, kann ich dir dann gerne welche mitbringen. ^^ Übrigens ist S. bovista auch im Dresdner Raum alles andere als selten; ich finde den hier häufiger als S. areolatum btw.


    Thema Pilzwanderungen: es steht in der AOPSV explizit drin, dass die PSV Pilzwanderungen anbieten dürfen und nichts darüber in der AOPB. Das kann dann schon Außenstehenden so wie mir, den Eindruck vermitteln, dass die PB keine Pilzwanderung anbieten "dürfen". Ich wollte dir das nur noch mal sagen, wie ich auf die Idee kam. Manchmal reicht schon das Fehlen eines Passus aus um Misverständnisse aufzubauen.


    Trotzdem nochmal herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion. :)


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Servus Craterelle und Stefan,


    bei dem Kartoffelbovist hatte ich mir im Prinzip gedacht, dass man schlecht erwarten kann, die Gattung (immer) zu erkennen. Bei Scleroderma cepa kommt man bei jungen Exemplaren schnell auch auf andere Gattungen. Und ob jemand eine alte Scleroderma meridionale als Scleroderma erkennt... Deshalb habe ich die Gattung Scleroderma nicht aufgenommen, aber mit Scleroderma cirtrinum eine leicht kenntliche (leicht erlernbar) und häufige Art. Und kennt man Scleroderma citrinum, so fällt es auch nicht schwer, z.B. Scleroderma areolatum als Hartbovist zu erkennen oder auch Scl. cepa oder Scl. bovista (wenn reif).


    So jedenfalls war der Grundgedanke dahinter. Und das eben gepaart mit der ominösen Stäublingsregel (die aber sauber definiert sein muss - also mit Unterscheidung von hartfleischig vs. weichfleischig).


    Bei uns ist übrigens Scleroderma cepa im Vormarsch - war früher extrem selten. Scleroderma bovista haben wir hier auch, aber nicht so häufig wie Scleroderma areolatum.


    Zu den Pilzwanderungen - jetzt verstehe ich, was du meinst, Stefan. Die Prüfungsordnung für PSV ist deutlich später entstanden. Und da versuchen wir, hervorzuheben, was ein Sachverständiger unserer Meinung nach können sollte - daher auch das mit der Pilzmikroskopie und der Notfalldiagnostik. Natürlich kann auch ein Pilzberater, der zudem mikroskopieren kann (schließt sich ja nicht gegenseitig aus), z.B. Notfalldiagnostik anbieten / ausführen, nur belegt der Pilzberaterschein diese Fähigkeiten nicht.


    Auch was Exkursionsleitung angeht, gehe ich davon aus, dass jeder Pilzsachverständige der BMG problemlos Wanderungen leiten kann und da ausführlich über die Ökologie, die Systematik (usw.) der gesehenen Pilze Auskunft erteilen kann. Das schließt aber nicht aus, dass ein Pilzberater nicht auch Wanderungen leiten kann. Nur beschränkt sich die konkrete Ausbildung über den Kurs auf die Arten- und Gattungskenntnis. Dass wie aber insbesondere Aktivwissen verlangen, ist bereits auf genau das zugeschnitten: bei Wanderungen / Exkursionen dieses abzurufen, um so Pilze gut erklären zu können. Das gilt auch für Vorträge usw.


    Ich werde nochmal beide Prüfungsordnungen in aller Ruhe vergleichen, da sie ja nicht unterschwellig aussagen sollen, was ein Pilzberater nicht kann / soll / "darf". Danke für den Input!


    Und sollte ich irgendwann mal wieder Erbsenstreulinge finden (in ausreichender Menge, dass man ohne schlechtes Gewissen einen mal mitnehmen kann), werde ich das mit der Sauce mal probieren. Mein letzter und bisher einziger Fund stammt aus Spanien.


    Liebe Grüße,
    Christoph

    Einmal editiert, zuletzt von Christoph ()

  • natürlich gilt die Verlängerung des Ausweises für fünf Jahre ab dem Datum der Fortbildung - was denn sonst? Du machst 2015 eine Fortbildung, reichst den Ausweis aber erst 2018 ein und dann soll der für 5 Jahre bis 2023 verlängert werden? Natürlich würde er dann nur bis 2020 verlängert werden.


    Das ist hier nur ein randliches Thema, aber ich finde, die Formulierungen dazu lassen durchaus unterschiedliche Interpretationen zu:


    a) Andreas folgend: die Verlängerung erfolgt immer nur um 5 Jahre ab der Weiterbildung. Nur wenn ich sie im letzten Jahr der Gültigkeit meines Ausweises mache, wird der tatsächlich um 5 Jahre verlängert, sonst entsprechend kürzer. D.h. die PSV müssen sich entweder im Schnitt öfter als alle 5 Jahre weiterbilden, oder sie sind stark eingeschränkt bei der Auswahl der Weiterbildung.


    b) Die Verlängerung erfolgt um 5 Jahre, wenn innerhalb der letzten 5 an einer Weiterbildung teilgenommen wurde. Dann muss sich der PSV im Schnitt auch alle 5 Jahre weiterbilden, es können aber theoretisch deutlich mehr als 5 Jahre zwischen zwei Weiterbildungen liegen (was nach meinem Verständnis aber immer noch als "regelmäßig" gelten könnte).


    Was letztlich gemeint war, kann ich überhaupt nicht beurteilen und vielleicht auch niemand anders mehr. Aber da es anerkannte Weiterbildungen auch nicht wie Sand am Meer gibt (beim Blick in den Kalender sehe ich zumindest auf den ersten Blick mehr Prüfungen als Weiterbildungsangebote), erscheint mir Variante b der Situation eigentlich angemessener.


    Beste Grüße,
    Craterelle

  • Hallo an alle,


    mindestens in den letzten 6 Jahren wurde es wie folgt gehandhabt:


    Wenn Ablauf PSV-Ausweis in der Zukunft, dann 5 Jahre ab Fortbildungsdatum
    Wenn Ablauf PSV-Ausweis in der Vergangenheit, dann 5 Jahre ab Ablaufdatum.


    Das sind erstmal ganz neutral die Fakten, fragt mich bitte nicht nach der Sinnhaftigkeit.


    Gruß,


    Wolfgang

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!