PSV-Versicherung

  • Hallo zusammen,


    ich wollte niemandem Angst machen... Ich selber habe da auch keine Panik. Ich mache die Aufklärung zu Beginn immer mündlich. Das kann man auch humorvoll machen und auf den Hamster in der Mikrowelle verweisen und aif amerikansiche Verhältnisse - um dann erst das rein pro forma erzählte "runterzuleiern", um dann mit wichtigen Dingen (Äste, man passt auf den hinter einem auf, Zecken usw) zu schließen.


    Was die Versicherung der DGfM betrifft, ging ich natürlich nicht von VHS-Wanderungen aus (da ist man über die VHS versichert, klar, wobei der Disclaimer zu Beginn auch und gerade da wichtig ist) und auch nicht von eigenen kommerziellen Veranstaltungen.


    Die Vermischung der Satzung mit den Versicherungsbedingungen trägt garantiert in keiner Weise zu einer Klärung bei. In der Satzung steht ja nicht, dass PSV ihre Exkursionen eigenverantwortlich anbieten sollen.

    *seufz*


    Es war ja nicht als Kritik gemeint. Und nein, ich vermische nicht Satzung mit Versicherungsbedingungen.
    Es geht bei einer Vereinshaftpflichtversicherung aber nunmal erstmal darum, ob eine Aktivität im Namen des Vereins überhaupt eine Vereinsaktivität ist. Und wenn das satzungsgemäße Vereinsziel durch Anbieten von Exkursionen erreicht wird und dies sogar explizit erwähnt ist, dann sind entsprechende Exkursionen im Namen der DGfM (nicht im Namen der VHS oder was noch für Institutionen) auch dann DGfM-Veranstaltungen, die nicht eigens vom Vorstand als solche ausgewiesen werden müssen - jedenfalls interpretiere ich das so. Was ich zudem meinte: es muss keine rein vereinsinterne Veranstaltung sein, damit es eine Vereinsveranstaltung ist.


    Natürlich ist primär wichtig, was explizit in der Police steht. Ist es aber eine Vereinshaftpflichtversicherung, die halt zusätzlich die Pilzberatung beinhaltet, dann sind m.E. alle Exkursionen im Namen des Vereins mit versichert. Aber wenn das garantiert nicht (?) zur Klärung beiträgt, dann vergiss diesen Einwurf einfach. Bezüglich der BMG haben wir eine Vereinshaftpflichtversicherung, die dadurch per se alle Vereinsaktivitäten mit versichert - auch dann, wenn Nichtmitglieder anwesend sind.
    Beim Verein für Pilzkunde München ebenso - da gab es sogar einen Verischerungsfall bei einer Pilzausstellung (ist auch keine rein vereinsinterne Veranstaltung) und die Versicherung hat anstandslos gezahlt (da ging es um einen mechanischen Unfall).


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Hallo Christoph,


    Bei Pilzausstellungen würde ich die Ausgangslage wieder ein bisschen anders einschätzen, weil der Verein die ja ganz bestimmt ankündigt und auch bei der Veranstaltung meistens der Name des Vereins auftauchen wird. Die sind also verglichen mit privat angebotenen Exkursionen leichter als Vereinsveranstaltung erkennbar.


    Verstehe ich es richtig, dass ihr eine ganz normale Vereinshaftpflichtversicherung ohne besondere Zusätze habt und diese sowohl Pilzberatung als auch Pilzwanderungen mit abdecken, weil beides zu den Satzungszielen gehört?


    Du hattest an anderer Stelle mal geschrieben, dass es schwer gewesen wäre, diese Versicherung zu bekommen (?), das wundert mich dann im Nachhinein. Oder ist es generell schwierig, einen Verein zu versichern, weil satzungsgemäße Vereinsaktivitäten automatisch mitversichert sind und die Versicherer deshalb ganz genau hinschauen?


    LG, Craterelle

  • Und wenn das satzungsgemäße Vereinsziel durch Anbieten von Exkursionen erreicht wird und dies sogar explizit erwähnt ist, dann sind entsprechende Exkursionen im Namen der DGfM (nicht im Namen der VHS oder was noch für Institutionen) auch dann DGfM-Veranstaltungen, die nicht eigens vom Vorstand als solche ausgewiesen werden müssen - jedenfalls interpretiere ich das so.

    Hallo Christoph,


    genau das interpretiere ich nicht so. Eine Vereinsveranstaltung ist etwas, das von Gremien des Vereines organisiert und damit auch verantwortet wird. Private Aktivitäten einzelner Vereinsmitglieder sind keine Vereinsveranstaltungen, auch wenn sie zufälligerweise in die Ziele des Vereines passen.


    Daher war es m.E. richtig und zwingend erforderlich, für Beratung von Speisepilzsammlern und Ärzten explizit in der Versicherung eine Sonderregelung zu schaffen, denn diese Aktivitäten sollen ja stets im Namen der DGfM erfolgen, sonst könnten wir sie gar nicht versichern.


    Etwas ganz anderes ist es, wenn z.B. der Pilzverein München zu festen Zeiten am gleichen Ort öffentliche Pilzberatung anbietet. Dies ist natürlich immer eine Vereinsveranstaltung. Aber selbst da gilt: Veranstaltungen gemäß Satzung, an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen, müssen bei Abschluss der Police der Versicherung bekannt gemacht worden sein. Denn diese fließen in die Berechnung der Versicherungsbeiträge ein (vergleiche z.B. www.vereinshaftpflichtversicherung.org).



    Gruß,



    Wolfgang

  • ... Das kann man auch humorvoll machen und auf den Hamster in der Mikrowelle verweisen und auf amerikansiche Verhältnisse...
    ...Wir erleben seit Jahren eine Amerikanisierung der Rechtsauslegung. Heute muss jemand für einen Unfall haften, früher gab es auch Unfälle, die halt passiert sind...

    Da spricht mir Christoph aus der Seele!


    Ich habe den Hamster zwar als Katze in Erinnerung, aber der Wahnsinn ist der Gleiche.
    Wenn ein Asteroid vom Himmel fällt, werden die wohl die Astronomen verklagen und wenn ein Vulkan ausbricht die Geologen...
    "Shit happens", aber heute muss die Kuh dafür erschossen werden.


    Alles nicht hilfreich aber da muss ich mir gelegentlich Luft machen.


    Ich mache zwei Mal im Jahr Ferienprogramm und da hat die Gemeinde eine Versicherung.
    Jetzt muss ich mir schon Gedanken machen, wo grob fahrlässig anfängt. Ich bewege mich mit den Kleinen öfter in schwierigem Gelände. Und die sind heute auch nicht mehr das, was sie mal waren. Zumindes nicht alle. Da mussten wir mal durch Brennnesseln und einer hat getan als ob er angeschossen worden wäre. Oder eine Begleitperson ist auf einem nassen Ast ausgerutscht und konnte danach zum Glück geraden noch gehen. Oder ein Kind probiert entgegen wiederholter, ausdrücklicher Ermahnung Pilze. Und, und, und...
    Werde mal bei der Gemeinde nachfragen.
    Ich habe die Befürchtung, dass im Zweifelsfall erst im Nachhinein die Anwälte und Richter entscheiden, was man hätte und sollen und dürfen.


    Bin mal gespannt, ob sich da verlässliche und erschöpfende Richtlinien finden lassen.


    Ich meine schon, wenn ich in irgendeiner Form als PSV tätig bin, sollte das in der Versicherung enthalten sein.


    Zum Glück herrscht bei uns gerade Dürre und ich kann mich von den Pilzen erholen ;)


    schönens Wochenende zusammen.
    Alis

  • Ich meine schon, wenn ich in irgendeiner Form als PSV tätig bin, sollte das in der Versicherung enthalten sein.

    Hi Alis,


    den Ärger über die zunehmende Regulierungs- und Klagewut kann ich auch nachvollziehen.


    Die Frage ist halt, was davon Dir die DGfM vom Hals halten kann.


    Bevor sich die DGfM gegen ein Haftungsrisiko versichern kann, muss sie ja erstmal überhaupt haftbar sein (oder sich als haftbar erklären). Und dieses "haftbar sein" gilt dann ja auch, wenn die Versicherung danach eine Ausrede findet, gerade in diesem Fall nicht zahlen zu müssen, d.h. der Schaden bleibt dann an der DGfM hängen. Und im allerschlimmsten Fall am Privatvermögen des geschäftsführenden Präsidiums.


    Stell' Dir einfach mal vor, irgendein PSV lässt - trotz Sturmwarnung für den Landkreis - eine Exkursion trotzdem stattfinden und ein Baum kracht auf die Gruppe ( 2 Tote, mehrere Schwerverletzte, einer davon querschnittsgelähmt). Da müsste ich doch als Präsidium - bevor ich der Versicherung den Schaden melde und schriftlich erkläre, es wäre eine DGfM-Veranstaltung gewesen - erstmal einen Rechtsanwalt nehmen?


    Daher die Gegenfrage: möchest Du Dich vorab pauschal für alles haftbar erklären, was sich einer der ca. 500 PSV "in irgendeiner Form" als Aktivität einfallen lassen könnte, auch für grob fahrlässige? Bei den 28 BMG-Pilzberatern (Stand Webseite pilze-bayern.de am 5.5.18), die man noch alle persönlich kennen könnte, mag das vielleicht gerade noch angehen. Aber ich verstehe schon, warum keine Versicherung bei so einen Ansatz die Risiken gerne übernehmen möchte.


    Glücklicherweise ist das alles aber immer noch Theorie. In der Praxis gab es bei der DGfM in den letzten 20 Jahren meines Wissens nur einen einzigen Versicherungsfall. Noch ist also die Amerikanisierung nicht allzu weit fortgeschritten.


    Viele Grüße,


    Wolfgang

  • Du hattest an anderer Stelle mal geschrieben, dass es schwer gewesen wäre, diese Versicherung zu bekommen (?), das wundert mich dann im Nachhinein. Oder ist es generell schwierig, einen Verein zu versichern, weil satzungsgemäße Vereinsaktivitäten automatisch mitversichert sind und die Versicherer deshalb ganz genau hinschauen?

    Servus Craterelle,


    wir haben eine Vereinshaftpflichtversicherung, die zusätzlich und explizit die Pilzberater in Bezug auf die Beratungstätigkeit mit versichert. Ersteres ist kein Problem zu bekommen, kostst auch nicht viel (Kosten orientieren sich normalerweise an der Mitgliederzahl), letzteres war wirklich schwierig.


    Dass man darüber diskutieren kann, was alles noch als Aktivität des Vereins gilt, ist klar. Und ebenso klar ist, dass Versicherungen im Fall der Fälle nicht gerne zahlen, ergo versuchen werden, Gründe zu finden, weshalb dies oder das nicht Teil der Police ist/war.



    Bevor sich die DGfM gegen ein Haftungsrisiko versichern kann, muss sie ja erstmal überhaupt haftbar sein (oder sich als haftbar erklären). Und dieses "haftbar sein" gilt dann ja auch, wenn die Versicherung danach eine Ausrede findet, gerade in diesem Fall nicht zahlen zu müssen, d.h. der Schaden bleibt dann an der DGfM hängen. Und im allerschlimmsten Fall am Privatvermögen des geschäftsführenden Präsidiums.

    Servus Wolfgang,


    und auch dagegen kann man (also ein Vorstand) sich versichern, damit man nicht mit dem Privatvcermögen haften muss (es sei denn, es war Vorsatz, kriminelles Handeln usw.). Es gibt soche Haftpflichtversicherungen und auch die sind nicht sehr teuer. Das nur nebenbei angemerkt.



    Daher die Gegenfrage: möchest Du Dich vorab pauschal für alles haftbar erklären, was sich einer der ca. 500 PSV "in irgendeiner Form" als Aktivität einfallen lassen könnte, auch für grob fahrlässige? Bei den 28 BMG-Pilzberatern (Stand Webseite pilze-bayern.de am 5.5.18), die man noch alle persönlich kennen könnte, mag das vielleicht gerade noch angehen.

    Hm, das ist für dich ein Argument? Dass die DGfM mehr Pilzsachverständige hat, ist klar und völlig logisch - größerer Verein, bundesweit tätig, älter - da ist das Verhältnis von 500/28 nicht so riesig. Und wenn du ein "persönliches Kennen aller" als Argument verstehst, dass deshalb da ja nichts passieren kann... naja, interessante Diskussionsschiene.



    Noch ist also die Amerikanisierung nicht allzu weit fortgeschritten.

    Na, dann hoffe ich, dass du mit dem Abschlusssatz recht hast.


    Auf anderer Ebene sieht es nicht so aus. Ich nehme mal ein anderes Beispiel - ich bin ja Lehrer und als Lehrer macht man auch mal einen Klassenausflug. Vieles von dem, was ich noch machen durfte, als ich Schüler war, geht heute nicht mehr - zu hohes Risiko, Grundsatzurteile, andere Auslegung der Rechtslage (ja, die Rechtslage ist großteils die Gleiche, da gebe ich dir recht, die Auslegung ändert sich aber). Und auch innerhalb der recht überschaubaren Zeit, in der ich selber aktiv als Lehrer tätig bin und daher die Situation kenne, bin ich eingeschränkter als früher, was Ausflüghe und Aktivitäten angeht. Und hier wurde zudem auch die Rechtslage angepasst.


    Es ist zwar ein anderes Feld, geht aber eben auch um Exkursionen, Ausflüge etc.


    Ich erinnere mich auch noch gut daran, welche Ausflüge ich früher (nicht in der Pilzkunde) als Jugendleiter unternommen hatte - darunter auch Bergtouren mit Kids. Es gab auch einmal einen Unfall (Steinschlag). Damals kein Problem - natürlich auch, weil die Eltern keine Anzeige erstattet hatten. Oder Zeltlager, die ich organisiert habe - auch da gab es Unfälle und es waren eben Unfälle. Heute kann / darf man nicht mehr in der Form organisieren wie damals. Vielleicht ist auch die Bereitschaft, Anzeige zu erstatten größer als früher - keine Ahnung, mag sein. Mir reichen aber die Grundsatzurteile, die in den letzten sagen wir 20 Jahren in Bezug auf Unfälle bei Ausflügen von Vereinen / Jugendgruppen gefällt wurden.


    Es gab einen extremen Einzelfall - ein Tor ist beim Fußballtraining umgefallen und hat ein Kind am Kopf getroffen. Dem Trainer war nicht bewusst, dass das Tor nicht mehr sicher war - er ging davon aus, dass der Platzwart die Technik im Griff hatte. Er leitete aber das Training und war verantwortlich und wurde verurteilt. Das ging durch die Presse, weil es ab da schwieriger wurde, ehrenamtliche Trainer für Sportvereine zu finden.


    Du kanst es halten wie du magst - ich bringe meinen "Disclaimer" vor einer Veranstaltung und empfehle das auch den Pilzberatern / PSV. Was kann passieren? Ich habe vielleicht zwei Minuten Zeit "verschwendet" und vielleicht einen Exkursionsgast gelangweilt. Das ist es mir wert. Man kann eine Sicherheitsbelehrung auch weglassen. Ich jedenfalls empfinde die aktuelle Rechtsauslegung als Amerikanisierung. Dafür muss ich nicht warten, bis es mich persönlich betrifft. Ich bin da wohl vorsichtiger als du, was die Einstellung betrifft.


    Solange nichts passiert, wird nicht geklärt werden, welche Einstellung realitätsnäher ist. Ich hoffe aber, dass es nie zu dieser Form der Klärung kommt. ;)


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Hallo,


    nach einem klugen Ansatz in einer persönlichen Mail würde ich vorschlagen, die Versicherung um diesen "Disclaimer" zu bitten. Wie sonst kann man sich so absichern, dass die Versicherung nach einem Schadenfall nicht doch etwas zu beanstanden hat?


    LG, Jens

  • Hallo Christoph,

    ich bringe meinen "Disclaimer" vor einer Veranstaltung und empfehle das auch den Pilzberatern / PSV. Was kann passieren? Ich habe vielleicht zwei Minuten Zeit "verschwendet" und vielleicht einen Exkursionsgast gelangweilt.

    was bringt Dir ein mündlicher Haftungsausschluss, wenn Dir die Exkursionsteilnehmer fremd sind - wie willst Du im Fall der Fälle Zeugen benennen können? Zumindest schwierig.


    Weiter frage ich mich, ob sich durch eine Sicherheitsbelehrung die Haftung wirklich so einfach ausschließen lässt?


    Gruß, Andreas

  • Servus Andreas,
    das kann man ja im Vorfeld bei der Beschreibung der Pilzwanderung im Vereinsprogramm aut Papier bzw. im Internet bekannt geben. Habe es selbst bei Pilzwanderungen so nie erlebt, kann mich aber an einen Geo Tag der Artenvielfalt im Grünen Band erinnern wo der Veranstalter auf mögliche gefährliche Reste der ehemaligen Grenzanlagen hinwies und es sich von jedem Teilnehmer schriftlich bestätigen liess.
    viele Grüsse
    Matthias

  • was bringt Dir ein mündlicher Haftungsausschluss, wenn Dir die Exkursionsteilnehmer fremd sind - wie willst Du im Fall der Fälle Zeugen benennen können? Zumindest schwierig.
    Weiter frage ich mich, ob sich durch eine Sicherheitsbelehrung die Haftung wirklich so einfach ausschließen lässt?

    Servus Andreas,


    das betrifft ja alle Wanderungen, egal wo ich versichert bin. Bei VHS-Wanderungen sind die Teilnehmer bekannt. Ich hatte auch noch nie eine Wanderung, bei der ich niemanden kannte, der teilnahm. Im Falle einer Verhandlung wäre es daher nie wirklich schwierig gewesen, Teilnehmer nachträglich als Zeugen zu benennen. Und warum sollte ich deshalb auf eine Sicherheitsbelehrung verzichten, nur weil es eventuell schwierig wäre, nachträglich Zeugen dafür zu haben? Oder anders herum gesagt: warum sollten Zeugen, wenn eruierbar, bei einem Prozess nicht bestätigen, dass es eine Sicherheitsaufklärung gab?


    Ich richte mich da nur nach dem, was mir bei entsprechenden Fortbildungen geraten wurde. Ich bin kein Jurist, vertraue daher dem, was mir diesbezüglich geraten wurde. Dem muss niemand folgen. Jeder so, wie er/sie es mag.


    Zur Haftung:
    Wenn ich aufkläre, dass Äste zurückschnalzen können und man deshalb Abstand halten sollte, dann hafte ich nicht dafür, wenn jemand trotzdem nicht aufpasst. Unfall bleibt Unfall. Es geht nur darum, ob ich mitverantwortlich daran bin, dass der Unfall hätte vermieden werden können. Dazu gehört, so wie ich eben diesbezüglich aufgeklärt wurde, sogar, dass Wuirzeln auf Waldwegen zum Stolpern führen können und man darauf aufpassen solle. Dazu gehört auch und sogar, dass man als Exkursionsleiter darauf achten sollte, ob die Kleidung / Ausrüstung der Teilnehmer angemessen ist. Wer jemanden auf Stöckelschuhen mitgehen lässt, kann mitverantwortlich gemacht werden. Wenn man die Person (vor Zeugen oder eben mit Unterschriftsbestätigung) darauf hingewiesen hat, dass man hier für nichts garantieren könne und die Person auf eigene Gefahr teilnimmt, dann ist man raus und wird nicht haftbar gemacht, wenn die Person sich den Knöchel verletzt, weil sie umknickt.


    Kurz gesagt: es geht um Gefahren, die dem Exkursionsleiter aufgrund seiner Erfahrung bekannt sind, den Teilnehmern aber nicht bekannt sein müssen. Und letzteres liegt im Ermessen des Richters. Der eine würde der Stöckelschuhträgerin zutrauen, das allein erkennen zu können, der andere würde dem Exkursionsleiter eine Teilschuld geben.


    Vergleiche es einfach mit einer Bergtour mit Bergführer - da ist jedem klar, dass der Bergführer auch die Ausrüstung der Teilnehmer "abnehmen" muss.


    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Liebe Freunde,


    ist es nicht am Besten, die DGfM befragt zum Thema Versicherungen für den PSV einen professionellen VSV (Versicherungsfachverständigen). Dieser müsste doch konkrete Fragen, an Hand der Police, konkret beantworten können. Zumindest könnte er aber sicher Lücken und Gefahrenpunkte aufzeigen.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Hallo Christoph,


    Und warum sollte ich deshalb auf eine Sicherheitsbelehrung verzichten, nur weil es eventuell schwierig wäre, nachträglich Zeugen dafür zu haben?

    das hast Du fehlinterpretiert: Mir geht es darum, ob eine schriftliche Sicherheitsbelehrung mit Namensliste und Unterschriften der Teilnehmer ratsamer wäre im Vergleich zu einer mündlichen?


    Kurz gesagt: es geht um Gefahren, die dem Exkursionsleiter aufgrund seiner Erfahrung bekannt sind, den Teilnehmern aber nicht bekannt sein müssen. Und letzteres liegt im Ermessen des Richters. Der eine würde der Stöckelschuhträgerin zutrauen, das allein erkennen zu können, der andere würde dem Exkursionsleiter eine Teilschuld geben.


    Vergleiche es einfach mit einer Bergtour mit Bergführer - da ist jedem klar, dass der Bergführer auch die Ausrüstung der Teilnehmer "abnehmen" muss.

    Danke für die Auskunft und veranschaulichenden Beispiele. :thumbup:


    Gruß, Andreas

  • Liebe Freunde,


    ist es nicht am Besten, die DGfM befragt zum Thema Versicherungen für den PSV einen professionellen VSV (Versicherungsfachverständigen). Dieser müsste doch konkrete Fragen, an Hand der Police, konkret beantworten können. Zumindest könnte er aber sicher Lücken und Gefahrenpunkte aufzeigen.


    Beste Grüße
    Stefan

    Lieber Stefan,


    Die Frage ist doch: wer stellt die "konkreten Fragen" zusammen?
    Mit allgemeinen Fragen wird man immer nur eine Antwort bekommen, die im konkreten Fall dann nicht zutrifft.
    Wenn eine Frage dabei ist, die ich nicht sicher beantworten kann, gebe ich sie gerne an die Versicherung.



    Für Verwirrung sorgt in diesem Thread ja die Vermischung der PSV-Versicherung mit Fragen wie "welche Haftungsausschlüsse muss ich bei Exkursionen abgeben", ohne dass vorher überhaupt die Frage geklärt wurde, wer im konkreten Fall haftbar ist und wer nicht.


    Klar ist: für je mehr ich haftbar bin, desto mehr Haftungsausschlüsse sollte ich formulieren bzw. mir sogar unterschreiben lassen.


    - ein Lehrer ist immer haftbar, weil er die Aufsichtspflicht hat (außer vielleicht ein Abiturs-Jahrgang mit über 18-jährigen)
    - ein kommerzieller Anbieter ist immer haftbar gemäß BGB §651a ff.
    - wie es bei einem Forstangestellten geregelt ist, weiß ich nicht



    Wer auf einer Wanderung, privat und auf eigene Gefahr, den Mitwanderern die Pilzberatung als Dienstleistung anbietet (mit oder ohne kleinen Obulus), der tut letzteres unter dem Dach der DGfM-Haftpflichtversicherung


    Hier noch ein m.E. interessanter Link zu einer Verletzung beim Ausrutschen auf einer Wanderung, zur Frage der "Amerikanisierung":


    https://eventfaq.de/haftung-de…erung-fuer-sturzschaeden/


    Grüße,


    Wolfgang

  • Lieber Wolfgang,


    da gebe ich dir gerne recht. Die Fragen, die schwierig zustellen sind, müssen sehr konkret sein. Für Fälle in der Pilzberatung greift der Schutz sicher besser. Unfälle auf einer Wanderung dürften generell schwierig zu klären sein. Im Beispielfall klagt ja nicht einfach die Klägerin, sondern sie wurde von ihrer Krankenversicherung "gezwungen" zu klagen. Wie aber das Schießen ausgeht, wenn sich 2 Versicherungen rechtlich streiten, darüber entscheidet das Gericht allein, auch wenn es Jahre dauert. Ich kenne persönlich Fälle, wo der aufsichthabende Lehrer verklagt werden mußte, bei Skiunfällen. Man wurde von der Krankenversicherung dazu genötigt. Am Ende geht es ja immer ums bezahlen.


    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Unfälle auf einer Wanderung dürften generell schwierig zu klären sein.

    Hallo Stefan,


    sicher gibt es immer Grenzfälle.


    Aber ich finde in dem Zusammenhang die folgenden Sätze des Bundesgerichtshofes unter Aktenzeichen VI ZR 311/11 etwas beruhigend:


    http://wbvfs.de/wp-content/upl…waldtypische-Gefahren.pdf





    Zitat von BGH


    Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung für waldtypische Gefahren ausgeschlossen....


    Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko...


    Gruß,


    Wolfgang

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