PSV-Versicherung

  • Hallo zusammen,


    Dieses Thema würde ich gern herausziehen, weil es in dem anderen Thread (Kritik zur PSV-Ausbildung/-Prüfung | Versicherung für PSV) völlig untergegangen ist und ich es dafür zu wichtig erachte.


    Also: Mein derzeitiger Kenntnisstand ist, dass die DGfM-Versicherung nur Pilzberatung und Krankenhausdiagnostik abdeckt.


    Vor dem Hintergrund, dass in der Satzung ja (anders als die Krankenhausdiagnostik) ausdrücklich erwähnt wird:


    Zitat von Satzung

    Pilzsachverständige halten Vorträge und leiten Exkursionen („Pilzwanderungen“)

    und Exkursionen gerade vor kurzem auch an anderer Stelle* als zentrales Anliegen dargestellt wurden, frage ich mich, ob es allen klar ist, dass der Versicherungsschutz diese Tätigkeiten nicht umfasst.


    Es kann in keinem Fall schaden, das einmal zu oft klarzustellen. Sich versichert zu wähnen, ohne versichert zu sein, könnte doch ziemlich unangenehm werden.


    Zurück zum Praktischen: Wer kostenpflichtige Pilzwanderungen anbietet, hat vermutlich ohnehin ein (Klein-)Gewerbe angemeldet und eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen?


    Was ist aber mit kostenfreien Angeboten? Da wäre man wohl am besten beraten, sich eine Institution als Träger zu suchen, die die Haftung übernimmt?


    Und: da ja offenbar andere Vereine ihren Mitgliedern auch weitreichendere Versicherungen anbieten: wäre das für die DGfM eine prüfenswerte Option?


    Beste Grüße,
    Craterelle


    * Prüfungsanforderungen PSV^DGfM

  • Hallo craterelle,


    bevor man Empfehlungen zu einer eigenen Versicherung abgibt, müsste man wohl erst nochmal den Ist-Zustand mit der Versicherung besprechen, und ggf. nachbessern.


    Mir ist, ehrlich gesagt, die potentielle Lücke bei Pilzwanderungen erst mit der Diskussion in den letzten Wochen bewusst geworden. Wahrscheinlich ist es, wie so oft, in Wirklichkeit viel komplizierter, denn alle Aktivitäten im Rahmen der normalen Vereinstätigkeiten sind ja sowieso versichert (z.B. eine FA-Sitzung), aber ist eine Wanderung eine "normale Vereinstätigkeit" im Sinne der Versicherung? Wenn nur Mitglieder dabei sind, sicherlich (z.B. auf der DGfM-Tagung). Bei einer von einzelnen PSV angebotenen Exkursionen für Nicht-Mitglieder wird es schwieriger, aber welches Risiko müsste versichert werden, welche Randbedingungen angenommen?


    Ich wüde vorschlagen, eine Liste an ganz konkreten Szenarien für Schadensfälle zu beginnen, und das Präsidium um Klärung zu bitten. Die Ergebnisse könnte man dann veröffentlichen, z.B. auch im begonnenen PSV-Leitfaden.


    Liebe Grüße,


    Wolfgang

  • Hallo,


    ich verstehe noch nicht ganz, wieso es

    eine Liste an ganz konkreten Szenarien für Schadensfälle

    geben sollte? Murphys erstes Gesetz gilt doch wohl überall. Nur die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten auch der undenkbarsten Szenarien ist halt unterschiedlich. Es kann halt alles passieren.


    Ich frage mich viel mehr, in wie fern man als Führer mit freiwilliger Teilnahme einer Exkursion für die Teilnehmer überhaupt verantwortlich sein soll, kann oder muß. Jeder Teilnehmer kann doch machen was er will. Und wenn er unterwegs zurückgeht, sich in die Büsche schlägt oder von der Brücke springt, was kann ich dafür und wie sollte ich das reglementieren dürfen? Es gibt doch ein eigenverantwortliches Verhalten der Teilnehmer, welches ich in dieser Situation niemals kontrollieren und damit auch niemals zur Gänze beeinflussen kann.
    Solange ich keine positiven Essenfreigaben oder ähnliches mache und/oder vorher darauf hinweise, dass es nicht um die Freigabe von Pilzen zum Verzehr geht, wofür kann man mich dann verantwortlich machen, wenn ich nur versuche, Wissen und meine Affinität zu vermitteln?


    Wieso kann man nicht die Versicherungsvertragsbedingungen für Mitglieder online stellen? ist doch wohl unser aller Vertrag und nicht nur der des Präsidiums?


    LG, Jens

  • Wieso kann man nicht die Versicherungsvertragsbedingungen für Mitglieder online stellen? ist doch wohl unser aller Vertrag und nicht nur der des Präsidiums?

    Hallo Jens,


    da steht, soweit mir die Unterlagen bekannt sind, nichts dazu drin, was von Belang ist. Der DGfM-spezifische Anteil beträgt zwei Zeilen.


    Im übrigen gelten die Bestimmungen einer Vereinshaftpflicht, und was die abdeckt und was nicht, dazu hat ein Versicherungsanwalt einen Bücherschrank voll Gerichtsurteile, Umsetzungsbestimmungen, ...


    Bei den Exkursionen sehe ich es grundsätzlich wie Du, die Teilnahme ist auf eigene Gefahr. Aber wenn Du die Gruppe abseits von Wegen einen steilen Abhang runterführst (weil unten am Bach ein paar Arten stehen, die Du zeigen willst), und alle hinter Dir hertrotten, aber einer rutscht aus und bricht sich das Bein. Wer zahlt die Bergungskosten?


    Gruß,


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    also das verstehe ich jetzt nicht. In der Diskussion über die Versicherung hatte ich das so verstanden, dass alle Tätigkeiten eines PSV durch die Versicherung abgedeckt sind. Also auch das Abhalten von Führungen - egal ob für DGfM-Mitgliedern oder für "jedermann". Die Versicherung tritt doch für MICH in Kraft, weil ICH Schadenersatz leisten müsste, da sollte es keine Rolle spielen ob der Geschädigte nun DGfM-Mitglied ist oder nicht. Führungen dienen generell auch der Mitgliederwerbung und sind damit im Vereinsinteresse.


    Vor Jahren hatten wir diese Diskussion schon mal, und wenn ich mich recht erinnere wurde da gesagt, dass die DGfM eine Exkursion explizit als "in ihrem Namen stattfindend" anerkennen müsse, damit die Versicherung sich auch wirklich zuständig fühlt.


    beste Grüße,
    Andreas.

  • Vor Jahren hatten wir diese Diskussion schon mal, und wenn ich mich recht erinnere wurde da gesagt, dass die DGfM eine Exkursion explizit als "in ihrem Namen stattfindend" anerkennen müsse, damit die Versicherung sich auch wirklich zuständig fühlt.

    Hi Andreas,


    das deckt sich doch mit meiner Aussage. Wenn die DGfM der offizielle Veranstalter ist, fühlt sich die Versicherung zuständig. Bei vereinsinternen Veranstaltungen ist die DGfM per definitionem der Veranstalter.


    Wenn einzelne DGfM-Mitglieder individuell Leistungen gegenüber Dritten anbieten, sind diese versichert, wenn sie direkt oder indirekt mit den im Versicherungsvertrag genannten Zusätzen in Verbindung stehen. Also: eine Pilzberatung findet immer im Namen der DGfM statt, auch wenn das der PSV nicht dazusagt. Versichert ist auch nicht nur die Fehlberatung, sondern jeder Schaden, der in Verbindung mit der Tätigkeit auftritt.


    Exkursionen sind in den mir vorliegenden Vertragsunterlagen nicht genannt, folglich muss die DGfM explizit als der offizielle Veranstalter auftreten. Wenn "die DGfM" (das geschäftsführende Präsidium) aber im Vorfeld gar nichts von der Exkursion wusste, wird die Versicherung sie kaum im Schadensfall rückwirkend als DGfM-Veranstaltung einstufen.


    Gruß,


    Wolfgang


    Das ist mein Verständnis der Versicherungs-Situation. Falls es jemand besser weiß, bitte ich um Ergänzung/Korrektur.

  • Wenn die DGfM der offizielle Veranstalter ist, fühlt sich die Versicherung zuständig. Bei vereinsinternen Veranstaltungen ist die DGfM per definitionem der Veranstalter.
    ...


    Exkursionen sind in den mir vorliegenden Vertragsunterlagen nicht genannt, folglich muss die DGfM explizit als der offizielle Veranstalter auftreten. Wenn "die DGfM" (das geschäftsführende Präsidium) aber im Vorfeld gar nichts von der Exkursion wusste, wird die Versicherung sie kaum im Schadensfall rückwirkend als DGfM-Veranstaltung einstufen.

    [/quote]Servus Wolfgang,


    ich hatte das bisher anders interpretiert. Ich zitiere mal aus den Ziele den DGfM:


    Zitat


    Beratung
    PilzsachverständigeDGfM (PSV) beraten die Bevölkerung bezüglich Essbarkeit und Giftwirkung von Pilzen und ihrer Rolle für Mensch und Umwelt. Die DGfM organisiert dieses Beratungswesen und sorgt durch die Zertifizierung der PSV für eine hohe Qualität in der Beratung. Die PilzsachverständigenDGfM halten darüber hinaus Vorträge, leiten Exkursionen („Pilzwanderungen“) und gestalten Ausstellungen.



    Es spielt doch keine Rolle, ob eine Veranstaltung der DGfM nur für eigene Mitglieder ist (Tagungen sind ja auch nicht nur intern - manche Teilnehmer sind keine Mitglieder). Und wenn PSV im Namen der DGfM tätig sind, und zudem um die Vereinsziele der DGfM zu verwirklichen, explizit aufgerufen sind, im Namen der DGfM Exkursionen zu leiten, dann wäre das für mich per se eine Tätigkeit im Namen und für die DGfM, solange derjenige dies als PSV der DGfM auch macht.


    Vereinsziel der DGfM ist ja auch explizit enthalten:


    §2 Abs. 3: ... Sie betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mit Vorträgen, „Pilzwanderungen“, Beteiligung am „Tag der Artenvielfalt“, Auswahl und Bekanntgabe des „Pilz des Jahres“.



    §2 Abs. 6: ... Die Pilzsachverständigen sind zur Marktpilzkontrolle befähigt, halten Vorträge und leiten Exkursionen („Pilzwanderungen“). ...



    Insofern sind gerade die Exkursionen der PSV sogar explizit teil der Vereinsziele und gehören zu der ihnen von der DGfM anvertrauten Ausübung des PSV-Status. Warum sollte dann jede einzelne Exkursion vom Präsidium legitimiert werden? Es wird ja auch nicht jede einzelne Pilzberatung legitimiert.



    Falls da wirklich eine so große rechtliche Unsicherheit besteht, sollten entweder die Exkursionen aus dem Tätikeitsfeld der PSV gestrichen werden oder aber bei der Verischerung geklärt werden, was denn nun explizit versichert ist...



    Liebe Grüße,


    Christoph

  • Hallo Christoph,



    [...] oder aber bei der Verischerung geklärt werden, was denn nun explizit versichert ist...


    Genau das soll doch nun versucht werden.


    Insofern sind gerade die Exkursionen der PSV sogar explizit teil der Vereinsziele und gehören zu der ihnen von der DGfM anvertrauten Ausübung des PSV-Status. Warum sollte dann jede einzelne Exkursion vom Präsidium legitimiert werden? Es wird ja auch nicht jede einzelne Pilzberatung legitimiert.


    Wenn ich es richtig verstehe, besteht der Unterschied darin, dass Pilzberatung durch DGfM-Mitglieder (bzw. die Pilzsachverständigen darunter) explizit im Versicherungsvertrag benannt ist. Und andere Tätigkeiten eben nicht. Wobei man Pilzwanderungen ja in gewissem Sinn auch als "Pilzberatung vor Ort" ansehen könnte, oder nicht?

    Ich wüde vorschlagen, eine Liste an ganz konkreten Szenarien für Schadensfälle zu beginnen, und das Präsidium um Klärung zu bitten. Die Ergebnisse könnte man dann veröffentlichen, z.B. auch im begonnenen PSV-Leitfaden.

    • Öffentliche von DGfM-Mitgliedern angebotene Exkursionen/Pilzwanderungen
    • Wie sieht es mit Workshops/Veranstaltungen von PilzCoaches aus?

    Mir fällt erstmal nichts weiteres ein, was ich für besonders relevant halte.


    LG, Craterelle

  • Bei den Exkursionen sehe ich es grundsätzlich wie Du, die Teilnahme ist auf eigene Gefahr. Aber wenn Du die Gruppe abseits von Wegen einen steilen Abhang runterführst (weil unten am Bach ein paar Arten stehen, die Du zeigen willst), und alle hinter Dir hertrotten, aber einer rutscht aus und bricht sich das Bein. Wer zahlt die Bergungskosten?

    Servus Wolfgang,


    meines Wissens sieht die Rechtslage nicht so aus. Sobald man eine Führung anbietet, begeben sich die Teilnehmer in die "Obhut eines Experten". Es reicht bereits, dass jemand auf einem Weg stolpert und sich dann darauf beruft, dass derjenige nicht auf den Umstand hingewiesen wurde, dass der Weg durch Wurzelwerk oder Löcher keinem "Bürgersteig" entspricht. Es muss also nicht einmal ein steiler Hang sein... Sowas ist jetzt natürlich eher unwahrscheinlich, aber zurückschnellende Äste sind auch so ein Beispiel, auf das man rein rechtlich zu Beginn der Wanderung aufmerksam machen sollte. Wenn nicht, kann man verklagt werden, wenn etwas passiert. Oder Zecken als potentielles Risiko.


    Man braucht so eine Art Disclaimer zu Beginn der Wanderung (vor Zeugen oder mit Unterschrift). Einfach zu sagen, dass jeder auf eigene Gefahr dabei sei, reicht rechtlich nicht, da man nicht erwarten darf, dass jeder Teilnehmer die Gefahren abschätzen bzw. einschätzen kann (der Experte kann das aber, daher muss er explizit warnen). Man muss auf Gefahren explizit hinweisen und kann dann als Teilnahmebedingung festlegen, dass die Teilnehmer in Bezug auf diese Gefahren eigenverantwortlich sind.


    Das ist übrigens nicht auf meinem Mist gewachsen, was ich oben schreibe. Ich habe vor einigen Jahren eine Fortbildung zur Rechtslage bei Exkursionen und zur Wegesicherungspflicht im Forst genossen, bei der mir der Unterkiefer öfters heruntergeklappt ist. Wir erleben seit Jahren eine Amerikanisierung der Rechtsauslegung. Heute muss jemand für einen Unfall haften, früher gab es auch Unfälle, die halt passiert sind.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Hallo zusammen,


    ich habe oben das "konkrete Szenario" von Wolfgang wohl falsch interpretiert.
    Wie sieht es denn für Nicht-PSV aus, die aber Mitglied sind.
    Kann ich z.B. eine Pilzführung im Namen der DGfM ohne Speisepilzfreigabe durchführen und wäre über die DGfM versichert? Ob mit oder ohne Anmeldung beim Präsidium müßte man dann ja noch klären. Falls ich Bergungskosten verursache... ;)


    LG, Jens

  • Hallo in die Runde,


    es wäre doch eine feine Sache, wenn wir gemeinsam eine Checkliste für den Haftungsaufschluss bei Exkursionen zusammenstellen, die dann allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht?


    Den mündlichen Haftungsausschluss finde ich schwierig, vor allem wenn die Tln. nicht bekannt sind - wie soll man dann Zeugen ausfindig machen? Deshalb würde ich die schriftliche Variante bevorzugen.


    Die Checkliste ließe sich ja so gestalten, dass unterhalb den Punkten, über die aufgeklärt wird, bspw. steht: "Ich verstehe und akzeptiere den Haftungsausschluss" gefolgt von einer Tabelle mit Vorname, Name, Unterschrift, die von den Tln. auszufüllen ist. Im Kopfbereich kann man vorab die Daten der Exkursion eintragen wie Datum, Beginn, Ende, Flurname, Leitung, Veranstalter (wer haftet egtl. - Veranstalter oder Exkursionsleiter?) etc.


    Nur so eine Idee. Oder findet ihr das überflüssig?


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas K.,


    ist das nicht überbürokratisiert? Da würde ich lieber einen Text runterleihern, der gut formuliert ist und wer dann noch mitkommt, hat halt stillschweigend zugestimmt. Ich würde also eher vorschlagen, einen optimierten Text zu erstellen. Zur Not liest man den halt ab.


    Und man bekommt ja auch nicht unbedingt mit, wenn sich noch Teilnehmer dazu gesellen. Ging mir mal im Bergbaumuseum so (keine Pilze) und anstatt der 4 Bekannten hatte ich zum Schluß eine große Gruppe um mich rum. Das hatte ich zuerst gar nicht mitbekommen, weil sich die Gruppe nur allmählich vergrößerte und die Leute zuerst mehr Abstand hielten. Zum Schluß hatte ich keine Stimme mehr... Aber ich hätte mir um eine Versicherung meinerseits in der Situation als letztes Gedanken gemacht. Die sind ja alle auch freiwillig mitgelaufen.
    Es ist aber wohl was anderes, wenn man eine Veranstaltung anmeldet (lokale Presse, Internet z. B.)


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    klar ist das aufwändig. Aber nach Christophs Beitrag finde ich das nicht mal überzogen. Außerdem bleibt es jeder/m selbst überlassen, ob sie/er den Text nur abliest (mglw. sind Stichpunkte schon ausreichend, damit nicht vergessen wird) oder die Tln. unterschreiben lässt.


    Gruß, Andreas

  • meines Wissens sieht die Rechtslage nicht so aus. Sobald man eine Führung anbietet, begeben sich die Teilnehmer in die "Obhut eines Experten". Es reicht bereits, dass jemand auf einem Weg stolpert und sich dann darauf beruft, dass derjenige nicht auf den Umstand hingewiesen wurde, dass der Weg durch Wurzelwerk oder Löcher keinem "Bürgersteig" entspricht. Es muss also nicht einmal ein steiler Hang sein...

    Christoph: danke für die Ergänzung bzw. Berichtigung.


    Der Unterschied zwischen einem Weg und einem steilen Abhang: im einen Fall hat der Forst m.E. die Wegesicherungspflicht, und ich als Veranstalter kann mich darauf berufen. Bzw. die Versicherung zahlt erstmal, und holt sich das Geld ggf. auf dem Klageweg vom Forst wieder zurück. Beim steilen Abhang habe ich grob fahrlässig gehandelt, und bleibe garantiert auf einem Teil, wenn nicht dem ganzen Schaden sitzen. Der Forst ist in jedem Fall raus.


    Und wenn PSV im Namen der DGfM tätig sind, und zudem um die Vereinsziele der DGfM zu verwirklichen, explizit aufgerufen sind, im Namen der DGfM Exkursionen zu leiten, dann wäre das für mich per se eine Tätigkeit im Namen und für die DGfM, solange derjenige dies als PSV der DGfM auch macht.

    Die Vermischung der Satzung mit den Versicherungsbedingungen trägt garantiert in keiner Weise zu einer Klärung bei. In der Satzung steht ja nicht, dass PSV ihre Exkursionen eigenverantwortlich anbieten sollen. Die meisten, die ich kenne, tun das in Zusammenarbeit mit einer Volkshochschule oder dem Forstamt, und diese Anbieter haben selbst eine Veranstalter-Haftpflicht. Die DGfM-Haftpflicht greift in diesen Fällen nur nachrangig bei Fehlberatungen, weil das in der Veranstalter-Haftpflicht nicht enthalten ist. Die, die Exkursionen kommerziell in Eigenregie anbieten, müssen ohnehin selbst eine Versicherung abschließen, weil kommerzielle Angebote in der Vereinshaftpflicht ausgeschlossen sind.


    Es bleibt also "nur" die Grauzone der privat organisierten und öffentlich angekündigten Pilzwanderungen, mit oder ohne kleiner Aufwandsentschädigung.


    Übrigens: die ganze Rechtslage zu diesen Themen ist nicht neu, sondern seit min. 20 Jahren (so alt ist auch die DGfM-Versicherung) praktisch unverändert. Im Moment sprudelt nur alles Mögliche an die Oberfläche. ...warum gerade jetzt?


    Ich will auch gleich vorbauen, dass Exkursionen künftig beim Präsidium angemeldet werden: nein, das ist ehrenamtlich schlicht nicht zu leisten.


    @Jens: natürlich darfst Du in Deiner Freizeit tun, was Du willst, auch Pilzwanderungen oder sogar Pilzberatungen mit Essensfreigabe anbieten. Aber solange Du kein PSV bist, tust Du es nicht im Namen der DGfM, und bist entsprechend auch nicht versichert.


    craterelle: PilzCoach-Veranstaltungen sind ein heißes Thema. PilzCoaches dürfen nur Röhrenpilze und 2,3 andere Arten freigeben. In den Versicherungsbedingungen sind erstmal keine Bedingungen an die Pilzberatung geknüpft, so dass ich vermute (aber nicht sicher weiß), dass bei einer Pilzmahlzeit der Schulklasse mit zu alten Steinpilzen die DGfM-Versicherung zahlen würde. Wenn die Klasse aber Zucht-Champignons über dem Lagerfeuer grillt, und ein Schüler lieber einen selbst gefundenen "Champignon" nimmt, dann ist der PilzCoach m.E. ziemlich sicher dran, denn entweder hat er es nicht gesehen und damit die Aufsichtspflicht verletzt (nicht versichert), oder er hat es gesehen und ist nicht eingeschritten, dann hat er seine Kompetenzen durch eine implizite Freigabe von schwer bestimmbaren Pilzen überschritten (nicht im Namen der DGfM). PilzCoaches sollten in jedem Fall Veranstaltungen nur gemeinsam mit einem Träger anbieten. Bei Kinder- und Jugendgruppen sollte immer eine versicherte Aufsichtsperson dabei sein.


    Gruß,
    Wolfgang

  • Hi,
    ja, Christophs Beitrag macht geradezu Angst, überhaupt eine Führung zu machen.
    Aber man könnte sich ja über eine Rechtsberatung Sicherheit holen, ob für normale Führungen nicht folgendes ausreicht:


    "Folgendes muß ich ihnen(euch) noch aus versicherungsrechtlichen Gründen mitteilen. Sie nehmen hier auf eigene Gefahr teil. Mögliche zusätzliche Gefahren sind neben offensichtlichen Gefahren, wie in Bodenunebenheiten treten, also aufpassen wo man hintritt, zurückschnellende Äste, also Abstand halten, tatsächlich die Zecken als wirklich ernst zu nehmen. Mit Borreliose und FSME ist nicht zu spaßen.
    Wer von den Teilnehmern also mit mir den Weg verlässt, sollte also am besten
    - die Hose in die Socken stecken
    - Gummistiefel tragen
    - sich hinterher absuchen und/oder absuchen lassen.


    Und natürlich gilt, nichts hier aus der Natur essen, was man nicht genau kennt und von allen Doppelgängern unterscheiden kann. Auch nicht, wenn ich sage, den könnte man essen, denn falls dies ein Pilz ist, dann muß ihn zumindest braten oder kochen, damit er nicht unbekömmlich ist"


    Nur als ersten nicht besonders gut durchdachten Vorschlag zu sehen...


    LG, Jens

  • Hallo Wolfgang,


    ich hätte fast letztes Jahr eine Pilzwanderung durchgeführt. Angedacht war sie, nur die Zeit fehlte letztendlich. Ich hätte sie mir aber sowieso nicht alleine zugetraut, sondern nachgefragt, wer mir beiseite gestanden hätte. Die Idee ist entstanden, als ich einer Kräuterwanderung mit unserem Problemhund hinterher gedackelt bin.
    Dank deiner weiß ich jetzt, dass ich auch dafür PSV sein muß. Schade. Hier, im Pott, wird es voraussichtlich von mir nie eine Korbkontrolle geben und die essbaren Pilzarten, die man hier finden kann, sind vielleicht nicht wenige, aber kaum sammelwürdig.
    Aber für ein oder zwei Pilzführungen hier PSV werden und den Status halten ist ein Aufwand, den ich ein wenig scheue.


    Aber würde im Schadensfall nicht meine Privathaftpflicht einspringen müssen? Ich mach das dann ja nicht kommerziell.


    LG, Jens

  • Hi Jens,


    auf Deine Privathaftpflicht würde ich nicht bauen, auch wenn ich den Vertrag nicht kenne.


    Aber da Du für eine Pilzwanderung ohnehin Werbung z.B.in der Zeitung oder einem Online-Veranstaltungskalender brauchst, würde ich empfehlen, Kontakt zum Förster aufzunehmen.


    Dessen Zustimmung brauchst Du eh' , wenn Du eine Veranstaltung in seinem Wald anbietest. Aber vielleicht freut er sich sogar, wenn es 1,2 öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen ohne viel eigene Arbeit für ihn gibt. Dafür gibt er den Termin an den Forstbezirk zur Weitergabe an die Zeitungen, und Du hast auch Publikum und einen Veranstaltungs-Träger.


    Aber glaube nicht, dass Du einen einzigen Pilz erklären kannst, ohne dass die obligatorische Frage "kann man den essen?" gestellt wird. Und dann werden die Messer gewetzt. Daher ist ein PSV für eine solche Veranstaltung auch inhaltlich sinnvoll.


    Grüße,


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    Aber glaube nicht, dass Du einen einzigen Pilz erklären kannst, ohne dass die obligatorische Frage "kann man den essen?" gestellt wird.

    hier schon. Es gibt ja hier auch die gut besuchten Pilzwanderungen des Arbeitskreis Pilzkunde Ruhr. Da steht schon auf der Website: "keine Speisepilzsuche" oder so ähnlich.



    Daher ist ein PSV für eine solche Veranstaltung auch inhaltlich sinnvoll.

    Welche Pilze giftig sind, essbar oder eben nur ein sinnvoller Teil unserer Natur kann ich auch erklären, ohne PSV zu sein. Was mach ich denn da als PSV besser? Ich gebe doch keine Pilze zum Verzehr frei. Nee, hier stimmt deine Aussage nur bedingt.


    Aber richtig gut fand ich die Aussage, dass ich die Zustimmung des Försters brauche, wenn ich in seinem Wald was veranstalte. Das war mir neu.


    LG, Jens

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