Beiträge von Krötenhocker

    Hallo,


    ja mit den Kommata im letzten Satz stimmt, da "sowie" wie ein "und" verwendet wird. Hab ich auch was dazu gelernt... ;)


    Frank:


    Noch zwei Punkte:


    -Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße [steht dem Betroffenen] ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


    sollte meiner Meinung nach zum besseren Verständnis auch durch [Ihnen] ersetzt werden.
    Betroffener impliziert auch noch zusätzlich, dass etwas mit einem passiert ist.



    - Für mich [Z]uständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die/der Landesdatenschutzbeauftragte:


    muß klein geschrieben werden.



    Ansonsten sieht das jetzt richtig toll aus und kann so doch sehr universell eingesetzt werden.


    LG, Jens

    Hallo Frank,


    also mir gefällt das Formular so.
    In folgendem Abschnitt gibt es noch in eckige Klammern gesetzte Verbesserungen:


    "Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
    Sie haben jederzeit das Recht[,] unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem [ein das] Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu[,] sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz[,] können Sie sich jederzeit unter oben angegebene Adresse an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu."


    Okay, wenn das für Fotos nicht nutzbar ist, müssen wir uns mit einer Fotozustimmung wohl noch einmal getrennt von diesem Formular auseinander setzen und dieses im begleitenden Leitfaden kommunizieren.


    Auch das Thema Datenschutz hast du schön allgemein formuliert. Ich finde das Formular so sehr übersichtlich und sehr gut lesbar. Es bleibt natürlich die Frage, ob, wie Wolfgang es ansprach, ein Hinweis auf die "Speicherung auf einem privaten Computersystem" angebrachter wäre.


    Aus meiner Sicht muß nur noch zusätzlich geklärt werden (Präsidium), ob lieber auf die DSGVO oder das BDSG Bezug genommen werden sollte und ob es versicherungstechnisch Sinn macht, die Tätigkeit als PSV etc. explizit mit anzuführen.


    LG, Jens

    Es geht doch darum, ob man ein Freifeld lässt, in dem man genau so etwas eintragen könnte.
    Es war nur ein Beispiel, welches ich sogar extra nicht präzisiert hatte.
    Ich frage mich immer noch, warum ein gesondertes Formular für diese Einwilligung nötig ist.
    Denn auch dazu kann ich doch besser in einem begleitenden Leitfaden scheiben, dass eine sehr präzise Angabe zur Nutzung bei Fotofreigaben notwendig ist.
    Für das Formular steht doch hier die Frage offen: Brauch ich wirklich noch ein extra Formular oder kann man das, wie auch andere Möglichkeiten, nicht einfach hier mit einem Freifeld abdecken?


    LG, Jens

    Hallo Andreas,

    das Aufwändige bei Fotos von Menschen ist, dass Du mit jeder Person einen Vertrag abschließen musst. Und darin muss genau festgelegt sein, wofür Du die Bilder verwenden willst. Wenn dort bspw. "Zur Illustration des Exkursionsbericht auf der eigenen Website" steht, darfst Du das Bildmaterial nur für den Bericht verwenden und nichts anderes.

    was hatte ich hier wohl angesprochen?:

    Nehmen wir mal an, ich trage unter Sonstiges im Formular ein: "Zustimmung zur Veröffentlichung meiner Person auf einem Foto (auch auf meiner Homepage)"

    Mir ist die Problematik klar. Was du jetzt oben schreibst, hatte ich schon vor Äonen ;) angedacht und versucht mit zu integrieren.



    Die Ausnahmen, die keine Einwilligung der abgelichteten Personen erfordern, sind im Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes geregelt.

    PSV und ähnliche sind in ihrer Tätigkeit als solche keine Künstler und damit ist der Hinweis auf das KunstUrhG wohl obsolet.

    LG, Jens

    Hallo Andreas nochmal,


    st es unbedingt erforderlich, den Tln. Datenschutzhinweise in Papierform auszuhändigen oder reicht nicht auch ein Link am Seitenende des Formulars aus, der auf eine Website mit den Datenschutzhinweisen führt? Vlt. noch mit einem kleinen QR-Code, sodass man ihn dem Smartphone einscannen kann und die Webadresse nicht mal abtippen muss, um dorthin zu gelangen.

    Ohne das ich deinen Link jetzt recherchiert habe, geht es doch um den bewußten "Opt in" des Datenzurverfügungstellenden. Wie genau willst du den veranstaltungsbezogen mit deinen Ideen bekommen? Ein Abnicken irgendeiner Webinstanz dürfte da in keinem Fall ausreichend sein. Zumal man da ja auch kaum den Bezug zum Teilnehmer herstellen kann. Und du setzt eine Webpräsenz des PSV und das Vorhandensein eines internetfähigen Smartphones auf Teilnehmerseite voraus.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    um auf Deine Frage zu antworten: Je umfangreicher ein Formular, desto mehr muss der Betroffene lesen und umso mehr sinkt die Bereitschaft, es auszufüllen.

    genau deswegen ist es ja so schwierig. Und da ich genau diese Problematik ja auch selbst angesprochen habe, ist mir völlig klar, dass es nicht einfach lösbar ist. Aber wenn ich dann mehrere Formulare (z.B. auch ein Bildrechteformular) austeilen muß, halte ich den von dir erwähnten Papierkrieg für noch schwieriger zu gewinnen.


    LG, Jens

    Hallo nochmal,


    Sehe ich ebenso, deshalb steht der Name und die Anschrift auch rechts oben, wenn man die entsprechenden Felder ausgefüllt hat.

    Da du sie nicht angegraut hast, waren sie für mich nicht im Browser sichtbar.


    Die Einwilligung und auch die Datenschutzerklärung haben doch überhaupt nichts mit dem Thema Versicherung zu tun, das extra aufzuführen ist mMn. überhaupt nicht erforderlich und lenkt vom Thema ab.

    Sehe ich anders, weil, wenn ich als z.B. PSV agiere und dann mache ich einen nicht grob fahrlässigen Fehler im Umgang mit den mir anvertrauten Daten und es entsteht ein Schaden, dann bin als PSV womöglich dagegen über die DGfM versichert.
    Es soll ja nicht extra aufgeführt sein. Ich denke halt nur, dass es sinnvoll sein kann, wie ich es ja schon erwähnte, irgendwo "in meiner Tätigkeit als PSV" in den Text aufzunehmen.
    Da Wolfgang die Police kennt, kann nur er sich dazu äußern....



    Ich kann schon noch ein Freifeld einbauen, das geht aber dann wieder am Thema vorbei. Für Bildrechte gibt’s ein eigenes Formular und diese können auch nicht pauschal übertragen werden. Mit einem speziellen Formular läßt man sich die Bildrechte für eine bestimmte Gelegenheit geben.

    Ok, für diesen Fall brauchen wir dann also auch ein Formular.
    Aber es gibt bestimmt noch mehr jetzt nicht von mir angedachte Fälle. Dweshalb halte ich so eine Möglichkeit für sinnvoll.


    Wieso kann man das Formular nicht universieller gestalten?


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    eigentlich noch bessser, aber ich wollte nicht so sehr in Franks Formulierung eingreifen. Die hat er ja eigentlich sowieso schon besser hinbekommen, als ich. Und solange es gut verständlich ist, sollten wir uns vielleicht mehr auf die rechtliche und formelle Diskussion konzentrieren.


    LG, Jens

    Hallo Frank,


    erstmal ein Lob. Es liest sich gut. Jedenfalls besser als mein Versuch.


    Meine Kritikpunkte:
    - Ich würde immer den Vertragspartner auf der ersten Seite nennen. Erst recht, wenn man mit dem DGfM Kopf arbeitet.


    - Mir fehlt die ausdrückliche Erwähnung, dass man die Daten in der Tätigkeit als
    PSV, Pilzberater, Pilzcoach o.ä. erfasst. (Zur Versicherung in dem Bezug hat sich Wolfgang leider noch nicht gemeldet)


    - Das höhere Recht ist die DSGVO, wenn ich es richtig sehe. Ich finde die auch erheblich leichter zu lesen als die aktuelle BDSG. Natürlich kann man argumentieren, dass es ein nationales Formular ist. Ich sehe die Problematik aber eher internatational.


    - Der Satz
    "Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."
    wäre für mich leichter lesbar, wenn man ihn so umformuliert:


    "Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber mich um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."



    - Ich finde es gut, dass du entgegen vorheriger Aussagen doch wieder mehrere Themengebiete zum Anhaken aufführst. Mir fehlt jetzt allerdings das "Freifeld zum alternativen Selberausfüllen" von nicht bedachten Themen (siehe z.B. meine angesprochene Fotoproblematik)



    - unter Datenschutz fehlt vor sowie ein Komma.



    - Whatsapp ist immer noch tabu und wird es wohl auch bleiben und darf in diesem Formular deshalb nicht als Möglichkeit der Kontaktaufnahme genannt werden.



    Soweit auf den ersten Blick. Trotzdem toll, dass du dich da nochmal drüber her gemacht hast.



    LG, Jens

    Hallo zusammen,

    Nochmal überarbeitet, ich hoffe das ich damit niemandem zu nahe trete.

    Nein, Frank. Im Gegenteil freue ich mich sehr darüber, dass sich jetzt mehrere beteiligen und dadurch das Formular optimiert wird.


    Ich werde erst am WE dazu kommen, alles einzuarbeiten und dann wieder zur Diskussion zu stellen. Aber zu: "auf meinem persönliche Computer" würde ich zu "Computersystem" tendieren, da man ja hoffentlich irgendein Backupsystem benutzt, auf dem die Daten dann auch liegen.
    Und dann kann man ja hier gleich noch "ausgestattet mit aktueller Antivirensoftware und Firewall" dazuschreiben.


    Und man sollte im begleitenden Leitfaden vermerken, dass das Sichern in einer Cloud (es sei denn, es ist die eigene auf dem eigenen Server) nicht rechtens ist, wenn man im Formular nicht ausdrücklich darauf hinweist.


    Anstelle des wohl zu gut gemeinten Links unten: fehlt nicht eigentlch noch der Hinweis,, dass man sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren kann? Oder muß das nicht rein?


    Noch eine Frage:
    Nehmen wir mal an, ich trage unter Sonstiges im Formular ein: "Zustimmung zur Veröffentlichung meiner Person auf einem Foto (auch auf meiner Homepage)"
    damit dass ich das Foto mit den Personen von der Wanderung auf meiner Homepage veröffentlichen darf.
    Oder ist es dadurch gedeckelt, dass es eine öffentliche Veranstaltung war und ich benötige keine einzelnen Zustimmungen, wie bei einem Zeitungsartikel beispielsweise?


    LG, Jens

    Hallo Björn,

    Es wird auch kein Datensammler als Krimineller bezeichnet, dieser muss nun nur engere Regeln einhalten und dem Nutzer besser darüber bescheid geben, was er mit den Daten anstellt (z.B. Weitergabe an Drittanbieter etc.)

    Jeder ist ja allein schon mit seinem Mailverzeichnis "Datensammler". Ich weiß wirklich nicht, warum man nicht z.B.


    - Privatpersonen,
    - Personen, die ihre Daten nur zur Komunikation nutzen und nicht an Dritte weiterleiten.. (hier fängt es natürlich schon an, wenn man z.B. Whatsapp nutzt, gibt man Daten vom Adressbuch an Dritte)
    - Kleinunternehmer
    und ähnliches ausschließt.
    Die Macher haben ja ehrenhafte Ansichten und Ansätze. Ich hab gestern nacht im ARD die Doku (Democracy - Im Rausch der Daten), welche die Entstehung der DSGVO begleitet, gesehen.
    Sie meinten es gut mit uns.
    Ich glaube, es fehlt leider auch der mündige Bürger, der erkennt, wie wichtig seine persönlichen Daten und die Intimsphäre auch in seinem Handeln im Internet ist.
    Aber da wir faul sind, lassen wir Cookies zu undTracking. Passwörter werden im Browser gespeichert, WhatsApp macht uns das Leben leichter; ist doch nicht so schlimm, dass Zuckerburg unsere Facebook Kontakte mit den Kontakten unseres Handys verknüpfen kann.
    Wir haben doch nichts zu verbergen, gell! Dass aber z.B. Nutzer von Apple Geräten mehr beim Onlineeinkauf bezahlen müssen, ist da bestimmt nur die Spitze dessen, was wir sehen können.
    Sie haben den Standort im Handy oder Laptop an? Schade, in Gelsenkirchen Horst erhalten sie erst gar keine Angebote. Sie kommen aus Essen von der nördlichen Seite der A40? Schade, der Artikel ist leider ausverkauft, die Wohnung schon vermietet...,
    Die letzten beiden Beispiele sind nur ausgedacht. Aber wer weiß...


    Stefan hat auf alle Fälle damit recht, dass es eine

    katastrophale Zeitverschwendung

    ist. Die großen Firmen können sich locker ein paar Anwälte oder Notare leisten, die rechtsichere Seiten und Formulare entwerfen. Das ist für die natürlich ausserdem absetzbar.
    Wir kleinen müssen unsere eigene Zeit und Energie in diese Thematik stecken, um nicht einfach abgemahnt werden zu können.


    Was ist eigentlich mit Telefonbüchern? Wird es die noch geben dürfen?
    Oder die Whois Abfrage bei Domains? Die haben mich auch nicht angemailt...


    LG, Jens

    Hallo Frank und alle anderen.


    Es wäre schön, wenn du ein ziemlich allgemeines Antwortschreiben zu einem Datenauskunftsersuchen nach Art. 15 DGSVO ( https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/ ) erstellen könntest. Da das ja auch auf dich mit eurer Website und dem Verein zukommen könnte, wäre es wirklich hilfreich, wenn du dir da Gedanken machen könntest.


    Falls irgendwer anderes schon etwas hat oder Lust hat, so ein Schreiben zu erstellen oder mit zu erstellen, wäre es schön, wir alle würden uns absprechen und dann zusammenarbeiten.
    Dann in einem neuen Thread.


    Warum du keine Antworten erhälst,... da kann dir bestimmt Andreas helfen.



    LG, Jens

    Liebe Mitdiskutanten (falls es das Wort überhaupt gibt),


    ich weiß, es ist total nervig, immer wieder das selbe Thema durchzukauen, aber wir suchen ja eine möglichst zufriedenstellende Lösung, die die Betroffenen möglichst gut (also nach bestem Wissen und Gewissen) absichert und gleichzeitig für Menschen, deren Daten erfasst und verarbeitet werden, möglichst verständlich ist und sie dadurch gerne einwilligen.
    Ich weiß, dass Wolfgang die Vermengung von Versicherung und anderen Themen nicht mag, aber sollten wir die Einwilligung nicht so umformulieren, dass die Datenerfassung zwar von der Person xy stattfindet, aber eben nur in ihrer Tätigkeit als PSV, Pilzcoach, Pilzberater?


    Erstens deshalb, weil die Versicherung womöglich bei Fehlern, die nicht grob fahrlässig sind, in Anspruch genommen werde könnte.
    Zweitens, weil die Daten automatisch gelöscht werden müssten, wenn die Tätigkeit als PSV etc. aufhört. (Jedenfalls sofern keine anderen Speicherungsauflagen mehr vorliegen)


    Also der erste Satz etwa so lauten könnte:
    … ,dass Herr/ Frau XYZ in seiner Tätigkeit als Pilzsachverständige/r DGfM etc.


    Das betrifft auch eure Pilzberater, Christoph.


    Bin gespannt, wie ihr das seht.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    aber der Richter muß erst die Fälle verhandeln, bei denen die Abmahnung mißachtet wurde oder als unbegründet zurückgewiesen wurde.
    Alles vorher läuft zwischen Anwälten und Abgemahntem und verspricht das schnelle Geld.
    Das gilt ja auch für die Auskunftsplicht. Sollte man die Fristen nicht einhalten, wird man wohl auch erst einmal eine Mahnung erhalten. Sollte die ein Anwalt erstellen, kostet es halt an der Stelle schon richtig Geld.
    Vor Gericht landet das alles doch wohl erst viel später. Oder wie siehst du die Sachlage?


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    unabhängig davon, das ich mich frage, was dein Beitrag mit Pilzen zu tun hat, sehe ich da auch gar nicht so viele echte Gerichtsverfahren auf uns zukommen.. Wenn ich so an die Zeiten mit Torrentdownloads und der Downloadportale für Filme denke, nehme ich mal an, dass es wieder eine Abmahnwelle geben könnte. Da können die Anwalte viel einfacher mit vielen kleinen Abmahnungen Millionen machen. Hier der Fehler auf der Website, da das noch nicht geänderte Webformular...
    Aber schauen wir mal. Eine Meinung eines Richters ist ja auch nicht gerade dazu geschaffen, eine objektive Betrachtung der Sachlage zu ermöglichen.


    LG, Jens