Hallo zusammen,
ich wollte niemandem Angst machen... Ich selber habe da auch keine Panik. Ich mache die Aufklärung zu Beginn immer mündlich. Das kann man auch humorvoll machen und auf den Hamster in der Mikrowelle verweisen und aif amerikansiche Verhältnisse - um dann erst das rein pro forma erzählte "runterzuleiern", um dann mit wichtigen Dingen (Äste, man passt auf den hinter einem auf, Zecken usw) zu schließen.
Was die Versicherung der DGfM betrifft, ging ich natürlich nicht von VHS-Wanderungen aus (da ist man über die VHS versichert, klar, wobei der Disclaimer zu Beginn auch und gerade da wichtig ist) und auch nicht von eigenen kommerziellen Veranstaltungen.
Die Vermischung der Satzung mit den Versicherungsbedingungen trägt garantiert in keiner Weise zu einer Klärung bei. In der Satzung steht ja nicht, dass PSV ihre Exkursionen eigenverantwortlich anbieten sollen.
*seufz*
Es war ja nicht als Kritik gemeint. Und nein, ich vermische nicht Satzung mit Versicherungsbedingungen.
Es geht bei einer Vereinshaftpflichtversicherung aber nunmal erstmal darum, ob eine Aktivität im Namen des Vereins überhaupt eine Vereinsaktivität ist. Und wenn das satzungsgemäße Vereinsziel durch Anbieten von Exkursionen erreicht wird und dies sogar explizit erwähnt ist, dann sind entsprechende Exkursionen im Namen der DGfM (nicht im Namen der VHS oder was noch für Institutionen) auch dann DGfM-Veranstaltungen, die nicht eigens vom Vorstand als solche ausgewiesen werden müssen - jedenfalls interpretiere ich das so. Was ich zudem meinte: es muss keine rein vereinsinterne Veranstaltung sein, damit es eine Vereinsveranstaltung ist.
Natürlich ist primär wichtig, was explizit in der Police steht. Ist es aber eine Vereinshaftpflichtversicherung, die halt zusätzlich die Pilzberatung beinhaltet, dann sind m.E. alle Exkursionen im Namen des Vereins mit versichert. Aber wenn das garantiert nicht (?) zur Klärung beiträgt, dann vergiss diesen Einwurf einfach. Bezüglich der BMG haben wir eine Vereinshaftpflichtversicherung, die dadurch per se alle Vereinsaktivitäten mit versichert - auch dann, wenn Nichtmitglieder anwesend sind.
Beim Verein für Pilzkunde München ebenso - da gab es sogar einen Verischerungsfall bei einer Pilzausstellung (ist auch keine rein vereinsinterne Veranstaltung) und die Versicherung hat anstandslos gezahlt (da ging es um einen mechanischen Unfall).
Liebe Grüße,
Christoph