Beiträge von Krötenhocker

    Hallo,


    Wenn die Leute mir dann ihre Adresse und damit ihr Einverständnis geben, müsste doch auch die DSGVO erfüllt sein, oder nicht?

    Nein, das reicht leider nicht.


    Auch wenn es den PSV nur hier und da bei der Korbkontrolle betrifft, dann doch spätestens bei Pilzwanderungen, wo sich Leute anmelden, man vielleicht eine Info wünscht, wenn die nächste Wanderung ansteht und man dafür seine eMail-Adresse hinterlässt.
    Oder auch die Anmeldedaten der Beteiligten. Die wird wohl kaum jemand im Kopf haben... ;)



    Ausfüllbare PDF-Dokumente kannst Du bspw. mit den Formularsteuerelementen des Writers von LibreOffice selbst erstellen. Hier noch eine deutschsprachige Videoanleitung.

    Vielen Dank!



    LG, Jens

    Hallo Christoph,
    Ich stelle die Datenschutzerklärung hier sowieso zur Diskussion und du darfst die dann gerne für euch umschreiben. Also z.B. PSV gegen Pilzberater austauschen...
    Dafür schicke ich dir dann gerne die original Worddatei..
    Wer kann denn ausfüllbare PDF-Dokumente erzeugen?


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,

    Ganz konkret, da Du ja das Thema DSGVO aufgebracht hast: möchtest Du es nicht mal selbst vollumfänglich für PSV aufbereiten?

    ja, kann ich gerne versuchen, auch wenn Andreas K. das Thema eigentlich grundsätzlich aufgebracht hat.
    Mit wem darf ich mich intern austauschen, wenn ich meine Vorschläge einreiche und Fragen habe.
    Nach deiner Aussage oben bleibst sowieso nur du übrig...


    Und was heißt bei dir vollumfänglich? Ich bin ja kein PSV.


    LG, Jens

    Hallo Andreas G,


    das mit der Spitzfindigkeit verstehe ich jetzt nicht, aber unabhängig davon betrifft dich das sogar, wenn du nur die eMail-Daten von potentiellen Teilnehmern einer Pilzwanderung oder so abspeicherst.
    Ich halte die DSGVO für das Kleinunternehmertum für völlig überzogen, aber bisher scheint sie eben überall zu gelten und das mit enormen Geldbußen bei Mißachtung.
    Erstaunlicherweise scheint Whatsapp davon nicht betroffen zu sein, aber das ist ein anderes Thema.


    Ich hatte letzte Woche Andreas K. zum Thema diesen Link zukommen lassen. Er ist aus der aktuellen C't und die kleine Broschüre, die in der C't drin war, ist unter anderem downloadbar. Sie ist schnell und simpel lesbar. Weiterführende Infos sind auf der Website zusammengefasst.
    Hier der link, der kopiert und in den Browser in die Adresszeile eingefügt werden muß:


    ct.de/dsgvo18


    Als anklickbarer link funzt es leider nicht. Habe ich ausprobiert.



    und ich verliere bei solchen juristischen Korinthenkackereien völlig die Lust, mich im PSV-Wesen zu engagieren.

    Ich finde, dass genau hier der Verein die richtigen Hilfestellungen zur Verfügung stellen kann und sollte und das nicht zu Lasten eines Engagements deinerseits gehen sollte.


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang und müder Andreas,


    dann sollten die PSV aber alle umgehend informiert und mit einem Formblatt ausgestattet werden.
    Für die Ausbilder könntet ihr ja auch noch die, zumindest für mich, neuen Fakten zusammenfassen. Der Teil mit dem Vertragsrecht sollte dann ja auch gelehrt werden. Wird er ja vielleicht auch. Ich will hier wirklich nichts unterstellen. Ich weiß es halt nicht besser....


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,

    Zwangsveranstaltungen sind das Gegenteil von Mitglieder-Motivation.

    ja, sehe ich auch so. Die sind ja sowieso in Form der Fortbildung Pflicht. Ich hatte aber ja eher eine Zwangsliste zur Erreichbarkeit vorgeschlagen und als weitere Möglichkeit eine SMS vorgeschlagen.


    Siehe dazu jetzt auch mein Thema:
    Umsetzung der DSGVO für PSV


    Auch da könnte? es nötig sein, alle PSV vor dem 25.5 zu erreichen.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    ich bezog mich ja ausdrücklich auf den "Leitfaden für Pilzsachverständige (2006)". Darin steht:


    Jede Beratung wird in das Beratungsheft eingetragen (s. 2.6.). Dabei wird folgendes vermerkt:
    >- laufende Nummer der Beratung
    »- Datum (Beratungs- und Sammeldatum),
    »- Name und Anschrift des Ratsuchenden,
    »- Namen der vorgelegten Pilzarten oder -gattungen,
    >» Angaben zum Fundort (z.B. Ort, Habitat, begleitende Pflanzen, besondere Umstände).



    Das alles kann sich ja heutzutage schon lange geändert haben, ist ja immerhin 12 Jahre her...
    Ich wollte ja auch nur mal drauf hinweisen. Gibt es denn einen neueren Leitfaden?


    LG, Jens

    Hallo,


    beim Lesen des "Leitfaden für Pilzsachverständige (2006)" ist mir aufgefallen, dass da gefordert wird, die Besitzer des kontrollierten Pilzkorbes zu erfassen. Wenn dieses nur handschriftlich passiert, ist es wohl egal. Wenn aber dann irgendwann auch Daten per Computer erfasst werden oder hinterher durch die PSV irgendwo elektronisch (z.B. Excel) erfasst werden, gilt die DSGVO.
    Ist das auch heutzutage noch so, dass die Daten erfasst werden?
    Wenn ja, sollten wir allen PSV ein Formblatt zur "Zustimmung der Datenerfassung" durch den Korbinhaber zum Download anbieten. Wenn der Korbinhaber dann die Zustimmung selbst ausfüllt, erübrigt sich auch das Erfassen der Daten des Korbinhabers.


    LG, Jens

    Hallo Andreas,


    vielleicht kannst du erstmal den Titel ändern. Es geht ja nicht nur um Weiterbildung. Es geht ja auch darum, zeitnah wichtige Infos für PSV möglichst erfolgreich zu verbreiten.


    wenn ich das richtig verstanden habe, bedingt die Versicherung "nur" die Weiterbildung von Pilzsachverständigen alle 5 Jahre? Ich bitte um Korrektur, falls dem nicht so ist.

    Ohne Einsicht in den Vertrag kann ich mich da gar nicht zu äußern. Ich kann aber annehmen, dass die Versicherung schon eine Möglichkeit suchen würde, nichts zu bezahlen.



    Flankierend dazu - im Bedarfsfall bei wichtigen Neuigkeiten hinsichtlich der Pilzberatung - gäbe es noch den einen oder anderen Rundbrief.

    Dazu hatte ich ja schon was geschrieben.



    Dazu kommt die freiwillige Weiterbildungsmöglichkeit durch die im halbjährlichen Turnus erscheinenden Artikel in den DGfM-Mitteilungen.

    Das ist jetzt aber auch ein "lustiger" Ansatz. Ich empfinde das Lesen der DGfM Mitteilungen nur sehr bedingt als Weiterbildung. Wenn es so wäre, könnten ja auch die PSV im 5-jahres-Turnus bestätigen, sie hätten die DGfM Mitteilungen alle gelesen und gut ist mit Weiterbildung.


    Deshalb beschreib ich jetzt mal einen worst case, der die zeitnahe Information an alle PSV unabdingbar machten würde:


    "Ein ganz doofer Schadensfall eines PSV sorgt für die fristlose Kündigung der Haftpflicht für PSV durch den Versicherungsträger und es gelingt dem Präsidium nicht, eine direkt zeitlich anschließende Versicherung zu finden."


    Ab dem Moment sind die PSV nicht mehr über die DGfM versichert und wenn jetzt einem PSV noch ein Versicherungsfall passiert, haftet er leider selbst, obwohl er vermutlich nur hätte die halbjährlich erscheinenden... (Ein bisschen Spass muß sein..)


    LG, Jens

    Hallo Stefan,


    Gerade die Weiterbildung der PSV halte ich für regional wichtig (e-learning mal aussen vor lassend). Erstens, um die regional unterschiedliche Funga zu berücksichtigen und zweitens, um es den PSV so leicht, wie möglich zu machen, sich in der Pilzkunde hoffentlich spannend fortzubilden.
    Und jetzt noch ein Satz zu e-learning: Das soziale Miteinander könnte darunter leiden und das sollte auch ein Bestandteil eines Vereins sein, meines Erachtens...


    LG, Jens

    Hallo,


    einerseits wird immer wieder behauptet, man erreicht nicht jeden über die neuen Medien, andererseits soll es ein womöglicher Rundbrief richten? Also inkl. Hardcopyversion?
    Aber unabhängig davon, könnte es versicherungstechnisch sehr wohl relevant sein, alle PSV auf einem aktuellen Wissenstand zu halten. Da sehe ich tatsächlich eine Kernaufgabe eines FA PSV.
    Ich habe noch eine original eingeschweißte ZfM. Auch wenn ich PSV wäre, hätte ich den Inhalt verpasst, weil ich einfach keine Zeit hatte. Genauso, wie ich nicht jede Mitteilung unserer Gesellschaft zeitnah lese. Ich verteidige deshalb meinen Vorschlag, eine Liste vorzuhalten, in der die PSV erreichbar sind und den Erhalt der Infos auch bestätigen.
    Die Zahlen, die Andreas K letztens vorstellte, zeigen doch, wie weit die meisten PSV vom e-Vereinsleben entfernt sind.
    Natürlich, wenn wir zusätzlich funktionierende regionale Strukturen hätten, könnte man vielleicht auch darüber Infos verbreiten. Aber das ist wohl noch weit entfernt.


    LG, Jens

    Administrativer Hinweis: Die Beiträge über einen Pflicht-Newsletter für PSV und alternative Weiterbildungsmöglichkeiten wurden durch Andreas Kunze (AK_CCM) hierher ausgegliedert. Der Ursprung ist das Thema: Prüfungsanforderungen PSV^DGfM.



    Hallo,


    Auch wenn man es so wie Stefan und Harald auslegen kann, wäre so mit der Auslegung eine Zeit von 9 Jahren zwischen den Fortbildungen möglich. Also für wichtige neue Erkenntnisse (z.B. Arten die nicht mehr zum Verzehr freigegeben werden, aber auch Arten, die nicht mehr als gefährdet gelten, Regeln im Umgang mit "Körben" und Menschen, Stichwort Disklaimer....)
    eine viel zu lange Periode.
    Aber ich finde auch schon 5 Jahre ziemlich lang. Wäre es da nicht zusätzlich schlauer, einen Newsletter an alle PSV herauszugeben und die PSV zu verpflichten, eine gültige eMail-Adresse oder zumindest eine Telefonnummer zum SMS-Erhalt aktuell vorzuhalten? Natürlich müssten die PSV den Erhalt der wichtigen neuen Erkenntnisse bestätigen, aber das sollte ja kein Problem sein.


    LG, Jens

    Hallo,


    Auch wenn man es so wie Stefan und Harald auslegen kann, wäre so mit der Auslegung eine Zeit von 9 Jahren zwischen den Fortbildungen möglich. Also für wichtige neue Erkenntnisse (z.B. Arten die nicht mehr zum Verzehr freigegeben werden, aber auch Arten, die nicht mehr als gefährdet gelten, Regeln im Umgang mit "Körben" und Menschen, Stichwort Disklaimer....)
    eine viel zu lange Periode.
    Aber ich finde auch schon 5 Jahre ziemlich lang. Wäre es da nicht zusätzlich schlauer, einen Newsletter an alle PSV herauszugeben und die PSV zu verpflichten, eine gültige eMail-Adresse oder zumindest eine Telefonnummer zum SMS-Erhalt aktuell vorzuhalten? Natürlich müssten die PSV den Erhalt der wichtigen neuen Erkenntnisse bestätigen, aber das sollte ja kein Problem sein.


    LG, Jens

    Hallo,


    nach einem klugen Ansatz in einer persönlichen Mail würde ich vorschlagen, die Versicherung um diesen "Disclaimer" zu bitten. Wie sonst kann man sich so absichern, dass die Versicherung nach einem Schadenfall nicht doch etwas zu beanstanden hat?


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,


    Aber glaube nicht, dass Du einen einzigen Pilz erklären kannst, ohne dass die obligatorische Frage "kann man den essen?" gestellt wird.

    hier schon. Es gibt ja hier auch die gut besuchten Pilzwanderungen des Arbeitskreis Pilzkunde Ruhr. Da steht schon auf der Website: "keine Speisepilzsuche" oder so ähnlich.



    Daher ist ein PSV für eine solche Veranstaltung auch inhaltlich sinnvoll.

    Welche Pilze giftig sind, essbar oder eben nur ein sinnvoller Teil unserer Natur kann ich auch erklären, ohne PSV zu sein. Was mach ich denn da als PSV besser? Ich gebe doch keine Pilze zum Verzehr frei. Nee, hier stimmt deine Aussage nur bedingt.


    Aber richtig gut fand ich die Aussage, dass ich die Zustimmung des Försters brauche, wenn ich in seinem Wald was veranstalte. Das war mir neu.


    LG, Jens

    Hallo Wolfgang,


    ich hätte fast letztes Jahr eine Pilzwanderung durchgeführt. Angedacht war sie, nur die Zeit fehlte letztendlich. Ich hätte sie mir aber sowieso nicht alleine zugetraut, sondern nachgefragt, wer mir beiseite gestanden hätte. Die Idee ist entstanden, als ich einer Kräuterwanderung mit unserem Problemhund hinterher gedackelt bin.
    Dank deiner weiß ich jetzt, dass ich auch dafür PSV sein muß. Schade. Hier, im Pott, wird es voraussichtlich von mir nie eine Korbkontrolle geben und die essbaren Pilzarten, die man hier finden kann, sind vielleicht nicht wenige, aber kaum sammelwürdig.
    Aber für ein oder zwei Pilzführungen hier PSV werden und den Status halten ist ein Aufwand, den ich ein wenig scheue.


    Aber würde im Schadensfall nicht meine Privathaftpflicht einspringen müssen? Ich mach das dann ja nicht kommerziell.


    LG, Jens

    Hi,
    ja, Christophs Beitrag macht geradezu Angst, überhaupt eine Führung zu machen.
    Aber man könnte sich ja über eine Rechtsberatung Sicherheit holen, ob für normale Führungen nicht folgendes ausreicht:


    "Folgendes muß ich ihnen(euch) noch aus versicherungsrechtlichen Gründen mitteilen. Sie nehmen hier auf eigene Gefahr teil. Mögliche zusätzliche Gefahren sind neben offensichtlichen Gefahren, wie in Bodenunebenheiten treten, also aufpassen wo man hintritt, zurückschnellende Äste, also Abstand halten, tatsächlich die Zecken als wirklich ernst zu nehmen. Mit Borreliose und FSME ist nicht zu spaßen.
    Wer von den Teilnehmern also mit mir den Weg verlässt, sollte also am besten
    - die Hose in die Socken stecken
    - Gummistiefel tragen
    - sich hinterher absuchen und/oder absuchen lassen.


    Und natürlich gilt, nichts hier aus der Natur essen, was man nicht genau kennt und von allen Doppelgängern unterscheiden kann. Auch nicht, wenn ich sage, den könnte man essen, denn falls dies ein Pilz ist, dann muß ihn zumindest braten oder kochen, damit er nicht unbekömmlich ist"


    Nur als ersten nicht besonders gut durchdachten Vorschlag zu sehen...


    LG, Jens

    Hallo Andreas K.,


    ist das nicht überbürokratisiert? Da würde ich lieber einen Text runterleihern, der gut formuliert ist und wer dann noch mitkommt, hat halt stillschweigend zugestimmt. Ich würde also eher vorschlagen, einen optimierten Text zu erstellen. Zur Not liest man den halt ab.


    Und man bekommt ja auch nicht unbedingt mit, wenn sich noch Teilnehmer dazu gesellen. Ging mir mal im Bergbaumuseum so (keine Pilze) und anstatt der 4 Bekannten hatte ich zum Schluß eine große Gruppe um mich rum. Das hatte ich zuerst gar nicht mitbekommen, weil sich die Gruppe nur allmählich vergrößerte und die Leute zuerst mehr Abstand hielten. Zum Schluß hatte ich keine Stimme mehr... Aber ich hätte mir um eine Versicherung meinerseits in der Situation als letztes Gedanken gemacht. Die sind ja alle auch freiwillig mitgelaufen.
    Es ist aber wohl was anderes, wenn man eine Veranstaltung anmeldet (lokale Presse, Internet z. B.)


    LG, Jens

    Hallo zusammen,


    ich habe oben das "konkrete Szenario" von Wolfgang wohl falsch interpretiert.
    Wie sieht es denn für Nicht-PSV aus, die aber Mitglied sind.
    Kann ich z.B. eine Pilzführung im Namen der DGfM ohne Speisepilzfreigabe durchführen und wäre über die DGfM versichert? Ob mit oder ohne Anmeldung beim Präsidium müßte man dann ja noch klären. Falls ich Bergungskosten verursache... ;)


    LG, Jens

    Hallo,


    ich verstehe noch nicht ganz, wieso es

    eine Liste an ganz konkreten Szenarien für Schadensfälle

    geben sollte? Murphys erstes Gesetz gilt doch wohl überall. Nur die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten auch der undenkbarsten Szenarien ist halt unterschiedlich. Es kann halt alles passieren.


    Ich frage mich viel mehr, in wie fern man als Führer mit freiwilliger Teilnahme einer Exkursion für die Teilnehmer überhaupt verantwortlich sein soll, kann oder muß. Jeder Teilnehmer kann doch machen was er will. Und wenn er unterwegs zurückgeht, sich in die Büsche schlägt oder von der Brücke springt, was kann ich dafür und wie sollte ich das reglementieren dürfen? Es gibt doch ein eigenverantwortliches Verhalten der Teilnehmer, welches ich in dieser Situation niemals kontrollieren und damit auch niemals zur Gänze beeinflussen kann.
    Solange ich keine positiven Essenfreigaben oder ähnliches mache und/oder vorher darauf hinweise, dass es nicht um die Freigabe von Pilzen zum Verzehr geht, wofür kann man mich dann verantwortlich machen, wenn ich nur versuche, Wissen und meine Affinität zu vermitteln?


    Wieso kann man nicht die Versicherungsvertragsbedingungen für Mitglieder online stellen? ist doch wohl unser aller Vertrag und nicht nur der des Präsidiums?


    LG, Jens