Hi Felli,
vielen Dank für Deine Antwort und den Link zu dem Thread.
Ohne die Kenntnisse eines Toxikologen zu haben, sehe ich natürlich auch das Vorsichtsprinzip als angezeigt.
Mich interessiert halt eine klare Haltung der DGfM, da das Thema in zig Gruppen immer mal wieder hochkommt.
Wenn sie da (noch) keine klare Haltung zu hat, ist das als Aussage für mich ja auch ok. Aber so ist es halt "nicht Fisch, nicht Fleisch"
Ich bin kein PSV, aber ich meine zu wissen, dass die PSV (Du bist ja einer) natürlich alle Pilze der Positivliste freigeben dürfen - aber auch die uneinheitlich beurteilten Pilze (mit entsprechender "Warnung"). Prominentestes Beispiel aus der uneinheitlichen Liste ist ja wohl der Hallimasch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die PSV den nicht am Ende freigeben dürfen (?). Aber in der selben Liste steht halt auch die Nebelkappe - und die steht zudem noch in der Giftpilzliste. Dürfen PSV die auch (mit entsprechender "Warnung") nach wie vor freigeben?
Viele Grüße
Boris