Beiträge von Krötenhocker

    Hallo Wolfgang,


    das bedeutet, der Mitgliedsantrag wird per Post an die DGfM übermittelt?


    Und der Prüfer macht keinen Vertrag mit dem Prüfling?



    Stand heute gibt es meines Wissens keine schriftlichen Verträge. Da kommt's wieder mit den Vertragsdetails: solange sie "im Auftrag der DGfM" prüfen, ist keine AVV nötig.

    Wenn du das sagst. Ich bin ja kein Anwalt im Vertragsrecht. Aber wenn es keine Verträge gibt, wird es tricky. Denn dann müsste man zumindest einen Vertrag über den DGSVO konformen Umgang machen.


    Es wäre schön, wenn alle die v5 abnicken könnten.
    Dann würde ich sie noch für Rita und Christoph, sofern er nicht eine eigene Version schreiben möchte, umschreiben.
    Bei Christoph soll dann ja bestimmt unten das LOGO der BMG rein....
    Bei Rita womöglich die Begrifflichkeit "Schulungen" oder ähnliches ergänzt werden und einiges, wie Pilzkontrollen, gestrichen werden...


    LG,Jens

    Hallo Wolfgang und Christoph,


    Wenn ein PSV-Prüfer die Prüfungsunterlagen und den Mitgliedsantrag an die DGfM zu schickt, ist es genauso

    Allerdings muß die DGfM dem Prüfer dann die Daten der Prüflinge wieder zurück übermitteln.
    So oder so müssen die Prüflinge ja der Datenschutzerklärung der DGfM zustimmen und diese muß womöglich auch den Passus, dass die Daten an Dritte (die Prüfer) übermittelt werden, beinhalten.
    Sind denn alle Prüfer auch DGfM Mitglieder?
    Wenn ja, muß man doch überlegen, ob nicht mehr als 10 Personen mit... und damit ein Datenschutzbeauftragter nötig wird.


    Wenn der Prüfer sich dagegen eine Kopie des Mitgliedsantrages machen und die Angaben für andere Zwecke nutzen will, dann greifen eben Informationspflicht, Einwilligung und Widerspruchsrecht.

    Wenn der Prüfer als Selbständiger handelt, wird man zur Vereinfachung wohl in den Vertrag zwischen DGfM und Prüfer noch den Passus aufnehmen müssen, dass beide Vertragspartner DSGVO konform mit den Daten umgehen.


    @Christph:


    Erstmal Danke, dass du dir auch Gedanken gemacht hast.
    Ich habe jetzt einige (nicht alle) Gedanken und Formulierungen übernommen.
    Ich bin aber mit dem dicken Zustimmungsblock nicht glücklich. Ich hatte ihn ja in meiner ersten Version in reine Infos, "Infos und Werbung" und Sonstiges eingeteilt und fand das viel übersichtlicher und eingängiger.

    Noch wichtiger finde ich, den Bezug zur Person und nicht zum "Amt" darzulegen. Der Verein und der Titel PSV wird ja ohnehin genannt. Aber der Unterzeichnende erlaubt einer bestimmten Person Daten zu speichern. Damit sieht es auch mehr privat aus, was ich richtig finde. Schließlich verschickt nicht der Verein, sondern die Privatperson Informationen.


    Das hatte ich wir schon kommuniziert, da der PSV ÖFF gerne den Standardkopf auf dem Formular hätte und ich nicht, da der Vertrag eben nicht zwischen der DGfM, sondern dem PSV und seinen Vertragspartnern bestehen würde.



    Ich würde auch empfehlen, dass der PSV das Formular entsprechend kommentiert (man kann ja nichts dafür, dass die rechtliche Situation jetzt so kompliziert ist und man nicht einmal mehr eine Mailingliste anlegen darf - so in der Art...).

    Ja, ich habe noch einen kleinen "Leitfaden" geplant, da nehme ich das gerne auf. Der wird natürlich auch hier öffentlich zur Diskussion gestellt.


    Ach ja, das mit der SMS habe ich weggenommen. Handynummern gibt man nicht gerne her und die Standardabfrage danach fände ich auch unnötig. Dafür gibt es ja "Sonstiges". Es kann jaa auch Threema sein oder WhatsApp.

    Ok, du als Lehrer siehst das mit der Handynummer bestimmt anders als ich als Selbstständiger.
    Aber, ich hatte schon oben erklärt, WhatsApp fällt raus. Threema scheint DGSVO konform zu sein und wäre eine Alternative. Aber auch dafür benötigt man die Händynummer, nehme ich an. (Oder muß man sich bei Threema anmelden und die Daten bleiben bei Threema und die geben nur einen Nick oder Code zum verlinken weiter? Weiß ich halt nicht)
    "Sonstiges" könnte aber auch eine Festnetznummer oder eine Adresse sein, wenn jemand auf dem klassischen Weg gerne Infos bekommen möchte.
    Sonstiges könnte aber auch ein Kontaktformular auf der Website des PSV sein und dann könnte er dort seine Webadresse eintragen... Nur alles mal so angedacht...


    Ich hatte als Konzept, das Formular in ziemlich gut lesbarer Schriftgröße auf zwei DIN A4 Seiten zu präsentieren (also eigendlich Vor- und Rückseite)und gerade auf Seite 1 in verständlicher Sprache zu formulieren, weil die DGSVO es so fordert.


    Ich finde die Willenserklärung mit anhaken noch eindeutiger, als einen Textwust abzunicken.
    Aus meiner Sicht darf das ruhig so bleiben.


    In 2 Jahren wird die DGSVO nochmal auf den Prüfstand gestellt. Ich bleib aber sowieso am Ball, da ich die C't im Abo habe.


    Hier der nächste Versuch:


    Zustimmung und Datenschutzerklärung v4.pdf



    LG, Jens

    Hallo Wolfgang, Stefan und Christoph und natürlich jeder andere auch,



    es gibt keine Verpflichtung von irgendwem, sich hier zu beteiligen.

    ich dachte auch nicht an irgendeine Verpflichtung von irgendeiner Seite, sondern daran, dass du vielleicht mal auf die Problematik bei den Pilzcoaches aufmerksam machst. Aber das hat sich ja jetzt wohl erledigt, da sich Rita zu Wort gemeldet hat....
    Es geht ja auch nicht um das Rechtliche. Da hab ich mich ja eingelesen. Es geht eher um eine verständliche nette Sprache und welche Fälle man abdecken muß. Wenn jemand das Formular unterzeichnen muß, um mit dem PSV /Pilzcoach in weiterführendem Kontakt zu bleiben, darf die Sprache ja nicht abschrecken. Im Gegenteil sollte die Sprache so sein, dass man mit gutem Gewissen unterzeichnet. Da ist eigentlich Christoph gefordert. Der hat meines Erachtens den besten Umgang mit unserer Sprache. Und auch der Bibliothekar Stefan kann sich sehr schön ausdrücken.
    Wenn ihr nichts mehr zu verbessern habt, wäre irgendwann dieses Formular fertig und Wolfgang müsste wohl vor einer Verteilung abnicken.




    Was die Prüfer angeht, ist das Problem ja die Frage, ob formalrechtlich die DGfM die Prüfung macht (vertreten durch den Prüfer), oder ein Selbstständiger, dessen Prüfung die DGfM anerkennt. Heute ist es das zweite, damit liegt die Informationspflicht beim Prüfer. Die Weitergabe der Daten ist aber gar kein Problem, weil es das berechtigte Interesse des Prüflings ist.

    Wenn sich die Prüflinge beim Prüfer anmelden, hat er die Informationspflicht und auch mitzuteilen, dass die Daten danach an Dritte (die DGfM) weitergeleitet werden.
    Wenn sich die Prüflinge bei der DGfM anmelden, hat sie die Informationspflicht und auch mitzuteilen, dass die Daten auch an einen Dritten (den Prüfer) weitergeleitet werden.


    Da sollte man vielleicht wechselseitig, mit Vertrag, die Einhaltung der DSGVO vorsehen.



    Genau genommen sogar ein ausdrücklicher Auftrag des Prüflings an den Prüfer zur Weitergabe, also dessen vertragliche Pflicht.

    Schick mir doch bitte mal so einen Mustervertrag. Kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.



    Damit greift Par.14, Abs 5a der DSGVO und die Informationspflicht entfällt, weil der Prüfling diese Information bereits hat.

    Woher denn? Verstehe ich nicht. Macht er seinen Vertrag nicht mit dem Prüfer?



    Quick-Infos sind kleine gelbe Kästchen mit Text, die aufploppen, wenn man über das leere Feld mit der Maus geht. Da könnte dann stehen: "Name-PSV" oder "Bitte hier den Namen des PSV eintragen", aber auch "Geh über Los und kassier 4000€". Wenn du gute Vorschläge hast, erfülle ich gerne deinen Textwunsch.

    Aaaah, es steht also kein (angegrauter z.B.) Text im Feld, bevor man anfängt zu schreiben.
    Da kann man doch ganz pragmatisch die Eingaben, wie im ersten Versuch eintragen, oder?
    Vorname Nachname -> wird dann ja automatisch in die anderen Name-Felder übernommen
    Straße Hausnummer
    PLZ Stadt


    Unten dann noch tiefer vielleicht den Quicktext:
    Hier bitte noch einmal die ganze Adresse kommagetrennt eingeben
    Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen


    Das ist eigentlich alles, soweit ich das sehe.



    LG, Jens

    Hallo Rita,


    Wenn wir die finale Fassung des PSV-Formulares für PilzCoach entsprechend modifizieren und dann auch anbieten können freue ich mich und kommuniziere dies gerne auch mit dem nächsten PilzCoach-Newsletter.

    ja, so ist es gedacht. Wenn es noch etwas besonderes im Umgang mit Daten bei Pilzcoaches gibt oder dir eine Formulierung gar nicht zusagt, würde ich mich über einen Beitrag sehr freuen.


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,


    Ich nehme mal die Idee auf, PSV und Datenschutz in einer Schulung aufzubereiten (z.B. auf der Tagung im Oktober), und auch in den PSV-Leitfaden zu bringen.

    ist der "alte" Leitfaden für PSV denn nun noch aktuell?



    Was ich nicht verstehe, ist die mangelnde Bereitschaft von Seiten der Pilzcoaches, sich
    hier zu beteiligen. Vielleicht kannst du das mal klären.
    Und ich würde es begrüßen, wenn du auch die Prüfer mal mit einbeziehst, da die es noch ein wenig schwerer haben, da sie ja ihre Daten der Probanden an die DGfM weiterleiten und damit an Dritte. Nicht weiter dramatisch, aber das muß man natürlich zusätzlich auch bei Daten-auskünften und -löschungen in jede Richtung berücksichtigen.


    LG, Jens

    Hallo Stefan,


    da sich mit 3 Feldern in einer Zeile diese Gesamtinformation nicht ordentlich formatieren lässt, du aber die Quick-Infos eingebracht hast, würde ich vorschlagen, der PSV trägt an der Stelle doch nochmals seine gesamte Adresse kommagetrennt ein. Alle anderen Ideen meinerseits sprengen den Rahmen eines simplen Formulars, also z.B. eine Datenbank hinterlegen, ein Makro für Writer schreiben (edit: das würde im PDF-Formular wohl sowieso nicht funzen).
    Sind Quick-Infos ein Text, der in den Formularfeldern zu sehen ist, bevor man seinen Text einträgt?


    LG, Jens

    Hallo Stefan,


    das hört sich ja toll an. Dann brauch ich mich darum ja nicht mehr zu kümmern. Kann man denn auch unten bei "Widerruf an" die Daten so verknüpfen, dass die gesamte Adresse kommagetrennt in der Zeile steht? Also so in etwa:
    Daten aus Datenfeld (Name) & ", " & Daten aus Datenfeld(Strasse) &", " & Daten aus Datenfeld(Stadt)
    Die Syntax könnte dann vielleicht so ähnlich aussehen...


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,



    ehrlich gesagt, verstehe ich nicht mal diese Zweiteilung.


    Der Hinweis auf eine pilz- oder naturbezogene Veranstaltung ist doch nicht anders zu bewerten als z.B. eine Info, dass es gerade ein Massenvorkommen von Grünen Knollis gibt und man deshalb besonders vorsichtig sein soll?

    Ich gehe jetzt mal von mir aus. Ich würde, da ich mich in der Materie gut auskenne, kein Häckchen bei den werbenden Angeboten setzen, hätte aber gerne noch die Infos dieser Wanderung.

    Was Du beschreibst, solltest Du tun, wenn Du mehr als Name und E-Mail-Adresse speicherst - aber da Du bei einer E-Mail technisch die Empfängeradresse nicht verschlüsseln kannst, kannst Du Dir wohl die Verschlüsselung des Namens auch sparen...

    Ich speichere bei einer Veranstaltung vielleicht auch Telefonnummern, ein Pilzcoach vielleicht auch Adressen, Kontonummer und mehr.
    Im Versicherungsfall muß ich sowieso alle Daten speichern. Es geht also nicht nur um E-MAIL Adresse und Name.


    Bei einer Datenauskunft fasse ich alle Daten zusammen und übermittle diese an den Anfragenden. Dies sollte aus Datenschutzgründen und der Verpflichtung aus der DSGVO, die persönlichen Daten vor Dritten zu schützen, nicht in einer offen lesbaren E-MAIL geschehen. Deshalb der Ansatz mit dem ZIP Archiv. Ach, sehe gerade, hatte ich oben schon ausgeführt.


    Sinn ist ja nur, den Empfänger nicht zuzuspammen mit Themen, die er nicht haben will.

    Wie differenzier ich denn dann jetzt, was er haben will? Ich möchte ja einerseits den Kontakt nicht abbrechen müssen (was bei zu viel gesendetem Material schnell passieren kann) und andererseits gerne wieder die Interessierten dabei haben und doch irgendwann auf weiterbildende Kurse o.ä. hinweisen können. Deshalb ist dieses "alles oder nichts" aus meiner Sicht nicht so schön. Aber gut, da du und Christoph das so sehen, habe ich daraus jetzt einen Punkt gemacht.


    Was anderes ist, bei einer Pilzvergiftung die Krankengeschichte zu speichern. Das sollte man höchstens anonymisiert tun, damit es sich gar nicht erst um personenbezogene Daten handelt.

    Ja, das sollte auch in die begleitende Broschüre...



    Hier der nächste Versuch Zustimmung und Datenschutzerklärung v3.pdf



    LG, Jens

    Hallo Stefan und Wolfgang,


    auch dir ein Dankeschön für deine Mühen. Ich hätte die Felder gerne noch verknüpft.
    So müßte der Name nur einmalig oben eingegeben werden. Es waren, bis auf die angegrauten Felder, alle schon Formularfelder. Das hat es dem Reader bestimmt leicht gemacht... Warte aber mal mit weiterem Einsatz bitte noch, bis das Formular soweit fertig ist.



    Hast Du bei der Datenschutzerklärung eine Vorlage verwendet, die für den Anwendungsfall "Newsletter" optimiert ist? M.E. geht das etwas kürzer, wenn es nur darum geht (z.B. bei datenschutz.org).

    Ich habe eine automatisch erstellte (3 Seiten lang) von einem Anwalt als Vorlage (Copyright), eine von einer kürzlichen hier stattgefundenen Kräuterwanderung und dann habe ich noch in die C't Broschüre und hier: https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html in diverse Pdfs geschaut. Ich habe aus Copyrightgründen fast alles umformuliert, aber die Wortwahl meist belassen.
    Datenschutz.org schaue ich mir gerne auch noch an.


    Wenn Du dem Ratsuchenden mehrere Auswahlmöglichkeiten gibst, welche Informationen er erhalten möchte, zwingst Du den PSV auch, getrennte Newsletter zu verfassen und getrennte Mailing-Listen dafür zu führen. Ich halte das für oversized - jemand sollte einwilligen, das er alle Infos bekommt, oder soll es sein lassen, sonst ertrinkt der PSV an organisatorischem Aufwand.


    Es ist ja nicht nur der Newsletter. Es gibt ja auch werbefreie Infos zu einer Veranstaltung. So gab es hier zum wiederholten Mal die besonders besprochenen Kräuter und Pflanzen noch einmal zusammengefasst mit weiteren Infos als PDF per Mail. Das finde ich z.B. toll, weil man dann nichts mitschreiben muß.
    Aber man kann das ja auf zwei Punkte zusammenschrumpfen, werbefrei und Werbung. Die Trennung halte ich für sinnvoll, damit man unabhängig von weiterer Werbung trotzdem Infos zur jeweiligen Veranstaltung bekommen kann. Das dürfte ja besonders auch für die Pilzcoaches wichtig sein.


    edit: hab ich gerade erst gesehen: Christoph: 2 getrennte Maillisten wären doch in Ordnung, oder?


    Der PSV braucht auch selbst noch eine Anleitung, welche Fehler er nicht machen darf. Z.B. alle Mail-Adressen so als Empfänger anzugeben, dass jeder alle Empfänger sehen kann. Auch in den Newsletter muss eine Fußzeile "wenn sie diese Informationen nicht mehr erhalten wollen..."


    Ja, und bei einer möglichen personenbezogenen Datenauskunft muß er die Identität des Anfragenden genau prüfen und da die meisten keine Mailverschlüsselung nutzen, dann, wenn der Mailweg als Antwort möglich ist, zumindest die personenbezogenen Daten in ein ZIP Archiv packen. Ob er dieses auch noch verschlüsseln muß und getrennt von der ZIP-Mail den Schlüssel in einer zweiten Mail versenden muß, muß ich noch klären.
    Auch weiß ich nicht, ob man noch eine Löschantwort als letztes "Lebenszeichen" bekommen muß.




    Wenn man Seite 2 nicht 100x kopieren will, kann bei der Unterschrift auch ein Kästchen sein: ich habe das Beiblatt gelesen und stimme zu. Das liegt dann nur in wenigen Exemplaren aus.

    Ich dachte man druckt die Datenschutzerklärung auf die Rückseite. Zudem kann man das Formular ja auch zum Download anbieten oder an eine Mail anhängen und dann gehört die Seite 2 sowieso dazu. Aber man kann ja auch anbieten, die Zustimmungsseite von der Datenschutzerklärung zu Druckzwecken zu trennen. Dann können diejenigen, deren Drucker nur einseitig druckt, erst die Vorderseite und dann die Rückseite bedrucken.


    LG, Jens

    Hallo,


    euch Pilzcoaches betrifft die DGSVO vielleicht sogar noch mehr, als die PSV.
    Es bedeutet momentan kein Problem mehr, das nötige Formular umzuschreiben, wenn es denn komplett ausdiskutiert ist, wozu ihr herzlich eingeladen seid und zwar hier: Umsetzung der DSGVO für PSV


    Falls von eurer Seite schon was vorbereitet war, wäre es natürlich nett, wenn ihr das kommunizieren würdet.


    LG, Jens

    Liebe PSVler und alle anderen, die es angehen könnte,


    sollte es euch betreffen, solltet ihr mitdiskutieren. Genauso der FA PSV, da ich kein PSV bin und natürlich auch Christoph H. Hier kommt mein nächster Entwurf.


    Zustimmung und Datenschutzerklärung.pdf

    Im Gegensatz zu Vertretern des FA ÖFF (per Mail) bleibe ich dabei, das der Formularkopf neutral und nicht "corporate identity" sein sollte, weil der "Vertrag" zwischen dem PSV und seinen "Vertragspartnern" stattfindet und die DSGVO eine eindeutige und verständliche Form der Einwilligung verlangt.
    Leider hat sich Frank nicht mehr gemeldet. ich hoffe, es liegt nicht daran, dass ich kein Problem damit habe, auch mit Christoph zusammenzuarbeiten und ihm zumindest die Formulare zur Verfügung zu stellen? Man kann sich ja nicht nur streiten und viele seiner Argumente kann ich nachvollziehen.
    jedenfalls habe ich jetzt angefangen, mich selbst in den Umgang mit den Formularfeldern einzuarbeiten.


    LG, Jens

    Hallo Matthias,


    der Test mit Melzers oder Baral oder ä. war mir neu. Dadurch, dass ich nicht in sozialen Netzwerken unterwegs bin, besitze ich diese und würde mich freuen, wenn du mir die Testergebnisse der verschiedenen (wie auch immer sie jetzt auch heißen) Hexen mitteilen magst.
    Ich saß nämlich mal vor einem ähnlichen Problem.


    LG, Jens


    OT: (Rage against... / Killing in the name)

    Hallo Andreas,


    Ich kann Dir anbieten, sofern das Dokument Zustimmung findet, dass ich es abschließend als Formular umsetze und ans Layout der DGfM (siehe den Mitgliedsantrag) anpasse.

    Frank hatte sich doch da formulartechnisch schon angeboten. Ich denke, ihr habt genug anderes zu tun. Sonst hätte ich mich doch nicht erst angeboten.


    Da das Formular den PSV eher als Einzelperson betrifft, gehört meines Erachtens da kein solch alles dominierender Kopf drauf. Dem Unterzeichner soll ja klar sein, dass er es mit dem PSV zu tun hat und nicht gleich mit der ganzen DGfM...



    Sofern die/der Empfänger zustimmt, dass Infos unverschlüsselt per E-Mail versandt werden (kaum jmd nutzt der Bequemlichkeit halber E-Mail-Verschlüsselung) und darüber aufgeklärt wird, was das bedeutet, sollte es kein Problem sein, unverschlüsselt zu versenden.

    Ist das eine belegbare Aussage?


    LG, Jens

    Hallo,


    Eine Datenschutzerklärung habe ich jetzt vorbereitet. Sie steht damit zur Diskussion. Auch wenn einige keine weiteren Informationen verteilen, habe ich diese Möglichkeit mit aufgenommen.
    Dadurch bleibt z.B. der Weg offen, interessierte Pilzwanderungsteilnehmer auf z.B. Pilzkurse aufmerksam zu machen und diese Links oder andere Werbung für weitere Wanderungen o.ä. zu versenden.


    Datenschutzerklärung kürzer.pdf


    Die gelben Felder sind vom PSV am Computer auszufüllen. Dann kann er sich die PDF erneut unter neuem Namen abspeichern und für seine Zwecke nutzen.


    Die jetzt noch roten Kästchen sollen Checkboxen werden. Da kann der "Vertragspartner" dann handschriftlich seine Auswahl jeweils ankreuzen. Die Checkboxen müssen nicht als am PC ausfüllbare Kontrollelemente ausgeführt sein, sondern nur noch an der passende Stelle eingefügt werden.


    Oben links gehört vielleicht noch unser Logo hin. Das kannst du mir, Andreas K., vielleicht noch zumailen, wenn das Präsidium zustimmt.



    Jetzt fehlt aus meiner Sicht ein Formular oder eine Liste, wie mach ich das, zum Umgang mit Anfragen zu gespeicherten Daten.


    LG, Jens


    EDIT: Whatsapp als Kommunikationsmedium fällt leider aufgrund der Weitergabe von Daten an Dritte als Möglichkeit aus.
    Wie sieht es denn mit der notwendigen eMail Verschlüsselung aus?

    Hallo Frank,


    das hört sich gut an. Hab mich zwar schon ein wenig in Writer eingearbeitet, aber wenn es auch einfacher geht...
    Es kann allerdings sein, das du das noch ein paar Mal machen mußt, bevor das Formular für die meisten akzeptabel formuliert ist und auch optimiert aussieht. Und Christoph sollten wir da auch noch berücksichtigen.
    Wenn dir das alles nichts ausmacht, nehme ich deine Hilfe gerne an. Kannst mir deine Mail-Adresse zukommen lassen? Meine ist jw(äd)smaff.de. Kommst du mit Writer (*.odt) klar oder soll ich vorher schon eine pdf draus machen?


    LG, Jens

    Hallo Christoph,



    Zum Glück ist hier das Problem in der Tat nicht groß - wer Pilzberatung ehrenamtlich betreibt, ist kein Unternehmer, was die Lage sichtlich entspannt.

    Sie gilt meiner Auffassung nach unabhängig davon, ob man Unternehmer ist:


    "Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für Personen und Körperschaften jeglicher Größe, die personenbezogene Daten von EU-Einwohnern verarbeiten, unabhängig davon, wo der Verarbeiter sich befindet (innerhalb oder außerhalb der EU). Diese Regelungen gelten ebenso für Datenrechner und Datenverarbeiter, einschließlich Dritter wie Cloud-Provider.

    Ebenfalls ist es unerheblich, welche Art Dienstleistung oder Produkte Unternehmen oder Organisationen anbieten. Entscheidend ist allein, ob hier personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhoben und verarbeitet werden."

    Das Zitat ist aus:
    https://www.lammenett.de/email…-massnahmen-bedeutet.html


    Unterstrichen hab ich die Kernaussage und schließe daraus, dass es egal ist, ob man Geld für z.B. eine Führung nimmt.


    LG, Jens