Nadelwald-Anhängselröhrling besonders geschützt?

  • Hi Wolfgang,


    ich werd's wohl einfach mal probieren so eine Genehmigung zu bekommen. Ich bin ja schon öfters im Jahr alleine unterwegs, nicht nur auf Exkursionen und da muss man ja eigentlich immer damit rechnen, dass man mal über 'nen Saftling stolpert bei seinen Ausflügen. Wo kein Kläger, da kein Richter ist wohl aber die pragmatischere Herangehensweise.


    LG.

  • B. subappendiculatus wurde früher in der deutschen Mykologenszene verbreitet unter appendiculatus synonymisiert

    Hallo Wolfgang,

    das klingt mir sehr nach einer von dir kritisierten Stammtischparole, bereits 1983 kam ja eine deutschsprachige Monographie über Dickröhrlinge vom Heinz Engel auf den Markt wo beide Arten klar getrennt sind falls man die Beschreibung von 1979 nicht kennt. Das manche Mykologen das nicht anerkennen wollten geht für mich auch eher in Richtung Stammtisch und zeugt nicht von einer wissenschaftlichen Sichtweise,

    Viele Grüsse

    Matthias

  • Hallo Wolfgang,

    das klingt mir sehr nach einer von dir kritisierten Stammtischparole, bereits 1983 kam ja eine deutschsprachige Monographie über Dickröhrlinge vom Heinz Engel auf den Markt wo beide Arten klar getrennt sind falls man die Beschreibung von 1979 nicht kennt.

    Hallo Matthias,

    wir haben ja jetzt gelernt, dass es letztlich auf das Jahr 2005 ankommt.


    In den Großpilzen BaWü (2000) war die Art explizit synonymisiert, ebenso wie im Gröger (2006). Im Moser (1983) fehlt die Art ebenso wie in den Pilzen der Schweiz 3 (1991), weshalb man beim Bestimmen bei appendiculatus herausgekommen wäre. Das sind die Bücher, mit denen zu dieser Zeit viel gearbeitet wurde.


    Im Verbreitungsatlas der Großpilze (1991) und der Roten Liste (1992) fehlt die Art (aus welchen Gründen auch immer, vermutlich synonymisiert), im Alessio: Fungi Europaei 2 (1985) und 2A (1990) ist sie synonymisiert.


    Das meine ich mit "verbreitet". Dass andere Mykologen schon früh andere Artkonzepte verfolgt haben (und in diesem Fall vermutlich Recht behalten), habe ich ja nie bestritten.


    Mit dem Munoz: Fungi Europaei 2 (2005) und der Funga Nordica (2008) kam dann definitiv die Wende.


    Dem Gesetzgeber sind diese Differenzen m.E. mit großer Wahrscheinlichkeit verborgen geblieben, weshalb der "planwidrig ungeregelte" Zustand entstanden ist. Hätte jemand auch nur eine Minute darüber nachgedacht und subappendiculatus aus dem Schutz ausnehmen wollen, hätte man die Engel-Monographie in die taxonomische Referenz aufgenommen.


    Gruß,



    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,

    das Andreas es in den Großpilzen BaWü so geschrieben hat ärgert in bis heute, kannst du hier ja nachlesen. Der Röhrlingsteil vom Horak ist sagen wir Mal suboptimal und wurde bei Erscheinen ja viel in Foren diskutiert.

    Viele Matthias

  • Hi Matthias,

    in der aktuellen mykologischen Sichtweise gibt es ja keine Differenz.

    Die hat nur eben rein gar nichts mit der juristischen Sichtweise der BArtSchV zu tun. Das sind unterschiedliche Sphären, die aus gutem Grund voneinander abgegrenzt sind.


    Wolfgang

  • welcher Jurist hat die nötige Artenkenntniss das zu beurteilen?

    Hi Matthias,

    das ist es doch gerade: für den Juristen ist es gar keine biologische Art, sondern eine abstrakte Begriffsdefinition, die rein formale Kriterien (wie Unveränderlichkeit, allgemeine Zugänglichkeit, ... ) erfüllt. Die muss von außen zugeliefert werden.


    Daher sah die Referenz auf die Rote Liste 1996 für einen Juristen ja vermutlich als cleverer Schachzug aus. Denn für eine Rote Liste ist die saubere und unveränderliche Artdefinition als Basis ebenso zwingend wie für eine Verordnung, und mit dem BfN als Herausgeber hatten die Juristen wohl vermutet, dass solche Minimal-Qualitätskriterien erfüllt sind. Nun ja, knapp daneben in diesem Fall...


    Gruß,


    Wolfgang

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