Hallo Christoph,
alles, was öffentlich einsehbar ist (Verbreitungsatlas, Verbreitungskarten im Netz), ist und bleibt immer zitierbar. Wie sollte das Gegenteil funktionieren?
die Zitierfähigkeit habe ich nicht bestritten.
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Wie sollte das ein Verein überhaupt verhindern können?
Durch neue Nutzungsbestimmungen
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Und was würde der Versuch, der weder realisierbar wäre noch rechtlich gehen würde, überhaupt bringen?
Weshalb sollten neue Nutzungsbestimmungen bzw. die Einführung solcher nicht realisierbar sein? Wie auch immer: Verstehe ich Dich richtig, dass es keine Pläne geben wird, die Nutzung von Daten aus der Online-Kartierung auf DGfM-Mitglieder zu beschränken?
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Hier fehlt mir ein wenig der Bezug. Transparenz in Bezug auf...?
Ich bezog mich v.a. auf folgenden Abschnitt:
Was ich gut fände, und auch schon angeschnitten wurde, ist mehr Transparenz: Wer verwendet welche Daten in welchem Artikel? Die Auskunft würde ich gerne geben und hätte auch nichts dagegen, wenn das z.B. irgendwo auf der DGfM-Website veröffentlicht wird. Das würde vlt. sogar potenzielle Melder anlocken, weil sie sehen, dass die Daten sinnvoll genutzt werden und nicht auf Halde liegen oder sogar Interessierten verweigert werden.
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Solltest Du die daten aber wollen, müsstest Du eine Anfrage an die DGfM stellen, in der Du die Anfrage begründest.
Bist Du als Präsident der Gesellschaft der richtige Ansprechpartner für solche Anfragen bzw. an wen sind solche Anfragen zu richten?
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Handelt es sich um ein rein wissenschaftliches Projekt, welches einer Veröffentlichung dient, gäbe es kein Argument dagegen, das mir direkt einfallen würde.
Eine Nicht-Mitgliedschaft in der DGfM würde sich nicht negativ auf die Entscheidung auswirken?
Wer entscheidet über solche Anfragen: Ein bestimmter Amtsträger oder gar das ganze Präsidium?
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Angenommen, ein Gattungsspezialist hätte zu dieser Art Detaildaten bereits in die Datenbank abgegeben, möchte diese aber erst selbst publizieren, würde er für diese Datensätze keine Freigabe erteilen (was die Details betrifft). Wenn dem so wäre, dürfte ich nichts davon herausgeben.
Das ist nachvollziehbar.
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Würde man aber als Nutzungsbedingung der DGfM-Datenbank verlangen, alle Rechte abzugeben, würden diese Daten vielleicht gar nicht in die Datenbank gelangen und es würden auch die Verbreitungsangaben fehlen.
Deshalb ist Hirnschmalz gefragt, wie man eine optimale Lösung erzielen kann. Und daran arbeitet u.A. der aktuelle Fachbeirat Funga Deutschlands.
Über einen "FB Funga Deutschland" habe ich auf der DGfM-Website keine Informationen gefunden. Es gibt zwar unter "Die DGfM" und "Fachbeiräte" einen Link zu einem "Fachbeirat Kartierung". Klickt man aber darauf, erscheint lediglich der Hinweis "In dieser Kategorie befinden sich zurzeit keine Beiträge."
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Würdest Du nun die Daten für eine Publikation erhalten, wäre Bedingung dafür, die DGfM (oder vermutlich auch bei Axel Schilling, wenn er die Daten aus seiner Datenbank zusammenstellt) in der Danksagung zu nennen und dort klarzustellen, dass die Datengrundlage aus der Datenbank stammt, damit jeder das nachvollziehen ann (Quellenangabe!).
Finde auch, dass es sich geziemt, die Helfer in der Danksagung zu würdigen. Nichtsdestotrotz sollte man als Autor zusätzlich seine Quellen belegen, dazu gehört auch die Quelle der Kartierungsdaten. Aber das dürfte nach der Causa Guttenberg selbstverständich und jedem bewusst sein.
Nachtrag: Bin ebens auf der DGfM-Website unter "Projekte" und "Kartierung" in dem herunterladbaren PDF-Dokument auf folgenden Absatz gestoßen:
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Auf Grund damals unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen Fachbeirat und Präsidium wurde der Fachbeirat auf der Präsidiumssitzung vom 26.02.2011 nach mehrheitlichem Beschluss satzungskonform aufgelöst. Es ist geplant, so rasch wie möglich neue Fachbeiräte zu etablieren, die mit einer Geschäftsordnung und Arbeitsplänen versehen sind.
Wurde der FB jetzt wieder eingesetzt?
Danke für Deine Auskunft.
Gruß, Andreas