Bußgelder bei Datenschutzverstößen: Angst vor einem Phantom

  • Liebe Verfechter und Dompteure des Datenschutzes,


    nach einer 2-jährigen Übergangsfrist tritt übermorgen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Im Netz hat sich mittlerweile schon beinahe eine panikartige Stimmung breit gemacht. Da schadet es nicht, das scheinbare Weltuntergangsszenario aus der Sicht eines Richters zu erfahren - ein wirklich guter Gastbeitrag, der gestern auf netzpolitik.org erschienen ist und ein realistischeres Bild zeichnet:


    Zitat von netzpolitik.org

    Der mediale Fokus auf verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen führt in die Irre und schadet dem Anliegen der DSGVO, meint der Jurist Malte Engeler. Schon bisher würden die Aufsichtsbehörden die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschöpfen. Dass auf die Ära der Zurückhaltung nun die Zeit der Unverhältnismäßigkeit folgt, hält er für unwahrscheinlich.


    Dr. Malte Engeler ist Richter und derzeit am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht tätig. Er war zuvor stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereiches im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein und befasst sich wissenschaftlich mit datenschutzrechtlichen Themen.

    Quelle: Bußgelder bei Datenschutzverstößen: Angst vor einem Phantom



    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    unabhängig davon, das ich mich frage, was dein Beitrag mit Pilzen zu tun hat, sehe ich da auch gar nicht so viele echte Gerichtsverfahren auf uns zukommen.. Wenn ich so an die Zeiten mit Torrentdownloads und der Downloadportale für Filme denke, nehme ich mal an, dass es wieder eine Abmahnwelle geben könnte. Da können die Anwalte viel einfacher mit vielen kleinen Abmahnungen Millionen machen. Hier der Fehler auf der Website, da das noch nicht geänderte Webformular...
    Aber schauen wir mal. Eine Meinung eines Richters ist ja auch nicht gerade dazu geschaffen, eine objektive Betrachtung der Sachlage zu ermöglichen.


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    mit Pilzen hat mein Beitrag direkt nichts am Hut - deshalb ist er auch mit dem Etikett "Off-Topic" gekennzeichnet. Wen solche Themen stören, kann diese dann einfach ignorieren.


    Um eine etwaige Frage vorweg zu nehmen: Die Anzahl der OT-Beiträge rechtfertigt - zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt - kein eigenes Forum.


    Genau, Jens: Du nimmst an...dass...könnte. Mehr Konjunktiv geht nicht - und mehr ist heute auch nicht drin. Was wirklich passiert oder nicht, wird sich zeigen. Übrigens denke ich schon, dass ein Richter und ausgewiesener Datenschutzexperte ziemlich nah an der Realität dran ist. ;)


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    aber der Richter muß erst die Fälle verhandeln, bei denen die Abmahnung mißachtet wurde oder als unbegründet zurückgewiesen wurde.
    Alles vorher läuft zwischen Anwälten und Abgemahntem und verspricht das schnelle Geld.
    Das gilt ja auch für die Auskunftsplicht. Sollte man die Fristen nicht einhalten, wird man wohl auch erst einmal eine Mahnung erhalten. Sollte die ein Anwalt erstellen, kostet es halt an der Stelle schon richtig Geld.
    Vor Gericht landet das alles doch wohl erst viel später. Oder wie siehst du die Sachlage?


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    Du hast schon recht, dass es dauern kann, bis ein Fall vor Gericht landet und verhandelt wird. Dennoch ist es m.E. schwer vorhersehbar, ob Abmahnanwälte ab dem 25.5. tatsächlich hordenweise über potenzielle Opfer herfallen. Dass diese Ängste von bestimmten Seiten geschürt und passende Lösungen angeboten werden, um Umsätze zu generieren, scheint zumindest nicht völlig abwegig.


    Gruß, Andreas

  • Hallo ihr beiden.


    Grundsätzlich steckt in euer beider Aussagen sehr viel wahres und Panikmache hilft sicher nicht weiter.
    Wirkliche Rechtssicherheit wird es erst nach höchstinstanzlichen Urteilen geben und das Anwälte nicht hordenweise über uns her fallen, dürfte auch klar sein.
    Problem an der ganzen Geschichte ist ja, man weiß nie, wann es einen erwischt.
    Will man wirklich einer der ersten sein, der ein paar hundert Euro für eine Abmahnung hinlegen oder gar noch einen Anwalt bezahlen muss für den Gang vor Gericht? Also ich bin nicht bereit das zu tun und deshalb hab ich auch alles auf aktuellen Stand gebracht. Jetzt kann ich mich zurück lehnen und abwarten was sich daraus noch so entwickelt.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Hallo Frank, Andreas und Jens,


    wie in meinem ersten Post schon beschrieben ziehe ich mit ein paar Freunden in der Uni eine Website über Trüffel (Tuber) hoch, daher mussten wir uns auch schon mit der DSGVO auseinandersetzten.
    Im Bereich der digitalen Informationsverarbeitung werden sich auch ab morgen noch keine Abmahn-Anwälte durch das weite Internet klicken um Verstöße zu finden.
    Dies wird wahrscheinlich eher durch automatisierte Programme ausgeführt werden. Sie nutzen Google um Websites aufzurufen und Fehler in den Datenschutzerklärungen zu finden. Ich denke allerdings, dass die "Jagd" auf die "bösen Datensünder" sich größtenteils auf der Ebene der rein kommerziellen Projekte im Internet abspielen wird.
    Ich mein, ohne Umsatz kann auch keine umsatzbasierte Strafe ausgesprochen werden. Und bis das überhaupt der Fall ist, müssen Präzedenzfälle geschaffen werden. So wie die kleine Befragung von Herrn Zuckerberg im Europaparlament ausgesehen hat, wird es sowas in kürze wohl nicht geben...


    Liebe Grüße,
    Björn





    https://dein-trueffel.de/

  • Hallo Björn,


    zum einen bezieht sich die umsatzbasierte Strafe nur auf den Fall das die 20 Mio Höchststrafe nicht ausreichen würden, zum anderen kenne ich persönlich einen Anwalt der nur darauf wartet das der 25.5. im Kalender erscheint. Viele Kanzleien arbeiten schon seit Monaten an einer Lösung, das so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, frei nach dem Motto, wer nicht rechtzeitig fertig ist soll meine Taschen füllen.


    Wie dem auch sein, Panik ist sicher fehl am Platz, die gebührende Eile sollte aber vorhanden sein.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Liebe Freunde,


    nennen wir doch mal das Kind beim Namen. Durch die Strafandrohung in diesem völlig überzogenen DSGVO werden alle Datensammler zu potentiellen Kriminellen erklärt. Das ist empörend und in seinen Auswirkungen eine katastrophale Zeitverschwendung. Es lebe die Überwachungs-EU.


    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Hallo Stefan,


    ich glaube, dass ist vielleicht nicht der ganz richtige Name ;)
    Und vielleicht kannst du ja ausführen warum du zu den Schlüssen gekommen bist :)


    Ich halte die DSGVO schon für eine sinnvolle rechtliche Grundlage. Natürlich steht die Erfahrung, darüber in wie weit sie wirklich an relevanten Punkten durchgesetzt wird, noch aus. Allerdings wird Dir und uns allen einiges an Rechten und Möglichkeiten gegeben.


    Das Recht auf Auskunft (welche Daten), Korrektur und Löschung innerhalb strengerer Fristen. Zudem muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtliche Grundlage gegeben sein, ebenso müssen sie alle so schnell es geht pseudonymisiert und anonymisiert werden.


    Es wird auch kein Datensammler als Krimineller bezeichnet, dieser muss nun nur engere Regeln einhalten und dem Nutzer besser darüber bescheid geben, was er mit den Daten anstellt (z.B. Weitergabe an Drittanbieter etc.)


    Und Final: Die EU überwacht erstmal überhaupt keinen....Für die Kontrolle der Einhaltung der DSGVO wird jeweils eine unabhängige Behörde im Mitgliedsstaat bestimmt. Bei uns ist es die Landesdatenschutzbehörde.


    Liebe Grüße,
    Björn

  • Hallo Björn,

    Es wird auch kein Datensammler als Krimineller bezeichnet, dieser muss nun nur engere Regeln einhalten und dem Nutzer besser darüber bescheid geben, was er mit den Daten anstellt (z.B. Weitergabe an Drittanbieter etc.)

    Jeder ist ja allein schon mit seinem Mailverzeichnis "Datensammler". Ich weiß wirklich nicht, warum man nicht z.B.


    - Privatpersonen,
    - Personen, die ihre Daten nur zur Komunikation nutzen und nicht an Dritte weiterleiten.. (hier fängt es natürlich schon an, wenn man z.B. Whatsapp nutzt, gibt man Daten vom Adressbuch an Dritte)
    - Kleinunternehmer
    und ähnliches ausschließt.
    Die Macher haben ja ehrenhafte Ansichten und Ansätze. Ich hab gestern nacht im ARD die Doku (Democracy - Im Rausch der Daten), welche die Entstehung der DSGVO begleitet, gesehen.
    Sie meinten es gut mit uns.
    Ich glaube, es fehlt leider auch der mündige Bürger, der erkennt, wie wichtig seine persönlichen Daten und die Intimsphäre auch in seinem Handeln im Internet ist.
    Aber da wir faul sind, lassen wir Cookies zu undTracking. Passwörter werden im Browser gespeichert, WhatsApp macht uns das Leben leichter; ist doch nicht so schlimm, dass Zuckerburg unsere Facebook Kontakte mit den Kontakten unseres Handys verknüpfen kann.
    Wir haben doch nichts zu verbergen, gell! Dass aber z.B. Nutzer von Apple Geräten mehr beim Onlineeinkauf bezahlen müssen, ist da bestimmt nur die Spitze dessen, was wir sehen können.
    Sie haben den Standort im Handy oder Laptop an? Schade, in Gelsenkirchen Horst erhalten sie erst gar keine Angebote. Sie kommen aus Essen von der nördlichen Seite der A40? Schade, der Artikel ist leider ausverkauft, die Wohnung schon vermietet...,
    Die letzten beiden Beispiele sind nur ausgedacht. Aber wer weiß...


    Stefan hat auf alle Fälle damit recht, dass es eine

    katastrophale Zeitverschwendung

    ist. Die großen Firmen können sich locker ein paar Anwälte oder Notare leisten, die rechtsichere Seiten und Formulare entwerfen. Das ist für die natürlich ausserdem absetzbar.
    Wir kleinen müssen unsere eigene Zeit und Energie in diese Thematik stecken, um nicht einfach abgemahnt werden zu können.


    Was ist eigentlich mit Telefonbüchern? Wird es die noch geben dürfen?
    Oder die Whois Abfrage bei Domains? Die haben mich auch nicht angemailt...


    LG, Jens

  • Liebe Freunde,


    der unstrittig gute Kern des Gesetzes wird durch Bürokratie ertränkt. Nicht nur das, er führt zu einem Wachstum der Bürokratie, auch personalmäßig.
    Das gleiche Strafmaß für die ganz Großen auch den ganz Kleinen anzudrohen, ist völlig überzogen. Eine umfassende Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes dürfte ohnehin eine unmögliche Aufgabe sein.
    Ob sich damit Europa einen Gefallen gegenüber den Mitbewerbern getan hat, stelle ich mal in Frage.


    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Das gleiche Strafmaß für die ganz Großen auch den ganz Kleinen anzudrohen, ist völlig überzogen.

    Hallo an alle,


    ich muss jetzt auch mal eine Lanze FÜR die DSGVO brechen, auch wenn sie mir einen Haufen Arbeit beschert.


    Das Strafmaß bei Bußgeldern muss "angemessen" sein, daran ändert auch die DSGVO nichts und will sie auch nicht. Das heißt, der Richter muss die individuellen Sachverhalte prüfen. Wichtig und notwendig war, die Höchststrafen auf ein Niveau zu heben, das den echten Übeltätern weh tut und nicht aus der Portokasse beglichen wird.



    deshalb hab ich auch alles auf aktuellen Stand gebracht. Jetzt kann ich mich zurück lehnen und abwarten was sich daraus noch so entwickelt.

    Frank: naja, mit kleinen Ausnahmen wie Art 14, Abs. 2f...


    (Informationspflicht bei Verarbeitung personenbezogener Daten aus öffentlichen Quellen)


    ^^



    Gruß,


    Wolfgang

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