PSV-Prüfung: Speisepilze, kritische Arten, Verzehrfreigabe

  • Administrativer Hinweis:
    Die Fragen von Thorsten nebst Antworten darauf wurden aus der Diskussion "Fragen der schriftlichen PSV-Prüfung online"
    im Unterforum "DGfM-News" als eigenes Thema separiert.



    Hallo zusammen,


    ich verfolge frisch angemeldet sehr interessiert diesen Thread.


    Ein Aspekt der mir auffiel, dass lt. Prüfungsordnung ein Prüfling durchfällt, der/die einen Pilz freigibt, der kein eindeutiger Speisepilz ist.


    Bedeutet dies, dass ein Prüfling durchfällt, der z. B. den Voreilenden Ackerling freigeben würde?
    Oder ist die Intention, dass Pilze der "gelben Liste" grundsätzlich dem Ratsuchenden zu erläutern sind - also ein Gemeiner Erdritterling mit guter Erklärung eingeschränkt "überlassen" werden dürfte?


    Was wäre mit Pilzen, die wir nicht auf den Listen finden?


    Frei gewählt: Gelbstieliger Muschelseitlinge sowie zum Würzen wenige Saitenstielige Knoblauchschwindlinge; bitte schließt nicht auf meine pers. Vorlieben ;)
    (die Positivliste soll ja nach meinem Verständnis ja nicht bindend sondern in erster Linie unterstützend für den Beratungsanfänger sein)?


    Es gibt Fragen zu Beratungssituationen mit dem Butterpilz, dem Hallimasch und der Nebelkappe und eventuell weiteren Arten dieser Liste. Soll es hier in die Richtung gehen "Iss die Pilze besser nicht, weil ... Und wenn dann auf eigene Verantwortung".


    Wie hart ist denn im Hinblick auf eine offizielle Leitlinie die Abgrenzung "Speisepilz" gedacht
    (Arten der Giftpilzliste sind natürlich tabu)?


    Viele Grüße,
    Thorsten

  • Es gibt Fragen zu Beratungssituationen mit dem Butterpilz, dem Hallimasch und der Nebelkappe und eventuell weiteren Arten dieser Liste. Soll es hier in die Richtung gehen "Iss die Pilze besser nicht, weil ... Und wenn dann auf eigene Verantwortung".


    Wie hart ist denn im Hinblick auf eine offizielle Leitlinie die Abgrenzung "Speisepilz" gedacht
    (Arten der Giftpilzliste sind natürlich tabu)?

    Hallo Thorsten,


    unser DGfM FA Tox ist ja mit Experten gespickt, die in ihren Listen jegliche Gesundheitsrisiken für Mykophagen ausschliessen möchten. D.h., damit ist jeder PSV und Wildpilzkonsument auf der sicheren Seite. Wenn man als PSV jenseits dieser Listen für andere Arten Empfehlungen gibt, dann sollte man dass schon mit ausführlichen Informationen zu den möglichen Nebenwirkungen tun. Das ist aus meiner Sicht Privatsache jedes PSV, könnte aber ggf. im Ernstfall dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet, wenn Jemand eine Klage anstrengt, weil er die vom PSV empfohlenen Butterpilze überhaupt nicht vertragen hat und wegen dem anhalten Durchfall seinen Flug nach Panama verpasst hat.


    Ich persönlich weise immer darauf hin, wenn eine zu besprechende Pilzart nicht in der Liste der empfohlen Speisepilze ist und auch warum das so sein könnte.


    Beste Grüße, Peter

  • Hallo Thorsten,


    Willkommen in diesem Forum mit seinen manchmal etwas rauen Sitten.


    Ich finde die Frage und auch Peters Antwort interessant. Passt vielleicht nicht 100% hierher, wo es eigentlich um die Fragen der schriftlichen/theoretischen Prüfung geht und inzwischen auch - einmal mehr - um das PSV-Wesen im allgemeinen.


    Vielleicht mag das ein Admin als eigenes Thema zur praktischen/mündlichen Prüfung ausgliedern?


    Beste Grüße,
    Craterelle

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die ersten Antworten und Begrüssung :)


    craterelle:
    der Bezug oder Auslöser sind ja die veröffentlichten Prüfungsfragen.
    Ganz konkret Frage 199, 200 und nachfolgende Fragen.
    Sinngemäß: "Kann man den Falten-Tintling(199), Butterpilz(200), Fuchsigen Rötelritterling (202), Nebelkappe (203), Stinkmorchel(204), Hallimasch(205) freigeben, nein, ja mit welchen Einschränkungen?"


    Aus der Prüfungsordnung könnte ich jetzt "ganz hart" ausgelegt interpretieren, dass ein Prüfling, der Hallimasch in der simulierten Prüfung freigibt, auch nach entsprechender Erläuterung der Thematik durchgefallen wäre. Ich bin mir unsicher, ob das so gewollt ist/war.


    Die theoretische Prüfung hat statistisch für die meisten (alle) Prüflinge, eine Frage zu einer von "uneinheitlichem Speisewert" klassifizierten Art im Angebot.


    Die Prüfungsordnung wirkt für mich (natürlich absolut subjektiv :) ) hierfür im Hinblick auf die praktische Prüfung hart.


    Ich fände es nicht schlecht, wenn sich der neue Leitfaden auch der Thematik annehmen würde. Zumal wir ja - eigentlich - auch bei den Morcheln der Positivliste - uns in einem ähnlichen Beratungsrahmen befinden
    (für einen Fall mit einem Beratungs-folgenden Morchella-Syndrom möchte man ja auch nicht verklagt werden...).


    Mir geht es hier um den Term "Freigeben". Zwei Varianten als Beispiel:


    a.)
    "Ich bestimme die Art in Ihrem Art als <Art der gelben Liste bzw. als Morchel-Art>. Folgender Hintergrund <Ausführung/Begründung> lässt diesen Pilz nicht mehr unstrittig als Speisepilz klassifizieren.
    <Ggf:> Wenn Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, ist der Pilz für die meisten Menschen verträglich. Da ich ihn aber nicht zu 100% als Speisepilz klassifiziert sehe, gebe ich ihn nicht frei. Wenn Sie ihn essen wollen, im Hinblick auf meine Erläuterung wäre das absolut auf eigene Verantwortung".


    b.) wie a.) aber "unter der Maßgabe, dass Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, gebe ich Ihnen eine eingeschränkte Freigabe."


    Unabhängig von a.) und b.) habe ich natürlich persönlich meine Leit-Linie. Dennoch fände ich für Prüflinge interessant, ob es Richtung a.) zu Laufen hat, wenn man kein Durchfallen riskieren will.


    Peter: Eine Empfehlung für Arten der "gelben Liste" und Morcheln käme für mich (im offiziellen Rahmen) nicht in Frage. Insider-Gespräche mit Leuten die jeweils die Problematik der Arten kennen, wäre wieder etwas Anderes (das ist dann aber auch unmissverständlich kein Beratungsgespräch). Ich hoffe, mit dem oberen Teil halbwegs verständlich angedeutet zu haben, worum es mir hinsichtlich der Prüfungen und dem künftigen Leitfaden geht.


    Viele Grüße,
    Thorsten

  • Hallo Thorsten,


    ich bin jetzt zwar weder Prüfer noch Mitglied im FA PSV, aber ich würde aus der Erfahrung als Prüfungsbeisitzer sagen: wenn Du einen Hallimasch mit dem ganzen Disclaimer erläuterst, kannst Du ihn auch freigegeben.


    Durchfallen wirst Du deswegen m.E. bei keinem der Prüfer, vielmehr ist es genau das was sie hören wollen. Eine Freigabe ohne Warnhinweis könnte Dich dagegen reinreissen. Je nachdem wie die restliche Prüfung gelaufen ist, würde ein freundlicher Prüfer nochmal nachfragen.


    Grüße
    Wolfgang

  • Hallo Thorsten,


    ich sehe das nicht ganz so restriktiv wie Du.
    Ich bin im Zweifel, ob wir ganz generell überhaupt rechtlich belangt werden könnten. Was wir tun, ist, anderen Leuten einen Rat zu geben. Unser Rat wiegt aufgrund nachgewiesenen Fachwissens natürlich schwer, aber es immer ein Ratschlag, und nicht mehr.


    Speziell zu den kritischen Arten und ihren Umgang wäre meine Vorgfehensweise und Empfehlung - sowohl für Praxis als auch für die Prüfung - zu erläutern, warum ein Pilz nicht völlig ohne Einschränkung freigegeben werden kann. Was der Ratsuchende dann mit dieser Auskunft anfängt, das ist allein seine Entscheidung. Die musst du ihm gar nicht abnehmen! Wenn Du ihm sagst, der Butterpilz ist ein guter Speisepilz, aber nicht wenige Menschen vertragen ihn nicht sonderlich gut und bekommen Durchfall, insbesondere wenn sie größere Mengen essen, dann reicht das. Ob derjenige ihn dann (dennoch) essen möchte oder nicht, dass darf er selber entscheiden ;)
    Gleiches gilt auch für Hallimasch, usw. Erkläre, was an der jeweiligen Pilzart zur Einschränkung führt und lass den Ratsuchenden selbst entscheiden. Wichtig st aber, das Du sagen kannst, WAS denn nun die Einschränkung verursacht (kein Alkohol bei Falten-Tintling z.B.) und dass Du tatsächlich als giftig oder bitter bekannte Pilze nicht freigibst.
    Es ist auch klar, dass es da eine gewisse Grauzone gibt. Der eine gibt den Grauen Wulstling ohne mit der Wimper zu zucken frei und den Rehbraunen Dachpilz, der nächste hält diese Arten für geschmacklich so unterste Schublade, dass er sie als ungenießbar ablehnt. Es kann und wird da keine 100%ig klare "richtig oder falsch"-Lösung für manche Arten geben.


    beste Grüße,
    Andreas


    edit: Während ich mr hier stundenlang einen Sermon aus den Fingern sauge, hat Wolfgang das ganze in zwei Sätzen genauso beantwortet, wie ich es auch getan hätte, wenn mir die gabe der kurzen Worte gegeben wären ... ;)

  • Hallo Wolfgang, hallo Andreas,


    vielen Dank für eure Antworten!
    Bei mir persönlich kommt sicherlich durch, dass ich, beruflich unterwegs in der technisch schreibenden Zunft, viel mit Haftungsthematiken konfrontiert werde.


    Sehr gefreut hat mich Andreas seine Sicht klar ausgerichtet auf Beratung, mit Entscheidung beim Ratsuchenden lassend (klare Giftpilze natürlich weiter außen vor).
    Ich habe auf alle Fälle für mich etwas Inspiration mitnehmen können.


    Für Einsteiger in der Pilzberatung, sind die drei Arten-Listen sicher mal eine Stütze. Und ich kenne ja auch von anderen PSV die große Bandbreite (teilweise sehr restriktiv).


    Da muss jeder seinen Weg finden. Wenn die kommenden Prüfungen entsprechend eurer Beiträge gewertet werden, muss diese Thematik auch keine potentiellen Prüflinge verschrecken.


    Meinen eigenen Beratungs-Schwerpunkt - außerhalb Beratungen im Vereinsrahmen - sehe ich ab Herbst eher bei den Fällen "Kind bereits in Brunnen gefallen" bzw. "Kind hat im Gras geknabbert".


    Auf den neuen Leitfaden bin ich jedenfalls sehr neugierig.


    Viele Grüße,
    Thorsten

  • Hi,


    für mich persönlich ist es immer wichtig um welchen Pilz es sich handelt. Bei Hallimasch weise ich immer darauf hin, dass diese ungenügend gegart durchaus schwere bis lebensbedrohliche Vergiftungssymptome auslösen können. Ich selbst esse sie nur selten. Wenn aber, dann merke ich das am nächsten Tag durchaus, obwohl die Hallimasche gut durchgegart waren.
    Rehbrauner Dachpilz und Grauer Wulstling: meist versuche ich den Ratsuchenden ein Verzehr auszureden; im Sinne von, "Wollen Sie wirklich, dass ihre Pilzmahlzeit nach altem Rettich schmeckt?" Meist wollen die Ratsuchenden nicht. ;) Wenn doch, dann bitteschön.
    Faltentintling; klar kein Alkohol
    Nebelkappe: Das ist mir schon wichtig. Ich weise auf die vermutete cytotoxische und cancerogene Wirkung des Nebularins hin, sage auch, dass die mir nicht schmecken und die Küche 3-4 Tage nach Zubereitung noch parfümiert süßlich riecht. Meist reicht das aus, dass die Ratsuchenden dann von ganz alleine darauf verzichten. :D
    Butterpilz und ggf. andere Suillus-Arten: Meist ist das Problem recht einfach zu klären. Die Leute bringen mir so alte Schlappen, bzw. zusammengpressten Matsch aus Beuteln, so dass ich die aufgrund dieser Tatsache sowieso nicht freigebe. In jedem Falle, bzw. wenn aber wirklich mal junge Exemplare vorliegen, kläre die die Leute auf. Huthaut abziehen und erstmal eine kleine Menge probieren, wegen des Unverträglichkeitsrisikos.
    Fuchsiger Röteltrichterling: recht heikel aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem Parfümierten Trichterling Clitocybe amoenolens. In Sachsen kommt die Art meines Wissens noch nicht vor; aber im wärmebegünstigten BW vielleicht doch.


    Bei den Prüfungen haben die Prüfer keine Vorgaben, wie sie mit diesen Dingen umgehen soll. Ich denke aber schon, dass alle, wie bei Andreas Antwort von vorhin nur wissen wollen, ob der Prüfling sich mit der Thematik vertraut gemacht hat und verantwortungsbewusst damit umgeht.


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo zusammen,


    Ich würde auch zumindest einige Pilze von der Liste mit uneinheitlich beurteiltem Speisewert mit entsprechenden Erläuterungen freigeben bzw. dem Ratsuchenden überlassen, ob er sie daraufhin probieren will.


    Schwieriger wird es mit Arten, die in keiner Liste genannt werden, wie z.B.

    • Veilchen-Rötelritterling,
    • alle Hallimasch-Arten außer dem honiggelben,
    • die beiden von Thorsten als Beispiel genannten Arten,
    • der in den Prüfungsfragen vorkommenden Stinkmorchel.


    Mir ist kein Grund bekannt, warum ich den dunklen Hallimasch nicht mit derselben Warnung freigeben sollte wie den honiggelben, oder was gegen den Verzehr von Veilchen-Rötelritterlingen spricht.


    Aber wenn man sich wie allseits empfohlen an die Listen hält, sollte man das in der praktischen Prüfung wohl unterlassen und auch die Frage nach der Stinkmorchel mit Nein beantworten.

    (für einen Fall mit einem Beratungs-folgenden Morchella-Syndrom möchte man ja auch nicht verklagt werden...)

    Das schoss mir übrigens auch sofort durch den Kopf.


    Beste Grüße,
    Craterelle


    P.S.: Danke für das neue Thema, Andreas. Thorsten, ich hatte gedacht, du zielst auf die praktische Prüfung ab, weil ich deine beiden konkreten Beispiele nicht im Fragenkatalog gefunden habe. Wenn dir die von mir vorgeschlagene Abtrennung nicht recht war, tut mir das leid.

  • Schwieriger wird es mit Arten, die in keiner Liste genannt werden, wie z.B.

    • Veilchen-Rötelritterling,
    • alle Hallimasch-Arten außer dem honiggelben,
    • die beiden von Thorsten als Beispiel genannten Arten,
    • der in den Prüfungsfragen vorkommenden Stinkmorchel.


    Mir ist kein Grund bekannt, warum ich den dunklen Hallimasch nicht mit derselben Warnung freigeben sollte wie den honiggelben, oder was gegen den Verzehr von Veilchen-Rötelritterlingen spricht.


    Aber wenn man sich wie allseits empfohlen an die Listen hält, sollte man das in der praktischen Prüfung wohl unterlassen und auch die Frage nach der Stinkmorchel mit Nein beantworten.

    Hi,


    Hallimasche sind selbstverständlich als Artkomplexe zu verstehen. Alle Arten auseinander zu halten ist oft nicht ganz einfach. Es gibt da noch ein paar mehr außer dem Dunklen und dem Honiggelben. ;)


    Stinkmorchel: Als Hexenei ist prinzipiell essbar, wenn mans mag, warum nicht?


    Alle Lepista-Arten sind prinzipiell essbar; allerdings ist mir Lepista irina noch nicht begegnet. An die Speisepilzliste sollte kein Anspruch auf irgendeine Vollständigkeit gestellt werden. Bei so vielen prinzipiell essbaren Pilzen kann das nur auf die häufigsten und bekanntesten beschränkt sein. Ansonsten habe ich ja oben schon was dazu geschrieben. Ich weiß jetzt nicht, was du mit "den beiden von Torsten genannten Arten meinst". In seinem Post sind mehr als 2 genannt. ;)


    l.g.
    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Zitat von Stefan82

    An die Speisepilzliste sollte kein Anspruch auf irgendeine Vollständigkeit gestellt werden

    Hallo an alle,


    aus FA Tox-Sicht würde ich den Sachverhalt etwas anders formulieren. Die Positivliste enthält alle Arten, die regelmäßig gegessen werden und dennoch Nebenwirkungen nur in Einzelfällen bekannt sind. Für diese Definition verfolgt sie schon das Ziel der Vollständigkeit. Bei Lepista irina würde ich nicht annehmen , das ausreichend freiwillige Selbstversuche dokumentiert sind , das könnte der FA aber mitnehmen.


    Das heißt natürlich nicht, dass es nicht noch viel mehr essbare Arten gibt, diese haben aber nach Definition auf der Positivliste nichts zu suchen.


    (und ich würde von einem PSV in der Prüfung auch nicht verlangen, dass er die Art hinreichend sicher kennt, um sie freizugeben ).


    Grüße
    Wolfgang

  • Hallo zusammen,


    Climbingfreak: Die Bezeichnung "Fuchsigen Rötelritterling" habe ich jetzt mal direkt aus der Frage kopiert. Der von Dir eingesetzte deutsche Name Fuchsiger Röteltrichterling wäre sonst auch mein Wahl gewesen.
    Gerade bei dieser Verwechslungsgefahr, z. B. mit Ausführung zu der Wirksamkeit von Schmerzmitteln (in diesem konkreten Fall), überzeugt man vielleicht einige Speisepilzsammler wie Deine Ausführungen zur Nebelkappe.
    Matschige Schlappen (matschig wie Butter ;) ) könnten die Beratung gefundener Butterpilz-Reste abkürzen...


    ...dennoch und gerade mit der Ausführung zum Butterpilz: die Betonung der Hintergrundgeschichte der "uneinheitlich" klassifizierten wurde wunderbar herausgearbeitet. Im Hinblick auf Prüfung und Beratung kann diesen Fokus beim Lesen dieses Threads erkennen.



    craterelle: Wie so oft: Auch die Verschiebung meins Beitrags zum eigenen Thema hat vielleicht auch Vorteile :) Die stärkere Betonung auf die Prüfungsfragen war mir bei der ersten Antwort wichtiger. So wie es jetzt ist, ist es auf seine Weise auch gut :)


    Du hast vielleicht den Saitenstieligen Knoblauchschwindling und den Gelbstieligen Muschelseitling gemeint? Vergessen habe ich Samtfußkrempling und einen Milchling aus dem Prüfungskatalog. Alle vier Arten stehen nicht auf den Listen.
    (Erweitere gedanklich um Kiefernzapfenrübling, Rissiger Ackerling, Seidiger Dachpilz, Grubiger Schleimrübling, Rötlicher Holzritterling, Grünspanträuschling, 2 Helmlingsarten ;) )


    Zum Saitenstieligen Knoblauchschwindling habe ich - nur im Internet - gefunden, dass größere Mengen zu Verdauungsbeschwerden geführt haben sollen. Zum Gelbstieligen Muschelseitling gibt es genug zu finden, was man erwähnen kann.


    Die meisten genannten Arten kann der Berater abtun mit der Aussage "Das ist kein Speisepilz"; auch bei den künftig öfter denkbaren Beratungssituationen mit für uns "ungenießbare Milchlinge"
    (Grauer Wulstling und der Rehbraune Dachpilz stehen auf der Positivliste).


    Jede(r) muss eine gewisse Linie finden, oder vielleicht den Weg von Andreas gehen; der passt für alles Genannte - selbst wenn weitere Arten dazugepackt werden :)


    Viele Grüße,
    Thorsten

  • Hallo Thorsten,


    Ja, genau die beiden aus deinem Eingangsbeitrag meinte ich. Und ich schlage unten jetzt auch wieder den Bogen zurück zum Fragenkatalog...


    Hallo Wolfgang,


    Danke für deine Antwort. Ich hatte gar nicht mehr damit gerechnet, dass du hier noch mitliest (Urlaub? Einen schönen solchen übrigens!).


    Vielleicht kannst du auch den dunklen Hallimasch nochmal in den FA mitnehmen bzw. die Gattung als Gesamtheit?


    Ich finde auch nachvollziehbar, warum ihr das Hexenei der Stinkmorchel nicht auf die Listen setzt (mutmaßlich weniger freiwillige Selbstversuche), aber dann erscheint die Frage nach deren Genießbarkeit im Fragenkatalog eher sinnfrei, weil es für jede Antwort Punkte geben müsste.


    Beste Grüße, Craterelle

  • Ich finde auch nachvollziehbar, warum ihr das Hexenei der Stinkmorchel nicht auf die Listen setzt (mutmaßlich weniger freiwillige Selbstversuche),

    Hallo Craterelle,


    Hexeneier der Stinkmorchel werden zumindest in meinem Dunstkreis Bayern seit mehr als 20 Jahren als Kuriosa auf Pilzwanderungen vorgeführt. Im "Pilze Geniessen" von Frank & Rita Lüder und sicher auch im Tintling wird seit einigen Jahren auf die Geniessbarkeit hingewiesen. Ich meine, der Pilz wird seither deutlich häufiger probiert und verspeist, als in früheren Zeiten, wo sowas als eklig galt. Von Unverträglichkeiten wurde hingegen m. W. noch nie berichtet.


    Der FA TOX muss natürlich konservativ bleiben, aber ich denke, wenn dem Sprecher begründete Vorschläge für diese oder jene bislang fehlende Art gemacht werden, kann sich der FA damit befassen.


    Entspannte Grüße, Peter

  • Hallo,


    leider weiß ich die Quelle nicht mehr, aber wir hatten seinerzeit beim erstellen der Liste (da war ich noch mit im FA TOX) Lepista irina explizit nicht mit aufgenommen, weil Fälle von Unverträglichkeiten bekannt geworden sein sollen (Schweiz?).
    Ich selbst bin mir über die Art überhaupt nicht im Klaren, finde sie sehr schwer zu bestimmen. Der typische Geruch ist natürlich toll - aber was macht man mit Funden die genauso aussehen, aber nicht süßlich riechen? Und letzteres ist bei mir häufiger der Fall als dass ich typisch riehende finden würde. Die Abgrenzung zu Lepista graveolens (wenn es die Art überhaupt bei und gibt) und selbst zu Lepista glaucocana ist dann nicht ganz so einfach wie es scheint. In der Schweiz gilt Lepista glaucocana als NICHT essbar, im Gegensatz zu Lepista nuda natürlich.
    Lepista glaucocana ist in Deutschland ähnlich verbreitet wie Cortinarius odorifer oder bei den Pflanzen Anemone narcissiflora. Sprich im Alpen- und Voralpenraum auf Kalk bis einschließlich der höheren Lagen der Schwäbischen Alb durchaus nicht selten.


    Ich selbst habe Lepista irina einmal selbst gegessen und keine Probleme damit gehabt.


    In der Beratungspraxis würde ich die Leute darüber informieren, dass die Art in Deutschland allgemein als unkritisch gilt, es aber meines Wissens in der Schweiz Unverträglichkeiten gegeben hat. Meine direkte Empfehlung an die Leute wäre daher, wenn sie die Art denn probieren möchten, eine kleinere Portion zu testen auf persönliche Verträglichkeit. Ich würde ihnen auch sagen, dass im Falle der Unverträglichkeit eben mit mehr oder weniger intensivem Bauchgrummeln zu rechnen wäre, aber natürlich keine organischen oder psychischen Vergiftungssymptome auftreten würden.
    Die Entscheidung, was der glückliche Besitzer der Pilze mit meinen Ratschlägen anfängt, bleibt wie immer bei ihm selbst ;)


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,
    Falls es mehr als Einzelfälle von Unverträglichkeit gibt, sollte er dann wohl besser auf die Liste der uneinheitlich bewerteten Speisepilze.


    Aber eine in vielen Büchern als Speisepilz deklarierte Art in keine der beiden Listen aufzunehmen, finde ich keine befriedigende Lösung.


    Beste Grüße,
    Craterelle

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