Beiträge von Krötenhocker

    Hi,

    Die computergenerierte Prüfung muss einfach nochmal gegengeprüft werden und ggf. die eine oder andere Frage manuell ausgetauscht werden. Und der Quatsch dass Fragen nicht doppelt drankommen dürfen muss natürlich auch abgestellt werden!

    wenn sich der PSV FA wirklich abhängig von der Software gemacht hat und es nicht simpel möglich ist, die Bedingungen der Fragenauswahl selbst einzustellen und es womöglich viel Geld kostet, die Software umzustricken, kann ich anbieten, eine Software zu schreiben, die den Fragenkatalog und Erweiterungen /Änderungen des Fragenkatalogs auf Dauer als textbasierte (z.B. *.ini oder *.txt) Datei voraussetzt.
    *.ini, weil man simpel Unterkategorien erstellen kann. Den jeweiligen Source würde ich bei der DGfM speichern, gut dokumentieren und damit wäre es immer möglich, auch wenn ich mal nicht mehr da bin, die Software selbst anzupassen. Und die Fragen auf dem aktuellen Stand zu halten wäre mit jeder simplen txt-basierten Software möglich.
    Bei 500 oder 1000 Fragen benötigt man keine Datenbank. Ein Array ist schneller und flexibler auf Änderungen programmierbar.


    Allerdings würde ich das nicht für einen PSV FA machen, der sich so arrogant (sorry!) aufführt.



    LG, Jens

    Hallo Ingo,


    zumindest im Sauerland in der Nähe von Soest gibt es einen PSV, der den Pilzsammlern schon mehr beigebracht hat. Ich kenne seinen Namen nicht mehr, aber wenn ich mit Sammlern ins Gespräch komme, was ich hin und wieder gerne tue, wurde er positiv erwähnt.
    Viele der Pilzsammler im Sauerland sind aber Deutschrussen oder Deutschpolen und die kennen sich, wenn ich mal in die Tüte schauen durfte, erstaunlich gut aus. Korb ist da eher selten. Die kommen übrigens dann zurück, wenn wir frühstücken...


    LG, Jens

    Hallo,


    da muß ich mich doch noch mal äußern.

    Es gibt nur ein Präsidiumsmitglied, das gleichzeitig im FA ist und nur dieses eine präsidiumsmitglied hat auch eine Stimme in diesem FA. Er/Sie ist dort aber nur EIN Mitglied unter mehreren, so dass Seine/Ihre Stimme da nicht besonders viel Gewicht hat.

    Das war aber damals im FA ÖFF gefühlt anders. Da hatte die Stimme von Peter (gefühlt) viel mehr Gewicht. Wir hatten aber auch keinen Sprecher, jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern, einen gewählt zu haben. Wenn es im FA PSV ähnlich läuft, dann wird die Richtung schon elementar vom Präsidiumsmitglied bestimmt.
    Den Rest an Infos kann man (und sollte man) über die Protokolle, die ich immer noch nicht bekommen habe, nachvollziehen können.


    LG, Jens

    Hallo,


    Wenn wir das endlose FA-bashing also mal beenden

    Das kann ich nicht erkennen. Es war von vorne bis hinten eine Diskussion, auf welche die Verwendung von Bashing nicht zutrifft. Kritik halt.


    Aber die Liste würde ich so arrangieren:


    1. regelmäßige und respektvolle Kommunikation zwischen FA und Prüfern sicherstellen
    Zur Not muß das Präsidium da mal ein Machtwort sprechen und seine Führungsqualität unter Beweis stellen...
    Soweit ich weiß, hat das Präsidium auch das Recht, FA Mitglieder aus dem FA zu entlassen.


    2. PSV-Leitfaden als Lehr- und Nachschlagewerk erstellen
    2.1 Auch die Anforderung an die Artenkenntnis / mündliche Prüfung schriftlich definieren
    2.2 Erwartungen präzisieren


    3. Fragen überarbeiten
    Da helfen bestimmt viele mit, wenn es denn mal ein anderes Gehabe des FA gibt.


    4. die Diskrepanz zwischen Satzung und Prüfungsordnung schließen (dazu gibt's in ein paar Tagen Neues)



    LG, Jens

    Hallo zusammen,

    Und ich rechne es Dir hoch an, dass Du hier entsprechend Stellung beziehst. Verständnis habe ich absolut auch dafür, dass Du a) zu manchen Interna nichts sagen möchtest

    genau das sehe ich anders. Da anscheinend der FA PSV nicht gewillt ist, mir die fehlenden Protokolle zuzumailen, ist es quasi die Pflicht des FA Sprechers, uns die Sachlage, Situation und weitere in Planung befindliche Projektteile vorzustellen und zu erläutern.
    Dabei ist mir sein 10? semestriges Chemiestudium genauso egal, wie seine Zaubersprüche.
    Einem zukünftigen PSV, der wirklich Korbkontrolle durchführen möchte, wird wohl voll bewußt sein, dass von seinem Handeln das Leben der Pilzsammler abhängen kann und hängt. Und wem das nicht bewußt ist, den werden die Prüfer unabhängig von einem theoretischen Test sowieso nicht bestehen lassen.
    Also wieso setzt sich der FA PSV nicht zuerst an gut ausgearbeitete PSV-Richtlinien mit den am besten sehr detaillierten Wissensanforderungen und erst dann reden wir wieder über die Fragen.
    Und wenn man von Seiten des FA zu den Richtlinien nicht alle relevanten Mitverantwortlichen mit ins Boot holt, stelle ich euch persönlich ein Armutszeugnis aus.


    LG, Jens

    Hallo zusammen,

    Benehmen tut man sich aber wie der hinter verschlossenen Türen tagende Verteidigungsausschuss der Bundesrepublik.

    Die haben aber wahrscheinlich ähnliche Probleme, also kein funktionierendes Equipment und eine Menge Fragen, die sich nicht so einfach beantworten lassen... ;)


    Auf einer Liste mit solchen Fragen zu beharren kann doch eigentlich nur bedeuten, dass die Mindestvoraussetzungen für die Zufallssoftware zur Erstellung einer Prüfung nicht vorhanden sind. Also ein quantitatives Problem. So wirkte auch die Fragenliste. Dazu hatte ich mich ja schon geäußert.
    Anscheinend hat man sich im FA PSV von der wohl eigens in Auftrag gegebenen Software abhängig gemacht. Wenn man sie selber geschrieben hätte wäre man ja nicht in der Bredouille, auf sehr merkwürdigen Fragestellungen zu bestehen.
    Das die Kategorien und die Punkte pro Frage entfernt sind, ist für mich zusätzlich mal wieder ein Zeichen für die mangelnde Offenheit, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das impliziert auch gleichzeitig, dass man wohl keine Hilfe von außen akzeptiert oder anfragen möchte.


    Ich hätte mal wieder gerne die Protokolle des FA. Diesmal reichen mir die des FA PSV. Das Gehabe kann man doch sonst gar nicht nachvollziehen. Meine Mailadresse dürfte ja bekannt sein.


    LG, Jens

    Hallo Stefan,


    du hast voll umfänglich recht.


    Beim Führerschein ist es ja ähnlich - und trotzdem muss man einen Kurs belegen (gut, das fällt bei der DGfM ja weg...).

    Ja, und da gibt es die STVO als Grundlage. Ich sehe die DGfM, also uns, deshalb auch in der Pflicht, einen Anforderungskatalog zu erstellen, der wie auch immer heißt und genau klärt, was man als PSV wissen muß.

    Das bedeutet aber nicht, dass die von euch gelb (Diskussionsbedarf) und teils rot (hier nun gestrichen) markierten Fragen nicht mehr diskutiert werden sollen. Das macht aber in der aktuellen Konstellation wohl erst nach der MV mit einem/einer neuen PSV-Beauftragten Sinn.

    Das mit den Farben kann ich ja nicht nachvollziehen. Aber wieso macht die Lösung eines aktuellen Problems nur nach einer MV Sinn? Die Macht der FA mag zwar groß sein, aber geleitet wird die DGfM doch wohl vom Präsidium. Oder auch nicht?
    Jedenfalls macht es keinen Sinn, wenn das Präsidium regelmäßig Telkos veranstaltet und die "Basis" die wichtigen Themen dann trotzdem unmoderiert vom Präsidium diskutieren muß.


    LG, Jens

    Hallo zusammen,


    Der neue Katalog ist leider nur stark eingedampft. Schade, so kann man nicht erkennen, welche Fragen als diskussionswürdig erachtet werden.



    Bei der Frage:

    Frage 231: Giftige Röhrlinge mit weißen oder gelben Poren? Gelb: ja, auch in Deutschland. Weiß? eventuell - junge Gyroporus ammophilus - sind die bei uns nachgewiesen?

    dachte ich, der Fragesteller will auf einen Befall mit dem Goldschimmel hinaus. Also im Anfangsstadium.
    Na vielleicht liege ich ja richtig und bekomme die Punkte... ;)


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    Möglich aber auch, dass Du mit einer gewissen Hypothek in die mündliche Prüfung gehen müsstest, da ein Teil der Prüfung ja auch die menschliche Eignung zum Berater darstellt, nicht alleine die fachliche. Und da hätte die Prüfungskommission möglicherweise bereits den Verdacht auf Defizite in deinem Fall, den wir Dir natürlich ausgiebigst Gelegenheit geben würden auszuräumen.

    Oh ja, bitte... Wie könnte ich die denn ausräumen? Soll ich vielleicht schon mal anfangen? Die Beiträge der möglichen Prüfer liken, vielleicht? Was trinkst du gerne? Vielleicht ein Schächtelchen Pralinen, welches wir gemeinsam leeren? … ;)


    Jetzt schau ich mir erstmal den kommentierten Katalog an.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    Ob dir aus einem Themenbereich aber nun eine Frage mehr liegt als eine andere, das ist natürlich persönliches Problem, wie beider Theorieprüfung beim Führerschein auch.

    Ich würde die theoretische Prüfung wahrscheinlich bestehen. Nur die suggestiven Fragen zur Pilzberatertätigkeit machen mir noch kleine Probleme. Aber ich versuch mal einige:


    443) Ein Pilzsammler bringt ihnen zwei Kisten mit über 5 Kilogramm alten und madigen Steinpilzen in die Beratung. Was sagen Sie ihm ?


    "Guten Tag, die Mülldeponie hat erst Montag wieder los. Lassen sie bis dahin die Pilze aber besser nicht im Auto, sonst haben sie es hinterher voller Pilzmücken und Fliegen..."


    480) Ein Ratsuchender legt ihnen in der Pilzberatung 37 stattliche Steinpilze (Boletus edulis) vor. Wie verhalten Sie sich?


    Freundlich?


    486) Was empfehlen Sie für den Verzehr des Austernseitlings (Pleurotus ostratus), des Parasols (Macrolepiota procera) und des Perlpilzes (Amanita rubescens)?


    Zum Austernseitling empfehle ich einen spritzigen, fruchtigen Riesling.
    Da es den Parasol paniert gibt, empfehle ich ein Bier, vielleicht sogar ein echtes Pilsener Urquell.
    Zum Perlpilz kann ich nicht viel empfehlen, da er nicht nach viel schmeckt. Vielleicht viel gehackte Petersilie?

    487) Aus welchen drei Gründen empfehlen Sie keinen Verzehr von rohen Pilzen?


    1. Die Alba-Trüffel hat roh ein viel zu intensives Aroma.
    2. An rohen Morcheln bleibt der Dill nicht kleben
    3. Die Maden bewegen sich noch


    489) Was sollten die Teilnehmer ihrer Pilzexkursion unbedingt dabei haben?


    Schuhe?


    319) Welches Sammelgefäß empfehlen Sie für Pilze und welches auf keinen Fall?


    Ich empfehle ein großes Sammelgefäß und auf keinen Fall ein kleines. Aufgrund eines kleinen Sammelgefäßes musste ich schon mal Pfifferlinge im T-Shirt abtransportieren, was wiederum die Mücken gefreut hat...


    340) Mit welchen Lebensmitteln sind Pilze und ihre Handhabung vergleichbar?


    Hier wollte ich erst Fisch hinschreiben, aber da darf ja nur die Kühlkette nicht unterbrochen werden und ich hab noch nie Pilze auf Eis gesehen.
    Deshalb nehme ich jetzt Prinzessböhnchen in der Dose. Wie bei Champignos in der Dose ist die Handhabung gleich. Dose auf, Flüssigkeit abschütten und den Inhalt vor der Weiterverwendung anbraten.



    LG, Jens








    Hallo Stefan F.,
    ich verstehe die Fragen so, dass man aus den genannten die am nächsten verwandten Arten nennen soll. Ansonsten müssen die Fragesteller zeigen, dass Antworten zu solchen Fragen ohne absolut aktuelle Literatur überhaupt beantwortbar sind. Und wer kennt da schon alles.
    Aber mein Highlight ist Frage 330: Welcher Warengruppe sind Pilze im Groß- und Einzelhandel zugeordnet?
    Bin isch Aldi oder watt? WC 27? Klo passt irgendwie für die Frage...


    @PSV Ausschuss
    Jetzt kommt noch ein wenig konstruktive Kritik. Ich würde vorschlagen, die Fragen auch den Hauptthemengebieten zuzuordnen. Also z.B. Taxonomie, Giftpilze, Beratung usw. Das macht es übersichtlicher und es müssen ja für die Prüfung auch aus den verschiedenen Themen Fragen geprüft werden. Für mich sieht der Fragenkatalog in dieser Form nach einem langen Brainstormabend aus. Zudem braucht es aus meiner Sicht verschiedene Fragestellungen zu den elementaren Giftpilzen, damit die in jedem Fall abgefragt werden können, ohne dass in jeder Prüfung die gleiche Frage dran kommt.


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,


    Daher scheint mir Seite 2 immer noch völlig ausreichend. In der DSGVO steht auch nirgends, dass bestimmte Angaben "auf jeder Seite aufgeführt werden" (Frank) müssen.

    nein, steht nirgends, aber du gehst mit keinem Wort auf meine obigen Argumente für eine den Unterzeichner direkt auf der ersten Seite beruhigende Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs ein.


    Es ist halt kein Webformular, wo man simpel mit Häkchen setzen seine Einwilligung erklärt, weil man dieses Formular eben wirklich unterschreiben muß.



    Wolfgang, vielleicht siehst du die ganze Angelegenheit auch zu eng.
    Was ist denn z.B. mit Erben, die noch die Werbung des PSV bekommen und nicht wissen, was da warum so auf dem E-Mail-Konto einläuft, aber das digitale Erbe abwickeln müssen.
    Vielleicht möchten die Erben eben doch eine Sperrung bis zur genauen Klärung.


    Wer weiß, was noch alles möglich ist. Ich finde es jedenfalls verkehrt, hier zu klein zu handeln.
    Die DGSVO sieht die Möglichkeiten vor und es ist für den PSV nicht schwierig, eine Sperrung vorzunehmen.


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang und Frank,


    Es gibt jetzt aber ein paar Dopplungen zwischen Vorder- und Rückseite, die man noch wegoptimieren könnte.Ich würde die Vorderseite noch kürzer halten, dafür gibt es ja die Rückseite.

    Ja, die sind aber bewußt da. Es ist zwar ein wenig doppeltgemoppelt, aber wer liest schon die Rückseite. So sieht jeder sofort das Wichtigste in einer verständlichen Ausdrucksform und das darf gerne aus meiner Sicht so bleiben. Wenn jemand die Rückseite wirklich durchliest, findet er halt die vorderseitigen wichtigsten Rechte noch einmal wieder. Na und?


    Rechte des Betroffenen: vorne weg. Für dieses Formular ist es ohnehin eine Nullnummer.

    "Meine Rechte" fände ich da sowieso besser. Da ist das wieder mit den "Betroffenen".
    Aber wieso dass eine Nullnummer ist, solltest du mal erklären.
    Ich sehe das so und hatte es in meinem Entwurf auch so zum anhaken unterteilt, dass die Daten, wenn nur "Weitere Informationen zu den Funden" ausgewählt ist, ich die Daten nach erfolgter Übermittlung sowieso löschen muß.
    Aber in den anderen Fällen behalte ich die Daten und dann hat "der Betroffene" doch seine Rechte, oder?



    Widerruf: Die Formulierung auf der Rückseite ist klarer und kürzer - diese nach vorne (der erste Satz ist dort aber überflüssig). Auf die Rückseite könnte eine allgemeinere Formulierung, wie sie jetzt vorne steht (wobei das mit den Kosten kürzer gefasst werden kann). Ich würde für den Widerruf nur die formlose E-Mail erwähnen, die gehen nicht so leicht vergessen wie ein Telefonanruf.

    Von telefonisch steht vorne und hinten nichts im Widerruf. Allerdings steht da Fax und dafür müsste man eine Faxnummer mit angeben. Die hat zum einen nicht jeder PSV, zum zweiten fehlt dafür auch oben ein Adressfeld. Die 2 weiteren Textfelder sind doch bestimmt für Handynr. und für E-Mail, oder?


    Ich finde die rückseitige Widerrufformulierung zwar auch kürzer, aber der Satz aus dem rückseitigen Widerruf "Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt." gehört für mich keinesfalls auf die Vorderseite, da sich dieser viel zu behördlich anhört und man sich den erst einmal selbst erklären muß.



    m Formular gibt es einen Wechsel in der Verwendung von "ich"und "Sie". Erst ist mit "ich" der Betroffene gemeint, dann wird er mit "Sie" angesprochen, dann wird auf der Rückseite "ich" für den PSV genutzt. Vorschlag: auf Seite 1 konsequent "ich" für den Betroffenen, auf Seite 2 neutrale Formulierungen wählen.

    Ja, jetzt wo du es sagst.... Das sollten wir, (räusper..., Frank) wirklich dahingehend ändern.


    Auf Seite 1, Nr.1 und 2 liest sich das "ich erkläre, dass ich ... möchte" recht gestelzt. "Ich möchte ..." reicht doch, oder?

    Es ist eine Einwilligungserklärung. Aus meiner Sicht darf deshalb da auch gerne "ich erkläre" stehen bleiben, auch wenn es etwas gestelzt daher kommt.


    LG, Jens

    Liebe mitmischenden, mitformulierenden und kritisierenden Pilzfreunde,


    ich finde, wir haben hier etwas sehr schwieriges mit Bravour gelöst; und zwar ein Formular hinzubekommen, welches einerseits wunderbar lesbar ist, sehr übersichtlich gestaltet ist, den einen oder anderen Kompromiss, schlechte und gute Scherze und sehr viel unserer Zeit brauchte.


    Aber ich werde jetzt hier einen Schlussstrich ziehen. Dieses Formular ist nur ein, wenn auch erst mal der wichtigste Teil, den jemand, ob PSV, Pilzcoach oder Pilzberater im Umgang mit Personendaten benötigt.


    Wolfgang ist jetzt gefragt!


    Lieber Frank, wenn dieses Formular fertig ist, gibt es zwei Gründe, warum du mir und/oder dem/der Zuständigen der DGfM die Original-Dateien bitte zur Verfügung stellst. Mir, damit ich den Pilzcoach und Christoph (BMG) dieses Formular so zur Verfügung stellen kann, dass sie es auch nutzen können und der DGfM, damit zukünftige Änderungen der Gesetzgebung eingearbeitet werden können, falls du dann aus irgendeinem Grund verhindert bist.


    Natürlich bist du weiterhin herzlich eingeladen, die angesprochenen und zukünftige Änderungen auch selber mitzugestalten, wenn du magst. Es konnte ja jeder sehen, wie gut das geklappt hat.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    das kleine Logo in der Fußzeile war ja sowieso nur ein Zugeständnis, da du ja gerne ein Logo gehabt hättest. Aber es gibt ja jetzt sowieso keine solche Fußzeile mehr.
    Aber deinen Vorschlag:

    Dann lieber kein Logo.

    nehme ich gerne an.
    Franks QR-Code Idee ist doch super für einen Flyer geeignet oder auch für Plakate.
    Dein Kerngeschäft sozusagen, was ich jetzt nicht irgendwie anders meine, als man es lesen kann.


    LG, Jens

    Hallo,


    ja, leider hört sich die obere Zeile wirklich sehr nach Befehl an.
    Vielleicht wäre es schöner, zu schreiben:
    "Bitte erst... "


    Es wird aber noch einen begleitenden Leitfaden geben. Da kann man dann das Prozedere mit einem PDF-Formular auch getrennt vom Formular selbst erklären.



    Ich schlage vor, den QR-Code auf selber Höhe mit dem Logo den den rechten Seitenrand zu verlagern, damit das Logo "Luft zum Atmen" hat.

    Rechts gehört meiner Meinung nach immer noch der Vertragspartner hin. Und der ist nicht die DGfM, auch nicht als QR-Code.
    Ihr wißt ja, wie ich zum großen Logo im Kopf stehe. Genauso ist es mit dem QR-Code.
    Beide verweisen nicht zielführend zum Vertragspartner, dem PSV. Und beide sind aus meiner Sicht reine Werbung an enorm prominenter Stelle.


    Dieses Formular dient aber vordergründig nicht der Werbung (war so auch nie geplant), sondern soll einzig dem PSV seine Arbeit unkompliziert erleichtern und ihm die Möglichkeit geben, der DSGVO gerecht zu werden, ohne sich mit dem ganzen Kram auseinandersetzen zu müssen. (Natürlich auf Dauer auch im Zusammenhang mit den anderen (hoffentlich nie benötigten) Formularen, die Frank uns ja schon dankenswerter Weise als Vorlage überlassen hat)


    Für ein Werbezwecke eignen sich meiner Meinung nach Flyer, die man mit verteilen könnte, die bei einer Korbkontrolle ausliegen oder ähnl..


    LG, Jens