Fragen zur PSV-Ausbildung

  • Hallo Andreas,

    Hallo Andreas,
    müssen PSV-Prüflinge wirklich Arten anhand von Fruchtkörperfragmenten erkennen oder habe ich das falsch verstanden? Falls das zutreffen sollte: Würde es nicht schon genügen, diese auszusortieren, selbst wenn es ein Speisepilz ist?
    Gruß, Andreas

    das ist die Frage - es ist ja nicht geregelt. Wie weit geht genaue Kenntnis?
    Außerdem: Wenn ich Bruchstücke eines Grünen Knollenblätterpilzes nicht als solche erkenne, dann kann ich auch nicht - wie gefordert - das gesamte Sammelgut verwerfen. Also müsste man wohl schon drauf bestehen, dass ein Prüfling merkt, dass ein in Stücke zerbrochener potentiell tödlich wirkender Pilz im Sammelkorb ist. Und der Pantherpilz ist ein potentiell tödlich wirkender Pilz.
    Und schon taucht die nächste Definitionsproblematik auf: Wie groß müssen Bruchstücke sein, dass man dem Prüfling zumuten kann, diese noch mit Sicherheit/großer Wahrscheinlichkeit einem der genau zu kennenden potentiell tödlichen Arten zuzuordnen?
    Überspitzt, ich weiß. Aber ich glaube wir können das drehen und wenden wie wir wollen, eine eindeutige Definition was erwartet wird gibt es einfach nicht.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Liebe Diskutanten,


    als Kandidat, der sich im August einer Prüfung stellen will, fühle ich mich nun verunsichert. Zum Einen, was den offiziellen Wert einer solchen Prüfung anbelangt und zum Anderen, was die Prüfungsinhalte sind.


    Ich vertraue einfach auf Andreas mir in den Kursen das Wichtigste zu vermitteln und fasse nun die Prüfung als persönlichen Test meiner Fähigkeiten auf. Tja, lernen werde ich halt das, was ich mir ohnehin freiwillig aneignen will. Bin mir aber sehr unsicher, ob es das Erforderliche sein wird.


    Es ist ja nicht nur die Artenkenntnis, die geprüft wird, sondern auch der ganze bürokratische Schwall, der auch nicht sehr konkret mit Dokumentennamen und Adressen benannt ist. Was soll denn zum Beispiel ein deutsches Waldgesetz sein? Ich kenne es nicht, vermutlich, weil es keines gibt. Dafür gibt es Landesgesetze. Muß ich die alle lesen? Soll ich die Speisepilzliste der DGfM auswendig lernen. Falle ich durch, wenn ich einen Giftpilz nur vermutlich betitele? Sind die lateinischen Namen zu kennen?.... Viel Unkonkretes wird mir in der Richtlinie angeboten. Schwer für einen Prüfling das richtig zu interpretieren. Bei den Testprüfungen zur schriftlichen Prüfung fand ich auch diese oder jene Fragestellung uneindeutig und interpetierbar.


    Mein Optimismus für August hat schon einen leichten Knacks bekommen.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Hallo Stephan,


    ich kann deine Verunsicherung verstehen. Genau aus diesen Gründen liegen wir Ausbilder/Prüfer ja auch in Diskussion mit dem FA PSV, der ja nun die Fragen für die Prüfung generiert. Da wir die Fragen selbst ja auch nicht umfänglich kennen (die basis stammt zwar aus unseren eigenen prüfungen, aber es kommen auch neue Fragen hinzu), und als Prüfer die Fragen erst direkt bei der Prüfung öffnen dürfen, ist es derzeit etwas schwierig, die Ausbildungskurse entsprechend zu gestalten und auf ggf. unklare Fragen bei der Prüfung zu reagieren. Aber wie heißt es so schön - alles wird gut .....


    Zur konkreten Frage des Waldgesetzes: Es gibt das Bundeswaldgesetz. Dort wird das freie Betretungsrecht des Waldes festgeschrieben (§14). In diesem Paragraphen wird auch geregelt, dass die Auslegung des Gesetzes Ländersache ist. In den jeweiligen Landeswaldgesetzen wird dann näheres zum Betretungsrecht geregelt (Einschränkungen z. B.).
    Was ich bei den Kursen vermittele ist eben dieses freie Betretungsrecht, und welche Einschränkungen es prinzipiell gibt. Natürlich musst Du nicht explizit wissen, dass das im §14 BWaldG steht, sondern nur dass es so ist und welche Einschränkungen es gibt. Ich gehe davon aus, dass das hinreichend ist für die PSV-Prüfung.


    Zur Frage des Duchfallens bei einem gemutmaßten Giftpilz: Das ist eine Fall-zu-Fall-Entscheidung. Wenn Du einen bildschönen, typischen, gut erhaltenen Grünen Knollenblätterpilz vorliegen hast, und nur mutmaßt er könnte es sein aber du weißt es nicht sicher, dann würde ich sagen, ja, durchgefallen. Wenn ein untypisches, womöglich unvollständiges Exemplar vorliegt, dann finde ich bisweilen auch schon alleine die Mutmaßung, dass es Pilz xy sein könnte, eine erstaunliche Leistung.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Danke Andreas,


    ich merke schon du wirst durch deine feine Art für Klarheit im Kopf sorgen.


    Im Bekannten- und Verwandtenkreis erfahre ich schon viel Hochschätzung und Anerkennen für meinen Schritt intensiv zu Lernen und mich einer anerkannten Prüfung zu stellen. Bei Erfolg bin ich dann schon sehr stolz PSV der DGfM zu sein, auch wenn, wie in der Diskussion gezeigt noch so Einiges zu regeln sein wird. Das gelingt aber nur im geduldigen Gemeinsam. Sollte ich um einen Beitrag dazu gebeten werden... - gerne.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    auch von unserer Seite kann ich folgendes sagen:


    1. Wissenschaftliche Namen brauchst du nicht für die Prüfung wissen. Wenn du die Pilze als "Grüner Knollenblätterpilz, Grauer Wulstling, Spitzgebuckelter Raukopf usw. kennst, reicht das völlig.


    2. Auch wird kein mikroskopisches Spezialwissen abgefragt; wir verlangen kein Spezialwissen eines Fachberaters für Mykologie ;). Was ein Ascus und eine Basidie allgemein ist, solltest du aber schon wissen.


    Das wichtigste ist nicht kirre machen lassen.


    Hallo Craterelle,


    ich finde deinen letzten Kommentar schon etwas deplatziert mit der Befangenheit. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich mit dem Gedanken spiele, (nicht dass ich Prüfer wirklich werde), irgendwann mal Prüfer zu werden, aber auch nur allein aus dem Grund raus, dass ein Ersatz/Vertretung für Michael Kallmeyer in der Lausitz da ist, wenn einer gebraucht wird. Zudem ist es so, dass wir bei 3 aktuellen Prüfern sehr gute Leute haben,die Pilzkurse mit anschließender PSV-Prüfung anbieten.


    Ich für meinen Teil, würde Prüfer ehrenamtlich machen, also nur mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Ich mach das ja nicht um mich persönlich zu bereichern, sondern um das Lausitzer Pilzzentrum zu erhalten und damit auch ein Stück weit den Mykologischen Nachwuchs in Sachsen zu sichern.


    l.g.
    Stefan


    P.S. Danke für deinen erklärenden Beitrag oben. :)

  • [/quote]Servus Andreas,


    wir hatten damals ja recht ausführlich darüber diskutiert. Mir ist das bewusst. Ich sage auch nicht, dass die frühere Prüfungsordnung perfekt war. Gerade die Version, an der du Kritik geübt hattest, fand ich auch wenig prickelnd und hatte versucht, mich damals (als Ausbilder) einzubringen.


    Später hatte ich gehofft, diese Prüfungsordnung wieder etwas praxisnaher umformulieren zu können, als ich Präsident wurde. Das war damals nicht erwünscht - die Prüfungsordnung sollte komplett überarbeitet werden, war grob gesagt das Argument, da muss man vorher nicht an Teilen arbeiten und diese verbessern.


    Dem Argument kann man folgen, ich fand es schade. Aber Demokratie bedeutet eben, dass man seine eigene Meinung nicht immer durchsetzen kann.


    Wie auch immer, es geht nicht um Details, sondern darum, dass ich es sehr suboptimal finde, eine verbesserungsfähige Prüfungsordung durch eine völlig offene, nichtssagende zu ersetzen. Die Formulierung "gängige Gift- und Speisepilze" war ein reines Formulierungsbeispiel und sollte kein durchdachtes Konzept sein, das ich vorschlagen will.


    Falls du den Versuch anschauen willst, wie man Artenlisten vorgibt, aber trotzdem den Zustand des Pilzes mit einbezieht, kannst du dir gerne mal die BMG-Prüfungsordnung ansehen. Und nein, da steht nichts von 200 Arten oder von mehr Arten, die man kennen muss. Unsere Prüfungsordnung ist der Versuch, konkret etwas vorzugeben, an dem sich Prüflinge festhalten können und zudem flexibel zu bleiben, was die Bewertung des Wissens in der Praxisprüfung angeht.


    Und da hier viel in den falschen Hals kommt - nein, ich will nicht vorschlagen, dass das übernommen wird oder es als die Lösung an sich hinzustellen.


    Ich finde es nur falsch, eine suboptimale Prüfungsordnung, in der manche Ausdrucksweisen Irritationen auslöste, durch ein völliges Herausnehmen aller konkreten Inhalte zu ersetzen. Für mich ist auch da das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden.


    Ich erkenne so keine klare Linie mehr und ich vertraue dem früheren Qualitätsstandard "PSV-DGfM" so nicht mehr so wie früher. Nur deshalb habe ich auch angefangen, meine Skepsis hier zum Ausdruck zu bringen, weil ich befürchte, dass das Niveau absinken wird und somit in Bayern weniger gute Pilzberater von Seiten der DGfM neu hinzukommen werden. Diese Sorge muss mir keiner nehmen - will man das aber versuchen, geht es über eine angenehme, inhaltsbezogene Diskussion besser als über Kleinkriege und Scharmützel. Bis auf wenige Ausnahmen hier aktuell sehe ich auch, dass die Diskussion an sich sachlicher wird (insbesondere auch unsere hier). Das wiederum freut mich.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Zitat von climbingfreak

    ich finde deinen letzten Kommentar schon etwas deplatziert mit der Befangenheit.


    Hallo,


    diese Meinung teile ich gar nicht.


    Aber wenn du der Ansicht bist, ich hätte dir Bereicherungsabsichten unterstellt, hast du mich vielleicht nur nicht richtig verstanden?


    Also nochmal: Ganz unabhängig von dir, Verena oder irgendeinem anderen bestimmten Menschen halte ich es nicht unbedingt für zielführend, eine Person die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse bewerten zu lassen.


    Sonst könnten sich Schüler ebenso gut selbst benoten, und ihr bräuchtet die PSV-Anwärter auch nicht zu prüfen, sondern könntet einfach fragen, ob sie über ausreichende Kenntnisse verfügen. Ähnlich gelagert sehe ich Bewertungen über sehr enge Vertraute.


    Und wenn es nunmal in einem Interessengebiet relativ wenige Akteure gibt und deshalb leicht derartige Kollisionen, finde ich es keineswegs deplatziert, sondern im Gegenteil sogar sehr sinnvoll, dies mit zu bedenken.


    Das kann dazu führen, solche potentiellen Konflikte im Vorfeld möglichst auszuschließen. Etwa so, wie z.B. schon in der Konzeption der zentralen Prüfungsfragen klar gewesen sein dürfte, dass Andreas dem PSV-Ausschuss dann nicht mehr angehören würde (tat er glaube ich zuvor?) und auch keiner der anderen Ausbilder. Muss es aber ganz sicher nicht in jedem Fall, man kann durch Überregulierung auch Dinge unnötig verkomplizieren. Sich mit der Problematik von möglichen Interessenkonflikten auseinanderzusetzen, schadet m.E. dennoch absolut niemandem.


    Beste Grüße,
    Craterelle

  • Hallo Craterelle,


    es würde keinesfalls so sein, dass ich mich selbst als Prüfer auf Probe selbst bewerte; das versteht sich von selbst.


    Es würde definitiv ein 2. Mitglied des Fachausschusses, bzw. sogar noch besser ein Präsidiumsvertreter dabei sein.


    Warum Andreas seinerzeit den Fachausschuss verlassen hat, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass viele seiner Fragen im aktuellen Prüfungsfragenpool enthalten sind.


    An sich ist es auch förderlich für die Arbeit des FA, wenn ein Prüfer im FA PSV-Wesen sitzt, denn so bekommen wir es am direktesten mit, wo es bei den Prüfungen genau hakt. Aktuell arbeiten wir, der FA und die Prüfer daran, wie wir diese Probleme lösen können.


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo Stefan,


    Ne, hat leider immer noch nicht so ganz geklappt.


    Ich meinte nicht die "Prüfungen unter Aufsicht", die für Prüfer in der Probezeit vorgesehen sind, sondern die Anträge auf Zulassung als Prüfer.


    Grüße, Craterelle

  • Hallo Craterelle,


    ich teile Deine Ansicht, dass eine Person niemals irgendwelche Beschlüsse über sich selbst fassen kann und darf. Andererseits ist die Pilz-Welt so klein, dass sich immer wieder dieselben Leute über den Weg laufen, und wir können bei der Besetzung der Fachausschüsse nicht immer Rollenkonflikte vermeiden.


    Insofern ist die Formulierung in der Ordnung


    Zitat von Ordnung für Fachausschüsse §6

    Bei Beschlüssen, zu denen einzelne Mitglieder finanzielle Eigeninteressen haben, sind diese nicht stimmberechtigt und können bei Bedarf auch von der Beratung ausgeschlossen werden.

    vielleicht im Nachhinein noch nicht weitreichend genug, würde aber in diesem Fall schon greifen.


    Gruß


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    Danke, endlich fühle ich mich verstanden ;)


    Ich halte die Formulierung für etwas zu weich, erstens wegen der Einschränkung auf finanzielle Interessen, zweitens weil die Regelung nur "bei Bedarf" anzuwenden ist.


    Nehmen wir als weiteres Beispiel die Einberufung von Ausbildern in den FA, von der Stefan ja schrieb, dass der Ausschuss diese begrüßen würde.


    Erscheint mir ebenfalls unfair gegenüber anderen Prüfern, die nicht in dem Gremium vertreten sind. Und es würde noch weniger wahrscheinlich machen, dass sich weitere Ausbilder finden, die Interessenten auf die Prüfung vorbereiten (das alles hatte ich hier schon mal ausgeführt).


    Greift diese Regelung auch in diesem Fall, weil Kurse ja i.d.R. kostenpflichtig sind? Oder eine andere?


    LG, Craterelle

  • Hallo Craterelle,


    der FA wird vom Präsidium berufen, also erstmal einem anderen Gremium. Auch das als Kontrollfunktion, weil ein Gremium sich nicht selbst berufen kann. Insofern wird die Entscheidung, ob wir Stefan aus dem FA abberufen müssen, wenn er dann einen Rollenkonflikt mit seiner Prüfer-Funktion hat, im Präsidium fallen. Ebenso, ob weitere Prüfer aufgenommen werden.


    Stefan: das nur rein formal zur Verdeutlichung der Entscheidungswege, es gibt keinerlei solche Überlegungen...


    Dasselbe muss die MV für die Präsidiumsmitglieder entscheiden.


    Das sind immer Einzelfall-Entscheidungen und komplizierte Abwägungen, die auch im Präsidium nicht einstimmig gefasst werden. Zu Beginn war ja z.B. Andreas in den FA berufen worden, weil er einfach ein wichtiger Know-How-Träger war und ist, und dem Präsidium das wichtiger war als mögliche Asymmetrien gegenüber den anderen Prüfern oder irgendwelche Rollenkonflikte. Dass z.Z. gar kein Prüfer im FA ist, hat sich m.E. auch nicht bewährt.


    Aber ein Gremium muss auch als Team noch funktionieren, es menschelt halt immer und überall, und das hat nicht so funktioniert, weshalb der FA PSV in den letzten Jahren sehr viel öfter seine Zusammensetzung ändern musste, als für seine Arbeitsfähigkeit gut war.


    Am Ende zählt dann vor allem, wer überhaupt noch bereit ist, seine Freizeit für eine gute Sache wie das PSV-Wesen im Allgemeinen (bei allen Schwächen im Besonderen) zu investieren. Es ist ja nicht so, dass die qualifizierten Kandidaten für einen FA bei der DGfM Schlange stehen, und wir die besten auswählen müssen.


    Zu Deinen anderen Fragen oben: die Einschränkung auf finanzielle Interessen war bei der Formulierung schlichtweg zu kurz gedacht, das sollte die MV m.E. ändern.
    Die Betroffenen bei der Beratung grundsätzlich auszuschließen, halte ich für "oversized", denn die Interessenkonflikte, um die es geht, können riesengroß (z.B. Anstellung in einem Naturschutzprojekt) oder winzig klein (z.B. Empfehlung einer Publikation auf der Webseite) sein. Und im Allgemeinen wird es für die Entscheidung hilfreich sein, die Sichtweise der Betroffenen zu kennen.


    Grüße,



    Wolfgang


    Edit: tatsächlich ist die Ordnung noch etwas komplizierter, denn ein FA kann sich selbst um weitere externe Mitglieder ohne Stimmrecht ergänzen, z.B. um fehlende Fachkompetenz einzuholen (nur der Vollständigkeit halber, um den Preis der entgültigen Verwirrung).

  • Hallo,

    nur kurz zur Erläuterung: Ich hatte damals unter uns vier Prüfern rumgefragt, wer Interesse an einer Beteiligung im FA hätte, und da sich keiner darum gerissen hat, waren alle dafür, dass ich die Prüfer im FA vertrete.
    Insofern war da noch nicht mal eine Asymetrie vorhanden, da wir vier uns darüber besprochen hatten. Es hätte genausogut Lothar, Björn oder Kalli sein können.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Ich würde ganz gern in der Diskussion dieses Stranges "Fragen zur PSV-Ausbildung" wieder zum eigentlichen Kern zurückkommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass in der Gesellschaft, die für sich entschieden hat, dass sie mit der PSV-Ausbildung nichts zu tun haben will, die Diskussion um die Frage Ausbildung überhaupt diskutiert wird. Selbstverständlich steht mir als Privatperson (als Vorstandsmitglied eines Mitgliedsvereines der DGfM, der sich ausschließlich mit der Pilzberatung beschäftigt, schon) natürlich keinerlei Wertungsrecht zu, trotzdem möchte ich nochmal drauf kommen:


    Ich halte es für einen marginalen Kardinalfehler wenn die "Deutsche Gesellschaft für Mykologie" (vormals "Deutsche Gesellschaft für Pilzkunde") den eigentlichen Gründungsgedanken der Gesellschaft, als eines ihrer eigentlich wichtigsten Ziele einfach nicht mehr wahrnehmen will. Die Pilzberatung und die Aus- und Weiterbildung von Fachkundigen, die dazu befähigt sind, war immer eines der Hauptanliegen der Gesellschaft.


    Lieber Stefan (ich halte es übrigens auch für falsch, wenn ein Mitglied eines Fachausschusses hier im Forum zu seinem ureigendsten Thema unter einem Pseudonym diskutiert und würde Dir raten, dass einfach zu ändern, zumal Du ja anscheinend nicht die Absicht hast, Deine Identität zu verschleiern),
    wenn ich da lese, dass Ihr Euch "eifrig mit der Optimierung der PSV-Prüfungen" beschäftigt, dann kann ich nicht umhin festzustellen, dass Ihr das Pferd von hinten aufzäumt.


    Bevor ich eine jedwede Prüfung in meinem Leben gemacht habe, haben andere dafür gesorgt sehr exakt zu definieren, was von mir erwartet wird. Es gab Lehrbücher und Kurse, um mir dieses Wissen anzueignen und diese Lehrbücher und Kurse sind immer darauf ausgerichtet gewesen, dass ich den später zu prüfenden Stoff auch vermittelt bekomme oder mir zumindest aneignen konnte (wenn ich den entsprechenden Lerneifer aufbringe). Ich sehe es als Hilfeschrei, auf den man als Ausschuss reagieren muss, wenn ein externer Ausbilder (und interner Prüfer) sinngemäß sagt, dass er in seinen Kursen nicht garantieren kann, dass das geprüfte Wissen auch vermittelt wird, weil er nicht weiß was geprüft wird.


    Ich sehe es auch so, dass das Kind mit dem BADE AUSGESCHÜTTET WURDE; ich weiß auch bis heute nicht, warum man von einem sicher nicht optimalen System mit vielen Verbesserungsmöglichkeiten zu einem kompletten Inhaltswechsel kommen wollte und man sich unbedingt von der Ausbildung (die ganz sicher nicht optimal gelöst war) verabschieden wollte und warum man Widerstände im damaligen Ausschuss gegen diesen unvorbereiteten ad hoc - System-Wechsel in jedem Fall brechen wollte und das einfach ohne Vorbereitung und ohne ausreichende Legitimation übers Knie brechen musste - egal, das ist Geschichte.


    Ich halte den Weg der DGfM, der derzeit im PSV - Wesen der Gesellschaft gegangen wird, für wirklich grundsätzlich falsch. Die DGfM ist und bleibt die führenden Gesellschaft der Pilzkunde. Sie sollte sich der Verantwortung der Ausbildung von Sachverständigen in der Pilzkunde stellen.



    Doch noch ein Wort zu den Prüfern, weil ich auch hier meine, dass es einfach auch jede Menge Webfehler gibt, die dieses System fragwürdig erscheinen lassen:



    "2.2 Probezeit
    Sind alle Voraussetzungen laut 2.1 erfüllt, wird zunächst ein Prüferstatus auf Probe erteilt. Der Prüfer auf Probe hat innerhalb von 2 Jahren 3 Prüfungstermine durchzuführen. In diesen Prüfungen wird ein Mitglied des Fachausschusses oder des Präsidiums als einer der Beisitzer anwesend sein und die Eignung hinsichtlich Artenkenntnis, didaktischer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen beurteilen"




    Eine solche Formulierung in der Prüferordnung unterstellt, dass die Präsidiumsmitglieder und die Mitglieder des Fachausschusses per se dazu in der Lage wären. Ich wüsste nicht, dass die Präsidiumswahl danach ausgerichtet ist, Personen mit Artenkenntnis, didaktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen zu wählen. Im Ausschuss sitzen m. E. auch nicht zu jedem Zeitpunkt Personen oder Leute die das für sich in Anspruch nehmen können.


    Es ist in meinen Augen schlichtweg anmaßend was da formuliert ist. Bitte betrachtet diese Aussage keinesfalls mit Sicht auf derzeitige Präsidiums- oder Ausschussmitglieder. Aber per Ordnung zu unterstellen, dass Wahlämter Fachgremiencharakter und Beurteilungskompetenz hätten, ist einfach schon sachlich falsch.


    Ich hätte mich als Präsidiumsmitglied und auch als Fachausschussmitglied - beides war ich ja mal - geweigert, mich in eine Prüfung zu setzen und Leute die eine sehr viel besseres Pilzwissen als ich haben sollen, zu beurteilen. Man sollte immer wissen, wo man seine Grenzen hat.


    Beste Grüße - Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Peter () aus folgendem Grund: geändert wegen sinnentstellender falscher Wortwahl

  • Hallo Peter,


    ich habe deinem Vorschlag bezüglich Nicknameänderung entsprochen. ;)


    Deine übrigen Anmerkungen betreffen, denke ich hauptsächlich das Präsidium, denn wir als FA können nur maximal solche elementaren Änderungen dem Präsidium vorschlagen.


    Ich werde mich zur Vereinspolitik der letzten Jahre nicht äußern, u.a. weil ich, wie schon erwähnt, erst seit einem Jahr im FA mitarbeite und die Gründe für die davor getroffenen Entscheidungen auch nur teilweise aus Erzählungen kenne. Das sollten dann bitte auch die Leute tun, die das damals entschieden haben und ggf. begründen.


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Zitat Stefan: "Nun offiziell im Namen des FA-PSV-Wesens:


    Peter du bist herzlich eingeladen selbst Prüfer zu werden. Wir würden uns sehr freuen."


    Weil Du öffentlich geschrieben hast "offiziell im Namen des FA-PSV-Wesen" will ich auch öffentlich und ganz sachlich darauf antworten:


    Ich bin nicht mehr in der DGfM (da bin ich nicht stolz drauf, das hat sich im Streit aber wegen mehrerer Dinge so ergeben und schon gar möchte ich mit diesem Schritt meinerseits irgendeine Wertung der Gesellschaft als solches verbunden wissen). Wenn ich wieder eintreten würde, würde ich gemäß geltender Ordnung auch nicht wieder automatisch PSV der DGfM werden, kann also nicht schon 5 Jahre als PSV der DGfM tätig gewesen sein. Das wäre also die erste und die zweite Hürde. Als nächstes: Ich habe nie bei einer Prüfung eines PSV als Beisitzer mitgewirkt, auch nicht, als ich als Präsidiumsmitglied für das PSV-Wesen verantwortlich war. Das wäre die dritte Hürde. Ich hätte dies damals (als Präsidiumsmitglied) auch nicht getan, wenn mich jemand ausdrücklich darum gebeten hätte, weil ich das als eine Vermischung von Wahlamt und Fachkompetenz ansehe. Und als Verantwortlicher habe ich mich auch nie in diese Rolle eines Prüfungsbeisitzers gedrängt, wie das teilweise Amtsvorgänger und -nachfolger gemacht haben.
    Ich erfülle also nicht eine einzige der 3 genannten Voraussetzungen nach der Prüferordnung.


    Ich sehe mich auch nicht mit dem notwendigen Fachwissen ausgestattet - das wäre die rein individuelle 4. Hürde.


    Ich persönlich finde es zudem sehr merkwürdig, Ordnungen zu erlassen, in denen man sich selbst die Kompetenzen für bestimmte rein fachliche Beurteilungsfragen zubilligt. D. h. sowohl als FA-Mitglied als auch als Präsidiumsmitglied hätte ich keiner Ordnung zugestimmt, die mir selbst in einer Wahl- oder reinen Berufungsfunktion "Machtpositionen" über die Beurteilung von Fachkompetenzen anderer verleihen würden, die ich selbst gar nicht besitze.
    Das gibt es eigentlich auch nirgendwo anders bzw. man ist immer gut beraten, solche Aufgaben einem Sachverständigengremium zu überlassen.
    Man trennt normalerweise mit Absicht und Bedachtheit Legislative, Judikative und Exekutive.


    Hier wurden u. a. durch das "geborene Fachausschussmitglied" federführend eine Ordnung erarbeitet, im Präsidium diese (gegen die geltende Satzung gerichtete Ordnung) verabschiedet und jetzt wird hier auch noch mitgeteilt, dass sie als "geborenes Fachausschussmitglied als Prüfer auf der Tagung der DGfM benannt ist.
    Das ist für mich inzwischen eine Vermischung von Legislative, Judikative und Exekutive in einem gemeinnützigen Verein, die ich für sehr, sehr fragwürdig halte.


    Die Aufgaben sowohl des Präsidiums als auch des Fachausschusses sehe ich in der Erarbeitung von Regelungen und Ordnungen, also in der Rahmengestaltung, aber nicht in der Beurteilung von Fachkompetenzen anderer nach den gemachten Regelungen und Ordnungen.
    (Diese Meinung hat nichts mit irgendeiner Einschätzung der fachlichen Fähigkeiten aller ungenannten oder indirekt doch genannten Personen zu tun - ich kann und will keinerlei Bewertung derer Fähigkeiten vornehmen).


    Beste Grüße - Peter

  • Hallo Peter,


    Ich halte es für einen marginalen Fehler wenn die "Deutsche Gesellschaft für Mykologie" [...] den eigentlichen Gründungsgedanken der Gesellschaft, als eines ihrer eigentlich wichtigsten Ziele einfach nicht mehr wahrnehmen will.

    meintest Du nicht eher "kardinalen Fehler", wenn ich Deine Kritik insgesamt betrachte? ;)


    ich halte es übrigens auch für falsch, wenn ein Mitglied eines Fachausschusses hier im Forum zu seinem ureigendsten Thema unter einem Pseudonym diskutiert und würde Dir raten, dass einfach zu ändern, zumal Du ja anscheinend nicht die Absicht hast, Deine Identität zu verschleiern

    Als Mitglied eines (anderen) Fachausschusses und Nutzer eines Nicknamens/ Pseudonyms als Benutzername kann ich Deine Kritik schwer nachvollziehen. Wie Du selbst festgestellt hast, hat Stefan anscheinend kein Interesse, hier im Forum seine Identität zu verschleiern. Ich denke, dass allen Leserinnen und Lesern klar geworden ist, wer sich hinter Stefans Benutzernamen verbirgt.


    Ich sehe das sogar als Gewinn, denn Stefan nimmt in den einschlägigen Foren unter demselben Nicknamen/Pseudonym am Diskussionsgeschehen teil. Dadurch können die Mitglieder hier, die nicht selten auch in anderen Pilzforen aktiv sind, unmittelbar einen Zusammenhang zu den Diskussionen anderenorts herstellen. [Nachtrag: Mein Beitrag hat sich mit dem von Stefan überschnitten, in dem er auf seine Namensänderung hinweist.]


    Selbst bin ich, seit ich das Internet nutze, mit dem Benutzernamen „AK_CCM“ unterwegs. Auch hier sehe ich den gleichen Vorteil für Außenstehende, den Nicknamen/das Pseudonym beizubehalten. Außerdem ist er mir durch die langjährige Nutzung bereits in Fleisch und Blut übergegangen.


    Dein Rat bleibt Dir natürlich unbenommen. Ich wollte damit nur um Ausdruck bringen, dass es durchaus noch andere Forennutzer gibt, die Deine Ansicht nicht teilen.


    Es ist in meinen Augen schlichtweg anmaßend was da formuliert ist. [...] Aber per Ordnung zu unterstellen, dass Wahlämter Fachgremiencharakter und Beurteilungskompetenz hätten, ist einfach schon sachlich falsch.


    Ich hätte mich als Präsidiumsmitglied und auch als Fachausschussmitglied - beides war ich ja mal - geweigert, mich in eine Prüfung zu setzen und Leute die eine sehr viel besseres Pilzwissen als ich haben sollen, zu beurteilen. Man sollte immer wissen, wo man seine Grenzen hat.

    Nur interessehalber: Weshalb muss eine Person, die eine andere beurteilt, ob sie als PSV-Prüver geeignet ist, eine äquivalente oder gar höhere Qualifikation aufweisen? Vorausgesetzt es gibt einen definierten Standard, auf dem diese Beurteilung basiert, sähe ich hier kein Problem, abgesehen von individuellen Animositäten.


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas, ja klar meine ich "Kardinalfehler" - danke! - ich hab´s oben so verbessert, dass man meinen Fehler noch sieht, aber das Richtige versteht


    Deine Frage ob ein Beurteilender Ahnung von dem haben sollte, was er beurteilt, verstehe ich nicht. Selbstverständlich musste derjenige, der beurteilen wollte, ob ich richtig fahre und mir daraufhin eine Fahrerlaubnis erteilen sollte, wissen, wie die Verkehrsregeln lauten und wissen ob ich das Richtige tue da am Lenkrad. Es ist durchaus anzunehmen, dass derjenige selbst fahren konnte, als er sich zu mir ins Auto setzte und ich setze auch voraus dass er wuste was jedes einzelne Verkehrszeichen bedeutet.


    Welchen Sinn und Zweck sollte es denn haben, einen Prüfer auf Probe zu bestellen und anheim zu stellen, dass derjenige meine Artenkenntnis beurteilen soll, mein didaktisches Geschick und meine soziale Kompetenz, wenn er selbst keine Artenkenntnis hat - um nur mal dabei zu bleiben. Es hat absolut nichts mit individuellen Animositäten zu tun.
    Und wo gibt es denn den definierten Standard auf dem die objektive Beurteilung eines Prüfers passieren könnte. Derzeit gibt es ja nicht mal einen richtigen Standard für PSV, nach dem man sich in der Ausbildung richten könnte, geschweige denn einen für die Prüfer außer den rein formellen Sachen, die man dort formuliert hat (5 Jahre PSV, 3 x Prüfungsbeisitzer).


    Wenn keinerlei Fachkompetenz notwendig ist, dann ist es auch nicht notwendig, dass bei der engen Personaldecke damit Leute belastet werden, die sowieso schon sehr viel ehrenamtliche Arbeit leisten.


    Zur anderen Frage: Ich habe absolut nichts gegen Nicknames im Forum. Ich finde es nur unglücklich wenn man zu Fragen der eigenen Arbeit im Ausschuss oder Präsidium Stellung nimmt und andere nicht wissen, dass derjenige hier vereinsinterne Verantwortung dafür trägt und man nicht sofort weiß, wer hier in offizieller Mission schreibt. Wenn es um Fragen bei den Tricholomen geht, dann ist das unwichtig, ob das der Stefan ist, der auch im FA - Ausschuss sitzt und ob er sich da mit einem Phantasienamen benennt.


    Beste Grüße - Peter

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