Umsetzung der DSGVO für PSV

  • Hallo Stefan,

    da sich mit 3 Feldern in einer Zeile diese Gesamtinformation nicht ordentlich formatieren lässt, du aber die Quick-Infos eingebracht hast, würde ich vorschlagen, der PSV trägt an der Stelle doch nochmals seine gesamte Adresse kommagetrennt ein. Alle anderen Ideen meinerseits sprengen den Rahmen eines simplen Formulars, also z.B. eine Datenbank hinterlegen, ein Makro für Writer schreiben (edit: das würde im PDF-Formular wohl sowieso nicht funzen).
    Sind Quick-Infos ein Text, der in den Formularfeldern zu sehen ist, bevor man seinen Text einträgt?

    LG, Jens

  • Hallo Wolfgang,

    Ich nehme mal die Idee auf, PSV und Datenschutz in einer Schulung aufzubereiten (z.B. auf der Tagung im Oktober), und auch in den PSV-Leitfaden zu bringen.

    ist der "alte" Leitfaden für PSV denn nun noch aktuell?


    Was ich nicht verstehe, ist die mangelnde Bereitschaft von Seiten der Pilzcoaches, sich
    hier zu beteiligen. Vielleicht kannst du das mal klären.
    Und ich würde es begrüßen, wenn du auch die Prüfer mal mit einbeziehst, da die es noch ein wenig schwerer haben, da sie ja ihre Daten der Probanden an die DGfM weiterleiten und damit an Dritte. Nicht weiter dramatisch, aber das muß man natürlich zusätzlich auch bei Daten-auskünften und -löschungen in jede Richtung berücksichtigen.

    LG, Jens

  • Hallo Jens,

    ja so ist es dann. Ich lege ja mit dem Acrobat ja eigentlich nur eine Formularmaske über dein Writer Dokument.
    Quick-Infos sind kleine gelbe Kästchen mit Text, die aufploppen, wenn man über das leere Feld mit der Maus geht. Da könnte dann stehen: "Name-PSV" oder "Bitte hier den Namen des PSV eintragen", aber auch "Geh über Los und kassier 4000€". Wenn du gute Vorschläge hast, erfülle ich gerne deinen Textwunsch.

    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Hallo Jens,

    zu den PilzCoach: es gibt keine Verpflichtung von irgendwem, sich hier zu beteiligen. Bei Licht betrachtet tun das ja auch nicht gerade viele PSV.

    Was die Prüfer angeht, ist das Problem ja die Frage, ob formalrechtlich die DGfM die Prüfung macht (vertreten durch den Prüfer), oder ein Selbstständiger, dessen Prüfung die DGfM anerkennt. Heute ist es das zweite, damit liegt die Informationspflicht beim Prüfer. Die Weitergabe der Daten ist aber gar kein Problem, weil es das berechtigte Interesse des Prüflings ist.

    Genau genommen sogar ein ausdrücklicher Auftrag des Prüflings an den Prüfer zur Weitergabe, also dessen vertragliche Pflicht. Damit greift Par.14, Abs 5a der DSGVO und die Informationspflicht entfällt, weil der Prüfling diese Information bereits hat.


    Grüße
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang, Stefan und Christoph und natürlich jeder andere auch,


    es gibt keine Verpflichtung von irgendwem, sich hier zu beteiligen.

    ich dachte auch nicht an irgendeine Verpflichtung von irgendeiner Seite, sondern daran, dass du vielleicht mal auf die Problematik bei den Pilzcoaches aufmerksam machst. Aber das hat sich ja jetzt wohl erledigt, da sich Rita zu Wort gemeldet hat....
    Es geht ja auch nicht um das Rechtliche. Da hab ich mich ja eingelesen. Es geht eher um eine verständliche nette Sprache und welche Fälle man abdecken muß. Wenn jemand das Formular unterzeichnen muß, um mit dem PSV /Pilzcoach in weiterführendem Kontakt zu bleiben, darf die Sprache ja nicht abschrecken. Im Gegenteil sollte die Sprache so sein, dass man mit gutem Gewissen unterzeichnet. Da ist eigentlich Christoph gefordert. Der hat meines Erachtens den besten Umgang mit unserer Sprache. Und auch der Bibliothekar Stefan kann sich sehr schön ausdrücken.
    Wenn ihr nichts mehr zu verbessern habt, wäre irgendwann dieses Formular fertig und Wolfgang müsste wohl vor einer Verteilung abnicken.


    Was die Prüfer angeht, ist das Problem ja die Frage, ob formalrechtlich die DGfM die Prüfung macht (vertreten durch den Prüfer), oder ein Selbstständiger, dessen Prüfung die DGfM anerkennt. Heute ist es das zweite, damit liegt die Informationspflicht beim Prüfer. Die Weitergabe der Daten ist aber gar kein Problem, weil es das berechtigte Interesse des Prüflings ist.

    Wenn sich die Prüflinge beim Prüfer anmelden, hat er die Informationspflicht und auch mitzuteilen, dass die Daten danach an Dritte (die DGfM) weitergeleitet werden.
    Wenn sich die Prüflinge bei der DGfM anmelden, hat sie die Informationspflicht und auch mitzuteilen, dass die Daten auch an einen Dritten (den Prüfer) weitergeleitet werden.

    Da sollte man vielleicht wechselseitig, mit Vertrag, die Einhaltung der DSGVO vorsehen.


    Genau genommen sogar ein ausdrücklicher Auftrag des Prüflings an den Prüfer zur Weitergabe, also dessen vertragliche Pflicht.

    Schick mir doch bitte mal so einen Mustervertrag. Kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.


    Damit greift Par.14, Abs 5a der DSGVO und die Informationspflicht entfällt, weil der Prüfling diese Information bereits hat.

    Woher denn? Verstehe ich nicht. Macht er seinen Vertrag nicht mit dem Prüfer?


    Quick-Infos sind kleine gelbe Kästchen mit Text, die aufploppen, wenn man über das leere Feld mit der Maus geht. Da könnte dann stehen: "Name-PSV" oder "Bitte hier den Namen des PSV eintragen", aber auch "Geh über Los und kassier 4000€". Wenn du gute Vorschläge hast, erfülle ich gerne deinen Textwunsch.

    Aaaah, es steht also kein (angegrauter z.B.) Text im Feld, bevor man anfängt zu schreiben.
    Da kann man doch ganz pragmatisch die Eingaben, wie im ersten Versuch eintragen, oder?
    Vorname Nachname -> wird dann ja automatisch in die anderen Name-Felder übernommen
    Straße Hausnummer
    PLZ Stadt

    Unten dann noch tiefer vielleicht den Quicktext:
    Hier bitte noch einmal die ganze Adresse kommagetrennt eingeben
    Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen

    Das ist eigentlich alles, soweit ich das sehe.


    LG, Jens

  • Servus Jens,

    ich habe den Text aus dem pdf mal genommen und etwas vereinfacht (nur als Vorschlag). Ich habe die Ankreuzmöglichkeiten rausgenommen und nur aufgezählt. Zudem habe ich das "bei dieser Pilzberatung" oder "bei dieser Veranstaltung" rausgenommen. Der Begriff "diese Veranstaltung" ist eh kaum festzulegen, denke ich.
    Noch wichtiger finde ich, den Bezug zur Person und nicht zum "Amt" darzulegen. Der Verein und der Titel PSV wird ja ohnehin genannt. Aber der Unterzeichnende erlaubt einer bestimmten Person Daten zu speichern. Damit sieht es auch mehr privat aus, was ich richtig finde. Schließlich verschickt nicht der Verein, sondern die Privatperson Informationen.

    Ich habe auch die Reigenfolge der Beispiele geändert. Werden Pilzkurse als erstes genannt, sieht das Formular kommerziell aus. Kommen aber erst all die normalen Themen wie über die Pilzbestimmung oder zu Pilzausstellungen und erst dann Führungen und Kurse, wird man vermutlich eher unterschreiben.

    Ich würde auch empfehlen, dass der PSV das Formular entsprechend kommentiert (man kann ja nichts dafür, dass die rechtliche Situation jetzt so kompliziert ist und man nicht einmal mehr eine Mailingliste anlegen darf - so in der Art...).

    Der Text ist sofort auch für PilzCoaches oder andere Beispiel umbaubar.

    Ach ja, das mit der SMS habe ich weggenommen. Handynummern gibt man nicht gerne her und die Standardabfrage danach fände ich auch unnötig. Dafür gibt es ja "Sonstiges". Es kann jaa auch Threema sein oder WhatsApp.

    Ich habe jetzt natürlich keine Felder mehr, da ich aus dem pdf die Inhalte wieder in Word kopieren musste - man denke sie sich bei B dazu. ;)

    Den Link am Ende habe ich auch nur kopiertechnisch weggelassen. Die Maus wollte das nicht auf der Webansicht des pdfs ganz markieren - den denke man sicha uch dazu ;-).

    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Schick mir doch bitte mal so einen Mustervertrag. Kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.

    Hi Jens,

    wenn ich sage "kannst Du diesen Brief zur Post bringen?" und Du sagst "OK", dann haben wir schon einen mündlichen Vertrag geschlossen. Du wirst mein Auftragsdienstleiter und übergibst meine personenbezogenen Daten (den Brief) an einen Dritten (die Post).

    Musst Du jetzt dafür nach DSGVO eine Informationspflicht erfüllen, eine schriftliche Einwilligung abfragen, mich auf das Widerspruchsrecht hinweisen? Quatsch!

    Wenn ein PSV-Prüfer die Prüfungsunterlagen und den Mitgliedsantrag an die DGfM zu schickt, ist es genauso.

    Verstehe ich nicht. Macht er seinen Vertrag nicht mit dem Prüfer?


    Der "Vertrag" mit dem Prüfer besteht ja gerade darin, personenbezogene Daten zu erheben und an die DGfM weiterzuleiten. Es soll mal keiner kommen und sagen, er hätte nicht gewusst, dass die DGfM von seiner PSV-Prüfung erfährt. Und was man sowieso schon weiß, darüber besteht eben keine Informationspflicht mehr. Das kann man "gesunden Menschenverstand" nennen, oder in Art. 14, Abs 5a nachlesen.

    Wenn der Prüfer sich dagegen eine Kopie des Mitgliedsantrages machen und die Angaben für andere Zwecke nutzen will, dann greifen eben Informationspflicht, Einwilligung und Widerspruchsrecht.

    Gruß,

    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang und Christoph,

    Wenn ein PSV-Prüfer die Prüfungsunterlagen und den Mitgliedsantrag an die DGfM zu schickt, ist es genauso

    Allerdings muß die DGfM dem Prüfer dann die Daten der Prüflinge wieder zurück übermitteln.
    So oder so müssen die Prüflinge ja der Datenschutzerklärung der DGfM zustimmen und diese muß womöglich auch den Passus, dass die Daten an Dritte (die Prüfer) übermittelt werden, beinhalten.
    Sind denn alle Prüfer auch DGfM Mitglieder?
    Wenn ja, muß man doch überlegen, ob nicht mehr als 10 Personen mit... und damit ein Datenschutzbeauftragter nötig wird.

    Wenn der Prüfer sich dagegen eine Kopie des Mitgliedsantrages machen und die Angaben für andere Zwecke nutzen will, dann greifen eben Informationspflicht, Einwilligung und Widerspruchsrecht.

    Wenn der Prüfer als Selbständiger handelt, wird man zur Vereinfachung wohl in den Vertrag zwischen DGfM und Prüfer noch den Passus aufnehmen müssen, dass beide Vertragspartner DSGVO konform mit den Daten umgehen.

    @Christph:

    Erstmal Danke, dass du dir auch Gedanken gemacht hast.
    Ich habe jetzt einige (nicht alle) Gedanken und Formulierungen übernommen.
    Ich bin aber mit dem dicken Zustimmungsblock nicht glücklich. Ich hatte ihn ja in meiner ersten Version in reine Infos, "Infos und Werbung" und Sonstiges eingeteilt und fand das viel übersichtlicher und eingängiger.

    Noch wichtiger finde ich, den Bezug zur Person und nicht zum "Amt" darzulegen. Der Verein und der Titel PSV wird ja ohnehin genannt. Aber der Unterzeichnende erlaubt einer bestimmten Person Daten zu speichern. Damit sieht es auch mehr privat aus, was ich richtig finde. Schließlich verschickt nicht der Verein, sondern die Privatperson Informationen.


    Das hatte ich wir schon kommuniziert, da der PSV ÖFF gerne den Standardkopf auf dem Formular hätte und ich nicht, da der Vertrag eben nicht zwischen der DGfM, sondern dem PSV und seinen Vertragspartnern bestehen würde.


    Ich würde auch empfehlen, dass der PSV das Formular entsprechend kommentiert (man kann ja nichts dafür, dass die rechtliche Situation jetzt so kompliziert ist und man nicht einmal mehr eine Mailingliste anlegen darf - so in der Art...).

    Ja, ich habe noch einen kleinen "Leitfaden" geplant, da nehme ich das gerne auf. Der wird natürlich auch hier öffentlich zur Diskussion gestellt.

    Ach ja, das mit der SMS habe ich weggenommen. Handynummern gibt man nicht gerne her und die Standardabfrage danach fände ich auch unnötig. Dafür gibt es ja "Sonstiges". Es kann jaa auch Threema sein oder WhatsApp.

    Ok, du als Lehrer siehst das mit der Handynummer bestimmt anders als ich als Selbstständiger.
    Aber, ich hatte schon oben erklärt, WhatsApp fällt raus. Threema scheint DGSVO konform zu sein und wäre eine Alternative. Aber auch dafür benötigt man die Händynummer, nehme ich an. (Oder muß man sich bei Threema anmelden und die Daten bleiben bei Threema und die geben nur einen Nick oder Code zum verlinken weiter? Weiß ich halt nicht)
    "Sonstiges" könnte aber auch eine Festnetznummer oder eine Adresse sein, wenn jemand auf dem klassischen Weg gerne Infos bekommen möchte.
    Sonstiges könnte aber auch ein Kontaktformular auf der Website des PSV sein und dann könnte er dort seine Webadresse eintragen... Nur alles mal so angedacht...

    Ich hatte als Konzept, das Formular in ziemlich gut lesbarer Schriftgröße auf zwei DIN A4 Seiten zu präsentieren (also eigendlich Vor- und Rückseite)und gerade auf Seite 1 in verständlicher Sprache zu formulieren, weil die DGSVO es so fordert.

    Ich finde die Willenserklärung mit anhaken noch eindeutiger, als einen Textwust abzunicken.
    Aus meiner Sicht darf das ruhig so bleiben.

    In 2 Jahren wird die DGSVO nochmal auf den Prüfstand gestellt. Ich bleib aber sowieso am Ball, da ich die C't im Abo habe.

    Hier der nächste Versuch:

    Zustimmung und Datenschutzerklärung v4.pdf


    LG, Jens

  • Hi Jens,

    Allerdings muß die DGfM dem Prüfer dann die Daten der Prüflinge wieder zurück übermitteln.

    ...nö, wozu?


    So oder so müssen die Prüflinge ja der Datenschutzerklärung der DGfM zustimmen

    ja, stimmt. Wir wollten gerade den Mitgliedsantrag ergänzen, aber es betrifft ja auch Leute, die "einfach so" die PSV-Prüfung machen und nicht Mitglied werden wollen (glücklicherweise selten).


    Wenn der Prüfer als Selbständiger handelt, wird man zur Vereinfachung wohl in den Vertrag zwischen DGfM und Prüfer noch den Passus aufnehmen müssen, dass beide Vertragspartner DSGVO konform mit den Daten umgehen.

    Stand heute gibt es meines Wissens keine schriftlichen Verträge. Da kommt's wieder mit den Vertragsdetails: solange sie "im Auftrag der DGfM" prüfen, ist keine AVV nötig. Agieren sie selbstständig, dann schon.

    Gruß,
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,

    das bedeutet, der Mitgliedsantrag wird per Post an die DGfM übermittelt?

    Und der Prüfer macht keinen Vertrag mit dem Prüfling?


    Stand heute gibt es meines Wissens keine schriftlichen Verträge. Da kommt's wieder mit den Vertragsdetails: solange sie "im Auftrag der DGfM" prüfen, ist keine AVV nötig.

    Wenn du das sagst. Ich bin ja kein Anwalt im Vertragsrecht. Aber wenn es keine Verträge gibt, wird es tricky. Denn dann müsste man zumindest einen Vertrag über den DGSVO konformen Umgang machen.

    Es wäre schön, wenn alle die v5 abnicken könnten.
    Dann würde ich sie noch für Rita und Christoph, sofern er nicht eine eigene Version schreiben möchte, umschreiben.
    Bei Christoph soll dann ja bestimmt unten das LOGO der BMG rein....
    Bei Rita womöglich die Begrifflichkeit "Schulungen" oder ähnliches ergänzt werden und einiges, wie Pilzkontrollen, gestrichen werden...

    LG,Jens

  • Liebe Mitdiskutanten (falls es das Wort überhaupt gibt),

    ich weiß, es ist total nervig, immer wieder das selbe Thema durchzukauen, aber wir suchen ja eine möglichst zufriedenstellende Lösung, die die Betroffenen möglichst gut (also nach bestem Wissen und Gewissen) absichert und gleichzeitig für Menschen, deren Daten erfasst und verarbeitet werden, möglichst verständlich ist und sie dadurch gerne einwilligen.
    Ich weiß, dass Wolfgang die Vermengung von Versicherung und anderen Themen nicht mag, aber sollten wir die Einwilligung nicht so umformulieren, dass die Datenerfassung zwar von der Person xy stattfindet, aber eben nur in ihrer Tätigkeit als PSV, Pilzcoach, Pilzberater?

    Erstens deshalb, weil die Versicherung womöglich bei Fehlern, die nicht grob fahrlässig sind, in Anspruch genommen werde könnte.
    Zweitens, weil die Daten automatisch gelöscht werden müssten, wenn die Tätigkeit als PSV etc. aufhört. (Jedenfalls sofern keine anderen Speicherungsauflagen mehr vorliegen)

    Also der erste Satz etwa so lauten könnte:
    … ,dass Herr/ Frau XYZ in seiner Tätigkeit als Pilzsachverständige/r DGfM etc.

    Das betrifft auch eure Pilzberater, Christoph.

    Bin gespannt, wie ihr das seht.

    LG, Jens

  • Hallo Frank und alle anderen.

    Es wäre schön, wenn du ein ziemlich allgemeines Antwortschreiben zu einem Datenauskunftsersuchen nach Art. 15 DGSVO ( https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/ ) erstellen könntest. Da das ja auch auf dich mit eurer Website und dem Verein zukommen könnte, wäre es wirklich hilfreich, wenn du dir da Gedanken machen könntest.

    Falls irgendwer anderes schon etwas hat oder Lust hat, so ein Schreiben zu erstellen oder mit zu erstellen, wäre es schön, wir alle würden uns absprechen und dann zusammenarbeiten.
    Dann in einem neuen Thread.

    Warum du keine Antworten erhälst,... da kann dir bestimmt Andreas helfen.


    LG, Jens

  • Ich nutze den Anhang, dieser kann gerne auch weiter verwendet, geändert oder wie auch immer angepasst werden.

    Antonius behüt und herzliche Grüße
    Frank

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