Beiträge von Frank Prior

    Hallo zusammen,


    beim lesen des Rundbriefs ist mir folgendes aufgefallen und ich komme nicht wirklich zu einer korrekten Lösung.


    Es wird Untersuchungsmaterial von Arrhenia baeospora gesucht, ob ich damit dienen kann weiß ich noch nicht.


    Nach einem kurzen Blick in die Rote Liste wird dort aber als deutscher Name der kleinsporige Nabeling genannt, an anderer Stelle wieder der kleinsporige Adermoosling.
    Der kleinsporige Nabeling ist aber doch meines Wissens nach der Omphalina baeospora, oder irre ich da?


    Vielleicht kann jemand Licht ins dunkel bringen.




    Antonius behüt und herzliche Grüße


    Frank

    Hallo Frank,
    möchte mich da nicht einmischen, aber Seite 1 geht etwas nicht.
    Diese Anrede: Sie stimmen ..., Sie möchten ..., Sie erklären ..., geht garnicht wenn es im übrigen Text nicht auch um Sie geht! Ansonsten sind ALLE Anreden entweder mit Sie oder mit ich zu schreiben!
    Viele Grüße
    Hans

    Aber das ist doch mittlerweile alles geändert, oder sehe ich was nicht?

    Hallo Wolfgang,


    nehmen wir doch, rein hypothetisch, einmal an, der PSV druckt das nicht wie vorgesehen auf Vorder- und Rückseite eines Blattes.


    Damit hat die ganze Erklärung seinen Wert verloren da dies eben eine dieser Formulierungen ist, auf die derzeit soviel Wert gelegt wird.


    Mir ist es völlig egal was da steht, das Formular das ich verwende wird die Version 6 sein, da es für die Verwendung im Feld völlig egal ist ob da noch 3 Zeilen Text mehr stehen. Später, wenn mal jemand kommt und das sehen will, kann es einen deutlichen Unterschied machen.


    Also, wenn ihr das geändert haben wollt, dann mach ich das gerne noch. Formuliert mir den Satz wie er sein soll, ist in 5 Minuten erledigt.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Hallo an alle,


    ich hab' mir das neue Formular jetzt mal angesehen, und finde es auch schon ganz gut gelungen.


    Es gibt jetzt aber ein paar Dopplungen zwischen Vorder- und Rückseite, die man noch wegoptimieren könnte.Ich würde die Vorderseite noch kürzer halten, dafür gibt es ja die Rückseite.

    Hallo Wolfgang und vielen Dank für Deine Einschätzungen.
    Manches wird eben vorgegeben wie es zu sein hat, verstehen muss man das alles nicht wirklich. Ich habe aber nochmal alles durchgesehen und ein paar Dinge geändert.

    Rechte des Betroffenen: vorne weg. Für dieses Formular ist es ohnehin eine Nullnummer.

    Das Recht des Betroffenen ist so eine Sache die auf jeder Seite aufgeführt werden muss. Als Nullnummer sehe ich das aber keinesfalls, da es auch Freifelder gibt und dieser dann durchaus Bezug dazu haben könnten. Man weiß ja nicht was den PSVs noch alles einfällt. :)

    Widerruf: Die Formulierung auf der Rückseite ist klarer und kürzer - diese nach vorne (der erste Satz ist dort aber überflüssig). Auf die Rückseite könnte eine allgemeinere Formulierung, wie sie jetzt vorne steht (wobei das mit den Kosten kürzer gefasst werden kann). Ich würde für den Widerruf nur die formlose E-Mail erwähnen, die gehen nicht so leicht vergessen wie ein Telefonanruf.

    Auch soweit geändert das es kürzer und verständlicher ist, das Telefon war und ist nicht genannt. Beim Fax ist ein kleiner Zusatz angemerkt. Bei manche Ausführungen ist das aber wie Du an anderer Stelle schon einmal angeführt hat, nicht immer möglich. Mancher Wortlaut ist vorgegeben und sollte nicht eigenmächtig geändert werden, um nicht doch noch in eine Falle zu laufen.

    Im Formular gibt es einen Wechsel in der Verwendung von "ich"und "Sie". Erst ist mit "ich" der Betroffene gemeint, dann wird er mit "Sie" angesprochen, dann wird auf der Rückseite "ich" für den PSV genutzt. Vorschlag: auf Seite 1 konsequent "ich" für den Betroffenen, auf Seite 2 neutrale Formulierungen wählen.

    Das war tatsächlich etwas unglücklich formuliert und sollte nun passen.

    Auf Seite 1, Nr.1 und 2 liest sich das "ich erkläre, dass ich ... möchte" recht gestelzt. "Ich möchte ..." reicht doch, oder?


    Gruß,
    Wolfgang

    Auch das gestelzte wurde vereinfacht.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    Edit: ZIP-Datei mit dem Original eingefügt. Das Original ist mit Adobe InDesign erstellt, wer das nicht hat und gerne sein eigenes Logo oder anderweitige Änderungen eingebaut haben möchte, kann mich jederzeit kontaktieren.

    Hallo zusammen,


    aber was haben in so einem Formular multiple Satzzeichen zu suchen?

    Das sollte der Wichtigkeit Ausdruck verleihen. Ich könnte mir vorstellen das es Leute gibt, die das Formular ausdrucken, ohne ihre eigenen Daten einzusetzen. Das es dann völlig wertlos ist, wissen einige sicher nicht.
    Ist aber jetzt nur noch ein (1) Ausrufezeichen.

    Rechts neben dem Logo ist kein Platz, da dort die Datenfelder sind. QR-Code ist wieder weg.
    Zum roten Satz siehe oben, da er nicht mit gedruckt wird, spielt es keine Rolle wo er ist, Hauptsache er wird nicht übersehen.

    Hallo,


    ja, leider hört sich die obere Zeile wirklich sehr nach Befehl an.
    Vielleicht wäre es schöner, zu schreiben:
    "Bitte erst... "


    LG, Jens

    Es ist jetzt eun Bitte davor. :)


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Ok, ich hatte auch noch einen Fehler gefunden und als Bonus gibt’s noch nen QR-Code auf der ersten Seite, der niemanden stören sollte. Für die technikaffinen führt der Code direkt auf die Startseite der DGfM.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    EDIT sagt: Wenn man mal dran ist will mans ja so gut wie möglich machen, deshalb noch was geändert.
    Es wurde ein Hinweis auf der ersten Seite eingefügt, der darauf aufmerksam machen soll das die Felder vor dem Drucken ausgefüllt werden müssen.
    Anstatt einen umständlichen Link anzubieten und Gefahr zu laufen das nicht alle Daten eingetragen werden, habe ich nun eine Dropdown-Liste der Datenschutzbeauftragten eingefügt. Noch einfacher kann man ein solches Formular wohl nicht mehr gestalten.

    Hallo Frank,


    also mir gefällt das Formular so.
    In folgendem Abschnitt gibt es noch in eckige Klammern gesetzte Verbesserungen:


    "Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
    Sie haben jederzeit das Recht[,] unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem [ein das] Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu[,] sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz[,] können Sie sich jederzeit unter oben angegebene Adresse an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu."

    Ist korrigiert, soweit es sich tatsächlich um Fehler gehandelt hat.

    Okay, wenn das für Fotos nicht nutzbar ist, müssen wir uns mit einer Fotozustimmung wohl noch einmal getrennt von diesem Formular auseinander setzen und dieses im begleitenden Leitfaden kommunizieren.

    Stimmt, das ist aber nicht wirklich ein Problem.

    Auch das Thema Datenschutz hast du schön allgemein formuliert. Ich finde das Formular so sehr übersichtlich und sehr gut lesbar. Es bleibt natürlich die Frage, ob, wie Wolfgang es ansprach, ein Hinweis auf die "Speicherung auf einem privaten Computersystem" angebrachter wäre.

    Es geht im Grunde doch darum, das wir auf der sicheren Seite sind. So wie es jetzt ist, sollte dem so sein und eine Änderung auf "privates Computersystem" ist zum einen eher kosmetischer Natur, assoziiert aber auch oft eher unsicheres Datenhandling.


    Aus meiner Sicht muß nur noch zusätzlich geklärt werden (Präsidium), ob lieber auf die DSGVO oder das BDSG Bezug genommen werden sollte und ob es versicherungstechnisch Sinn macht, die Tätigkeit als PSV etc. explizit mit anzuführen.

    Das hat sich erübrigt, da die Paragraphen auch nicht wirklich wichtig sind und entfernt wurden.

    Hallo Jens,


    im vorletzten Satz keine Kommas und im letzten Satz wahlfrei "bei einer Aufsichtsbehörde".


    Gruß, Andreas

    Die Kommas gehören da nicht hin, das stimmt. Es kann aber nicht eine Aufsichtsbehörde sein, es muss eine "zuständige" Aufsichtsbehörde sein.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    PS: Schade das sich Wolfgang seit Montag schon nicht mehr an der Diskussion beteiligt, seine Meinung wäre gefragt.

    So wie ich das aber mitbekommen habe, ist es nicht nötig ihm diese auszuhändigen.Wichtig ist, das er dafür unterschrieben hat sie gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben.
    Du bist doch derjenige der sich absichern will und muss, der Vertragspartner hat mit jeder Info die er bekommt und natürlich auch dazwischen die Möglichkeit diese anzufordern. Dann kann man ihm die auch per Mail zusenden.


    Wichtig ist einfach, das die beiden zusammen gehören und man nachweisen kann das es so ist. Das geht am einfachsten wenn es wie hier angedacht beidseitig gedruckt ist.


    Wenn man es besonders gut machen will, füllt man 2 Formulare aus und gibt dem Vertragspartner eines mit.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Tach zusammen, eure Gedanken in Ehren, aber das wird nichts.


    Die Datenschutzerklärung muss laut diversen Quellen auf die Rückseite, ein Verweis dazu auf die Vorderseite. Damit soll sichergestellt sein, dass diese beiden Dinge unmissverständlich zusammen gehören.
    Es ist schon ein Problem für diejenigen die nur einseitig drucken können, die müssen das Papier nochmal einlegen.


    Wenn ihr diese Fotorechte unbedingt mit auf dem Ding haben wollt, klinke ich mich aus. Meiner Meinung nach haben die nichts mit dem Datenschutz und der DSGVO zu tun und sollten separat behandelt werden. Es gilt hier auch das Gebot der Einfachheit und wenn das noch mit drauf ist, vermischt es sich zu sehr und das könnte dafür sorgen das die Erklärung plötzlich ungültig ist.


    Also, bitte entscheiden. Freifeld ja, Einwilligung Fotorechte nein, oder eben doch selbst machen.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    wie wäre es mit dieser Formulierung:
    "Gemäß § 34 BDSG haben Sie jederzeit das Recht auf umfassende Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten."


    Gruß, Andreas

    Das liest sich doch gut.
    Setze ich morgen mal um.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Hallo Frank,


    erstmal ein Lob. Es liest sich gut. Jedenfalls besser als mein Versuch.


    Meine Kritikpunkte:
    - Ich würde immer den Vertragspartner auf der ersten Seite nennen. Erst recht, wenn man mit dem DGfM Kopf arbeitet.

    Sehe ich ebenso, deshalb steht der Name und die Anschrift auch rechts oben, wenn man die entsprechenden Felder ausgefüllt hat.

    - Mir fehlt die ausdrückliche Erwähnung, dass man die Daten in der Tätigkeit als
    PSV, Pilzberater, Pilzcoach o.ä. erfasst. (Zur Versicherung in dem Bezug hat sich Wolfgang leider noch nicht gemeldet)

    Die Einwilligung und auch die Datenschutzerklärung haben doch überhaupt nichts mit dem Thema Versicherung zu tun, das extra aufzuführen ist mMn. überhaupt nicht erforderlich und lenkt vom Thema ab.

    - Das höhere Recht ist die DSGVO, wenn ich es richtig sehe. Ich finde die auch erheblich leichter zu lesen als die aktuelle BDSG. Natürlich kann man argumentieren, dass es ein nationales Formular ist. Ich sehe die Problematik aber eher internatational.

    Ein höheres Recht gibt es nicht, es gibt nur nationales und EU-Recht. Das BDSG behält in allen Punkten in denen sie nicht durch die DSGVO geändert wurde seine Gültigkeit. Für Deutschland gilt, dass das Auskunftsrecht bereits korrekt im BDSG verankert war und deshalb vollumfänglich gültig ist.

    - Der Satz
    "Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."
    wäre für mich leichter lesbar, wenn man ihn so umformuliert:


    "Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, mir gegenüber mich um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen."

    mir gegenüber wird noch gelöscht, das ist tatsächlich zuviel.


    - Ich finde es gut, dass du entgegen vorheriger Aussagen doch wieder mehrere Themengebiete zum Anhaken aufführst. Mir fehlt jetzt allerdings das "Freifeld zum alternativen Selberausfüllen" von nicht bedachten Themen (siehe z.B. meine angesprochene Fotoproblematik)

    Ich kann schon noch ein Freifeld einbauen, das geht aber dann wieder am Thema vorbei. Für Bildrechte gibt’s ein eigenes Formular und diese können auch nicht pauschal übertragen werden. Mit einem speziellen Formular läßt man sich die Bildrechte für eine bestimmte Gelegenheit geben.


    - unter Datenschutz fehlt vor sowie ein Komma.

    Ok


    - Whatsapp ist immer noch tabu und wird es wohl auch bleiben und darf in diesem Formular deshalb nicht als Möglichkeit der Kontaktaufnahme genannt werden.

    Stimmt, das hatte ich nicht bedacht, fliegt raus.


    Soweit auf den ersten Blick. Trotzdem toll, dass du dich da nochmal drüber her gemacht hast.



    LG, Jens

    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Hallo Andreas,


    da wir das als PSV "DGfM" machen, sollte das Logo schon mit drauf, zudem ist es jetzt nicht wirklich erdrückend.


    Du hast mich aber gerade daran erinnert das auf der Rückseite noch das Feld für die Beschwerdestelle fehlt. Ich formuliere das noch ein wenig um, so das es ersichtlich wird das es im Grunde keine Rolle spielt an welchen man sich wendet.


    EDIT sagt: Da man mindestens eine Adresse anbieten muss, gibt es nun ein Feld das mit dem Link zur Liste vorbelegt ist und einer Quickinfo wie damit umzugehen ist.

    Da mir das alles nicht so wirklich gefallen hat, hab ich nochmal was komplett neu gemacht.


    Es ist mMn alles drin was drin sein muss, leicht verständlich, nicht zuviel zu lesen, einfach auszufüllen. Es müssen auch nur Felder für die Daten des PSV in das Formular, der Teilnehmer der Veranstaltung und was auch immer hat eher keinen PC dabei, füllt es dort aus um es dann auch noch ausdrucken zu müssen.
    Die Felder sind mit Quickinfos versehen, die rückseitigen Felder werden automatisch befüllt.


    Seht es euch bitte mal an.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

    Hallo zusammen,

    Nein, Frank. Im Gegenteil freue ich mich sehr darüber, dass sich jetzt mehrere beteiligen und dadurch das Formular optimiert wird.

    Du schon, ich denke es gibt da auch andere Stimmen. :)

    Ich werde erst am WE dazu kommen, alles einzuarbeiten und dann wieder zur Diskussion zu stellen. Aber zu: "auf meinem persönliche Computer" würde ich zu "Computersystem" tendieren, da man ja hoffentlich irgendein Backupsystem benutzt, auf dem die Daten dann auch liegen.

    Kann man machen, ist aber nicht nötig. Das ganze sollte doch so einfach wie möglich gehalten sein.

    Und dann kann man ja hier gleich noch "ausgestattet mit aktueller Antivirensoftware und Firewall" dazuschreiben.

    Das steht schon auf Seite 2 und nennt sich TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen)

    Und man sollte im begleitenden Leitfaden vermerken, dass das Sichern in einer Cloud (es sei denn, es ist die eigene auf dem eigenen Server) nicht rechtens ist, wenn man im Formular nicht ausdrücklich darauf hinweist.

    Solche Daten gehören nicht in die Cloud und jeder der mit persönlichen Daten umgeht sollte das Wissen. Ich würde es nicht dazu schreiben, kommen auch wieder nur Fragen und Zweifel auf.

    Anstelle des wohl zu gut gemeinten Links unten: fehlt nicht eigentlch noch der Hinweis,, dass man sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren kann? Oder muß das nicht rein?

    Das ist richtig, könnte man aus dem anderen Schreiben von mir übernehmen, dort ist es angeführt.

    Noch eine Frage:
    Nehmen wir mal an, ich trage unter Sonstiges im Formular ein: "Zustimmung zur Veröffentlichung meiner Person auf einem Foto (auch auf meiner Homepage)"
    damit dass ich das Foto mit den Personen von der Wanderung auf meiner Homepage veröffentlichen darf.
    Oder ist es dadurch gedeckelt, dass es eine öffentliche Veranstaltung war und ich benötige keine einzelnen Zustimmungen, wie bei einem Zeitungsartikel beispielsweise?

    Das ist ein heikles Thema und lässt sich hier in aller Kürze sicher nicht abschließend klären.


    Es gibt wohl eine Faustregel an die sich die meisten halten und mit der es in der Vergangenheit keine Probleme gab, rechtssicher ist das aber nicht.
    Schießt man ein Foto einer öffentlichen Veranstaltung und sind da einfach nur mehr als 3 Personen mit auf dem Bild, spricht man von einer Gruppe für die keine Einwilligung nötig wäre, weil eben die Veranstaltung im Focus des Bildes steht. Macht man auf dieser Veranstaltung aber ein Bild von mehr als 3 Personen und diese Personen stehen im Focus des Bildes, wäre eine Einwilligung erforderlich.
    Sicher würde es nicht schaden, wenn man sich diese Erlaubnis mit einholt und damit auf der sicheren Seite ist.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank