Beiträge von Boris71

    Hi Felli,


    vielen Dank für Deine Antwort und den Link zu dem Thread.

    Ohne die Kenntnisse eines Toxikologen zu haben, sehe ich natürlich auch das Vorsichtsprinzip als angezeigt.

    Mich interessiert halt eine klare Haltung der DGfM, da das Thema in zig Gruppen immer mal wieder hochkommt.

    Wenn sie da (noch) keine klare Haltung zu hat, ist das als Aussage für mich ja auch ok. Aber so ist es halt "nicht Fisch, nicht Fleisch" ;)

    Ich bin kein PSV, aber ich meine zu wissen, dass die PSV (Du bist ja einer) natürlich alle Pilze der Positivliste freigeben dürfen - aber auch die uneinheitlich beurteilten Pilze (mit entsprechender "Warnung"). Prominentestes Beispiel aus der uneinheitlichen Liste ist ja wohl der Hallimasch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die PSV den nicht am Ende freigeben dürfen (?). Aber in der selben Liste steht halt auch die Nebelkappe - und die steht zudem noch in der Giftpilzliste. Dürfen PSV die auch (mit entsprechender "Warnung") nach wie vor freigeben?


    Viele Grüße


    Boris

    Hallo zusammen,


    die Nebelkappe (Clitocybe nebularis) steht aktuell in beiden Listen der DGfM:


    1. Liste der Giftpilze mit Syndromen: hilfe-bei-pilzvergiftungen (dgfm-ev.de) - unter "Bemerkungen" steht dort wiederum: "uneinheitlich beurteilt"

    2. Liste der Pilze mit uneinheitlich beurteiltem Speisewert: wildpilze (dgfm-ev.de) - hier wiederum bei den "Bemerkungen" mit Verweis auf die "Giftpilzliste"


    Ich möchte die nicht futtern sondern es einfach mal genau wissen: Ist sie jetzt (für die DGfM) ein Giftpilz oder nicht?

    Oder wie genau darf man / ich das verstehen?


    Vielen Dank vorab und


    viele Grüße


    Boris