Beiträge von Peter Specht

    Hallo Stefan,
    auch hier würde ich denken, dass Du in der falschen Gattung suchst. Schau mal unter Leucoagaricus. Mit den Merkmalen "büscheliges Wachstum" und "verfärbend" solltest Du fündig werden.


    Beste Grüße - Peter

    Hallo Andreas,


    ich hoffe ich treff´ jetzt den richtigen Ton und niemand fühlt sich persönlich beleidigt:


    Meine Kritik an der PSV - Richtlinie und den damit im Zusammenhang stehenden Anlagen kann ich allerdings nicht positiv formulieren und sie soll dort auch gar nicht helfend sein. Meine Kritik an dieser Richtlinie ist tatsächlich nach meinem eigenem Empfinden eine Fundamentalkritik - für mein Empfinden ist selten etwas so daneben gegangen.


    Mit dieser Meinung mag ich komplett allein stehen und da sind ganz logischerweise auch alle die daran beteiligt waren, komplett anderer Auffassung und logischerweise ist auch das komplette Präsidium anderer Auffassung, denn dort wurde die Richtlinie ja bestätigt und ist nun eine rechtsgültige Richtlinie. Mir ist bewusst, dass man sich bei den Erarbeitenden und bei den Verabschiedenden darüber Gedanken gemacht hat, aber das ändert absolut nichts an meiner Auffassung. Ich will das auch gern begründen, will das aber auch nicht zu ausschweifend machen, weil ich keinerlei Ambitionen mehr hege, mich da an irgendeiner Stelle zu engagieren. Trotzdem darf ich hoffentlich noch kritisieren.


    Dass die Richtlinie, die nun eine "Richtlinie für die Prüfung, Tätigkeit und Weiterbildung der
    Pilzsachverständigen" ist und die "Prüferordnung" der satzungsgemäß formulierten Aufgabe "Die DGfM bildet in von ihr anerkannten Einrichtungen die Pilzsachverständigen aus, prüft sie und bietet Fortbildungsveranstaltungen an. Diese gelten für Pilzsachverständige als verpflichtende Maßnahmen. Eine Prüfungsordung regelt Verlauf der Ausbildung und Prüfung. " nicht mehr entspricht, hatte ich bereits in einem anderen Thread beschrieben.
    Weder wird man die Prüfer wohl als "Einrichtung" definieren können, noch wäre damit der satzungsgemäßen Aufgabe, dass die DGfM Pilzsachverständige ausbildet, entsprochen.


    Wenn man die Ausbildung gar nicht mehr als Aufgabe sieht wird man auch schwerlich der satzungsgemäßen Aufgabe Die DGfM strebt die staatliche Anerkennung der Pilzsachverständigen an. gerecht werden können.


    Wie soll ich jetzt positiv oder helfend formulieren, dass diese Richtlinie der Satzung komplett widerspricht und m. M. nach so nicht vom Präsidium hätte verabschiedet werden dürfen?


    Die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder hat vor genau 2 Jahren in Mainz in einer lang anhaltenden Diskussion genau das aber so gewollt. Also hätte doch der Wille des PSV-Ausschusses und des Präsidiums, diese Ziele nicht mehr so verfolgen zu wollen, wie sie satzungsgemäß formuliert sind, zu einer zu zunächst zu führenden Diskussion mit dem Mitgliedern, cor allem aber den PSV und den Referenten führen müssen.


    Diese Diskussion wurde nicht geführt. Und das angesichts der Tatsache, dass das PSV - Wesen seit Jahren ein hochemotionales Thema ist.


    Und nun kommt eine fast schon grotesk anzumutende Stellungnahme (Verzeihung, auch hier vermag ich nicht hilfreich und positiv zu formulieren) in der aktuellen ZfM:


    -Referentenrichtlinie ist zwar abgeschafft aber Referenten gibt es weiterhin (für Prüfung und Weiterbildung sind sie nicht mehr verantwortlich) ??- meine Frage: was ist ein Referent der DGfM (wo ist das definiert; man möge mir bitte nicht antworten, in einer nicht mehr existenten Richtlinie) und wenn man sich weiterhin Referent der DGfM nennen darf, dann möchte ich wissen, wie werd´ ich Referent? Wenn xy so eine Bezeichnung führt, muss es auch Möglichkeiten für xz geben?


    - "die DGFM hat mit dieser Novellierung die lange und von vielen Seiten geforderte Öffnung, oft Anerkennung anderer Ausbildungen genannt, vollzogen" - ??? Es spielte auch bislang überhaupt keine Rolle und war auch nie Vorbedingung, dass man vor der Prüfung eine Ausbildung in einer sogenannten Ausbildungsstätte besuchen musste. Diejenigen die bislang Prüfungen abgenommen haben, hatten es oft mit externen Anmeldungen zu tun von Leuten die vorher gar nicht in ihrem Kurs waren. Kurioserweise hat diejenige die diesen Satz geschrieben hat, ihre eigene PSV-Prüfung nach der alten Richtlinie auch nach rein autodidaktischer Ausbildung gemacht - warum wird also wider besseren Wissens so ein Unsinn geschrieben? Gleich im nächsten Absatz ist dann schon formuliert, dass auch wie bislang schon autodidaktisch, im Verein oder Arbeitskreis oder in diversen Kursen angeeignetes Wissen für eine PSV - Prüfung ausreichend war.



    Nun ist diese Richtlinie nun einmal so formuliert, dass Sie wie ein unanfechtbares Gesetz anmutet. "Rechtsmittel werden ausdrücklich ausgeschlossen" steht da. Wenn denn zu solch scharfen Formulierungen gegriffen wird, dann muss man sich auch mit ebensolchen Maßstäben messen lassen. Die Verantwortlichen hatten es in der Hand typische und hundertprozent eindeutig beantwortbare Fragen als Musterprüfung auf der web-Seite zu veröffentlichen. Ich gehe davon aus, gerade die Fragen hat man sich sehr sorgfältig angesehen und veröffentlicht, weil sie zum einen das Niveau verkörpern sollen und zum anderen natürlich auch die Art und Weise der zu erwartenden Fragestellung. Und wenn dann nach Gesetzesinhalten von Gesetzen gefragt wird, die es nicht einmal gibt, dann muss man damit leben, dass ich dann wirklich gar nicht mehr helfend und positiv in diesem Mitgliederforum, das für PSV gedacht war, schreibe.



    Der überhaupt einzige, der sich öffentlich im Mitgliederbereich über die seiner Meinung nach komplett daneben gegangene grundlegende Reform des PSV-Wesens äußerte, bin wohl ich. Damit kann ich durchaus zurechtkommen, muss aber eben auch einsehen, dass das eine Einzelmeinung ist. Damit würde ich die Diskussion meinerseits gern beenden - ich hatte Sie ja auch angefangen. Selbstverständlich aber werde ich andere Meinungen hier gern lesen, nur äußern werde ich mich künftig dazu nicht weiter. Die 95 % der Mitglieder, die sich nie zu irgendetwas hier im Forum äußern leben wirklich echt ruhiger und ich denke mittlerweile, dass das vielleicht sogar erstrebenswerter ist.


    Beste Grüße Peter

    Hallo Wolfgang,


    danke für die Antwort.


    Ich will gern erklären, warum ich zur Angabe, dass man das "Auswendiglernen" nicht fördern will und auf "Versteher" setzt, Bedenken habe.


    Was Anastomosen (Frage 1 der Musterprüfung) sind und was ein Kollar (Frage 2 der Musterprüfung) ist, wird man zunächst erst einmal lernen müssen. Da gibt es nichts zu verstehen.


    Wenn man über Jahre mit der Mykologie zu tun hat, wird man das natürlich auch wissen, weil man mit den Begriffen stets konfrontiert wird.


    Wenn man die Fragen nicht vorher veröffentlichen will - womit ich u. U. einverstanden bin - dann muss man definieren, was ein PSV können und wissen muss.
    D. h. ein potentieller Prüfling muss vorher wissen, was man von ihm an Wissensumfang erwartet. Nicht Stück für Stück sondern mindestens in einer Sachbeschreibung.
    Diese - absolut kritik- und verbesserungswürdige - Umschreibung gab es in der alten Richtlinie. Sie ist durch nichts gleichwertiges, aber besseres, ersetzt worden.


    Wenn man also jemanden als PSV prüfen will, dann muss doch zunächst klar sein, welches Wissensniveau muss vorhanden sein. Der potentielle Prüfling muss also irgendwo einen Anhaltspunkt haben und sich selbst im Vergleich mit den definierten Anforderungen einschätzen können.
    Erst anhand des Fragebogens in der Prüfung festzustellen, dass man sich wohl selbst völlig überschätzt hat, dass hier mit einem mal Fach-Begriffe abgefragt werden, spezielle Gesetzeskenntnis gefordert ist, Biotopkenntnisse erforderlich sind - das geht meines Erachtens nicht. Woher soll der potentielle Prüfling also wissen, dass man das von ihm wissen will und vor allem in welchem Niveau man das von ihm wissen will?


    Der allgemeine Hinweis - wie er in der Richtlinie steht:


    "Der schriftliche Teil enthält Fragen aus Systematik, Morphologie, Anatomie,
    Toxikologie und Ökologie und kann durch weitere Teile der Prüfungsinhalte (siehe
    1.2) ergänzt werden."


    "über Bundes- und Landesnaturschutzrecht, Bundes- und Landeswaldrecht,
    Rote Listen"


    dürfte so in dieser allgemeinen Umschreibung auch bei einer Masterprüfung zum Uniabschluss für einen Berufsbiologen oder als Prüfungsinhalt für das 1. Staatsexamen eines Juristen stehen.

    Angeregt durch den Beitrag "Was hat die DGfM da wieder gemacht ..." in der jüngsten ZfM habe ich mal die eingestellte Musterprüfung angeschaut und frage: Was hat die DGfM da wieder gemacht?


    Frage 13 lautet: "Was ist laut Waldschutzgesetz zwischen März und November im
    Wald untersagt?"

    Meine Frage lautet, was ist gemeint? Ein "Waldschutzgesetz" gibt es in Deutschland gar nicht. Gemeint könnte allenfalls das "Bundeswaldgesetz" sein. Im Bundeswaldgesetz gibt es aber generell keine Verbotsbestimmungen. Was nun?



    Frage 15 lautet: "Wie lautet die Stäublingsregel ...?" Kann sein, dass irgendjemand mal in seinen Vorträgen eine "Stäublingsregel" als Eselsbrücke definiert hat. Offiziell gibt es aber weder das Wort und schon gar nicht gibt es eine irgendwo offiziell definierte "Stäublingsregel". Was soll diese Frage bewirken? Klar machen, dass man entgegen aller Beteuerungen doch erst zu einem DGfM-Ausbilder muss, damit man dessen Eselsbrücken kennt?


    Und Suggestivfragen, wie die dazwischen stehende 14. a la "Wächst das Stockschwämmchen nur auf Laubholz" sind dann wohl doch ein wenig zu primitiv. Die Frage sollte dann lauten: "Auf welcher Art von Holz wächst das Stockschwämmchen"


    Gibt es eigentlich den kompletten Fragenkatalog irgendwo zur Ansicht?

    Hallo Peter,


    nach einer amerikanischen Untersuchung von vor fast 40 Jahren sind die Sklerotien nicht toxisch. (s. angehängtes pdf)


    Neuere Untersuchungen sind mir dazu nicht bekannt.


    Es gibt aber noch folgenden Link: https://www.landwirtschaft.sac…/landwirtschaft/31474.htm worin ebenfalls - sogar für Euer Bundesland, die Problemlosigkeit der Verfütterung von Rapsstroh bestätigt wird. Und ggf. gibt es da auch eine Telefonnummer, wo der Landwirt persönlich nachfragen könnte.


    Beste Grüße - Peter

    Hallo,


    Bild 1 sind ganz sicher Myxomyceten.
    Und dann hört es mit dem "sicher" schon auf. Es sei denn, man ergänzt zu "sicher nicht". Der Wilde Hausschwamm - Sepula himantioides würde an Kiefernholz wachsen, das ist sicher keines.
    Dem Echten Hausschwamm - S. lacrymans - wäre in einem Brauereikeller viel zu kalt, außerdem würde es ihm wahrscheinlich viel zu sehr ziehen. In solcher Umgebung wächst der sicher nicht.
    Das sind Rindenpilze - welche wird man ohne Mikro oder bessere Aufnahmen nicht sicher sagen können.
    Das Myzel könnte von allem Möglichem stammen - sicher aber auch nicht vom Hausschwamm.


    Beste Grüße - Peter

    Ich glaube Markus hat das Problem schon benannt. Auch stehende (also lebende) Bäume bestehen zu einem Großteil aus abgestorbenen Zellen. Selsbtverständlich tragen aber dieses Zellen des abgestorbenen (komplett verholzten) Teiles von Stammm und Wurzeln zur Standsicherheit von Bäumen bei. Erst wenn die Zellwände zerstört werden und Lignin und Zellulose abgebaut werden kommt es zu Gefährdungen.
    Die Annahme, dass Kretzschmaria deusta ein Parasit sei, beruht wohl vor allem darauf, dass er auch lebende Bäume befällt (für wen ist schon erkennbar, dass er dort nur totes Material abbaut). Aber auch der Abbau toten Materials führt zur Beeinträchtigung der Standsicherheit, weil eben ein guter Teil der lebenden Bäume aus totem Zellmateral besteht.


    Leider tragen derzeit rigorose Baumschnittarbeiten vermehrt dazu bei, dass totes Zellmaterial vermehrt an der Außenseite der Stämme zu finden ist (Beschnitt von Starkästen bis hin zum Kappen ganzer Kronen).


    Ein Nachweis, dass der Brandkrustenpilz tatsächlich auf lebenden Zellen parasitiert, ist mir nicht bekannt. Es besteht m. E. nur die irrige Annahme dass nur komplett entlaubte, liegende Bäume totes Zellmaterial enthalten würden.

    Am 25./26.April 15 findet in Halle/Saale die Jubiläumsfrühjahrstagung des Landesverbandes der Pilzsachverständigen Sachsen-Anhalt, des Fachausschusses Mykologie des NABU sowie der Fachgruppe Mykologie Halle aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der öffentlichen Pilzaufklärung in Sachsen-Anhalt, des 60-jährigen Bestehens der FG Mykologie Halle sowie des 20-jährigen Bestehens des Landesverbandes der Pilzsachverständigen des Landes Sachsen-Anhalt statt.
    Es darf sich jeder Pilzfreund, PSV hoch DGfM, Pilzberater, Sachkundiger für Pilzaufklärung und Hobbymykologe eingeladen fühlen. Da die Datei des offiziellen Einladungsflyers etwas zu groß ist, um sie hier anzuhängen, füge ich das Programm hier als Text an. Auf der web-Seite des LVPS erfährt man natürlich mehr:


    Samstag, 25.04.15 - Hörsaal
    des Institutes für Biologie, Institutsbereich Geobotanik und Botanischer Garten
    der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg



    1. Aspekte der
    ehrenamtlichen Pilzberatung und -aufklärung in Sachsen-Anhalt 2015



    (Moderation: H.-D. Seidewitz)



    09.30 Eintreffen der Teilnehmer und Auslegen mitgebrachter
    Frischpilze



    10.00 Begrüßung - Martin Groß, Magdeburg, Vorsitzender des
    LVPS



    10.10 Grußwort – Norbert Bischof - Minister für Arbeit u.
    Soziales des Landes Sachsen-Anhalt



    10.20 Arbeitsergebnisse der öffentlichen Pilzberatung in
    Sachsen-Anhalt 2014 - Dr. Gerhard Schnüber, Klötze, Vorstandsmitglied des LVPS



    10.50 Ehrung langjährig verdienstvoller Sachkundiger für
    Pilzaufklärung - Hans-Dieter Seidewitz, Raguhn, Vorstandsmitglied des LVPS



    11.10 Mein erstes Jahr mit den Pilzen - Christian Stussak, Halle
    (Saale), Mitglied der Fachgruppe Mykologie Halle



    11.30 Die Arbeit mit der Datenbank für Pilze in
    Sachsen-Anhalt - Gunnar Hensel, Merseburg, Landesfachausschuss Mykologie, NABU
    Sachsen-Anhalt



    Mittagspause (ca. 12 bis 13 Uhr) (kleiner Imbiss und
    Getränke in der historischen Sternwarte im Botanischen Garten)



    2. Pilzaufklärung
    historisch und aktuell - Teil 1
    (Moderation: Martin Groß)



    13.00 Hans Raebiger und der Beginn der öffentlichen
    Pilzaufklärung in Sachsen-Anhalt - Udo Richter, Freyburg/U., Landesfachausschuss
    Mykologie, NABU Sachsen-Anhalt



    13.20 60 Jahre Fachgruppe Mykologie Halle - Rudolf Knoblich,
    Halle (Saale), Leiter der Fachgruppe Mykologie Halle, Vorstandsmitglied des
    LVPS



    13.40 Die Verbindungen zwischen Pilzberatung und der
    Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - Dr. habil. Heinrich Dörfelt,
    Dederstedt, Dozent, Universität Jena



    3. Pilzaufklärung
    historisch und aktuell - Teil 2
    (Moderation: Dr. Heinrich Dörfelt)



    14.00 Pilzberater und Pilzsachverständige - ein Widerspruch?
    - Martin Groß, Magdeburg, Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt,
    Referent für Lebensmittel-überwachung, Vorsitzender des LVPS



    14.20 Aus den Arbeitsschwerpunkten des Präsidiums der
    Deutschen Gesellschaft für Mykologie – u. a. Kartierung und Erstellung Roter
    Listen - Dr. Martin Schmidt, Falkensee, Vizepräsident der Deutschen
    Gesellschaft für Mykologie



    14.40 Vermeidung von Pilzvergiftungen - ein lohnendes Ziel
    in der Gesundheitsprophylaxe? - Dr. Dr. Axel Hahn, Berlin, ehemaliger Leiter
    der Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen beim Bundesinstitut
    für Risikobewertung



    15.00 Umbau in der Gattung Clitocybe - Peter Specht,
    Biederitz, Vorstandsmitglied des LVPS



    -——— Ende des Vortragsteils ——–—



    Empfang (ca. 15.30 -
    18.00 Uhr) i
    m großen Kursraum des Institutes für Biologie, Institutsbereich
    Geobotanik und Botanischer Garten, neben dem Hörsaal



    Dokumentation „60 Jahre Fachgruppe Mykologie Halle“ –
    Ausstellung von Sabine Brandauer, Rudolf Knoblich, Wolfgang Proske und Udo
    Richter



    Sonntag, 26.04.15 - Professor-Raebiger-Gedenk-Exkursion



    09.15 Treffen auf dem Parkplatz an der Gaststätte Waldkater



    09.30 Einführung in das Exkursionsgebiet vor Ort Rudolf
    Knoblich, Halle (Saale)



    10.00 Exkursion in die Dölauer Heide und die Brandberge
    (individuelle Anfahrt)



    11.30 Fundauswertung (Teilnehmer)



    12.30 Mittagessen , Gaststätte „Waldkater“, Waldkater 1, 06120
    Halle (Saale)



    14.00 Möglichkeit zur Besichtigung der Romanischen
    Klosterkirche St. Peter auf dem Petersberg mit Führung für Interessierte
    (eigene Anfahrt)

    Es ist ja egal, ob unsere Generation - Zühli- Apps für Firlefanz hält oder nicht. Fakt ist, es wird sie geben, auch für Pilze und Pilzerkennung. Die Frage ist nur, ob mit oder ohne uns. Wir können uns trefflich darüber aufregen, ob es gute Pilz-Bücher gibt, aus denen man was lernen kann, oder ob es schlechte Pilzbücher gibt, die zudem viele Fehler enthalten - es gibt beides.




    Die DGfM hat es bisher nicht vermocht, unter Zuhilfenahme der vorhandenen Qualitäten ein gutes Pilzlehrbuch - z. B. als Ausbildungshilfe für den Weg zum Pilzberater oder-sachverständigen zustande zu bringen. Meiner Ansicht nach wäre das hilfreich.
    Genau so könnte ich mir auch lehrreiche Pilz-Apps vorstellen.
    Auch wenn ich sowas wahrscheinlich gar nicht nutzen würde. Aber ich hab ein Telefon ja auch nur zum telefonieren.


    Wie gesagt, es wird sie geben. Mit oder ohne die DGfM. Wir haben, wenn wir es wollen, es in der Hand, eine gute App zu entwickeln.
    Werbung für die DGfM wäre es allemal.

    Hallo Harry,


    wie bei den Austernseitlinge, die ich in fast ähnlichem Kontext schon mal im "Tintling" vorgestellt hatte, sieht es auch hier so aus, als sei die Spanplatte bis unter das Fenster gezogen. Dort stößt es unter dem Fensterrahmen hier anscheinend auf die Hölzer des Terrasssenbelags. Weiter sieht es so aus, als ob - dem Wunsche nach einem möglichst ebenen Ausgang gehorchend - auf eine Stufe verzichtet wurde und die wasserführende Ebene eben nicht 15 cm tiefer liegt als das Fenster, wie von der DIN eigentlich gefordert. Der feuchte Terrassenbelag "entwässert" also direkt an die Spanplatte. Die quillt (deshalb das beschriebene Anheben des Fliesenbelags) und bietet dann einen idealen, weil dauerfeuchten Nährboden für holzzersetzende Pilze. Da sind schon Rosafarbene Saftporlinge, Austernseitlinge und sogar Rötliche Holzritterlinge gefunden worden.


    Leider Baupfusch, aber die holzzersetzenden Pilze machen immer das, wozu der liebe Gott sie erfunden hat, sage ich in solchen Fällen auf der Baustelle - sie zersetzen eben feuchtes Holz. Wenn sie das nicht tun sollen, muss man dafür sorgen, dass sie kein feuchtes Holz finden.


    Da wird der Bauherr noch mal ran müssen und generell anders planen. Die Fotos zeigen wohl mindestens 2 Baufehler (1. Terrasse zu hoch angeordnet und 2. Spanplatte hat unter dem Fenster nix zu suchen, denn mindestens entsteht dort wegen fehlender Wärmedämmung immer Kondenswasser, was zu einer feuchten Spanplatte im Winterhalbjahr auch ohne den Baufehler zu 1 führt)

    Aber die Verantwortung auf den Pilzberater abzuwälzen, der sich nur sicher ist, wenn er den Pilz in der Hand hat, ist nicht unbedingt die richtige Reaktion. Grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen halte ich für sehr überzogen.

    Hallo Harald, hallo Doris,


    um Himmels Willen. Mein Statement war völlig losgelöst von Doris´ Fall.
    Ich habe mich allgemein zur Tatsache geäußert, dass sich dieses mündlich weitergesagte Verbot einer telefonischen Pilzberatung irgendwie verselbständigt hat.


    Ich habe konstruiert, was wäre wenn.
    Nichts anderes.
    Selbstverständlich liegt die Verantwortung in diesem Fall bei der Kindergärtnerin.
    Aber man kann sich sicher in die Lage dieser versetzen:
    Weg kann sie nicht - was wird aus den andern Kindern. Ein Taxi bestellen, um den Pilz zum PSV zu bringen - wer bezahlt ihr das? Wenn nichts passiert, sicher niemand.


    Doris - keinesfalls wollte ich irgendeinen Vorwurf aus diesem Fall konstruieren, es gibt also nichts zum Aufregen.
    Es ist weder ein Ost-West-Problem noch ein Problem, wo wir uns untereinander Vorwürfe machen sollten.
    Allerdings hast Du gefragt, wie wir das handhaben. Da ist das dann für eine offensichtlich erwartete Antwort, dass das alles richtig war und alle andern das genau so sehen, die falsche Frage.


    Ich hätte es anders gemacht und habe versucht, meine Gründe für das andere Verhalten darzulegen - meine Antwort impliziert aber nicht, dass Deine Handhabung falsch war, sondern eben nur, dass ich mich anders verhalten hätte.
    Die Antwort der Giftnotrufzentrale, dass es telefonisch in keinem Fall eine Antwort gibt, ist für eine ausschließlich telefonisch agierende Hotline schon fast so etwas wie Situationkomik.


    Wenn ich kann, bremse ich auch, wenn ein Fußgänger bei Rot über die Ampel geht und ich mit grün eigentlich Vorfahrt habe, denn ich würde mich den Rest meines Lebens immer fragen, ob ich es nicht hätte verhindern können, auch wenn ich weiß, dass ich keine Schuld habe.


    Es würde - und da bin ich wieder bei Deiner Frage - meinem Gewissen nämlich kein bisschen helfen, wenn ich später das Foto sehe und weiß, das ist ein Knolli und aus welchen Gründen auch immer der Pilz gar nicht oder 3 h später zu mir gelangte - das wollte ich zum Ausdruck bringen.


    Peter




    Beste Grüße - Peter

    Hallo,


    eigentlich hat Karl-Heinz ja schon alles gesagt. Irgendwie hat das mit der verbotenen Telefonauskunft m. E. - nachdem es mal im pilzepilze-Forum richtig kontroverse Diskussionen gegeben hatte und damals bis ins Präsidium gelangte und derjenige ob seiner Bedenkenlosigkeit arg abgekanzelt wurde - eine nicht bedachte Eigendynamik entwickelt, die zu nicht mehr logischen Verhaltensmaßnahmeregeln und eigenartigen Eigenbeschränkungen geführt hat.


    Selbstverständlich kann man am Telefon keine Auskunft zur Essbarkeit eines beschriebenen Pilzes geben. Und klar kann ich sagen, dass auch ich auf einem Foto Pfifferlinge sehen kann, wenn dem so ist.


    Ist der Verzehr aber bereits passiert, muss man alles versuchen,das Risiko eines Notfalles verlässlich einzuschätzen.
    Dabei wird es aber fast immer so sein, dass man nur bestimmte Sachen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, solange man keine eindeutige Bestimmung am Fruchtkörper vornehmen kann.


    U. U. gibt es doch nicht einmal mehr den Pilz, der verzehrt wurde. Warum soll ich die Kindergärtnerin dann nicht erzählen lassen, wie der Pilz aussah, wenn sie den gesehen hat. Dann kann man zielgerichtete Fragen stellen und Risiken mit Wahrscheinlichkeit ausschließen.
    Wenn es ein Foto gibt, dann umso besser. Warum sollte ich mir das nicht ansehen?
    Vielleicht kann ich auf dem Foto erkennen, dass das Kind schnellstens ins Krankenhaus muss.


    Soll später mal jemand sagen:"Hätte sie das Foto nur mal angeschaut, dann wäre das Kind nun nicht dialysepflichtig"?


    Wenn man nichts erkennen kann, kann man das doch immer noch sagen und mitteilen, dass es doch besser oder sogar unerlässlich wäre, den Pilz in der Hand zu haben.


    Es sollte das Möglichste getan werden, um Risken für die Gesundheit auszuschließen. Darauf zu bestehen, dass man einen Pilz in die Hand bekommt, ist eine Option, aber hundertprozentig nicht die alleinige und schon gar nicht die ausschließlich einzigste.
    Es wäre sogar grob fahrlässiges Verhalten, wenn sich später herausstellt, dass eigentlich jeder Pilzkenner auf dem Foto sieht, dass es der und der Pilz ist und der entstandene Zeitverzug nun zu einer irreversiblen Leberschädigung geführt hat.



    Beste Grüße - Peter

    Hallo,


    um ca. 19.30 Uhr, also mit gut 4 h Verspätung gegenüber dem eigentlichen Zeitplan, war die Wahl des neuen Präsidiums beendet. Das lag aber nicht an der schwierigen Wahl - die war angesichts der Tatsache, dass es für alle Posten auf dem Wahlzettel jeweils nur einen Kandidaten gab, eher einfach. Es gab eine sehr, sehr lange Diskussion um die Satzung. Das heißt, eigentlich nicht um die Satzung als solche, sondern um einzelne Formulierungen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der beginnenden Abreise einiger Teilnehmer wurde auf Antrag hin der TOP "Diskussion und Meinungsbild zur zukünftigen Gestaltung und Organisation des PSV-Wesens" auf die Drei-Länder-Tagung in Mettlach-Orscholz vertagt.


    Auch die Geschäftsordnung für Fachausschüsse, die nach der neuen Satzung von der MV zu beschließen wäre, wurde nicht mehr behandelt.


    Gegründet oder gar ins Amt gebracht wurde auf der MV kein Fachausschuss. In der nicht beschlossenen GO für Fachausschüsse werden 7 FA für die Kernaufgaben der DGfM als ständige Einrichtungen festgelegt. Darüber hinaus kann das Präsidium weitere FA einsetzen oder diese auch auflösen (nicht die sieben KernFA).


    Es wird also vom Präsidium die Zeit bis Mettlach zu nutzen sein, um die KernFA zu bilden, sprich personell zu besetzen, damit nach Verabschiedung der GO für FA in Mettlach dann auch gearbeitet werden kann. Es spricht auch absolut nichts dagegen, dass von den in die FA berufenen Personen auch schon gearbeitet werden kann. Nur beschließen kann ein FA natürlich nichts ohne von der MV verabschiedete GO. Bis dahin kann sicher auch bedacht werden, was der Sprecher des bisherigen Beirats "Pilzverwertung u. Toxikologie" mit seiner ausgeteilten Information berücksichtigt wissen wollte.


    Das Thema "PSV-Wesen" ist so vielschichtig und wird so emotional diskutiert, dass bis zur Verabschiedung einer neuen Ausbildungsordnung durch den FA und deren Bestätigung durch das Präsidium sicher noch eine ganze Menge an Arbeit zu leisten ist und vor allem von den PSV vorher zu diskutieren ist. Ich denke, dass da niemand was übers Knie brechen wird. Die Mitgliederbefragung dient da zur Meinungsfindung innerhalb des FA - nicht als Abstimmung.


    Die im Hintergrund angesprochene vorsichtige Kritik daran, dass sich auf der homepage der DGfM nichts tut, teile ich jedoch. Es kann nicht so schwer sein, auf der Titelseite der DGfM unter der Rubrik "Aktuelles" das neue Präsidium bekannt zu geben. Auch das neue Beiheft gehört (wie das auch bei vorhergehenden Beiheften der Fall war) auf die Titelseite. Dank Peter Welt ist zwar beides im Forum zu sehen, doch gehört es natürlich auch auf die Titelseite und in die entsprechenden Rubriken - aber das wird sicher noch.



    Beste Grüße - Peter