Umsetzung der DSGVO für PSV

  • Hallo nochmal,


    Sehe ich ebenso, deshalb steht der Name und die Anschrift auch rechts oben, wenn man die entsprechenden Felder ausgefüllt hat.

    Da du sie nicht angegraut hast, waren sie für mich nicht im Browser sichtbar.


    Die Einwilligung und auch die Datenschutzerklärung haben doch überhaupt nichts mit dem Thema Versicherung zu tun, das extra aufzuführen ist mMn. überhaupt nicht erforderlich und lenkt vom Thema ab.

    Sehe ich anders, weil, wenn ich als z.B. PSV agiere und dann mache ich einen nicht grob fahrlässigen Fehler im Umgang mit den mir anvertrauten Daten und es entsteht ein Schaden, dann bin als PSV womöglich dagegen über die DGfM versichert.
    Es soll ja nicht extra aufgeführt sein. Ich denke halt nur, dass es sinnvoll sein kann, wie ich es ja schon erwähnte, irgendwo "in meiner Tätigkeit als PSV" in den Text aufzunehmen.
    Da Wolfgang die Police kennt, kann nur er sich dazu äußern....



    Ich kann schon noch ein Freifeld einbauen, das geht aber dann wieder am Thema vorbei. Für Bildrechte gibt’s ein eigenes Formular und diese können auch nicht pauschal übertragen werden. Mit einem speziellen Formular läßt man sich die Bildrechte für eine bestimmte Gelegenheit geben.

    Ok, für diesen Fall brauchen wir dann also auch ein Formular.
    Aber es gibt bestimmt noch mehr jetzt nicht von mir angedachte Fälle. Dweshalb halte ich so eine Möglichkeit für sinnvoll.


    Wieso kann man das Formular nicht universieller gestalten?


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    um auf Deine Frage zu antworten: Je umfangreicher ein Formular, desto mehr muss der Betroffene lesen und umso mehr sinkt die Bereitschaft, es auszufüllen.


    Ich stelle mir gerade eine Exkursionsgruppe mit 20 Leuten vor - viel Spaß beim Papierkrieg. 8-)


    Gruß, Andreas

  • Hallo nochmals,


    ist es unbedingt erforderlich, den Tln. Datenschutzhinweise in Papierform auszuhändigen oder reicht nicht auch ein Link am Seitenende des Formulars aus, der auf eine Website mit den Datenschutzhinweisen führt? Vlt. noch mit einem kleinen QR-Code, sodass man ihn dem Smartphone einscannen kann und die Webadresse nicht mal abtippen muss, um dorthin zu gelangen.


    Siehe hierzu auch folgenden Artikel:
    https://www.datenschutz-guru.d…pflichten-die-link-losung


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    um auf Deine Frage zu antworten: Je umfangreicher ein Formular, desto mehr muss der Betroffene lesen und umso mehr sinkt die Bereitschaft, es auszufüllen.

    genau deswegen ist es ja so schwierig. Und da ich genau diese Problematik ja auch selbst angesprochen habe, ist mir völlig klar, dass es nicht einfach lösbar ist. Aber wenn ich dann mehrere Formulare (z.B. auch ein Bildrechteformular) austeilen muß, halte ich den von dir erwähnten Papierkrieg für noch schwieriger zu gewinnen.


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    das Aufwändige bei Fotos von Menschen ist, dass Du mit jeder Person einen Vertrag abschließen musst. Und darin muss genau festgelegt sein, wofür Du die Bilder verwenden willst. Wenn dort bspw. "Zur Illustration des Exkursionsbericht auf der eigenen Website" steht, darfst Du das Bildmaterial nur für den Bericht verwenden und nichts anderes. Problemlos ist es, wenn Du für ein Bild bezahlt hast: Das gilt als stille Zustimmung der Bildnutzung.


    Die Ausnahmen, die keine Einwilligung der abgelichteten Personen erfordern, sind im Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes geregelt.


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas nochmal,


    st es unbedingt erforderlich, den Tln. Datenschutzhinweise in Papierform auszuhändigen oder reicht nicht auch ein Link am Seitenende des Formulars aus, der auf eine Website mit den Datenschutzhinweisen führt? Vlt. noch mit einem kleinen QR-Code, sodass man ihn dem Smartphone einscannen kann und die Webadresse nicht mal abtippen muss, um dorthin zu gelangen.

    Ohne das ich deinen Link jetzt recherchiert habe, geht es doch um den bewußten "Opt in" des Datenzurverfügungstellenden. Wie genau willst du den veranstaltungsbezogen mit deinen Ideen bekommen? Ein Abnicken irgendeiner Webinstanz dürfte da in keinem Fall ausreichend sein. Zumal man da ja auch kaum den Bezug zum Teilnehmer herstellen kann. Und du setzt eine Webpräsenz des PSV und das Vorhandensein eines internetfähigen Smartphones auf Teilnehmerseite voraus.


    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    das mit dem QR-Code und dem Smarty war nur ein "Addon" des eigentlichen Vorschlags.
    Der stammt übrigens nicht von mir, sondern von dem Anwalt, der die Website datenschutz-guru.de betreibt.


    Ich finde, es lohnt sich, den verlinkten Artikel zu konsumieren.


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,

    das Aufwändige bei Fotos von Menschen ist, dass Du mit jeder Person einen Vertrag abschließen musst. Und darin muss genau festgelegt sein, wofür Du die Bilder verwenden willst. Wenn dort bspw. "Zur Illustration des Exkursionsbericht auf der eigenen Website" steht, darfst Du das Bildmaterial nur für den Bericht verwenden und nichts anderes.

    was hatte ich hier wohl angesprochen?:

    Nehmen wir mal an, ich trage unter Sonstiges im Formular ein: "Zustimmung zur Veröffentlichung meiner Person auf einem Foto (auch auf meiner Homepage)"

    Mir ist die Problematik klar. Was du jetzt oben schreibst, hatte ich schon vor Äonen ;) angedacht und versucht mit zu integrieren.



    Die Ausnahmen, die keine Einwilligung der abgelichteten Personen erfordern, sind im Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes geregelt.

    PSV und ähnliche sind in ihrer Tätigkeit als solche keine Künstler und damit ist der Hinweis auf das KunstUrhG wohl obsolet.

    LG, Jens

  • Hallo Jens,


    genau deshalb schrieb ich Dir ja dazu.

    Nehmen wir mal an, ich trage unter Sonstiges im Formular ein: "Zustimmung zur Veröffentlichung meiner Person auf einem Foto (auch auf meiner Homepage)"

    Das reicht nicht aus, wenn ich mich recht entsinne. Du musst klar angeben, wo Du das Foto mit der abgebildeten Person veröffentlichen willst. "Auch auf meiner Homepage" impliziert, dass Du damit ja noch mehr vorhast. ;)


    Gruß, Andreas

  • Es geht doch darum, ob man ein Freifeld lässt, in dem man genau so etwas eintragen könnte.
    Es war nur ein Beispiel, welches ich sogar extra nicht präzisiert hatte.
    Ich frage mich immer noch, warum ein gesondertes Formular für diese Einwilligung nötig ist.
    Denn auch dazu kann ich doch besser in einem begleitenden Leitfaden scheiben, dass eine sehr präzise Angabe zur Nutzung bei Fotofreigaben notwendig ist.
    Für das Formular steht doch hier die Frage offen: Brauch ich wirklich noch ein extra Formular oder kann man das, wie auch andere Möglichkeiten, nicht einfach hier mit einem Freifeld abdecken?


    LG, Jens

  • Wenn ich das recht sehe, dann wäre bei Franks (und Deinem?) Formular die Rückseite dafür noch frei? Dann könnte man ja sogar etwas Vorarbeit leisten und neben dem Freifeld ein paar Wahlmöglichkeiten anbieten, die man dann nur schnell anhaken braucht. Und/oder ein Lückentext, der sich rasch vervollständigen lässt.


    Gute Nacht


    Gruß, Andreas

  • Tach zusammen, eure Gedanken in Ehren, aber das wird nichts.


    Die Datenschutzerklärung muss laut diversen Quellen auf die Rückseite, ein Verweis dazu auf die Vorderseite. Damit soll sichergestellt sein, dass diese beiden Dinge unmissverständlich zusammen gehören.
    Es ist schon ein Problem für diejenigen die nur einseitig drucken können, die müssen das Papier nochmal einlegen.


    Wenn ihr diese Fotorechte unbedingt mit auf dem Ding haben wollt, klinke ich mich aus. Meiner Meinung nach haben die nichts mit dem Datenschutz und der DSGVO zu tun und sollten separat behandelt werden. Es gilt hier auch das Gebot der Einfachheit und wenn das noch mit drauf ist, vermischt es sich zu sehr und das könnte dafür sorgen das die Erklärung plötzlich ungültig ist.


    Also, bitte entscheiden. Freifeld ja, Einwilligung Fotorechte nein, oder eben doch selbst machen.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Hallo Frank,


    Deine Idee, das Dokument vorder- und rückseitig zu bedrucken, wie soll das funktionieren? Du brauchst Die Vorderseite mit der Einwilligungserklärung und der Vertragspartner die Datenschutzhinweise. Oder Du hast das Ganze doppelt. Wie auch immer Du es machst: Es werden zwei Seiten.


    Gruß, Andreas

  • So wie ich das aber mitbekommen habe, ist es nicht nötig ihm diese auszuhändigen.Wichtig ist, das er dafür unterschrieben hat sie gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben.
    Du bist doch derjenige der sich absichern will und muss, der Vertragspartner hat mit jeder Info die er bekommt und natürlich auch dazwischen die Möglichkeit diese anzufordern. Dann kann man ihm die auch per Mail zusenden.


    Wichtig ist einfach, das die beiden zusammen gehören und man nachweisen kann das es so ist. Das geht am einfachsten wenn es wie hier angedacht beidseitig gedruckt ist.


    Wenn man es besonders gut machen will, füllt man 2 Formulare aus und gibt dem Vertragspartner eines mit.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Das wäre nun das Formular mit allen eingearbeiteten Änderungen, inkl Freifeld.
    Was derjenige dann damit macht bleibt ihm selbst überlassen. Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass es nicht für die Übertragung von Bildrechten geeignet ist.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

  • Hallo Frank,


    also mir gefällt das Formular so.
    In folgendem Abschnitt gibt es noch in eckige Klammern gesetzte Verbesserungen:


    "Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
    Sie haben jederzeit das Recht[,] unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem [ein das] Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu[,] sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz[,] können Sie sich jederzeit unter oben angegebene Adresse an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu."


    Okay, wenn das für Fotos nicht nutzbar ist, müssen wir uns mit einer Fotozustimmung wohl noch einmal getrennt von diesem Formular auseinander setzen und dieses im begleitenden Leitfaden kommunizieren.


    Auch das Thema Datenschutz hast du schön allgemein formuliert. Ich finde das Formular so sehr übersichtlich und sehr gut lesbar. Es bleibt natürlich die Frage, ob, wie Wolfgang es ansprach, ein Hinweis auf die "Speicherung auf einem privaten Computersystem" angebrachter wäre.


    Aus meiner Sicht muß nur noch zusätzlich geklärt werden (Präsidium), ob lieber auf die DSGVO oder das BDSG Bezug genommen werden sollte und ob es versicherungstechnisch Sinn macht, die Tätigkeit als PSV etc. explizit mit anzuführen.


    LG, Jens

  • Hallo Frank,


    also mir gefällt das Formular so.
    In folgendem Abschnitt gibt es noch in eckige Klammern gesetzte Verbesserungen:


    "Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
    Sie haben jederzeit das Recht[,] unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem [ein das] Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu[,] sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz[,] können Sie sich jederzeit unter oben angegebene Adresse an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu."

    Ist korrigiert, soweit es sich tatsächlich um Fehler gehandelt hat.

    Okay, wenn das für Fotos nicht nutzbar ist, müssen wir uns mit einer Fotozustimmung wohl noch einmal getrennt von diesem Formular auseinander setzen und dieses im begleitenden Leitfaden kommunizieren.

    Stimmt, das ist aber nicht wirklich ein Problem.

    Auch das Thema Datenschutz hast du schön allgemein formuliert. Ich finde das Formular so sehr übersichtlich und sehr gut lesbar. Es bleibt natürlich die Frage, ob, wie Wolfgang es ansprach, ein Hinweis auf die "Speicherung auf einem privaten Computersystem" angebrachter wäre.

    Es geht im Grunde doch darum, das wir auf der sicheren Seite sind. So wie es jetzt ist, sollte dem so sein und eine Änderung auf "privates Computersystem" ist zum einen eher kosmetischer Natur, assoziiert aber auch oft eher unsicheres Datenhandling.


    Aus meiner Sicht muß nur noch zusätzlich geklärt werden (Präsidium), ob lieber auf die DSGVO oder das BDSG Bezug genommen werden sollte und ob es versicherungstechnisch Sinn macht, die Tätigkeit als PSV etc. explizit mit anzuführen.

    Das hat sich erübrigt, da die Paragraphen auch nicht wirklich wichtig sind und entfernt wurden.

    Hallo Jens,


    im vorletzten Satz keine Kommas und im letzten Satz wahlfrei "bei einer Aufsichtsbehörde".


    Gruß, Andreas

    Die Kommas gehören da nicht hin, das stimmt. Es kann aber nicht eine Aufsichtsbehörde sein, es muss eine "zuständige" Aufsichtsbehörde sein.


    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank


    PS: Schade das sich Wolfgang seit Montag schon nicht mehr an der Diskussion beteiligt, seine Meinung wäre gefragt.

  • Hallo Frank,

    Es kann aber nicht eine Aufsichtsbehörde sein, es muss eine "zuständige" Aufsichtsbehörde sein.

    stimmt, so passt die Formulierung. :thumbup:
    Mir ging es um "eine" statt "der" Aufsichtsbehörde.


    Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Dass sich Wolfgang an der Diskussion momentan nicht beteiligt, ist m.E. kein Zeichen für Desinteresse. Zumal hier ein tolles Projekt gemeinsam realisiert wurde. Doch wir haben alle noch ein Leben neben den Pilzen.


    In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende und ein paar interessante Schwammerln


    Gruß, Andreas

  • Hallo,


    ja mit den Kommata im letzten Satz stimmt, da "sowie" wie ein "und" verwendet wird. Hab ich auch was dazu gelernt... ;)


    Frank:


    Noch zwei Punkte:


    -Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße [steht dem Betroffenen] ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


    sollte meiner Meinung nach zum besseren Verständnis auch durch [Ihnen] ersetzt werden.
    Betroffener impliziert auch noch zusätzlich, dass etwas mit einem passiert ist.



    - Für mich [Z]uständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die/der Landesdatenschutzbeauftragte:


    muß klein geschrieben werden.



    Ansonsten sieht das jetzt richtig toll aus und kann so doch sehr universell eingesetzt werden.


    LG, Jens

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