Beiträge von Stefan Fischer

    Danke Jens, Andreas und Wolfgang für das setzen des Themas und die Antworten hierzu.
    Manche werden Kiki dazu sgaen, aber die dubiosen Abmahnkanzleien stehen schon Gewehr bei Fuß.
    Bei Vielen Bibliotheken und deren übergeordneten Einrichtungen hat sich die letzten Tage oft gezeigt, daß man die 2 Jahre nach Ankündigung der neuen DSGVO, komplett verschlafen hat und nun aus allen Latschen kippt, darüber was alles zu beachten ist.


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Hallo Jens,



    Natürlich, wenn wir zusätzlich funktionierende regionale Strukturen hätten, könnte man vielleicht auch darüber Infos verbreiten. Aber das ist wohl noch weit entfernt.


    sicher ein sehr wichtiges Problem, da die Aktivitäten der PSV in erster Linie regional sind und dort sicher auch eine sehr gute Arbeit geleistet wird. Das Überregionale, wie Kartierung, Berichterstattung und Weiterbildung ist vermutlich dahintergestellt.


    Beste Grüße
    Stefan

    Hallo Wolfgang,




    in einem Jahr an 3 Weiterbildungen teilgenommen, und dann habe ich 15 Jahre Ruhe?


    Für mich innerhalb der 5 Jahre eine Weiterbildung, dann 5 Jahre Verlängerung des Ausweises. Habe ich innerhalb der 5 Jahre 10 Weiterbildungen dann habe ich trotzdem nur eine Verlängerung für 5 Jahre. 5 Jahre Verlängerung bedingen mindestens eine Weiterbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.



    Dass die Formulierung eindeutig sein sollte, versteht sich von selbst.


    Dann ist die Formulierung im Moment nicht eindeutig und wird, wie die Diskussion zeigt verschieden interpretiert. Diese Unklarheiten müssen beseitigt werden.




    P.S.: neue Wege der Fortbildungen (z.B. e-Learning?) wären einen eigenen Thread wert...


    Solche neuen Wege finde ich generell positiv und diskutabel. Daumen hoch!


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Hallo Wolfgang,




    in einem Jahr an 3 Weiterbildungen teilgenommen, und dann habe ich 15 Jahre Ruhe?


    Für mich innerhalb der 5 Jahre eine Weiterbildung, dann 5 Jahre Verlängerung des Ausweises. Habe ich innerhalb der 5 Jahre 10 Weiterbildungen dann habe ich trotzdem nur eine Verlängerung für 5 Jahre. 5 Jahre Verlängerung bedingen mindestens eine Weiterbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.



    Dass die Formulierung eindeutig sein sollte, versteht sich von selbst.


    Dann ist die Formulierung im Moment nicht eindeutig und wird, wie die Diskussion zeigt verschieden interpretiert. Diese Unklarheiten müssen beseitigt werden.




    P.S.: neue Wege der Fortbildungen (z.B. e-Learning?) wären einen eigenen Thread wert...


    Solche neuen Wege finde ich generell positiv und diskutabel. Daumen hoch!


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Hallo Jens,


    ich finde Andreas Vorschlag gut, wichtige Neuigkeiten in die Rundbriefe zu integrieren. Das erhöht nur den Kommunikationsaufwand zwischen Vorstand und den Fachausschüssen und bindet weniger Personenkraft. Ein Rundbrief ist schnell geschrieben und erreicht sicher Viele.


    Andererseits ist sicher auch eine gute Bindung zwischen dem FA PSV und den PSV eine gute Sache. Aus meiner Sicht wäre dann aber eine personelle Aufstockung des FA notwendig, was bei so vielen PSV der DGfM sicher eigentlich generell empfehlenswert wäre.


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Hallo Craterelle,


    die Mitteilungen sind integraler Bestandteil der ZfM und somit Jedem zugänglich der die Zeitschrift liest. Die Betroffenen haben vermutlich die Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben. Wenn man es nicht öffentlich machen wöllte, dann hätte man die Mitteilungen sicher nie als Beilage an die ZfM angehängt, sondern extra, nur vereinsintern, vertrieben. Ich finde es so sehr gut und freue mich, daß die Mitteilungen für einen guten Zeitraum für jeden lesbar sind.


    Vielen Dank, lieber Andreas!


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Hallo Andreas,


    ich verstehe das eigentlich so wie Harald. Mein Ausweis wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn ich im vorhergehenden 5-Jahreszeitraum mindestens eine Weiterbildung nachweisen kann. Also, Ausweis 2013 erhalten, 2016 an einer Weiterbildung nachweislich teilgenommen, ergibt eine weitere Verlängerung um 5 Jahre von 2018 bis 2023.


    Hier muß also eine klarere Formulierung getroffen werden, die die Sachstände eindeutiger darstellt.


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Lieber Wolfgang,


    da gebe ich dir gerne recht. Die Fragen, die schwierig zustellen sind, müssen sehr konkret sein. Für Fälle in der Pilzberatung greift der Schutz sicher besser. Unfälle auf einer Wanderung dürften generell schwierig zu klären sein. Im Beispielfall klagt ja nicht einfach die Klägerin, sondern sie wurde von ihrer Krankenversicherung "gezwungen" zu klagen. Wie aber das Schießen ausgeht, wenn sich 2 Versicherungen rechtlich streiten, darüber entscheidet das Gericht allein, auch wenn es Jahre dauert. Ich kenne persönlich Fälle, wo der aufsichthabende Lehrer verklagt werden mußte, bei Skiunfällen. Man wurde von der Krankenversicherung dazu genötigt. Am Ende geht es ja immer ums bezahlen.


    Beste Grüße
    Stefan F.

    Liebe Freunde,


    ist es nicht am Besten, die DGfM befragt zum Thema Versicherungen für den PSV einen professionellen VSV (Versicherungsfachverständigen). Dieser müsste doch konkrete Fragen, an Hand der Police, konkret beantworten können. Zumindest könnte er aber sicher Lücken und Gefahrenpunkte aufzeigen.


    Beste Grüße
    Stefan

    Lieber Peter Karasch,


    Wer aktiv mitarbeitet, hat naturgemäß mehr Informationen.

    Es sind doch aber Informationen, die möglicherweise Alle interessieren. So entsteht der Eindruck Präsidiumsnahe haben Informationen und die Anderen bleiben außen vor. So erzeugt ihr, vermutlich ohne Not, ein gewisses Mißtrauen, was sich hier in der Diskussion zeigt. Auch wenn es anstrengend ist, sollte die Transparenz der Gesellschaftsvorgänge größtmöglich sein.
    Wenn man nicht alles in die allgemeine Öffentlichkeit hängen will, so sollten doch, auf Wunsch, jedem Mitglied der DGfM alle vorhandenen Dokumente zugänglich sein.


    Beste Grüße
    Stefan

    Liebe Freunde,


    will man den PSV administrativ zertifizieren und ihm ein Qualitätssiegel in die Hand geben, müssen die Anforderungen an ihn und an seine Ausbildung sehr konkret niedergelegt und nachlesbar sein. Dies ist im Moment nicht in allen Punkten der Fall. Die Qualität der Prüfer entscheidet über die Qualität der PSV. Eine Richtlinie ist gut und schön, aber eben nur ein Handlauf. Hüten sollte man sich in die Sprache der Behörden und Ämter abzugleiten. Wir sind ein Verein.


    Als Prüfling ist man verunsichert darüber, wie vertiefend man zu lernen hat. Leider aber auch ein wenig über den eigentlichen Wert eines PSV der DGfM. Ist man nun ein kleiner "Pilzexperte" oder doch nur ein Pilzberater der Körbe sortiert. Ich kenne noch die Pilzberater von früher, die auf ihrer offiziellen Karte 10-15 Arten stehen hatten, die sie freigeben dürfen. Darüber hinausgehende Fragen wurden abgelehnt.


    Ich denke auch, das die vorhandenen Strukturen zum PSV fundiert genug sind, um durch notwendigen Ausbau zu einen stabilen Gerüst zu werden. Man muß es nur wollen und organisieren. Daß das viel Zeit und Engagement voraussetzt ist mir dabei klar. Ich ziehe den Hut vor jedem, der bei der DGfM Verantwortung übernommen hat. Vielleicht müssen die Schultern, die das tragen zeitweise breiter werden.


    Beste Grüße
    Stefan

    Liebe Freunde,


    so, wie ich es verstehe, gibt es zwar vorgegebene Fragen aus einem Pool, aber keine schriftlich hinterlegte Antworten dazu. Also, vertraue ich voll und ganz dem Prüfer, meine Antworten auf richtig oder falsch zu prüfen?
    Bei den Testfragebögen, die ich bisher kenne, konnte ich zwar zu allen Fragen eine Antwort geben, war mir aber gelegentlich unsicher ob man Dies so lesen wollte oder um die Ecke von hinten herum dann doch etwas Anderes. Ich lass mich im August überraschen.


    Beste Grüße
    Stefan

    Lieber Peter Karasch,


    wenn etwas Falsches geäußert wird, ist es doch das Einfachste das Richtige darzustellen. Ich kann keine Geistesgifte erkennen die hier versprüht werden. Eventuelle Fehler in der Vergangenheit lassen sich mit Polemik auch nicht ändern. Interessieren den Nichteingeweihten auch nicht sonderlich. Als Mitglied möchte ich einen Vorwärtszeig erhalten und bei Bedarf dazu meine Meinung sagen. Die ständige Berufung auf Streit und Versäumnisse in der Vergangenheit wirkt auf Unbeteiligte verstörend und erweckt kein Vertrauen in Richtung positives Voranschreiten. Bei dem vorherrschenden Tonfall geht mir jedenfalls die Fantasie durch, ob der gewesenen, erschröcklichen Zwischefälle. Natürlich ohne den blassen Schimmer zu haben, was wirklich vorgefallen war. Ich hoffe auf etwas mehr Unaufgeregtheit.


    Beste Grüße
    Stefan

    Danke Andreas,


    ich merke schon du wirst durch deine feine Art für Klarheit im Kopf sorgen.


    Im Bekannten- und Verwandtenkreis erfahre ich schon viel Hochschätzung und Anerkennen für meinen Schritt intensiv zu Lernen und mich einer anerkannten Prüfung zu stellen. Bei Erfolg bin ich dann schon sehr stolz PSV der DGfM zu sein, auch wenn, wie in der Diskussion gezeigt noch so Einiges zu regeln sein wird. Das gelingt aber nur im geduldigen Gemeinsam. Sollte ich um einen Beitrag dazu gebeten werden... - gerne.


    Beste Grüße
    Stefan

    Liebe Diskutanten,


    als Kandidat, der sich im August einer Prüfung stellen will, fühle ich mich nun verunsichert. Zum Einen, was den offiziellen Wert einer solchen Prüfung anbelangt und zum Anderen, was die Prüfungsinhalte sind.


    Ich vertraue einfach auf Andreas mir in den Kursen das Wichtigste zu vermitteln und fasse nun die Prüfung als persönlichen Test meiner Fähigkeiten auf. Tja, lernen werde ich halt das, was ich mir ohnehin freiwillig aneignen will. Bin mir aber sehr unsicher, ob es das Erforderliche sein wird.


    Es ist ja nicht nur die Artenkenntnis, die geprüft wird, sondern auch der ganze bürokratische Schwall, der auch nicht sehr konkret mit Dokumentennamen und Adressen benannt ist. Was soll denn zum Beispiel ein deutsches Waldgesetz sein? Ich kenne es nicht, vermutlich, weil es keines gibt. Dafür gibt es Landesgesetze. Muß ich die alle lesen? Soll ich die Speisepilzliste der DGfM auswendig lernen. Falle ich durch, wenn ich einen Giftpilz nur vermutlich betitele? Sind die lateinischen Namen zu kennen?.... Viel Unkonkretes wird mir in der Richtlinie angeboten. Schwer für einen Prüfling das richtig zu interpretieren. Bei den Testprüfungen zur schriftlichen Prüfung fand ich auch diese oder jene Fragestellung uneindeutig und interpetierbar.


    Mein Optimismus für August hat schon einen leichten Knacks bekommen.


    Beste Grüße
    Stefan