Umsetzung der DSGVO für PSV

  • Ok, ich hatte auch noch einen Fehler gefunden und als Bonus gibt’s noch nen QR-Code auf der ersten Seite, der niemanden stören sollte. Für die technikaffinen führt der Code direkt auf die Startseite der DGfM.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    EDIT sagt: Wenn man mal dran ist will mans ja so gut wie möglich machen, deshalb noch was geändert.
    Es wurde ein Hinweis auf der ersten Seite eingefügt, der darauf aufmerksam machen soll das die Felder vor dem Drucken ausgefüllt werden müssen.
    Anstatt einen umständlichen Link anzubieten und Gefahr zu laufen das nicht alle Daten eingetragen werden, habe ich nun eine Dropdown-Liste der Datenschutzbeauftragten eingefügt. Noch einfacher kann man ein solches Formular wohl nicht mehr gestalten.

  • Hallo in die Runde,


    den fetten roten Satz ganz oben würde ich weglassen, da er keine Relevanz hat, wenn das Formular bereits blanko vorliegt und handschriftlich ausfefüllt wird. Alternativ unter dem Logo platzieren oder ans Seitenende packen.


    Ich schlage vor, den QR-Code auf selber Höhe mit dem Logo den den rechten Seitenrand zu verlagern, damit das Logo "Luft zum Atmen" hat.


    Gruß, Andreas

  • Hallo,


    ja, leider hört sich die obere Zeile wirklich sehr nach Befehl an.
    Vielleicht wäre es schöner, zu schreiben:
    "Bitte erst... "


    Es wird aber noch einen begleitenden Leitfaden geben. Da kann man dann das Prozedere mit einem PDF-Formular auch getrennt vom Formular selbst erklären.



    Ich schlage vor, den QR-Code auf selber Höhe mit dem Logo den den rechten Seitenrand zu verlagern, damit das Logo "Luft zum Atmen" hat.

    Rechts gehört meiner Meinung nach immer noch der Vertragspartner hin. Und der ist nicht die DGfM, auch nicht als QR-Code.
    Ihr wißt ja, wie ich zum großen Logo im Kopf stehe. Genauso ist es mit dem QR-Code.
    Beide verweisen nicht zielführend zum Vertragspartner, dem PSV. Und beide sind aus meiner Sicht reine Werbung an enorm prominenter Stelle.


    Dieses Formular dient aber vordergründig nicht der Werbung (war so auch nie geplant), sondern soll einzig dem PSV seine Arbeit unkompliziert erleichtern und ihm die Möglichkeit geben, der DSGVO gerecht zu werden, ohne sich mit dem ganzen Kram auseinandersetzen zu müssen. (Natürlich auf Dauer auch im Zusammenhang mit den anderen (hoffentlich nie benötigten) Formularen, die Frank uns ja schon dankenswerter Weise als Vorlage überlassen hat)


    Für ein Werbezwecke eignen sich meiner Meinung nach Flyer, die man mit verteilen könnte, die bei einer Korbkontrolle ausliegen oder ähnl..


    LG, Jens

  • Hallo beisammen,


    in meinen Augen kann der QR-Code gerne raus. Die DGfM-Startseite bietet weder dem Veranstalter noch dem Teilnehmer einen Mehrwert.


    @Jens
    Deine Position hast Du bereits mehrfach verdeutlicht. So wie Du gegen das DGfM-Logo im Kopf bist, bin ich dagegen, selbiges in Miniaturgröße in der Fußzeile zu platzieren. Dann lieber kein Logo.


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    das kleine Logo in der Fußzeile war ja sowieso nur ein Zugeständnis, da du ja gerne ein Logo gehabt hättest. Aber es gibt ja jetzt sowieso keine solche Fußzeile mehr.
    Aber deinen Vorschlag:

    Dann lieber kein Logo.

    nehme ich gerne an.
    Franks QR-Code Idee ist doch super für einen Flyer geeignet oder auch für Plakate.
    Dein Kerngeschäft sozusagen, was ich jetzt nicht irgendwie anders meine, als man es lesen kann.


    LG, Jens

  • Servus Andi,
    dann nimm doch noch den QR-Code raus und alle sind zufrieden, kannst es ja als guten Scherz verkaufen ;o)
    Es ist eben nicht leicht es allen Recht zu machen, aber ich denke es wird schon einen guten Mittelweg geben, mit dem alle leben können
    viele Grüsse
    Matthias

  • Hallo zusammen,


    aber was haben in so einem Formular multiple Satzzeichen zu suchen?

    Das sollte der Wichtigkeit Ausdruck verleihen. Ich könnte mir vorstellen das es Leute gibt, die das Formular ausdrucken, ohne ihre eigenen Daten einzusetzen. Das es dann völlig wertlos ist, wissen einige sicher nicht.
    Ist aber jetzt nur noch ein (1) Ausrufezeichen.

    Rechts neben dem Logo ist kein Platz, da dort die Datenfelder sind. QR-Code ist wieder weg.
    Zum roten Satz siehe oben, da er nicht mit gedruckt wird, spielt es keine Rolle wo er ist, Hauptsache er wird nicht übersehen.

    Hallo,


    ja, leider hört sich die obere Zeile wirklich sehr nach Befehl an.
    Vielleicht wäre es schöner, zu schreiben:
    "Bitte erst... "


    LG, Jens

    Es ist jetzt eun Bitte davor. :)


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Liebe mitmischenden, mitformulierenden und kritisierenden Pilzfreunde,


    ich finde, wir haben hier etwas sehr schwieriges mit Bravour gelöst; und zwar ein Formular hinzubekommen, welches einerseits wunderbar lesbar ist, sehr übersichtlich gestaltet ist, den einen oder anderen Kompromiss, schlechte und gute Scherze und sehr viel unserer Zeit brauchte.


    Aber ich werde jetzt hier einen Schlussstrich ziehen. Dieses Formular ist nur ein, wenn auch erst mal der wichtigste Teil, den jemand, ob PSV, Pilzcoach oder Pilzberater im Umgang mit Personendaten benötigt.


    Wolfgang ist jetzt gefragt!


    Lieber Frank, wenn dieses Formular fertig ist, gibt es zwei Gründe, warum du mir und/oder dem/der Zuständigen der DGfM die Original-Dateien bitte zur Verfügung stellst. Mir, damit ich den Pilzcoach und Christoph (BMG) dieses Formular so zur Verfügung stellen kann, dass sie es auch nutzen können und der DGfM, damit zukünftige Änderungen der Gesetzgebung eingearbeitet werden können, falls du dann aus irgendeinem Grund verhindert bist.


    Natürlich bist du weiterhin herzlich eingeladen, die angesprochenen und zukünftige Änderungen auch selber mitzugestalten, wenn du magst. Es konnte ja jeder sehen, wie gut das geklappt hat.


    LG, Jens

  • Hallo an alle,


    ich hab' mir das neue Formular jetzt mal angesehen, und finde es auch schon ganz gut gelungen.


    Es gibt jetzt aber ein paar Dopplungen zwischen Vorder- und Rückseite, die man noch wegoptimieren könnte.Ich würde die Vorderseite noch kürzer halten, dafür gibt es ja die Rückseite.


    Rechte des Betroffenen: vorne weg. Für dieses Formular ist es ohnehin eine Nullnummer.


    Widerruf: Die Formulierung auf der Rückseite ist klarer und kürzer - diese nach vorne (der erste Satz ist dort aber überflüssig). Auf die Rückseite könnte eine allgemeinere Formulierung, wie sie jetzt vorne steht (wobei das mit den Kosten kürzer gefasst werden kann). Ich würde für den Widerruf nur die formlose E-Mail erwähnen, die gehen nicht so leicht vergessen wie ein Telefonanruf.


    Im Formular gibt es einen Wechsel in der Verwendung von "ich"und "Sie". Erst ist mit "ich" der Betroffene gemeint, dann wird er mit "Sie" angesprochen, dann wird auf der Rückseite "ich" für den PSV genutzt. Vorschlag: auf Seite 1 konsequent "ich" für den Betroffenen, auf Seite 2 neutrale Formulierungen wählen.


    Auf Seite 1, Nr.1 und 2 liest sich das "ich erkläre, dass ich ... möchte" recht gestelzt. "Ich möchte ..." reicht doch, oder?


    Gruß,



    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang und Frank,


    Es gibt jetzt aber ein paar Dopplungen zwischen Vorder- und Rückseite, die man noch wegoptimieren könnte.Ich würde die Vorderseite noch kürzer halten, dafür gibt es ja die Rückseite.

    Ja, die sind aber bewußt da. Es ist zwar ein wenig doppeltgemoppelt, aber wer liest schon die Rückseite. So sieht jeder sofort das Wichtigste in einer verständlichen Ausdrucksform und das darf gerne aus meiner Sicht so bleiben. Wenn jemand die Rückseite wirklich durchliest, findet er halt die vorderseitigen wichtigsten Rechte noch einmal wieder. Na und?


    Rechte des Betroffenen: vorne weg. Für dieses Formular ist es ohnehin eine Nullnummer.

    "Meine Rechte" fände ich da sowieso besser. Da ist das wieder mit den "Betroffenen".
    Aber wieso dass eine Nullnummer ist, solltest du mal erklären.
    Ich sehe das so und hatte es in meinem Entwurf auch so zum anhaken unterteilt, dass die Daten, wenn nur "Weitere Informationen zu den Funden" ausgewählt ist, ich die Daten nach erfolgter Übermittlung sowieso löschen muß.
    Aber in den anderen Fällen behalte ich die Daten und dann hat "der Betroffene" doch seine Rechte, oder?



    Widerruf: Die Formulierung auf der Rückseite ist klarer und kürzer - diese nach vorne (der erste Satz ist dort aber überflüssig). Auf die Rückseite könnte eine allgemeinere Formulierung, wie sie jetzt vorne steht (wobei das mit den Kosten kürzer gefasst werden kann). Ich würde für den Widerruf nur die formlose E-Mail erwähnen, die gehen nicht so leicht vergessen wie ein Telefonanruf.

    Von telefonisch steht vorne und hinten nichts im Widerruf. Allerdings steht da Fax und dafür müsste man eine Faxnummer mit angeben. Die hat zum einen nicht jeder PSV, zum zweiten fehlt dafür auch oben ein Adressfeld. Die 2 weiteren Textfelder sind doch bestimmt für Handynr. und für E-Mail, oder?


    Ich finde die rückseitige Widerrufformulierung zwar auch kürzer, aber der Satz aus dem rückseitigen Widerruf "Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt." gehört für mich keinesfalls auf die Vorderseite, da sich dieser viel zu behördlich anhört und man sich den erst einmal selbst erklären muß.



    m Formular gibt es einen Wechsel in der Verwendung von "ich"und "Sie". Erst ist mit "ich" der Betroffene gemeint, dann wird er mit "Sie" angesprochen, dann wird auf der Rückseite "ich" für den PSV genutzt. Vorschlag: auf Seite 1 konsequent "ich" für den Betroffenen, auf Seite 2 neutrale Formulierungen wählen.

    Ja, jetzt wo du es sagst.... Das sollten wir, (räusper..., Frank) wirklich dahingehend ändern.


    Auf Seite 1, Nr.1 und 2 liest sich das "ich erkläre, dass ich ... möchte" recht gestelzt. "Ich möchte ..." reicht doch, oder?

    Es ist eine Einwilligungserklärung. Aus meiner Sicht darf deshalb da auch gerne "ich erkläre" stehen bleiben, auch wenn es etwas gestelzt daher kommt.


    LG, Jens

  • Hallo an alle,


    ich hab' mir das neue Formular jetzt mal angesehen, und finde es auch schon ganz gut gelungen.


    Es gibt jetzt aber ein paar Dopplungen zwischen Vorder- und Rückseite, die man noch wegoptimieren könnte.Ich würde die Vorderseite noch kürzer halten, dafür gibt es ja die Rückseite.

    Hallo Wolfgang und vielen Dank für Deine Einschätzungen.
    Manches wird eben vorgegeben wie es zu sein hat, verstehen muss man das alles nicht wirklich. Ich habe aber nochmal alles durchgesehen und ein paar Dinge geändert.

    Rechte des Betroffenen: vorne weg. Für dieses Formular ist es ohnehin eine Nullnummer.

    Das Recht des Betroffenen ist so eine Sache die auf jeder Seite aufgeführt werden muss. Als Nullnummer sehe ich das aber keinesfalls, da es auch Freifelder gibt und dieser dann durchaus Bezug dazu haben könnten. Man weiß ja nicht was den PSVs noch alles einfällt. :)

    Widerruf: Die Formulierung auf der Rückseite ist klarer und kürzer - diese nach vorne (der erste Satz ist dort aber überflüssig). Auf die Rückseite könnte eine allgemeinere Formulierung, wie sie jetzt vorne steht (wobei das mit den Kosten kürzer gefasst werden kann). Ich würde für den Widerruf nur die formlose E-Mail erwähnen, die gehen nicht so leicht vergessen wie ein Telefonanruf.

    Auch soweit geändert das es kürzer und verständlicher ist, das Telefon war und ist nicht genannt. Beim Fax ist ein kleiner Zusatz angemerkt. Bei manche Ausführungen ist das aber wie Du an anderer Stelle schon einmal angeführt hat, nicht immer möglich. Mancher Wortlaut ist vorgegeben und sollte nicht eigenmächtig geändert werden, um nicht doch noch in eine Falle zu laufen.

    Im Formular gibt es einen Wechsel in der Verwendung von "ich"und "Sie". Erst ist mit "ich" der Betroffene gemeint, dann wird er mit "Sie" angesprochen, dann wird auf der Rückseite "ich" für den PSV genutzt. Vorschlag: auf Seite 1 konsequent "ich" für den Betroffenen, auf Seite 2 neutrale Formulierungen wählen.

    Das war tatsächlich etwas unglücklich formuliert und sollte nun passen.

    Auf Seite 1, Nr.1 und 2 liest sich das "ich erkläre, dass ich ... möchte" recht gestelzt. "Ich möchte ..." reicht doch, oder?


    Gruß,
    Wolfgang

    Auch das gestelzte wurde vereinfacht.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    Edit: ZIP-Datei mit dem Original eingefügt. Das Original ist mit Adobe InDesign erstellt, wer das nicht hat und gerne sein eigenes Logo oder anderweitige Änderungen eingebaut haben möchte, kann mich jederzeit kontaktieren.

  • Das Recht des Betroffenen ist so eine Sache die auf jeder Seite aufgeführt werden muss. Als Nullnummer sehe ich das aber keinesfalls, da es auch Freifelder gibt und dieser dann durchaus Bezug dazu haben könnten.

    Hallo Frank, hallo Jens,


    die "Nullnummer" war Euch wohl zu hart formuliert... sorry, ich wollte niemandem zu nahe treten.



    Aber guckt doch den Text doch nochmal bei Licht an:


    Zitat von Formular

    Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicheren personenbezogenen Daten zu erhalten.Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.

    Herkunft: vom Betroffenen selbst - auf diesem Formular!
    Empfänger: der auf diesem Formular genannte PSV
    Zweck: siehe oben auf diesem Formular
    Berichtigung: könnte in den Widerruf
    Sperrung: hier nicht zutreffend
    Löschung: entspricht dem Widerruf


    Einen inhaltlichen Nutzen dieser Passage für den Unterzeichner kann ich also immer noch nicht erkennen. Daher scheint mir Seite 2 immer noch völlig ausreichend. In der DSGVO steht auch nirgends, dass bestimmte Angaben "auf jeder Seite aufgeführt werden" (Frank) müssen.


    Gruß,


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    nehmen wir doch, rein hypothetisch, einmal an, der PSV druckt das nicht wie vorgesehen auf Vorder- und Rückseite eines Blattes.


    Damit hat die ganze Erklärung seinen Wert verloren da dies eben eine dieser Formulierungen ist, auf die derzeit soviel Wert gelegt wird.


    Mir ist es völlig egal was da steht, das Formular das ich verwende wird die Version 6 sein, da es für die Verwendung im Feld völlig egal ist ob da noch 3 Zeilen Text mehr stehen. Später, wenn mal jemand kommt und das sehen will, kann es einen deutlichen Unterschied machen.


    Also, wenn ihr das geändert haben wollt, dann mach ich das gerne noch. Formuliert mir den Satz wie er sein soll, ist in 5 Minuten erledigt.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Hallo Frank,
    möchte mich da nicht einmischen, aber Seite 1 geht etwas nicht.
    Diese Anrede: Sie stimmen ..., Sie möchten ..., Sie erklären ..., geht garnicht wenn es im übrigen Text nicht auch um Sie geht! Ansonsten sind ALLE Anreden entweder mit Sie oder mit ich zu schreiben!
    Viele Grüße
    Hans

  • Hallo Wolfgang,


    Daher scheint mir Seite 2 immer noch völlig ausreichend. In der DSGVO steht auch nirgends, dass bestimmte Angaben "auf jeder Seite aufgeführt werden" (Frank) müssen.

    nein, steht nirgends, aber du gehst mit keinem Wort auf meine obigen Argumente für eine den Unterzeichner direkt auf der ersten Seite beruhigende Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs ein.


    Es ist halt kein Webformular, wo man simpel mit Häkchen setzen seine Einwilligung erklärt, weil man dieses Formular eben wirklich unterschreiben muß.



    Wolfgang, vielleicht siehst du die ganze Angelegenheit auch zu eng.
    Was ist denn z.B. mit Erben, die noch die Werbung des PSV bekommen und nicht wissen, was da warum so auf dem E-Mail-Konto einläuft, aber das digitale Erbe abwickeln müssen.
    Vielleicht möchten die Erben eben doch eine Sperrung bis zur genauen Klärung.


    Wer weiß, was noch alles möglich ist. Ich finde es jedenfalls verkehrt, hier zu klein zu handeln.
    Die DGSVO sieht die Möglichkeiten vor und es ist für den PSV nicht schwierig, eine Sperrung vorzunehmen.


    LG, Jens

  • Hallo Frank,
    möchte mich da nicht einmischen, aber Seite 1 geht etwas nicht.
    Diese Anrede: Sie stimmen ..., Sie möchten ..., Sie erklären ..., geht garnicht wenn es im übrigen Text nicht auch um Sie geht! Ansonsten sind ALLE Anreden entweder mit Sie oder mit ich zu schreiben!
    Viele Grüße
    Hans

    Aber das ist doch mittlerweile alles geändert, oder sehe ich was nicht?

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