Hallo,
mir ist bei der Durchsicht der Positivliste für Speisepilze aufgefallen, dass der Nadelwald-Anhängselröhrling als besonders geschützt gekennzeichnet ist.
In Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung wird nur der Anhängselröhrling (Boletus appendiculatus Schff. ex Fr.) aufgeführt. Ist es dann tatsächlich der Fall, dass beide Arten unter Schutz stehen, da sie früher nicht unterschieden wurden?
Praktisch relevant ist das Thema in der Beratungspraxis zwar kaum, da die Arten bei uns nicht vorkommen, aber es würde mich interessieren.
Viele Grüße,
Thiemo