Hallo Andreas,
vielleicht kannst du erstmal den Titel ändern. Es geht ja nicht nur um Weiterbildung. Es geht ja auch darum, zeitnah wichtige Infos für PSV möglichst erfolgreich zu verbreiten.
wenn ich das richtig verstanden habe, bedingt die Versicherung "nur" die Weiterbildung von Pilzsachverständigen alle 5 Jahre? Ich bitte um Korrektur, falls dem nicht so ist.
Ohne Einsicht in den Vertrag kann ich mich da gar nicht zu äußern. Ich kann aber annehmen, dass die Versicherung schon eine Möglichkeit suchen würde, nichts zu bezahlen.
Flankierend dazu - im Bedarfsfall bei wichtigen Neuigkeiten hinsichtlich der Pilzberatung - gäbe es noch den einen oder anderen Rundbrief.
Dazu hatte ich ja schon was geschrieben.
Dazu kommt die freiwillige Weiterbildungsmöglichkeit durch die im halbjährlichen Turnus erscheinenden Artikel in den DGfM-Mitteilungen.
Das ist jetzt aber auch ein "lustiger" Ansatz. Ich empfinde das Lesen der DGfM Mitteilungen nur sehr bedingt als Weiterbildung. Wenn es so wäre, könnten ja auch die PSV im 5-jahres-Turnus bestätigen, sie hätten die DGfM Mitteilungen alle gelesen und gut ist mit Weiterbildung.
Deshalb beschreib ich jetzt mal einen worst case, der die zeitnahe Information an alle PSV unabdingbar machten würde:
"Ein ganz doofer Schadensfall eines PSV sorgt für die fristlose Kündigung der Haftpflicht für PSV durch den Versicherungsträger und es gelingt dem Präsidium nicht, eine direkt zeitlich anschließende Versicherung zu finden."
Ab dem Moment sind die PSV nicht mehr über die DGfM versichert und wenn jetzt einem PSV noch ein Versicherungsfall passiert, haftet er leider selbst, obwohl er vermutlich nur hätte die halbjährlich erscheinenden... (Ein bisschen Spass muß sein..)
LG, Jens