Prüfungsanforderungen PSV^DGfM

  • Hallo,


    in meiner grenzenlosen Naivität bin ich davon ausgegangen, dass es so wie der von Craterelle geschilderte Fall b gehandhabt wird.


    In den PSV-Richtlinien ist zu lesen:
    "Alle Pilzsachverständigen sind verpflichtet, ihren Wissensstand zu aktualisieren undsich regelmäßig weiterzubilden. ... Wenn der Besuch eines von der DGfM anerkanntenWeiterbildungskurses nachgewiesen wird, kann der Pilzsachverständigen-Ausweisum fünf Kalenderjahre verlängert werden."


    Das steht nicht, dass die Verlängerung ab Datum der Weiterbildung gezählt wird. Da steht eindeutig, dass der Ausweis nach Nachweis einer Ausbildung um fünf Jahre verlängert wird!


    Ich werde aber jetzt deswegen kein Fass aufmachen, das ist mir dann doch zu blöd, mich in irgendwelche frustrierende Diskussionen über dieses Thema einzulassen.


    Vielleicht sollte man sich mal einig werden und klare Definitionen schaffen und nicht irgendwelche "Sichtweisen" als Maßstab gelten lassen.


    Grüße
    Harald

  • Hallo Harald,


    Das steht nicht, dass die Verlängerung ab Datum der Weiterbildung gezählt wird. Da steht eindeutig, dass der Ausweis nach Nachweis einer Ausbildung um fünf Jahre verlängert wird!

    ich glaube, wir verstehen uns grad gegenseitig nicht und meinen doch dasselbe.


    Ich verstehe z.B. nicht, was für Dich der Unterschied zwischen deinen beiden Sätzen ist.


    Wenn Du im August 2016 eine Weiterbildung machst, dann musst Du die nächste 2021 machen - bist Du mit dieser Aussage konform?


    Zu (meinem) Verständnis: Wenn Dein Ausweis aber eigentlich bis 2018 gültig wäre, dann wird er auch nur bis 2021 verlängert wenn die letzte Weiterbildung 2016 war. Bist Du der Meinung, er müsste in dem Fall dann bis 2023 verlängert werden?


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    ich verstehe das eigentlich so wie Harald. Mein Ausweis wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn ich im vorhergehenden 5-Jahreszeitraum mindestens eine Weiterbildung nachweisen kann. Also, Ausweis 2013 erhalten, 2016 an einer Weiterbildung nachweislich teilgenommen, ergibt eine weitere Verlängerung um 5 Jahre von 2018 bis 2023.


    Hier muß also eine klarere Formulierung getroffen werden, die die Sachstände eindeutiger darstellt.


    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Hallo,


    Auch wenn man es so wie Stefan und Harald auslegen kann, wäre so mit der Auslegung eine Zeit von 9 Jahren zwischen den Fortbildungen möglich. Also für wichtige neue Erkenntnisse (z.B. Arten die nicht mehr zum Verzehr freigegeben werden, aber auch Arten, die nicht mehr als gefährdet gelten, Regeln im Umgang mit "Körben" und Menschen, Stichwort Disklaimer....)
    eine viel zu lange Periode.
    Aber ich finde auch schon 5 Jahre ziemlich lang. Wäre es da nicht zusätzlich schlauer, einen Newsletter an alle PSV herauszugeben und die PSV zu verpflichten, eine gültige eMail-Adresse oder zumindest eine Telefonnummer zum SMS-Erhalt aktuell vorzuhalten? Natürlich müssten die PSV den Erhalt der wichtigen neuen Erkenntnisse bestätigen, aber das sollte ja kein Problem sein.


    LG, Jens

  • Hallo Andreas, ich weiß nicht, was es da nicht zu verstehen gibt.

    Mein Ausweis wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn ich im vorhergehenden 5-Jahreszeitraum mindestens eine Weiterbildung nachweisen kann. Also, Ausweis 2013 erhalten, 2016 an einer Weiterbildung nachweislich teilgenommen, ergibt eine weitere Verlängerung um 5 Jahre von 2018 bis 2023.


    Hier muß also eine klarere Formulierung getroffen werden, die die Sachstände eindeutiger darstellt.

    Genau so sieht es aus, nicht mehr und nicht weniger. So stehts zumindest aktuell geschrieben. Die Diskussion können wir uns wirklich sparen.


    Beste Grüße
    Harald

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

  • Hallo an alle,


    wichtige Erkenntnisse zu Pilzvergiftungen würden sicher alle Mitglieder interessieren, und nicht nur die PSV. Das kommt glücklicherweise nicht jeden Monat vor. Daher wäre ein eigener Rundbrief m.E. nicht erforderlich.



    Ich würde aber gern nochmal zu den Weiterbildungen und Verlängerungen zurück: in einem Jahr an 3 Weiterbildungen teilgenommen, und dann habe ich 15 Jahre Ruhe? Das kann's ja nicht sein (rein vom Ziel der Fortbildung), unabhängig davon ob das aus der bisherigen Formulierung rauszulesen ist. Daher finde ich 5 Jahre ab Fortbildungstermin viel logischer.


    Dass die Formulierung eindeutig sein sollte, versteht sich von selbst.


    Grüße,



    Wolfgang


    P.S.: neue Wege der Fortbildungen (z.B. e-Learning?) wären einen eigenen Thread wert...

  • Hallo Wolfgang,




    in einem Jahr an 3 Weiterbildungen teilgenommen, und dann habe ich 15 Jahre Ruhe?


    Für mich innerhalb der 5 Jahre eine Weiterbildung, dann 5 Jahre Verlängerung des Ausweises. Habe ich innerhalb der 5 Jahre 10 Weiterbildungen dann habe ich trotzdem nur eine Verlängerung für 5 Jahre. 5 Jahre Verlängerung bedingen mindestens eine Weiterbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.



    Dass die Formulierung eindeutig sein sollte, versteht sich von selbst.


    Dann ist die Formulierung im Moment nicht eindeutig und wird, wie die Diskussion zeigt verschieden interpretiert. Diese Unklarheiten müssen beseitigt werden.




    P.S.: neue Wege der Fortbildungen (z.B. e-Learning?) wären einen eigenen Thread wert...


    Solche neuen Wege finde ich generell positiv und diskutabel. Daumen hoch!


    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Hallo,


    ich sehe was ihr meint, und sehe jetzt dass ihr schon recht habt, die Formulierung so aufzufassen. Auf die Idee bin ich noch gar nicht bekommen, weil es sicherlich so nie gemeint war. Das sollte meiner Meinung nach bei erstmöglicher Gelegenheit umformuliert werden, dass klar zum Ausdruck kommt, dass es Verlängerungen immer um fünf Jahre ab Weiterbildungsdatum gibt.


    beste Grüße,
    Andreas

  • ich sehe was ihr meint, und sehe jetzt dass ihr schon recht habt, die Formulierung so aufzufassen. Auf die Idee bin ich noch gar nicht bekommen, weil es sicherlich so nie gemeint war. Das sollte meiner Meinung nach bei erstmöglicher Gelegenheit umformuliert werden, dass klar zum Ausdruck kommt, dass es Verlängerungen immer um fünf Jahre ab Weiterbildungsdatum gibt.

    Genau darum gehts...
    :thumbup:

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

  • Hallo,


    ich greife das hier noch mal auf, weil ich mich immer noch frage, wie gut die Krankenhausdiagnostik eigentlich ins Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des PSV^DGfM passt.


    Wieviele PSV sind überhaupt in diesem Bereich tätig? Das fragt die DGfM ja in den Jahresberichten ab, sollte also einen Überblick darüber haben. Trauen sich "frischgebackene" PSV nach der Prüfung tatsächlich zu, Krankenhausdiagnostik anzubieten?


    Und wird die Pilzbestimmung in Vergiftungsfällen auch ohne Mikroskopie-Kenntnisse (die ja explizit nicht zum Anforderungsprofil für die PSV-Ausbildung gehören) von den Krankenhäusern tatsächlich nachgefragt?


    Warum ich hier so kritisch nachhake: die Vergiftungssymptome sind ja ausschließlich hierfür relevant. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, wann man diese Kenntnisse in der normalen Beratungstätigkeit brauchen würde. Das wäre dann aber für mich und vielleicht einen Großteil der PSV "totes Wissen", welches man sich für die Prüfung aneignen muss, danach aber sehr wahrscheinlich mangels Anwendung schnell wieder vergessen wird.



    Beste Grüße,
    Craterelle

  • Hallo craterelle,


    Und wird die Pilzbestimmung in Vergiftungsfällen auch ohne Mikroskopie-Kenntnisse (die ja explizit nicht zum Anforderungsprofil für die PSV-Ausbildung gehören) von den Krankenhäusern tatsächlich nachgefragt?


    ich habe die Frage tatsächlich auch den Giftnotrufzentralen gestellt. Die Antwort war ein klares JA.


    Das Spektrum der Anfragen ist groß: da gibt es z.B. Putzreste, aus denen noch klar hervorgeht, dass es sich um matschige Röhrlinge handelt (die Art ist dann egal).


    Kleine Kinder, die auf dem Rasen Düngerlinge, Sammethäubtchen oder Nelkenschwindlinge gefuttert haben, und es nur darum geht, ob es auch Gifthäublinge oder kleine Schirmlinge gewesen sein könnten.


    Ärzte, die nichts wissen und daher vom Schlimmsten ausgehen müssen (also einer Amanitin-Vergiftung), schicken Urin- oder Blutproben per Taxi durch die Republik, und beginnen vielleicht sicherheitshalber parallel eine Silibinin-Therapie.



    Wenn Du es etwas zynisch formulieren willst:
    Jeder Fall, den ein PSV als "minderkritisch" einstufen kann, erspart dem Gesundheitssystem mindestens einen 5-stelligen Betrag. Wenn umgekehrt der PSV frühzeitig einen amanitinhaltigen Pilz sicher erkennt und die Therapie rechtzeitig eingeleitet wird, erspart das dem Gesundheitssystem einen mindestens 6- (eher 7-) stelligen Betrag für die Leber-Transplantation und die lebenslange Nachsorge.


    Natürlich wird ein PSV ohne Mikroskop bestimmte Fälle nicht bearbeiten können, aber dafür kann er den Kollegen mit Mikroskop bei den übrigen Fällen entlasten. Ich persönlich hatte im letzten Jahr sicher in der Hälfte der Fälle mit Karbolchampignons und Halbkugeligen Ackerlingen (wachsen hier wohl gerne in Kindergärten) zu tun, jeweils mit genug Frischmaterial.


    Gruß,


    Wolfgang

  • Hallo,


    die von Wolfgang geschilderten Szenarien treeffen sehr genau auch auf meinen Wirkungsbereich hier in Ostthüringen zu.
    Krankenhausdiagnostik, bei der wirklich Mikroskopieren gefragt ist, ist selten. Auch die sicherlich ein Drittel aller Anfragen ausmachenden "Kind-futtert-kleinen-Pilz-Fälle" sind in den meisten Fällen auch ohne Mikroskopieren insoweit zu lösen, dass man wirklich gefährliche Giftpilze ausschließen kann. Ob das Kind dann letztlich Agrocybe pediades oder Agrocybe vervacti oder doch eine Art aus Psathyrella prona-Verwandtschaft gefuttert hat bleibt dann halt ebenso ungelöst wie egal ....


    beste Grüße,
    Andreas


  • Es schadet also nicht, wenn man die wichtigsten (einheimischen Bäume/Baumgattungen; inkl. Weißtanne) (er)kennt und beschreibt. Die Weißtanne ist übrigens ein einheimischer Baum, leider stark bedroht, wird aber derzeit im z.B. im "Elbi" wieder stark aufgeforstet.


    Nachdem die Weißtanne tatsächlich im Fragenkatalog auftaucht, möchte ich das hier und speziell auch die Begründung dazu noch einmal aufgreifen.


    Schaut man auf das natürliche Verbreitungsgebiet der Weißtanne, wird deutlich, dass sie in weit überwiegenden Teil des Bundesgebiet eben nicht heimisch ist.


    Ich würde von FA-Mitgliedern der bundesweit agierenden DGfM erwarten, den Blick über den Tellerrand des "Elbi" oder des süddeutschen Raums hinaus richten zu können.



    Beste Grüße,
    Craterelle

  • Hallo,


    machen wir. :) Es ist uns aber wichtig, dass ein PSV der DGfM eben auch überall im gesamten Bundesgebiet tätig sein kann, deswegen habe wir Fragen nach typischen Pilzen des Kalkbuchenwaldes, wie eben auch der Sandkieferwälder drin.


    Die Kenntnis der Weißtanne gehört für uns dazu, zumal es ja auch wirklich einige Pilzarten gibt, die sich explizit auf die Weißtanne spezialisiert haben.


    Die Anforderungen an die PSV-Prüflinge, die wir derzeit haben, sind ja nicht fix. Die können sich nächstes Jahr wieder ändern.



    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Servus Craterelle,


    es wäre kein Problem, die Weißtanne zu erkennen, wenn man erklärt bekommt, wie man sie erkenne kann. Beispiel: schau die Nadeln an, die sind an der Spitze eingekerbt. Die der Fichte sind spitz.
    Das reicht für die Praxis.


    Tannen an der Borke zu erkennen, ist z.B. manchmal sehr schwierig. Es gibt "fichtige Tannen" und "tannige Fichten". Natürlich ist es praktisch, schon direkt im Gelände aus 100 Metern Entfernung die Tanne an der Rinde zu erkennen oder an den kleinen Seitenzweigen... die Zapfen sieht man normalerweise nicht.


    Die Frage ist halt, wie genau man die Tanne kennen muss. Und das verunsichert, vermute ich. Würde dir gesagt, dass es reicht, dass du an der Nadel beide unterscheiden kannst (in der Streu sind immer Nadeln und oft auch auf Fotos zu sehen - in Pilzforen), würdest du wohl kein Proböem haben, dir das merken zu wollen (Allgemeinbildug sozusagen - da gebe ich Stefan recht, gerade wegen der Tannenbegleitet).
    Nur wenn die Fragen so gestellt sind, dass du die Weißtanne anhand von mehreren Differenzialmerkmalen von der Fichte trennen musst, verstehe ich deine Nachfrage.


    Im Moment fehlt der Erwartungshorizont dessen, was du über Bäume wissen soltest. Laut Prüfungsordnung musst du ja eigentlich keinen einzigen Baum kennen. Ich finde da keine Liste der zu kennenden Gattungen oder Arten. Eigentlich könntest du daher sehr entspannt sein. Die Fragen aber suggerieren etwas anders als die Prüfungsordnung.


    Ich gehe davon aus, dass alle, Stefan, als Sprecher des FA, die Zuständige im Präsidium, die Ausbilder, ja wirklich alle, eine vernünftige Haltung zu dem haben, was man als PSV wissen muss. Nur taucht das halt weder in der Prüfungsordnung noch in den Fragen (m.M.n.) auf.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Na, dann mache ich mich wohl demnächst mal auf den Weg in den botanischen Garten. Ich finde es schwierig etwas zu beschreiben, was ich nicht aus eigener Anschauung kenne.


    Einen Allgemeinbildungsauftrag in die PSV-Ausbildung aufzunehmen erscheint mir etwas überzogen.

  • Hallo,


    was mich an diesen und ähnlichen Fragen generell stört, dass ich bis heute nicht weiß, was ich als Prüfer da als korrekt werten soll und was nicht.
    "Woran erkenne ich eine Weißtanne" - reicht es wenn ich antworte "an den Nadeln", oder muss ich auch beschreiben, was an den Nadeln bemerkenswert ist um die Weißtanne zu erkennen? Da nicht eine Unterscheidung zu einer anderen Art/Gattung angeführt ist, muss ich davon ausgehen, dass nach Alleinstellungsmerkmalen gefragt ist - die gibt es aber selten. Ich kann als z.B. NICHT antworten, dass die Nadeln der Weißtanne gerieben nach Citrusfrüchten riechen - denn das tun sie bei der Douglasie auch. Ich kann auch NICHT antworten, dass die Rinde silbriggrau ist, denn das ist sie bei der Grau-Erle ebenso.


    Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit, dass von uns Prüfern verlangt wird, wir sollen Prüfungen abnehmen, mit Fragen, deren Beantwortung nicht eindeutig ist, mit Fragen, die nicht ins Anforderungsprofil eines PSV gehören, und dabei dürfen wir die Prüfungsfragen erstens nicht vorher sehen (wurde nach zweijährigem Drängen nun für dieses Jahr geändert) und zweitens gibt es keine Antwortvorgaben. Ich habe sogar von einem Mitglie des FA die Antwort bekommen zu einer konkret wiederholt angemahnten Antwort auf erine mir nicht klare Frage, man wüsse die Antworet auch nicht.


    Seit zwei Jahren rede ich mir den Mund fransig, dass eine korrekte Durchführung der Prüfung nicht möglich ist, wenn man Prüfern einfach einen denen nicht vorher bekannten Fragensatz schickt, der zudem viele zu bemängelnde Fragen beinhaltet, und ansonsten keinerlei Rückfragen dazu zulässt. Nun gehen wir also ins dritte derartige Prüfungsjahr - mein Hals darüber ist nicht kleiner geworden! Vor allem weil einfach zwei Jahre lang nichts (oder jedenfalls nichts vernünftiges) in diese Richtung gemacht wurde, sondern stets nur Abblocken jeglicher Kritik stattfand.


    Die Satzung jetzt mal eben kurz auf die neue Situation hinbiegen und abnicken zu lassen, statt sich mal mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Mitglieder denn wollen, dass sich die DGfM wirklich komplett aus der Teilnahme/Mitsprache/Verantwortung an/für die Ausbildung rausnimmt, passt in diese Arbeitsweise, finde ich ....


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Stefan,

    woher soll irgendjemand - egal ob Prüfungskandidat oder Ausbilder, denn wissen, WELCHE Baumarten ihr dnn noch verlangt? Muss er die Grün-Erle erkennen? Wenn nein, warum nicht - da gibt es viele explizit an sie gebundene Arten dran - vielleicht mehr noch als an die Weiß-Tanne!


    Wieviele explizit an Weißtanne gebundenen Pilzarten, die in die PSV-Praxis fallen könnten, kennst Du denn - also was verstehst Du unter "wirklich einige"?
    - Lachs-Reizker. Ist es wichtig, dass ein PSV-Prüfer den vom Fichten-Reizker unterscheiden kann? Es ist schön wenn er es kann, aber ist es WICHTIG?!?!
    - Hohlstiel-Täubling. Muss ein PSV-Prüfer diesen Täubling erkennen können?!?!
    - Weißtannen-Grubenmilchling. Muss ein PSV-Prüfer den vom Fichten-Grubenmilchling unterschieden können?!?!


    Gibt es noch weitere Arten? Mir fallen keine mehr ein. Und bitte jetzt nicht Phlegmacien noch mit aufzählen wie z.B. C. atrovirens - die kommen alle auch bei Buche/Fichte vor!


    Warum also soll ich nun in die Ausbildung auch noch einen Kurs Baumkunde mit aufnehmen? Was kommt als nächstes? Welche Zeigerpflanzen muss der PSV kennen - mus ich wissen denn ich muss ja dann auch noch einen Pflanzenbestimmungskurs mit reinpacken.
    Warum muss ein PSV, der doch deiner/eurer Meinung nach eine so umfassende Bildung haben soll mit allem was ins Spektrum Pilz gehört nicht auch die wichtigsten Baumschädlinge erkennen, die wichtigsten Vogelarten (also wenigstens die Spechte und andere Höhlenbrüter, ja!), Feldermäuse und vor allem die ganzen Kleinsäuger die die Fruchtkörper anfressen!


    Es ist alles schön und gut, wenn ein PSV vieles weiß was über den Tellerrand hinausgeht. Die Frage ist aber doch, was MUSS er wissen, welche Kenntnisse MUSS er nachweisen?! Und eine Weißtanne MUSS er nicht erkennen können, und er MUSS mir nicht drei relevante Merkmale der Gattung Phellinus aufzählen können. Er MUSS wegen mir noch nicht mal einen Feuerschwamm erkennen!


    Macht Euch bitte bitte lieber erst mal grundlegende Gedanken darüber:
    - Welche Pilzarten MUSS ein PSV kennen (und wie ist "kennen" definiert) und welche Pilzarten SOLLTE er kennen (Definition von "kennen" ....).
    - Wie stellt ihr Euch eine Definition vor, in welchem Zustand Fruchtkörper sein sollen, damit der PSV-Prüfling sie erkennen MUSS. Pilzfruchtkörper können so grotesk anders aussehen wie die Norm, auch gute Mykologen können sich um eigentlich einfache und sicher zu erkennende Arten streiten ....
    - wie ist die Vorgabe für die Prüfer bei seltenen, aber wichtigen Arten, z.B. Tiger-Ritterling, Riesen-Rötling, Cortinarius meinhardii oder ähnlichem. Liegen diese Arten im Korb, und der PSV-Prüfling erkennt sie nicht sicher, sondern legt sie als "könnte die Art xy sein" als nicht freigegeben weg, ist das okay? Wenn der Riesen-Rötling unbestimmt weggelegt wird mit der Bemerkung "das ist ein Rötling, aber die Art kenne ich nicht und alle Rötlinge mit Ausnahme der im Frühjahr wachsenden Schlehen-Rötlinge werden nicht freigegeben und sind teils stark giftig" - ist das okay?


    Ich würde mir solche Vorgaben vom FA wünschen. Nicht weil ich nicht selbst da meinen Weg gehen könnte, wie bisher auch, und auch nicht weil ich dies nicht mehr tun wollen würde. Aber IHR wollt doch alles vorgeben, die Prüfer zu reinen Dienstleistern machen ohne eigenen Spielraum, also habt ihr auch dafür zu sorgen dass es klappt! Und das tut es sowas von überhaupt nicht, seid ihr an dem System rummurkst!!


    beste Grüße,
    Andreas
    -

  • Hallo, insbesondere Andreas G. und Stefan Z.,


    Ich habe eine Verständnisfrage zu den Prüfungsfragen in folgender Struktur
    "Nennen Sie drei/fünf wichtige Bestimmungskriterien für die Gattung xy":


    Hier geht es doch um Kriterien, die zur Artbestimmung innerhalb dieser Gattung herangezogen werden? Oder um Kriterien, die diese Gattung von anderen abgrenzen?


    Falls ersteres (so meine bisherige Interpretation), möchte ich anmerken, dass ich es wirklich schwer finde, drei tatsächlich bestimmungsrelevante makroskopische Merkmale der Gattung Peziza zusammenzubekommen. Mikroskopie wird ja nicht vorausgesetzt, aber warum soll sich der Mikroskopie unkundige PSV überhaupt mit der Artabgrenzung innerhalb dieser Gattung auseinandersetzen, die doch i.d.R. zu nichts führen wird?


    Und vielfach stellt sich mir die Frage, ob die Gattungsbezeichnung nun im engeren Sinne zu verstehen ist oder im weiteren.


    Danke für Aufklärung,
    Craterelle

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