Hallo an alle,
In einem Thread kam die Frage auf, was ein Verantwortlicher eines DGfM-Vereinsmitgliedes tun muss, um schreibend für den internen Bereich freigeschaltet zu werden.
Um überhaupt in die Prüfung einer notwendigen Freischaltung zu kommen, muss ein registrierter Benutzer aus technischen Gründen in der Selbstauskunft "DGfM-Mitglied = Ja" angegeben haben, sonst fällt er gar nicht auf.
Schreiben kann aber nur eine natürliche Person, und wenn diese nicht selbst auch DGfM-Mitglied ist, wäre es in diesem Fall zur Unterscheidung hilfreich, einen eigenen Benutzer für den Verein anzulegen. Bei diesem bitte im Feld "Name, Vorname" den Namen des Vereines angeben, und eben DGfM-Mitglied=Ja, und als E-Mail idealerweise eine Funktions-E-Mail des Vereines.
Die schreibende Person ist in diesem Fall nicht so wichtig, da wir davon ausgehen, dass Beiträge von Vereinen intern so weit abgestimmt wurden, dass der Schreiber (wer auch immer) ein Mandat seines Vereines hat, diese Diskussion zu führen.
Wenn der Vereins-Verantwortliche ohnehin auch selbst als DGfM-Mitglied freigeschaltet ist, wäre ein eigener User nicht erforderlich, es sollte dann nur in jedem Fall ersichtlich sein, ob es sich um eine private Meinung oder ein offizielles Statement seines Vereines handelt.
Viele Grüße,
Wolfgang