Hallo in die Runde,
dieser Vergiftungsfall ist mir noch gut in Erinnerung. Ich war damals bei der zuständigen Behörde unseres Landkreises vorstellig und hatte ihnen zur weiteren Verwendung Aufklärungsmaterial in mehreren Sprachen, darunter auch arabisch, überlassen, dass dann an die Aufnahmeeinrichtungen weitergeleitet wurde. Die Quelle zu diesem Material kam aus dem Netz, kann sie aber nicht mehr ausfindig machen. Hier im Forum wurde auch darüber diskutiert, finde es leider nicht mehr. Was mich aber umtreibt ist die jetzt erfolgende juristische Aufarbeitung dieses Falles.
Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Vorschriften, wie Mediziner, sei es der Hausarzt, die Verantwortlichen der Notaufnahmen usw. bei einer Vergiftung zu reagieren haben ?
Mir ist es schon klar, dass speziell bei Pilzen wegen ihrer Komplexität auf das Mitwirken und die Hilfe von ehrenamtlich tätigen Pilzfreunden zurückgegriffen werden muss. In meiner langjährigen Tätigkeit als Pilzberater (heuer 45 Jahre) habe ich jedoch nicht nur den Eindruck gewonnen sondern auch die Erfahrung gemacht, dass man sich 100 %ig auf diese stützt. Manche medizinischen Einrichtungen reagieren mitunter recht kopflos, oft auch anmassend, indem man gebeten wird, nachts um zwei Uhr ins 20 km entfernte Krankenhaus zu kommen, um Pilzreste, Erbrochenes o. ä. zu identifizieren, natürlich kostenlos. Inzwischen ist man ja so weit, dass ehrenamtlichen Pilzfreunden Kurse zur Krankenhausdiagnostik angeboten werden, natürlich mit ordentlichen Kursgebühren verbunden, vom finanziellen Drumherum ganz abgesehen. Das war jetzt wohl etwas abschweifend, musste aber sein.
Mich würde brennend interessieren, wie dieser Fall verläuft. Nur die im Link aufgezeigten Fakten kennend würde ich aus rein menschlicher Sicht nur einen "schuldig" sprechen, das wäre der Vater.
Grüsse P. P.