Administrativer Hinweis: Die Beiträge über einen Pflicht-Newsletter für PSV und alternative Weiterbildungsmöglichkeiten wurden durch Andreas Kunze (AK_CCM) hierher ausgegliedert. Der Ursprung ist das Thema: Prüfungsanforderungen PSV^DGfM.
Hallo,
Auch wenn man es so wie Stefan und Harald auslegen kann, wäre so mit der Auslegung eine Zeit von 9 Jahren zwischen den Fortbildungen möglich. Also für wichtige neue Erkenntnisse (z.B. Arten die nicht mehr zum Verzehr freigegeben werden, aber auch Arten, die nicht mehr als gefährdet gelten, Regeln im Umgang mit "Körben" und Menschen, Stichwort Disklaimer....)
eine viel zu lange Periode.
Aber ich finde auch schon 5 Jahre ziemlich lang. Wäre es da nicht zusätzlich schlauer, einen Newsletter an alle PSV herauszugeben und die PSV zu verpflichten, eine gültige eMail-Adresse oder zumindest eine Telefonnummer zum SMS-Erhalt aktuell vorzuhalten? Natürlich müssten die PSV den Erhalt der wichtigen neuen Erkenntnisse bestätigen, aber das sollte ja kein Problem sein.
LG, Jens