Hallo zusammen,
vielen Dank für die ersten Antworten und Begrüssung 
craterelle:
der Bezug oder Auslöser sind ja die veröffentlichten Prüfungsfragen.
Ganz konkret Frage 199, 200 und nachfolgende Fragen.
Sinngemäß: "Kann man den Falten-Tintling(199), Butterpilz(200), Fuchsigen Rötelritterling (202), Nebelkappe (203), Stinkmorchel(204), Hallimasch(205) freigeben, nein, ja mit welchen Einschränkungen?"
Aus der Prüfungsordnung könnte ich jetzt "ganz hart" ausgelegt interpretieren, dass ein Prüfling, der Hallimasch in der simulierten Prüfung freigibt, auch nach entsprechender Erläuterung der Thematik durchgefallen wäre. Ich bin mir unsicher, ob das so gewollt ist/war.
Die theoretische Prüfung hat statistisch für die meisten (alle) Prüflinge, eine Frage zu einer von "uneinheitlichem Speisewert" klassifizierten Art im Angebot.
Die Prüfungsordnung wirkt für mich (natürlich absolut subjektiv
) hierfür im Hinblick auf die praktische Prüfung hart.
Ich fände es nicht schlecht, wenn sich der neue Leitfaden auch der Thematik annehmen würde. Zumal wir ja - eigentlich - auch bei den Morcheln der Positivliste - uns in einem ähnlichen Beratungsrahmen befinden
(für einen Fall mit einem Beratungs-folgenden Morchella-Syndrom möchte man ja auch nicht verklagt werden...).
Mir geht es hier um den Term "Freigeben". Zwei Varianten als Beispiel:
a.)
"Ich bestimme die Art in Ihrem Art als <Art der gelben Liste bzw. als Morchel-Art>. Folgender Hintergrund <Ausführung/Begründung> lässt diesen Pilz nicht mehr unstrittig als Speisepilz klassifizieren.
<Ggf:> Wenn Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, ist der Pilz für die meisten Menschen verträglich. Da ich ihn aber nicht zu 100% als Speisepilz klassifiziert sehe, gebe ich ihn nicht frei. Wenn Sie ihn essen wollen, im Hinblick auf meine Erläuterung wäre das absolut auf eigene Verantwortung".
b.) wie a.) aber "unter der Maßgabe, dass Sie <Zubereitung, Alkohol usw.> beachten, gebe ich Ihnen eine eingeschränkte Freigabe."
Unabhängig von a.) und b.) habe ich natürlich persönlich meine Leit-Linie. Dennoch fände ich für Prüflinge interessant, ob es Richtung a.) zu Laufen hat, wenn man kein Durchfallen riskieren will.
Peter: Eine Empfehlung für Arten der "gelben Liste" und Morcheln käme für mich (im offiziellen Rahmen) nicht in Frage. Insider-Gespräche mit Leuten die jeweils die Problematik der Arten kennen, wäre wieder etwas Anderes (das ist dann aber auch unmissverständlich kein Beratungsgespräch). Ich hoffe, mit dem oberen Teil halbwegs verständlich angedeutet zu haben, worum es mir hinsichtlich der Prüfungen und dem künftigen Leitfaden geht.
Viele Grüße,
Thorsten