Display MoreHallo PSV,
für etwas größere Veranstaltungen (Wiesenpilztagung, 20-30 Teilnehmer) haben wir über den NaBu Bingen schon Genehmigungen beantragt, das geht in Rheinland-Pfalz eigentlich recht problemlos, aber schon in Hessen ist das ein Alptraum. Im Allgemeinen ist es m.E. über einen Verein oder eine Uni leichter als für eine Privatperson. In Sachsen ist die AG Mykologie dafür ansprechbar, oder?
Wenn ich alleine für mich unterwegs bin, riskiere ich das Bußgeld (in RLP ab 75 €), aber ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört. Wer sollte Dich anzeigen? Ich hab' schon mal eine mündliche Verwarnung eingefangen, als ich in einem NSG den Weg verlassen habe, um einen unbekannten Rötling zu sammeln.
Ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, liegt im Ermessen der Behörde. Als ich in einem Fall von massenhaftem Absammeln von Kaiserlingen das zuständige Forstamt benachrichtigt habe, habe ich nicht einmal eine Antwort erhalten.
Wenn Du aber überlegst, die Funde sequenzieren zu lassen und/oder zu veröffentlichen, wäre eine Genehmigung in jedem Fall erforderlich.
Grüße,
Wolfgang
Hi Wolfgang,
ich werd's wohl einfach mal probieren so eine Genehmigung zu bekommen. Ich bin ja schon öfters im Jahr alleine unterwegs, nicht nur auf Exkursionen und da muss man ja eigentlich immer damit rechnen, dass man mal über 'nen Saftling stolpert bei seinen Ausflügen. Wo kein Kläger, da kein Richter ist wohl aber die pragmatischere Herangehensweise.
LG.