Hallo allerseits,
einfach mal eine Frage:
wenn ihr Pilze sucht (essbare oder "Untersuchlinge") oder euch Blüten anschauen möchtet oder Insekten oder oder ...
betretet ihr dafür schon mal nicht eingezäunte Wiesen mit unklaren Besitzverhältnissen, z.B. Streuobstwiesen?
Es heißt ja immer, man findet hin und wieder auch Morcheln unter alten Apfelbäumen auf Streuobstwiesen, werden die von "Drohnen" gefunden - oder sind alle diese Leute stolze Besitzer einer solchen Wiese ???
Dass man den Wald außerhalb von Wegen betreten darf (wenn es nicht ausdrücklich verboten ist wg. Arbeiten oder Schonung etc.) ist ja bekannt. Aber wie es sich mit aller anderen Natur außerhalb von NSG verhält, das war mir nicht so ganz klar, vor allem was die "bewirtschaftete Natur" betrifft, d.h. "landwirtschaftlich genutzte Flächen" - worunter auch Brachflächen zählen - oder zählen können ??? Oje!!!
Dass ich nicht durch frische Saaten trampele ist selbstverständlich und ich gehöre auch nicht zu denen, die von Bäumen, die angepflanzt in Reih und Glied stehen, Obst pflücke.
Aber wusstet ihr, dass schon das reine Betreten von Feldern und Wiesen nach Beginn der Vegetationsperiode (früher irgendwann im April, jetzt doch schon März oder früher ???) bis zum Ende der Vegetationsperiode verboten ist ?
Dafür müssen lt. Gesetz die Wiesen nicht eingezäunt sein und es braucht auch keine Hinweisschilder.
Hintergrund ist natürlich die Lebensmittelerzeugung und auch das Heu-Machen (Lebensmittel fürs Vieh), dass es da zu keinen Verunreinigungen oder anderen Schäden kommt, durch z.B. Hundekot oder hinterlassenen Müll
https://www.lbv-bw.de/Helfen-S…ODkwMjImTUlEPTU1NzEw.html
Bei mir im Ort gibt es eine größere nicht-eingezäunte Streuobstwiese, wo ich Mitte April durch das noch niedrige Gras ging und auch mir ein paar Blüten angeschaut habe ... und Pilze an alten Bäumen fotografiert habe. Dabei bin ich wohl beobachtet worden.
Heute war ich wieder dort, weil ich mich nicht erinnern konnte, ob der Feuerschwamm an Pflaume oder Apfel wuchs.
Dabei hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem Herrn , der mich höchst unfreundlich im lokalen Idiom - was mir ohne gründliches "Einhören" ziemlich unverständlich ist - "angemacht" hat.
Meine Aussage, dass ich biologisch engagiert sei und nur nach Blüten und Pilzen dort schaue, interessierte ihn nicht die Bohne.
Hattet ihr auch schon mal so ein Erlebnis?
Zu meinem Schrecken musste ich nun feststellen, dass er - falls er der Eigentümer ist - was er mir nicht in verständlicher Weise beantwortete - nach "Buchstaben des Gesetzes" im Recht ist.
Allerdings findet man so allerlei zu "Streuobstwiese" in BaWü, z.b. vom SWR und Zeitungsartikel zu Streuobstwiesen in Lörrach. Demnach wird hier und dort sogar das Ernten toleriert ... besser nachfragen, natürlich.
https://www.suedkurier.de/regi…-Arten;art372612,10260152
http://www.oberstrifftsahne.co…d-streuobstwiesen-in.html
"Das Betreten den Anlagen fällt unter Hausfriedensbruch. Allerdings kann man davon ausgehen, dass solcherart Anlagen eingezäunt oder ausreichend gekennzeichnet sind. " ... NEE, eben nicht!
https://www.swr.de/swr1/rp/str…en-sie-mitnehmen-100.html
ZitatWeniger eindeutig ist die Rechtslage bei Obstbäumen in Baumalleen entlang der Straße und auf Streuobstwiesen, die nicht eingezäunt sind. Da ist die Eigentumslage oft unklar. Wer Pilze, Kräuter und Beeren im Wald oder das Obst wilder Bäume pflückt, begeht keinen Diebstahl. Die Landesnaturschutzgesetze der Bundesländer erlauben grundsätzlich das Betreten landwirtschaftlicher Flächen – aber nur vor der Aussaat im Frühling und nach der Ernte im Sommer. ...
Auch im Sommer darf man Äcker, Wälder und Streuobstwiesen betreten, um Wildpflanzen zu sammeln, also die Früchte, Pilze und Kräuter, die niemand gezielt angebaut hat. Aber nur in kleinen Mengen, nebenbei beim Spazierengehen. Den ganzen Kofferraum mit gesammelten Pilzen, Nüssen oder Obst füllen, das geht gar nicht. Auch nicht, wenn sie wild gewachsen sind.
Den letzten Abschnitt im Zitat empfinde ich als Widerspruch zum Gesetz mit dem generellen Betretungsverbot ... oder "Streuobstwiesen" , d.h. die eigentliche Wiese (obwohl sie gemäht wird, zur Heuerzeugung, davon gehe ich aus) zählt dann eben doch nicht zur "landwirtschaftlich genutzten Fläche" ... hmmm ???
Jedenfalls ist mir die "Lust auf Streuobstwiese" aufgrund des erlebten äußerst kleingeistigen Gebarens abhanden gekommen, da gehe ich doch lieber in den Wald.
FG, abeja