Hallo Christoph,
Ruhig bleiben.
Wo fange ich denn jetzt an?
Bzgl. der BMG-Prüfungsordnung wollte ich darauf hinaus, dass mir die Übersetzung von "Amanita vaginata s.l." mit "Scheidenstreiflinge" schief erscheint. Scheidenstreiflinge verstehe ich als die Untergattung, also genau das, was nicht gewollt ist. Eine Eingrenzung auf die Artengruppe wäre für mich "Graue Scheidenstreiflinge", evtl. mit dem Zusatz "i.w.S".
Was ich vorschlage bzw. vom FA Tox erwarte:
Dass er den Listeneintrag der Scheidenstreiflinge als Untergattung noch einmal kritisch prüft.
Lässt er ihn so bestehen, weil nach Einschätzung des FA die Artengruppe häufig ohne weitere Unterscheidung verzehrt wird und mit potentiell zuwandernde Arten keine Probleme bekannt sind, erscheint mir das vertretbar.
Ersetzt er den Eintrag durch Auflistung einzelner Arten bzw. Artengruppen (womit ich eher rechne, weil das Risiko geringer ist), habe ich damit ebenfalls keinerlei Problem.
Zitat von ChristophVor allem bitte keine weiteren Umkehrschlüsse. Sonst sind wir wieder bei "No risk no Fun" statt "better safe than sorry" - ersteres wird zwar von Seiten der DGfM im eigenen Organ (Z. Mykol.) beworben, letzteres wäre aber besser für die Pilzberatung.
Dieser Absatz liest sich für mich nicht ganz so sachlich und konstruktiv. Wenn du schreibst, die DGfM propagiere "no risk no fun" als Einstellung, wirkt das auf mich durchaus wie ein Angriff.
LG, Craterelle (die dir gar nix Böses will)