Beiträge von psv-nufringen

    Hallo Ingo,


    ich habe ihn vor dem Verspeisen wahrscheinlich als "Grauen Scheidenstreifling(Bon)" begrüßt :)


    Ich habe jetzt nicht mitverfolgt, wie weit das jetzt eine Artengruppe statt Varietäten geworden ist.
    Gibt es hierzu (inkl. Inhaltsstoffe) neue Erkenntnisse, dass man hier unterscheiden muss?


    Zahlenmäßig am Häufigsten kommt bei mir aber im Urlaub der A. fulva dazu.


    Gruß, Thorsten

    Hallo Christoph,


    vielen Dank für Deine Ausführung.


    Die konkrete Aufführung der Scheidenstreiflinge ist auch mir direkt ins Auge gestochen.


    Da die Positivliste diese uneingeschränkt im Sammelbegriff enthält, fände ich es gut, den FA zu Erkenntnissen bezüglich Amanita friabilis und Amanita basii und ggf. weiterer Scheidenstreiflinge unter konkreter Namensbenenunng zu befragen.
    (Ich füge durchaus Amanita vaginata und fulva in Mischgerichte bei).


    Kannst Du vll den kurz von Dir angerissenen Gedanken zu den Weichritterlingen konkretisieren?
    (hier zählt die Positivliste eine Art - die führst Su ja ebenfalls auf)


    Dein abschließendes Beispiel gefällt mir gut. Natürlich wird das nicht jeder so machen, aber so ist klar, wie Du Dir eine gute Beratung bei einer "unüblichen Art"(meine saloppe Wortwahl) vorstellst.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    ich hab mich sicherlich an "wertlos"-Klassifikationen und Geschmacksfragen etwas aufgehängt.
    Für die derzeitigen Listen gehe ich absolut mit, dass hier keine Vollständigkeit anzustreben ist.
    Für die Positivliste leuchtet der Gedanke "mit gutem Gewissen zur Freigabe vertretbar" ein.


    Zur Bewertung für Pilze die in mehreren Werken geführt werden könnte ich jetzt noch den Butterrübling und den Grubigen Wurzelrübling (Syn. Xerula radicata) und sicher weitere Arten aufführen, welche in mind. vier Werken als Speisepilz genannt werden. Im Mischgericht können Einzelexemplare der Arten IMHO mit Einzelexemplaren vom Rehbraunen Dachpilz mithalten - aber ok Geschmäcker ;)


    (Für ein TOX-Gremium halte ich die Bewertung von "Kindergarten-Pilzen", die kein Erwachsener als Speisepilz in Erwägung zieht für wichtig. Da muss man - IMHO - alles diskutieren, was im Alltag Thema für die Giftinfozentralen wurde/werden kann.)


    Für die "kritische" und "uneinheitliche" Liste hingegen könnte man schon überlegen, ALLE in einem Werk als Speisepilz bewertete Arten aufzuführen, WELCHE schon einmal dokumentiert zu Problemen geführt haben.
    (Hier vielleicht durchaus sinnvoll. Lepista irina und als Ergänzung auch Leucoagaricus holosericeus (Seidiger Egerlingsschirmling) usw. ergänzen, da es hier schon Probleme gab.)
    Ob man bei einer Ausweitung alle Arten von einem PSV erwarten möchte, steht auf einem anderen Blatt (ggf. z. B. Lepista irina), da viele PSV auch noch nicht alle Arten der beiden anderen Listen in Natura gesehen haben.


    Sonstige von einzelnen oder mehreren Autoren als Speisepilze bezeichnete Arten können als Vorschlag dienen, wenn man einen Katalog aufstellen wollte, welche 250++ Arten man kennen sollte.


    Da kann dann durchaus auch Tricholomopsis rutilans draufstehen - kulinarisch katastrophal, aber manchen wenigen schmeckt der sogar (ich war mal Zeuge). Aber bitte nicht "alle Arten essbar", denn ich habe keine Ahnung, ob Tricholomopsis sulfureoides essbar ist.

    Nein, natürlich/bitte nicht alles was nicht eindeutig giftig ist, essbar nennen...
    Ob man den Saitenstieligen Knoblauchschwindling als Würzpilz oder als "ungeniessbar" bezeichnet dahingestellt. Auf einer Führung sollte man dem Dingo aber IMHO einen Namen geben können, wenn jemand fragt, da er nicht wirklich selten vorkommt.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    ich habe auch sicherlich keinen Anspruch auf eine vollständige Speisepilzliste.


    Wenn man aber schriftlich den Anspruch formuliert, dass ein PSV ca. 300 Arten kennen sollte, ist es IMHO nicht total verkehrt auch zu den Arten etwas sagen zu können, auf die man potentiell angesprochen wird.


    Ich möchte weder Ratsuchende, die bislang weiter östlich gesucht haben, belehren wollen, das alles was sie gesucht haben wertlos ist, noch empfehle ich irgendjemand irgendetwas.
    Wenn es um meine Handhabe ginge, war die bislang deutlich konservativer.
    Über Geschmäcker zu streiten ist ausserdem so eine Sache. Weder meiner Frau noch mir schmecken Reizker besonders.


    Der Ansatz von Andreas gefällt mir aber prinzipiell. Den kann man ja gerne diskutieren. Ich lasse mich ja gerade inspirieren, wie ich meine bisherige Linie (bin ja "frisch" dabei) weiterentwickel.
    Weiterentwicklung ziehe ich prinzipiell vor.


    Vieles wird sicher schnell anders verstanden durch "Medium online". Man kann viel Zeit für manche Dinge online sparen; man versteht jemand ohne direktes Gespräch aber auch schnell ganz anders.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    meiner Meinung nach sollte jeder Prüfling zumindest irgendeine Frage zu Amanita phalloides und/oder virosa "abbekommen".


    Falls hierzu weitere (nach Möglichkeit nicht nur anders formuliert) Fragen hilfreich sind,
    - weil momentan z. B. keine Frage doppelt kommen darf -
    könnte ich u.U. ein paar Ergänzungsfragen verfassen.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    der Veilchen-Rötelritterling/Lepista irina ist bei Bon zumindest als essbar drin
    (bei Laux sind Messer und Gabel durchgestrichen ;) )


    @Peter Karasch: Ich sehe den Saitenstieligen Knoblauchschwindling, wenn man ihn denn verwenden wollte auch bei den Würzpilzen. Die Positivliste enthält den "Mousseron, Echter Knoblauchschwindling" ;). Ob man den Saitenstieligen Knoblauchschwindling in einer Liste braucht mal dahingestellt.


    Ich habe mir die damals als Speisepilz geführten Arten in dem Buch "200 Pilze" Dähncke einmal angesehen, da hat sich natürlich sehr viel geändert/ergeben.
    Vielleicht wäre es nett, eine kommentierte vierte Liste "Sonstige teilweise als Speisepilz bezeichnete Arten - kommentiert" zu haben, aber natürlich ist mir auch klar, dass da viele deutlich wichtigere Aufgaben kurzfristig kaum bewältigt werden können.


    Falls man im Leitfaden tatsächlich 200-300 Arten namentlich aufzählen wollte, die ein PSV weitesgehend kennen sollte, könnte man z. B. die mutm. Speisepilze bei Bon, Gerhard, Laux und Dähncke(200) sichten. Es besteht immer die Möglichkeit, dass Ratsuchende mal nach Arten aus diesem Pool "fragen".


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    Climbingfreak: Die Bezeichnung "Fuchsigen Rötelritterling" habe ich jetzt mal direkt aus der Frage kopiert. Der von Dir eingesetzte deutsche Name Fuchsiger Röteltrichterling wäre sonst auch mein Wahl gewesen.
    Gerade bei dieser Verwechslungsgefahr, z. B. mit Ausführung zu der Wirksamkeit von Schmerzmitteln (in diesem konkreten Fall), überzeugt man vielleicht einige Speisepilzsammler wie Deine Ausführungen zur Nebelkappe.
    Matschige Schlappen (matschig wie Butter ;) ) könnten die Beratung gefundener Butterpilz-Reste abkürzen...


    ...dennoch und gerade mit der Ausführung zum Butterpilz: die Betonung der Hintergrundgeschichte der "uneinheitlich" klassifizierten wurde wunderbar herausgearbeitet. Im Hinblick auf Prüfung und Beratung kann diesen Fokus beim Lesen dieses Threads erkennen.



    craterelle: Wie so oft: Auch die Verschiebung meins Beitrags zum eigenen Thema hat vielleicht auch Vorteile :) Die stärkere Betonung auf die Prüfungsfragen war mir bei der ersten Antwort wichtiger. So wie es jetzt ist, ist es auf seine Weise auch gut :)


    Du hast vielleicht den Saitenstieligen Knoblauchschwindling und den Gelbstieligen Muschelseitling gemeint? Vergessen habe ich Samtfußkrempling und einen Milchling aus dem Prüfungskatalog. Alle vier Arten stehen nicht auf den Listen.
    (Erweitere gedanklich um Kiefernzapfenrübling, Rissiger Ackerling, Seidiger Dachpilz, Grubiger Schleimrübling, Rötlicher Holzritterling, Grünspanträuschling, 2 Helmlingsarten ;) )


    Zum Saitenstieligen Knoblauchschwindling habe ich - nur im Internet - gefunden, dass größere Mengen zu Verdauungsbeschwerden geführt haben sollen. Zum Gelbstieligen Muschelseitling gibt es genug zu finden, was man erwähnen kann.


    Die meisten genannten Arten kann der Berater abtun mit der Aussage "Das ist kein Speisepilz"; auch bei den künftig öfter denkbaren Beratungssituationen mit für uns "ungenießbare Milchlinge"
    (Grauer Wulstling und der Rehbraune Dachpilz stehen auf der Positivliste).


    Jede(r) muss eine gewisse Linie finden, oder vielleicht den Weg von Andreas gehen; der passt für alles Genannte - selbst wenn weitere Arten dazugepackt werden :)


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo Wolfgang, hallo Andreas,


    vielen Dank für eure Antworten!
    Bei mir persönlich kommt sicherlich durch, dass ich, beruflich unterwegs in der technisch schreibenden Zunft, viel mit Haftungsthematiken konfrontiert werde.


    Sehr gefreut hat mich Andreas seine Sicht klar ausgerichtet auf Beratung, mit Entscheidung beim Ratsuchenden lassend (klare Giftpilze natürlich weiter außen vor).
    Ich habe auf alle Fälle für mich etwas Inspiration mitnehmen können.


    Für Einsteiger in der Pilzberatung, sind die drei Arten-Listen sicher mal eine Stütze. Und ich kenne ja auch von anderen PSV die große Bandbreite (teilweise sehr restriktiv).


    Da muss jeder seinen Weg finden. Wenn die kommenden Prüfungen entsprechend eurer Beiträge gewertet werden, muss diese Thematik auch keine potentiellen Prüflinge verschrecken.


    Meinen eigenen Beratungs-Schwerpunkt - außerhalb Beratungen im Vereinsrahmen - sehe ich ab Herbst eher bei den Fällen "Kind bereits in Brunnen gefallen" bzw. "Kind hat im Gras geknabbert".


    Auf den neuen Leitfaden bin ich jedenfalls sehr neugierig.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die ersten Antworten und Begrüssung :)


    craterelle:
    der Bezug oder Auslöser sind ja die veröffentlichten Prüfungsfragen.
    Ganz konkret Frage 199, 200 und nachfolgende Fragen.
    Sinngemäß: "Kann man den Falten-Tintling(199), Butterpilz(200), Fuchsigen Rötelritterling (202), Nebelkappe (203), Stinkmorchel(204), Hallimasch(205) freigeben, nein, ja mit welchen Einschränkungen?"


    Aus der Prüfungsordnung könnte ich jetzt "ganz hart" ausgelegt interpretieren, dass ein Prüfling, der Hallimasch in der simulierten Prüfung freigibt, auch nach entsprechender Erläuterung der Thematik durchgefallen wäre. Ich bin mir unsicher, ob das so gewollt ist/war.


    Die theoretische Prüfung hat statistisch für die meisten (alle) Prüflinge, eine Frage zu einer von "uneinheitlichem Speisewert" klassifizierten Art im Angebot.


    Die Prüfungsordnung wirkt für mich (natürlich absolut subjektiv :) ) hierfür im Hinblick auf die praktische Prüfung hart.


    Ich fände es nicht schlecht, wenn sich der neue Leitfaden auch der Thematik annehmen würde. Zumal wir ja - eigentlich - auch bei den Morcheln der Positivliste - uns in einem ähnlichen Beratungsrahmen befinden
    (für einen Fall mit einem Beratungs-folgenden Morchella-Syndrom möchte man ja auch nicht verklagt werden...).


    Mir geht es hier um den Term "Freigeben". Zwei Varianten als Beispiel:


    a.)
    "Ich bestimme die Art in Ihrem Art als <Art der gelben Liste bzw. als Morchel-Art>. Folgender Hintergrund <Ausführung/Begründung> lässt diesen Pilz nicht mehr unstrittig als Speisepilz klassifizieren.
    <Ggf:> Wenn Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, ist der Pilz für die meisten Menschen verträglich. Da ich ihn aber nicht zu 100% als Speisepilz klassifiziert sehe, gebe ich ihn nicht frei. Wenn Sie ihn essen wollen, im Hinblick auf meine Erläuterung wäre das absolut auf eigene Verantwortung".


    b.) wie a.) aber "unter der Maßgabe, dass Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, gebe ich Ihnen eine eingeschränkte Freigabe."


    Unabhängig von a.) und b.) habe ich natürlich persönlich meine Leit-Linie. Dennoch fände ich für Prüflinge interessant, ob es Richtung a.) zu Laufen hat, wenn man kein Durchfallen riskieren will.


    Peter: Eine Empfehlung für Arten der "gelben Liste" und Morcheln käme für mich (im offiziellen Rahmen) nicht in Frage. Insider-Gespräche mit Leuten die jeweils die Problematik der Arten kennen, wäre wieder etwas Anderes (das ist dann aber auch unmissverständlich kein Beratungsgespräch). Ich hoffe, mit dem oberen Teil halbwegs verständlich angedeutet zu haben, worum es mir hinsichtlich der Prüfungen und dem künftigen Leitfaden geht.


    Viele Grüße,
    Thorsten

    Administrativer Hinweis:
    Die Fragen von Thorsten nebst Antworten darauf wurden aus der Diskussion "Fragen der schriftlichen PSV-Prüfung online"
    im Unterforum "DGfM-News" als eigenes Thema separiert.



    Hallo zusammen,


    ich verfolge frisch angemeldet sehr interessiert diesen Thread.


    Ein Aspekt der mir auffiel, dass lt. Prüfungsordnung ein Prüfling durchfällt, der/die einen Pilz freigibt, der kein eindeutiger Speisepilz ist.


    Bedeutet dies, dass ein Prüfling durchfällt, der z. B. den Voreilenden Ackerling freigeben würde?
    Oder ist die Intention, dass Pilze der "gelben Liste" grundsätzlich dem Ratsuchenden zu erläutern sind - also ein Gemeiner Erdritterling mit guter Erklärung eingeschränkt "überlassen" werden dürfte?


    Was wäre mit Pilzen, die wir nicht auf den Listen finden?


    Frei gewählt: Gelbstieliger Muschelseitlinge sowie zum Würzen wenige Saitenstielige Knoblauchschwindlinge; bitte schließt nicht auf meine pers. Vorlieben ;)
    (die Positivliste soll ja nach meinem Verständnis ja nicht bindend sondern in erster Linie unterstützend für den Beratungsanfänger sein)?


    Es gibt Fragen zu Beratungssituationen mit dem Butterpilz, dem Hallimasch und der Nebelkappe und eventuell weiteren Arten dieser Liste. Soll es hier in die Richtung gehen "Iss die Pilze besser nicht, weil ... Und wenn dann auf eigene Verantwortung".


    Wie hart ist denn im Hinblick auf eine offizielle Leitlinie die Abgrenzung "Speisepilz" gedacht
    (Arten der Giftpilzliste sind natürlich tabu)?


    Viele Grüße,
    Thorsten