Interessant finde ich den Hinweis auf Seite 9:
"Vergiftungen mit Pilzen müssen gemeldet und dokumentiert werden"
http://www.bfr.bund.de/cm/350/risiko_pilze.pdf
Gruß Alis
Hallo in die Runde,
aus gegebenem Anlass nochmal im Archiv gewühlt: Diese Aussage beruht auf Gesetzen der DDR, da war das Vorschrift und hier wahrscheinlich leider nur der Wunsch der Vater des Gedankens. Nicht nur die eindeutig geregelte Zuständigkeit als auch eine aussagekräftige Statistik waren von grossem Nutzen bei solchen Fällen.
VG P. P.