Hallo Frank,
erstmal ein Lob. Es liest sich gut. Jedenfalls besser als mein Versuch.
Meine Kritikpunkte:
- Ich würde immer den Vertragspartner auf der ersten Seite nennen. Erst recht, wenn man mit dem DGfM Kopf arbeitet.
- Mir fehlt die ausdrückliche Erwähnung, dass man die Daten in der Tätigkeit als
PSV, Pilzberater, Pilzcoach o.ä. erfasst. (Zur Versicherung in dem Bezug hat sich Wolfgang leider noch nicht gemeldet)
- Das höhere Recht ist die DSGVO, wenn ich es richtig sehe. Ich finde die auch erheblich leichter zu lesen als die aktuelle BDSG. Natürlich kann man argumentieren, dass es ein nationales Formular ist. Ich sehe die Problematik aber eher internatational.
- Der Satz
"Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."
wäre für mich leichter lesbar, wenn man ihn so umformuliert:
"Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber mich um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."
- Ich finde es gut, dass du entgegen vorheriger Aussagen doch wieder mehrere Themengebiete zum Anhaken aufführst. Mir fehlt jetzt allerdings das "Freifeld zum alternativen Selberausfüllen" von nicht bedachten Themen (siehe z.B. meine angesprochene Fotoproblematik)
- unter Datenschutz fehlt vor sowie ein Komma.
- Whatsapp ist immer noch tabu und wird es wohl auch bleiben und darf in diesem Formular deshalb nicht als Möglichkeit der Kontaktaufnahme genannt werden.
Soweit auf den ersten Blick. Trotzdem toll, dass du dich da nochmal drüber her gemacht hast.
LG, Jens