Bilder von Verantwortungsarten gesucht

  • Liebe Pilzfreunde,




    die DGfM-Landeskoordinatoren Matthias Lüderitz und Andreas Gminder bearbeiten
    für das BfN die Porträts von einem guten Dutzend Pilz-Verantwortungsarten, die einmal in Deutschland vergleichbar mit FFH-Anhangsarten (derzeit nur Tiere und Pflanzen) eine Rolle im Naturschutz spielen könnten.




    Die Arbeit soll von der DGfM als Sonderheft veröffentlicht werden.




    Für folgende Arten suchen wir noch schöne Makro-Aufnahmen und Biotopbilder:



    - Entoloma scabiosum verbleibt noch, von allen anderen haben wir dank eurer Hilfe schöne Bilder bekommen





    Bitte sendet eure Vorschläge direkt an mich oder stellt sie hier für alle zur Ansicht.




    Herzliche Grüße und Dank vorab, Peter

  • War da nicht vorhin noch Ent. chalybeum gefragt ? Egal, ich stelle ein paar Fotos aus meinem Lieblingsterrain ein, auch wenn sie den Ansprüchen nicht genügen, aber das Pilz- (und bot.) Inventar ist beeindruckend: 21 x Hygrocybe, x- mal Ento- und auch Porpoloma, Clavaria, Geoglossum, Wahnsinnsascos.......


    Gruß P. P.

  • Lieber Rudi,


    herzlichen Dank für dein Angebot. Da sind schöne Detailaufnahmen dabei. Ich kläre mal, ob evtl. auch zwei Bilder ins Konzept passen.


    Eine schöne Gesamtaufnahme habe ich gestern in meinem eigenen Archiv gefunden.


    Nun fehlen nur noch zwei Arten :thumbup:


    Grüße, Peter

  • Hallo Christian,


    kann ich Dir auch nicht sagen, vermutlich stimmt der deutsche Name.
    Diese Liste ist nicht unsere Auswahl, sondern eine frühere, die so aber nicht zum Tragen gekommen ist. Was nicht heißt, dass dies keine Verantwortungsarten wären, jedoch konnten die meisten aufgrund von restriktiveren Bedingungen zur Auswahl nicht für das BFN-Projekt genommen werden.


    Übrigens stimmt die Aussage auf diesem Antrag, für BW liege keine aktuelle Rote Liste für die Pilze vor, so nicht: Beim Landesamt für Umweltschutz in Karlsruhe liegt die Liste sehr wohl vor, die ich zusammen mit Lothar Krieglsteiner erarbeitet hatte - nur gedruckt wurde sie nie ...


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    vielen Dank für den Hinweis. Ich glaube auch, dass in dieser Liste Entoloma atrocoeruleum gemeint war.


    Dass eine aktuelle RL Großpilze bei der LUBW vorliegt wusste ich nicht. Ist die von euch erst eingereicht worden?


    Viele Grüße
    Christian

  • Hallo Andreas,


    mich würde da interessieren, wie Verantwortungsarten ausgewählt werden. Diese Frage brennt auch anderen Foren-Nutzern auf der Zunge. Ich soll dich da auf


    http://forum.fungiworld.com/in…ic=5482.msg31932#msg31932


    Gerd Fischer hat auf meine Frage hin recherchiert und festgestellt, dass Lycoperdon mammiforme eine weit verbreitete Art ohne starke Gefährdung ist. Meines Wissens müssten Verantwortungsarten Arten mit einer geografischen Restriktion sein, die ihr Hauptverbreitungsgebiet in dem betreffenden Staat/Land haben.


    Viele Grüße
    Christian

  • Hallo Christian,


    prinzipiell müssen Verantwortungsarten im jeweiligen Land ihre Hauotverbreitung haben. Eine Gefährdung ist nicht vorgeschrieben. Je gefährdeter eine Art aber weltweit ist, desto kleiner kann die Population in einem bestimmten Land sein, um die Art dennoch zur Verantwortungsart zu machen.
    Da gibt es Literatur dazu, vor allem vom BfN, in denen das Prozedere erläutert wird und auch eine entsprechende Matrix publiziert ist. Insbesondere sei hingewiesen auf
    LUDWIG, G. & SCHNITTLER, M. (2007) - Ein verbessertes Verfahren zur Ermittlung der Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung von Arten. - Natur und Landschaft 92(12): 536-540.


    Für das Projekt Verantwortungsarten vom BfN galten aber noch zusätzliche Bedingungen, um Pilzarten in die Liste der förderwürdigen Verantwortungsarten aufzunehmen. Es durften nämlich für dieses Projekt nur solche Arten ausgewählt werden, die nicht durch die FFH-Richtlinien sowieso schon einen Förderstatus haben. Dazu zählen dann dummerweise die ganzen Kalkbuchenwald-Arten, für die Deutschland als Zentrum des Buchenareals zwar die Verantwortung trüge, die aber vom Biotop her eh schon in den FFH-Richtlinien untergebracht sind. Gleiches gilt für Kalkmagerrasen (Mesobrometum), sämtliche Moorhabitate und ähnliches. Eine weitere Vorgabe war, dass die Art in der Roten Liste aufgeführt sein müsse in den Kategorien 1, 2 oder3 (nicht G oder gar R).Wir haben daher Arten der Biotoptypen Erlenbrüche, Weidengebüsche und fechte artenreiche Laubwälder der Tieflagen (z.B. Lactarius lilacinus, L. aspideus, Entoloma scabiosum etc.), des mesophilen beweideten Grünlandes (Hygrocybe flavipes, Entoloma chalybaeum) und des trockenen beweideten Grünlandes (Flammulina ononidis, Lepista saeva u.ä.) ausgewählt. Ferner Haasiella venustissima wegen des extrem großen Anteils der Gesamtverbreitung in Deutschland.
    Die Artenauswahl mag auf den ersten Blick etwas befremden, aber wir haben das zusammen mit den Landeskoordinatoren und eben unter Berücksichtigung der zusätzlich einschränkenden Vorgaben des BfN in einer ziemlich langwierigen Prozedur ausgewählt und sind eigentlich im Endeffekt sehr zufrieden damit.


    Für alle Pilzarten Deutschlands eine Einstufung bzgl. ihrer Verantwortlichkeit vorzunehmen, wäre ein schönes Projekt für die DGfM, dass dann das BfN finanzieren müsste. Lasst uns aber erst mal das unendliche Drama Rote Liste versuchen zu beenden, dann kann man neue Vorstöße wagen :rolleyes:


    beste Grüße,
    Andreas

  • Hallo Gerhard,


    weil Entoloma sphagneti zum einen einen großen Arealanteil in Deutschland hat, der zudem noch im Arealzentrum liegt (jedenfalls Nord- und Nordwestdeutschland, wo die meisten Standorte liegen), und zum anderen die Art nicht einfach nur ein Moorbewohner ist, sondern sehr spezielle Vorlieben zu haben scheint. Sie wächst nämlich bevorzugt oder (fast) ausschließlich an Stellen in Mooren, die etwas nährstoffreicher sind. Des weiteren kommt sie in Norddeutschland durchaus auch in Erlenbrüchen (mit Sphagnum, Torfmoos-Schwarzerlenbruchwald) und selbst in feuchten Laubmischwäldern (mit Sphagnum) vor. Diese Biotope sind keine FFH-Gebiete. Da die Art in Nord(west-)Deutschland wesentlich mehr Fundorte hat als im Süden, haben wir (ehrlicherweise Matthias Lüderitz) den Anteil an Standorten in FFH-Biotopen auf nicht über 50% eingeschätzt.
    Die Art ist vor allem in Zentraleuropa verbreitet, kommt im Süden und Osten nicht vor, und strahlt nach Norden kaum über die boreale Zone aus. Zumindest Nordwestdeutschland dürfte sich daher im Arealzentrum befinden.
    Zur Gefährdung global: Die Art wird als Kandidat für die Europäische Rote Liste („relevant for assessment“) geführt (DAHLBERG/ ECCF, in prep.). In Österreich und Deutschland „vom Aussterben bedroht“, in Dänemark „stark gefähr-det“ und in den Niederlanden „gefährdet“. In Norwegen und Schweden galt die Art bisher trotz ihrer auch dort großen Seltenheit als „ungefährdet“, wobei in jüngster Zeit die Moorbiotope generell auch in Skandinavien zunehmend als „gefährdet“ betrachtet werden.


    zusammenfassend:
    Verantwortung D: in „besonders hohem Maße“ [!!]
    Nach dem Einstufungsschema für Verantwortungsarten von LUDWIG & SCHNITTLER (2007) gilt für Entoloma sphagneti die Kriterienkombination „A3 ^ Lz“ und somit eine Klassifizierung in Kategorie „!!b“. Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal dürfte über 33 %, aber deutlich unter 75 % liegen (geschätzt 40-45 %). Lz = Lage im Arealzentrum.


    Würde man nur Lage im Hauptareal statt im Zentrum annehmen, würde sich eine Einstufung in !a ergeben, da wir die globale Gefährdung mit "?" bewertet haben. Jedenfalls kamen wir für "stark gefährdet" nicht auf die geforderten 9/10 des Areals und können die Art daher global nur entweder als "gefährdet" oder besser als "nicht einheitlich bewertbar" einstufen.
    Würde man den hohen Anteil der deutschen Vorkommen an der Gesamtverbreitung anzweifeln, und nur die Stufe 10-33% annehmen, dann käme man ebenfalls mit der Zentrumslage in Einstufung !b. Und letztlich kommt man bei Vorkommen 10-33% und Lage nur im Hauptarela auch dann noch auf eine hohe Verantwortlichkeit (!c), wenn man wenigstens eine global Einstufung als "gefährdet" postuliert - was bei dieser Art eigentlich unzweifelhaft ist.


    Da E. sphagneti gleichzeitig eine hohe Zeigerfunktion für hochwertige Biotope hat, wollten wir diese Art gernbe mit dabei haben. Außerdem ist es uns dadurch möglich gewesen, auch ein in Mooren vorkommende Art aufgrund ihrer weiteren Biotopbindung an Sphagnum-stellen in nicht-FFH-Gebieten mit in die Liste zu nehmen.


    Praktischer Sinn und Ziel dieses ganzen Verantwortungsgedöns der BfN-Liste ist ja, dass es einen speziellen Fördergeldertopf für Projekte mit diesen Arten gibt bzw. geben wird, für den auch kleinere Institutionen wie Vereine, NABU-Gruppen und ähnliche Anträge stellen können. Man könnte dann z.B. unter der Begründung "Biotoppflege für die Verantwortungsart Lactarius lilacinus" Gelder für die Renaturierung eines Erlenbruches einwerben, selbst wenn in diesem Biotop L. lilacinus gar nicht nahgewiesen ist, aber das Biotop einen potentiell (wieder-)besiedelbaren Lebensraum bietet.


    beste Grüße,
    Andreas

  • Nach dem Einstufungsschema für Verantwortungsarten von LUDWIG & SCHNITTLER (2007) gilt für Entoloma sphagneti die Kriterienkombination „A3 ^ Lz“ und somit eine Klassifizierung in Kategorie „!!b“. Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal dürfte über 33 %, aber deutlich unter 75 % liegen (geschätzt 40-45 %). Lz = Lage im Arealzentrum.


    Würde man nur Lage im Hauptareal statt im Zentrum annehmen, würde sich eine Einstufung in !a ergeben, da wir die globale Gefährdung mit "?" bewertet haben. Jedenfalls kamen wir für "stark gefährdet" nicht auf die geforderten 9/10 des Areals und können die Art daher global nur entweder als "gefährdet" oder besser als "nicht einheitlich bewertbar" einstufen.
    Würde man den hohen Anteil der deutschen Vorkommen an der Gesamtverbreitung anzweifeln, und nur die Stufe 10-33% annehmen, dann käme man ebenfalls mit der Zentrumslage in Einstufung !b. Und letztlich kommt man bei Vorkommen 10-33% und Lage nur im Hauptarela auch dann noch auf eine hohe Verantwortlichkeit (!c), wenn man wenigstens eine global Einstufung als "gefährdet" postuliert - was bei dieser Art eigentlich unzweifelhaft ist.


    Hallo Andreas,


    ich habe für vieles Verständnis, aber sowas kann doch ein "normaler" Mensch gar nicht mehr verstehen. Sogar die "höhere" Mathematik ist da ja noch einfacher. Muss denn diese Thematik so unverständlich und kompliziert formuliert werden, damit Politiker das (NICHT) verstehen und es ernst nehmen. ?(
    Beste Grüße, Heinz Ebert

  • Hallo Heinz,


    das sehe ich etwas anders. Ich fühle mich eigentlich auch als normaler Mensch und habe das nach Durchlesen der entsprechenden 2 oder 3 Literaturstellen des BfN recht problemlos verstanden.
    Wenn man sich vor Augen führt, dass "Verantwortung für den Erhalt einer Art" letztlich bedeutet, das Genpotential zu erhalten, dann wird auch plausibler, warum man in diesem Fall einen Unterschied zwischen Arealzentrum (= genetisch die Ursprungsregion der Art) und Randbereich macht. Und ich finde es auch durchaus sinnvoll, dass man neben dem rein prozentualen Anteil am Weltvorkommen auch die Seltenheit bzw. die Gefährdung einer Art in Betracht zieht.
    Das Einstufungsschema vom BfN ist da für mein Empfinden eine gute Hilfe und gar nicht so schrecklich kompliziert, wie sich das vielleicht in meiner Kurzfassung anhört. Aber möglicherweise bin ich durch die Rote-Liste-Bearbeitung auch schon mehr gewohnt mit solchen Einstufungsmatrixen umzugehen.


    beste Grüße,
    Andreas

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