19 Kilo Steinpilze = 1.700 Euro Bußgeld

  • Hallo Abeja,


    das stimmt so nicht. Im Bundesartenschutzgesetz steht dieselbe Formulierung bei den Arten der BArtSchV die mit Ausnahmeregelung gesammelt werden dürfen und bei den nicht geschützten Arten. Sie sind für uns Verbraucher glöeich gestellt. Der einzige Unterschied ist, dass es viel schwieriger ist, eine Ausnahmegenehmigung für diese geschützten Arten zu bekommen als für die nicht geschützten. Und dass selbst die Naturschutzbehörden diese Sachlage oft gar nicht richtig kennen ...


    beste Grüße,

    Andreas

  • Hallo Andreas,

    danke nochmal, dann ist das wohl rein rechtlich so, bzw. exakt so anwendbar.

    Allerdings heißt es ja im Lörrach-Text "Verwaltungspraxis" und bezieht sich dort m.M. nach auf die genannten geschützten Arten.

    Welche Verwaltungspraxis für nicht besonders geschützte Arten gilt, bzw. angewendet wird oder angewendet werden könnte, steht da nicht.

    Theoretisch ist natürlich auch da die 1 kg-Regel möglich (und in anderen Regionen andere kg-Mengen, üblich sind ja oft 2 kg).


    Vielleicht sollte ich einfach mal beim Landratsamt nachfragen (bevor der Hallimasch kommt ...)


    VG abeja

    ... P I L Z E ... können unterirdisch, "unterirdisch", oberirdisch oder "überirdisch" sein.  :S 




  • Hallo Alis,

    scheinbar hast du nicht verstanden das es in der DGfM mehr als nur eine Meinung gibt, ...

    Hallo Matthias,

    ich hatte beim Lesen einfach nur den Eindruck, dass du nur auf eine Äußerung von Andreas wartest und dann: "auf ihn mit Gebrüll!". Und die Reaktion dann entsprechend. Wenn das eure Art ist Meinungen auszutauschen, nun gut.


    Wenn ich mich recht entsinne, ist die Geschichte auch mehrfach im Radio gekommen. Und ich habe dann hier das Forum aufgesucht, um das zur Diskussion zu stellen. War dann ja schon da. Bei mir war es neben dem Radiohören auch nur ein bisschen gegoogel. Aber wie besser recherieren?

    Schön wäre es natürlich gewesen, vorher die beiden Rentner, den Zeugen, die Polizei und das Regierungspräsidium zu interviewen. Stelle ich mir schwierig vor. Auffällig war schon, dass offensichtlich der dpa-Artikel einfach übernommen wurde. Ich habe zugegeben keine Ambitinen, alle verfügbaren Links anzuschauen.

    Auch im Pilzforum.eu gibt es eine Diskussion dazu.

    Bin mal gespannt, was von den Behörden kommt.

    Hier ist ja schon einiges an Meinungen und Erkenntnissen zusammengekommen.


    viele Grüße

    Alis

  • Hallo,

    nun weiß ich es genau ... :(;)


    Ich fragte beim Landratsamt Lörrach per e-mail nach - bei der Mitarbeiterin, die im o.g. Dokument als zuständig genannt wurde.


    Meine Frage:

    Zitat

    .... Gilt für nicht besonders geschützte Arten im hiesigen Landkreis die gleiche Mengenbegrenzung von (insgesamt) 1 kg pro Person und Tag? Oder gibt es dazu eine abweichende Verwaltungspraxis?
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und um nicht unbeabsichtigt Probleme bei eventuellen Kontrollen zu bekommen, bitte ich um Klärung dieser Frage.

    Beispiele, wo sich diese Fragestellung ergeben könnte:
    Jemand sammelt ein knappes Kilo Steinpilze (besonders geschützt, jedoch Sammeln von 1 kg erlaubt) PLUS z.B. 500 gr. Maronenröhrlinge.
    Insgesamt ist die 1 kg Menge überschritten. Droht eine Strafzahlung?

    Jemand sammelt insgesamt 2 kg oder mehr von nicht besonders geschützten Arten wie z.B. Austernpilzen, Hallimasch oder Schwefelporling.
    Droht im Kontrollfall eine Strafzahlung?

    Wie ist die "geringe Menge" bei nicht besonders geschützten Arten definiert? ...

    Die Antwort:

    Zitat

    ... In der Verwaltungspraxis hat sich etabliert, dass pro Tag und pro Person 1 kg Pilze gesammelt werden dürfen; so hat dies die Höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Schutzstatus die Pilze haben. Also in geringen Mengen (das entspricht 1 kg) für den eigenen Bedarf dürfen Pilze aus der Natur entnommen werden.
    Wenn man erwischt wird und hat mehr als 1 kg Pilze im Korb, egal welche Sorte, kann dies mit einem Bußgeld pro zu viel gesammeltes kg mit 100,-- Euro zu Buche schlagen. Ein
    Ordnungswidrigkeitsverfahren kann somit eingeleitet werden. ...

    Das gilt also für den ganzen Regierungsbezirk Freiburg ...

    VG abeja

    ... P I L Z E ... können unterirdisch, "unterirdisch", oberirdisch oder "überirdisch" sein.  :S 




  • Hallo abeja,


    danke fürs Nachhaken.

    Zitat

    ... so hat dies die Höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) bestimmt.

    Dass die Mengenangaben von der Höheren Naturschutzbehörde ausgehen können, ist mir neu. Wäre spannend zu wissen, ob das generell der Fall ist oder ob das sonst die Untere Naturschutzbehörde übernimmt.


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    auch das ist inzwischen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bis vor ein igen Jahren war grundsätzlich die Obere Naturschutzbehörde für das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen der BArtSchV zuständig, und damit auch für die Festlegung von Grenzwerten bzw. der Definition des "Eigenbedarfs". In Thüringen, und ich glaube auch in manchen anderen Bundesländern, wurde dies inzwischen den Unteren Naturschutzbehörden übertragen.


    beste Grüße,

    Andreas

  • Einem Zeugen fiel die große Menge auf, der daraufhin die Polizei verständigte.

    Servus Andi,

    da fehlt in deiner Umfrage sicher eine Antwort, der genannte Zeuge hätte wohl auch sicher einen Teil gerne selbst geerntet.

    Aber scheinbar ist das im Trend mit Bildzeitungsähnlichen Komentaren bzw. Umfragen in einem Pilzforum das Tagesgeschäft abzuwickeln,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Servus Matthias,


    nein, die Antwort in der Umfrage fehlt nicht. Ich wollte wissen, ob jemand zu der im Raum stehende Strafe eine Meinung hat, und falls ja, wie sie/er die 1.700 Euro bewertet: übertrieben, gerechtfertigt oder zu niedrig. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Ich hoffe, dass Du nicht zu viele Stein-Pilze sammelst. ;)

    Gruß, Andreas

  • Servus Andi,

    schade das du ein ansich komplexes Thema so stark reduzierst. Hätte dir da mehr Bandbreite zugetraut, aber wenn du es so siehst muss ich damit leben.

    Du kannst gerne kommen und die Steinpilze giessen, hier ist nicht viel los wegen relativ wenig Niederschlägen,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Die Antwort: (Zitat aus #24)

    Zitat
    Zitat ... In der Verwaltungspraxis hat sich etabliert, dass pro Tag und pro Person 1 kg Pilze gesammelt werden dürfen; so hat dies die Höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Schutzstatus die Pilze haben. Also in geringen Mengen (das entspricht 1 kg) für den eigenen Bedarf dürfen Pilze aus der Natur entnommen werden.
    Wenn man erwischt wird und hat mehr als 1 kg Pilze im Korb, egal welche Sorte, kann dies mit einem Bußgeld pro zu viel gesammeltes kg mit 100,-- Euro zu Buche schlagen. Ein
    Ordnungswidrigkeitsverfahren kann somit eingeleitet werden. ...

    So, und dazu noch mal das entsprechende Merkblatt:

    https://www.loerrach-landkreis…esources/main.php?id=1325

    (hat sich offensichtlich in den letzten 2 Jahren nicht geändert)


    Auf Seite 2 sind die Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch aufgeführt und darunter die Verwaltungspraxis.

    Danach kommt ein neuer Abschnitt mit den nicht besonders geschützen Arten. Also ich würde das schon so verstehen, dass die 1 kg nur für die geschützten Arten gelten.


    In einem schweizer Fichtenwald habe ich mal darüber nachgedacht, ob es statt Sammelverbot nicht eine Belohnung für das Sammeln von Hallimasch geben müsste. Mal davon abgesehen, dass der sich wohl nicht ausrotten lassen würde, selbst wenn man es zum Schutz der Bäume wollte.

    viele Grüße

    Alis

  • Hallo Alis,

    dann hast du das aus dem Text genau so verstanden, wie ich es bisher (als nicht jahrelange Pilzsammlerin und wenig vertraut mit den Gesetzestexten) interpretiert hatte ... so ausgehend von ... ähm.... der "Sinnhaftigkeit" des Ganzen.

    Leider ist es aber nicht so, das hat mir die Dame von Landratsamt klipp-und-klar bestätigt.

    Mehr als ein Kilo Hallimasch als Einzelperson ... = zu viel.

    Tatsächlich lebe ich in einer pilzarmen Ecke, und nur bei Hallimasch (wenn der "blüht" für ein paar Tage), bei Austern und bei essbaren Porlingen kämen bei mir ... ähm ... theoretisch mehr als 1 Kilo zusammen.

    Tatsächlich finden bei mir (wegen des Pilzmangels, ist ja kein Hochschwarzwald hier) keinerlei Kontrollen statt (bisher) -allerdings werde ich mich nicht darauf verlassen - denn ein Pfund von irgendwelchen Massenpilzen zu viel, das wäre mir noch nicht einmal 5 Euronen wert.


    VG abeja

    ... P I L Z E ... können unterirdisch, "unterirdisch", oberirdisch oder "überirdisch" sein.  :S 




  • Danke Alis,


    der Abschnitt mit den nicht besonders geschützten Pilzarten ist für mich bewußt interpretierbar, unkonkret formuliert. Das entscheiden wir nach Lust und Laune. Beim Formulieren gab es garantiert Diskussionen, ob man auch eine konkrete Menge angibt.


    Beste Grüße

    Stefan F.

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