Hessisches Waldgesetz

  • Liebe Pilzgemeinde,


    die Hessische Landesregierung plant eine neues Waldgesetz durchzubringen, das auch für uns Pilzfreunde Einschränkungen bringen würde. So wäre das Betreten des Waldes in Gruppen z.B. genehmigungspflichtig.
    Hier gibts Näheres dazu, incl. einer Petition, die man unterzeichnen kann:
    https://www.openpetition.de/pe…gegen-das-neue-waldgesetz


    Bislang gehen hauptsächlich die Mountainbiker dagegen vor, aber ich denke, da es unsere Interessen auch betrifft, wäre es nur legitim, wenn die DGfM vielleicht auch mal an die hessischen Regierungstüren klopfen würde.
    Dies als Anregung ans Präsidium.


    Beste Grüße
    Harald

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

  • Danke für den Hinweis, lieber Harald.


    Wir werden sicher ein Schreiben aufsetzten.


    Gruß Peter

    Es soll sich regen, schaffend handeln, erst sich gestalten, dann verwandeln; Nur scheinbar steht's Momente still. Das Ewige regt sich fort in allen, denn es muss in Nichts zerfallen, wenn es im Sein beharren will. (aus Goethes: Eins und Alles)

  • Lieber Harald,


    vielen Dank für den Hinweis.


    Sind für die Petition Stimmen aus anderen Bundesländern relevant?


    Das es uns alle angeht, ist ja klar. Denn solche Ideen haben ja dann evtl. "Vorbildcharakter" für andere Bundesländer.


    LG, Peter

  • Hallo Harald,


    danke für die Info und den Link.


    Da wollen offensichtlich wieder einige "Privilegierte" den Rest der Bevölkerung aus "ihren" Wäldern verbannen.


    Meiner Meinung nach ist der Deutsche Wald ein gemeinsames Gut aller Bürger.


    Jeder sollte daher das Recht haben, jederzeit zu Erholungszwecken und / oder zu Exkursionen zur Erforschung der Fauna und Flora (z.B. Kartierung) den Wald ohne bürokratische Hürden betreten zu können.
    Deshalb habe auch ich diese Petition unterschrieben.


    Beste Grüße Udo

  • Bravo!


    Auf eine solche Steilvorlage wartet die Heger- (Jäger-) Lobby in NRW schon lange. Mit einer Schulung im Feld (Lehrwanderungen, Seminarexkursionen usw.) ist es dann wohl vorbei. Für mich ist dieser Teil der Ausbildung aber unverzichtbar.
    Als DGFM müssen wir diesen Punkt sehr ernst nehmen und allen solchen Bemühungen vehement entgegentreten.


    Herzliche Grüße
    Gerhard

  • Ja Gerhard, das werden wir so schnell wie möglich tun. Allerdings habe ich erfahren, dass Hessen nicht das erste Bundesland ist, sondern Schleswig Holstein schon solchen Unsinn beschlossen hat.


    Gruß Peter

    Es soll sich regen, schaffend handeln, erst sich gestalten, dann verwandeln; Nur scheinbar steht's Momente still. Das Ewige regt sich fort in allen, denn es muss in Nichts zerfallen, wenn es im Sein beharren will. (aus Goethes: Eins und Alles)

  • Hallo zusammen,


    sollte es sich tatsächlich um eine "jagdliche Angelegenheit" handeln, sollte man sich vielleicht hierüber schlau machen: Eine Langzeitstudie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Weihenstephan (Müsste so Mitte der 90er Jahre durchgeführt worden sein).


    "Deren im Auftrag des Bayrischen Landtags und mit 1,5 Millionen Mark durchgeführte mehrjährige Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sich Rehe weder durch Pilzsucher noch durch Spaziergänger in unmittelbarer Nähe stören lassen. Selbst lärmende Gruppen stören sie nur vorübergehend."


    Quelle: Leckfeld, C.P. (2012): Tatort Wald. Georg Meister und sein Kampf für unsere Wälder. Westend-Verlag.


    Grüßle
    Jürgen

  • Ja Gerhard, das werden wir so schnell wie möglich tun. Allerdings habe ich erfahren, dass Hessen nicht das erste Bundesland ist, sondern Schleswig Holstein schon solchen Unsinn beschlossen hat.


    Gruß Peter


    Beschlossen und schon umgesetzt und wird auch überwacht :(


    Ich habe jedes Jahr das Problem, dass ich mit meinen Kursen nur nach Anmeldung und Zahlung eines Obulus von 2 EUR pro Teilnehmer meine Abschlussexkursion im Wald durchführen kann. Kurse an einer Volkshochschule gelten als "kommerziell" da die Teilnehmer eine Kursgebühr bezahlen. Nur alleine darf ich kostenfrei den Wald auch abseits der Wege betreten. Zu Lehrzwecken mit einer Gruppe allerdings nicht ohne kostenpflichtige Genehmigung. Es sei denn, ich weiche auf einen Erholungswald aus.


    Zum Glück habe ich wenigstens einen Wald, wo ich gegen Führung einer Artenliste (mache ich gerne) kostenfrei hin darf und eine VHS nutzt ihre guten Verbindungen zum Waldbesitzer und regelt das selbständig ^^


    Ich wäre froh, wenn wir Schleswig-Holsteiner eine Petitin hätten unterschreiben können *seufz*


    Euch viel Erfolg!


    LG Vivien

    Ich weiß, dass ich nichts weiß (Sokrates)

  • Hallo alle,

    Das es uns alle angeht, ist ja klar. Denn solche Ideen haben ja dann evtl. "Vorbildcharakter" für andere Bundesländer.

    Offenbar wird/wurde so etwas schon in allen Bundesländern eingeführt. In Rheinland-Pfalz gibt es diese Vorschrift auch schon. Auch die Menge gesammelter Pilze - nicht nur der Artenschutz-Arten - ist auf die undefinierte "geringe Menge zum eigenen Bedarf" beschränkt. In Frankreich gäbe es eine neue Revolution :!:
    Beste Grüße, Heinz Ebert

  • Guten Morgen Harald und alle anderenn Interessierten. Gerade eben habe ich die dienstliche Mitteilung bekommen:
    „Konstruktiver Dialog zum Waldgesetz“,

    „Es gab bisher keine und es wird zukünftig keinen Einschränkungen für kleinere Gruppen oder Aktivitäten im Wald geben“.


    Ausgenommen sind kommerzielle Veranstaltung, die müssen angemeldet werden.


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