19 Kilo Steinpilze = 1.700 Euro Bußgeld

  • Sind 1.700 Euro Bußgeld für 19 Kilo gesammelte Steinpilze okay oder überzogen? 23

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Guten Abend beisammen,


    heute wurde ich auf folgende Meldung aufmerksam, die auch für PSV relevant sein könnte:


    Zwei 67 Jahre und 69 Jahre alte Männer haben am Dienstag in einem Wald nahe Ibach bei Waldshut (Baden-Württemberg) ihren Kofferraum mit 19 Kilogramm Steinpilzen beladen. Einem Zeugen fiel die große Menge auf, der daraufhin die Polizei verständigte. In der dpa-Meldung steht wohl, dass laut Gesetz jede Person pro Tag ein Kilogramm Pilze im Wald sammeln dürfe. Laut Polizei soll auf die beiden Männer jetzt eine Strafe in Höhe von 1.700 Euro zukommen. Jeweils ein Kilogramm ihres Sammelguts soll ihnen belassen worden sein. Die einbehaltenen Pilze sollen nach Auskunft eines Polizeisprechers an gemeinnützige Organisationen weitergegeben werden.


    Quelle: AbendZeitung München




    Bildquelle: Polizeipräsidium Freiburg

  • Naja, diese 1-Kilo-Regelung ist irgendwie an den Haaren herbeigezogen, weil nirgendwo geregelt. Zumal wenn es sich um Steinpilze handelt, die man mal aus der BArtSchV rausnehmen könnte. Meine letzter Kenntnisstand war, dass diese "geringe Menge zum eigenen Bedarf" in der Regel (= ungeschriebenes Gesetz) bei 2 kg pro Person lag. Der jetzige Fall zeigt, dass das doch eine ziemlich willkürliche Festlegung ist.

    Ich bin grundsätzlich dafür solche Fälle zu ahnden, wenngleich ich das Strafgeld im vorliegenden Fall für etwas überzogen halte. Allerdings ist ja im BNatSchG § 69, Abs. 7 die Sache geregelt.

    Wie auch immer sollte es gut sein, dass solche Sachen geahnded werden und in den Medien (u.a. auch in der FAZ) publiziert werden. Das könnte den einen oder anderen mal zum Nachdenken anregen und auch zeigen, dass der Wald kein Selbstbedienungsladen ist.


    Beste Grüße

    Harald

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

    2 Mal editiert, zuletzt von zuehli ()

  • Also mich würde die tatsächliche Rechtslage schon interessieren und wer da eine Strafe festlegt.

    Das möchte ich von der DGfM schon wissen.

    Bisher war mir bekannt, dass der Landkreis Lörracht 100 Euro Strafe (je Kilogramm zu viel) festgelegt hat und dies auch nachzulesen ist.

    Der vorliegende Fall liegt ein paar Kilometer östlich im Landkreis Waldshut. Auf deren Internetseite ist unter "Pilze" nichts zu finden. Mir ist bisher noch kein Fall außerhalb des Landkreises Lörrach bekannt, dass eine Geldbuße verhängt wurde. Beim Landkreis Waldshut wäre es nachvollziehbar, wenn man sich da Lörrach anpasst (um die Eidgenossen abzuschrecken :evil: ). Dazu müsste man in die Umfrage eine weitere Zeile einfügen.

    Interessanterweise haben auch Zeitungen aus Bayern das kommentarlos übernommen. Soweit ich das bisher weiß, ist man in Bayern wesentlich großzügiger gegenüber Pilzsammlern.

    Im vorliegenden Fall wäre es hilfreich zu wissen, ob die beiden Sammler das regelmäßig machen und an den Hintertüren von Gasthäusern verkaufen. Dann wäre die Strafe vertretbar, ansonsten weit übertrieben.

    Es ist auch nicht ganz logisch, wenn jemand die ganze Saison jeden Tag legal ein Kilo sammeln darf, also theoretisch viele Kilo (und wenn er dann noch ein paar Kinder mitnimmt...) , und jemand, der ein Mal in den Wald geht und drei Kilo mitnimmt strafffällig wird. Und bei den Rentnern kann es durchaus Eigenbedarf sein.

    Ansonsten werbe ich bei Führungen immer für Mäßigung und was für andere stehen lassen. Einen Buben habe ich sogar mal "Raffzahn" genannt (nachdem er meine Hinweise ignoriert hat).


    viele Grüße

    Alis

  • Hallo Alis,

    Also mich würde die tatsächliche Rechtslage schon interessieren und wer da eine Strafe festlegt.

    Das möchte ich von der DGfM schon wissen.

    ich habe beim zuständigen Polizeipräsidium Freiburg nachgehakt.

    Sobald ich mehr weiß, gebe ich hier Bescheid.


    Der Fall sollte auch in den DGfM-Mitteilungen publiziert werden.


    Gruß, Andreas

  • Hallo zusammen,

    in Südbaden ist die Menge an Pilzen, die pro Person und Tag gesammelt werden darf, auf 1 kg begrenzt.

    Das mag willkürlich erscheinen, ist aber meines Erachtens durchaus berechtigt.

    Die Wälder im Südschwarzwald werden geradezu "bandenmäßig" nach Pfifferlingen und Steinpilzen abgegrast und massenhaft auf Märkten und an Hotels verkauft.

    Der von Andreas zitierte Fall wurde auch im Radio gemeldet und ich hoffe, daß es möglichst viele gehört haben.

    Ist jetzt natürlich Pech für die, die es mit dem Bußgeld getroffen hat, aber vielleicht schreckt es andere ein wenig ab.


    Viele Grüße

    Harald

  • Hallo,


    ich hatte schon vor einigen Jahren telefonisch Kontakt mit einer Dame vom Landratsamt Lörrach, die eine entsprechende Bekanntmachung unterzeichnet hatte (hab ich im Internet gefunden). Die erklärte mir, dass der Sammeldruck durch die Schweizer im Landkreis Lörrach besondrs hoch sei, und deshalb dort 100 Euro Bußgeld pro angefangenem Kilo Mehrmenge erhoben würde, während es im rstlichen Regierungsbezirk Freiburg nur 50 Euro seien. Frei ist 1 kg pro Tag und Person, wobei "Personen" auch minderjährige Kinder unabhängig ihres Alters sind.

    Dies war Stand etwa 2012 oder so, das mag sich inzwischen etwas geändert haben was die Höhe der Bußgelder betrifft - vielleicht haben andere Landkreise nachgezogen ...


    beste Grüße,

    Andreas

  • Hallo Harald,

    Der von Andreas zitierte Fall wurde auch im Radio gemeldet und ich hoffe, daß es möglichst viele gehört haben.

    dass sich die Meldung derart verbreitet hat und nach Rückmeldungen in Facebook sogar in der Bild-Zeitung aufgegriffen wurde, liegt daran, dass sie über die dpa verbreitet wurde. Deshalb klingt das Gros der Presseartikel, abgesehen von der Überschrift und evtl. dem Vorspann gleich.


    Erschreckend ist für mich, wie mächtig die Deutsche Presseagentur ist und wie wenig Medien sich noch Journalisten leisten, sondern auf solche Meldungen zurückgreifen. Das gleiche Phänomen wird man wohl bald wieder beim nächsten Pilz des Jahres beobachten können: Die gleiche Meldung in einer vorgetäuschten Vielfalt an Zeitungen.


    Gruß, Andreas

  • Erschreckend ist für mich, wie mächtig die Deutsche Presseagentur ist und wie wenig Medien sich noch Journalisten leisten, sondern auf solche Meldungen zurückgreifen. Das gleiche Phänomen wird man wohl bald wieder beim nächsten Pilz des Jahres beobachten können: Die gleiche Meldung in einer vorgetäuschten Vielfalt an Zeitungen.

    Servus Andi,

    du greifst ja auch darauf zurück ohne selbst was gescheites recherchiert zu haben, ich dachte immer das man als Journalist wertfrei und objektiv berichten sollte?

    viele Grüsse

    Matthias

  • Hallo,

    ich wohne ja auch im LK Lörrach, deshalb war mir die Menge von 1 kg auch bekannt (obwohl ich in meiner Ecke Schwierigkeiten hätte ...)

    https://www.loerrach-landkreis…esources/main.php?id=1325


    Darin wird die Regelung mit dem Sammeldruck begründet und man bezieht sich auf die Bundesartenschutzvorordnung, allerdings wird die 1kg-Regel als "Verwaltungspraxis" bezeichnet.

    Zitat

    In der Verwaltungspraxis hat sich hierbei etabliert, dass von einem Kilogramm pro Person und

    Tag ausgegangen wird.

    Das dann als "Gesetz" zu bezeichnen ...


    Sucht man einen entsprechenden Text zum LK Waldshut, dann findet man auf Anhieb nichts - aber in der ganzen Region (Grenze zur Schweiz) wird das seit Jahren so gehandhabt.

    z.B. hier ein Artikel von 2013

    https://billstedt.wordpress.co…/26/sammelwut-wird-teuer/


    darin auch wieder relativ "ungenau" ausgedrückt:

    Zitat

    Um den Eingriff in die Natur in Grenzen zu halten und den Fortbestand schützenswerter Pilzarten zu gewährleisten, ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch lediglich gestattet, pro Person und Tag jeweils ein Kilogramm Pilze zu sammeln.

    ....

    nämlich insgesamt über zehn Kilogramm Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenröhrlinge gesammelt.

    ....

    Nach Zahlung einer Barsicherheit in Höhe von 1 060 Euro für die zu erwartenden Bußgelder konnten die beiden Pilzsammler ihre Heimreise mit den ihnen verbliebenen zwei Kilogramm Pilzen fortsetzen. Die restlichen Pilze wurden beschlagnahmt.


    So wie ich das oben im Lörrach-Text verstanden habe, beziehen sich die Sammelbegrenzungen nur auf explizit geschützte Pilze?

    "Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe, Morchel"


    Und dann wurden bei den Kilos die Maronen mitgezählt??


    Etwas verwirrend finde ich die ganze Regelung, zumindest wie sie in den Medien dargestellt wird.

    Oft wird da auch nur "Pilze" gesagt!

    Mache ich mich strafbar, wenn ich 1 KG Schwefelporling und 500 gr. Stockschwämmchen habe?

    Wohl kaum ... aber nach manchen Texten, wäre sogar diese Interpretation möglich ...

    ... P I L Z E ... können unterirdisch, "unterirdisch", oberirdisch oder "überirdisch" sein.  :S 




  • Servus Matthias,


    Dein Genörgle habe ich schon vermisst.;)

    Ich finde meine Zusammenfassung im Initialbeitrag wertfrei und objektiv. Dabei bediene ich mich sogar des Konjunktivs, obwohl etliche aus der schreibenden Zunft darauf verzichten.


    Weitere Details zum Sachverhalt werde ich nachreichen, sobald ich sie vom Polizeipräsidium Freiburg erhalte. 8)


    Dass Du einen Forenbeitrag mit einem Presseartikel gleichsetzt, verwundert mich allerdings.


    Gruß, Andreas

  • Dein Genörgle habe ich schon vermisst. ;)


    Ich finde meine Zusammenfassung im Initialbeitrag wertfrei und objektiv. Dabei bediene ich mich sogar des Konjunktivs, obwohl etliche aus der schreibenden Zunft darauf verzichten.

    Servus Andi,

    so können Meinungen verschieden sein und immer daran denken das Lehrmeinungen auch nur Meinungen sind.

    Was für den einen scheinbar richtig erscheint muss noch lange nicht des Pudels Kern sein.

    Das Genörgle darfst du behalten, sehe es anders und ich glaube du wärst der Letzte der nicht eine kontäre Meinung anerkennt,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Servus Matthias,


    klar kann ich damit leben, dass Du etwas anders siehst/bewertest als ich. Aber wenn Du mir schon vorwirfst, nicht wertfrei und objektiv berichtet zu haben, erwarte ich wenigstens eine Begründung. Unfundierte Behauptungen deklariere ich auch weiterhin als Genörgle.


    Schönes Wochenende


    Gruß, Andreas

  • Servus Andi,

    hättest du was eigenständiges draus gemacht wäre es in Ordnung, aber so hat es für mich nicht wirklich was.

    Da wünsche ich dir viele Ja-Sager weill das wohl einfacher ist, man muss auch mal vor den geistigen Horizont schauen, hoffe das Brett ist mittlerweile nicht zu dick:saint:

    Viele Grüsse

    Matthias

  • Ich schlage vor, die Unstimmigkeiten von Andreas und Matthias in einen extra Thread zu verschieben. Oder mit beider Einverständnis ganz zu löschen) Das Thema ist zu wichtig, um es mit solchen Scharmützeln zu verderben.

    Gruß Alis

  • Guten Abend Alis,


    ich sehe nicht, dass die Meinungsverschiedenheit zwischen Matthias und mir das Thema verderben. Ein extra Thema halte ich für unnötig. Aber als Involvierter überlasse ich die Entscheidung meinen Admin-Kollegen ( @Chris  Wolfgang Prüfert ).


    Selbst stufe ich das Thema übrigens ebenfalls als wichtig ein, sonst hätte ich nicht nachgehakt. In Kürze mehr dazu. Kann aber bis Montag dauern, weil das Wochenende erstmal Pilze auf dem Plan stehen.


    Entspanntes Wochenende


    Gruß, Andreas

  • Servus Matthias,


    irgendwelche Phrasen zu dreschen ist halt doch einfacher, als sachlich zu argumentieren.


    Gruß, Andreas

    Servus Andi,

    schade das du es nicht verstehst und es so einfach abtun willst. Wirklich sachlich halte ich den Beitrag von dir auch nicht, aber man muss jedem seine Sichtweise zugestehen und letztendlich damit leben,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Ich schlage vor, die Unstimmigkeiten von Andreas und Matthias in einen extra Thread zu verschieben. Oder mit beider Einverständnis ganz zu löschen) Das Thema ist zu wichtig, um es mit solchen Scharmützeln zu verderben.

    Gruß Alis

    Hallo Alis,

    scheinbar hast du nicht verstanden das es in der DGfM mehr als nur eine Meinung gibt, wir sind beide Mitglied und ich äussere meine Meinung hier öffentlich. Mir würde im Traum nicht einfallen einen Beitrag von dir verschieben zu lassen auch wenn er mir nicht gefällt.

    Ich halte es für besser Unstimmigkeiten hier zu bereinigen damit am Ende ein jeder nachvollziehen kann das wieder alles gut ist,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Hallo abeja,


    Zitat

    Etwas verwirrend finde ich die ganze Regelung, zumindest wie sie in den Medien dargestellt wird.

    Oft wird da auch nur "Pilze" gesagt!

    Mache ich mich strafbar, wenn ich 1 KG Schwefelporling und 500 gr. Stockschwämmchen habe?

    Wohl kaum ... aber nach manchen Texten, wäre sogar diese Interpretation möglich ...


    in der Tat, auch damit machst Du Dich strafbar. Auch von nicht geschützten Arten darf nur für den Eigenbedarf entnommen werden, oder wen ein anderer vernünftiger Grund dafür vorliegt (Seminar- oder Ausstellungsmaterial zum Beispiel).


    In der Praxis wird den Naturschutzbehören das Sammeln von Arten, die nicht auf der BArtSchV stehen, ziemlich egal sein, aber per se ist es eigentlich von der gesetzlichen Regelung her egal.


    beste Grüße,

    Andreas

  • Hallo Andreas,

    in dieser Weise habe ich das bisher nicht interpretiert.

    Ich dachte - es gilt bzg. auf LK Lörrach mit der besonderen Beschränkung - die geringe Menge von 1 kg pro Person und Tag von geschützten Arten (Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe, Morchel) und von den anderen besonderen geschützten Arten darf man gar nichts mitnehmen (wie z.B. Boletus aereus),

    Aber dass man die 1 kg Regel theoretisch auch auf ungeschützte Arten wie z.. Hallimasch, Austernpilze o.ä. anwenden könnte, ist mir neu.

    Klar - Entnahme nur zum Eigenbedarf (aber der kann ja theoretisch größer sein, Vorräte ... ) und ohne "Verwüstung des Habitats" - aber bei diesen "normalen" Arten ist ja nirgendwo eine Beschränkung exakt definiert.


    VG (verwirrte Grüße) abeja

    ... P I L Z E ... können unterirdisch, "unterirdisch", oberirdisch oder "überirdisch" sein.  :S 




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