Naja, diese 1-Kilo-Regelung ist irgendwie an den Haaren herbeigezogen, weil nirgendwo geregelt. Zumal wenn es sich um Steinpilze handelt, die man mal aus der BArtSchV rausnehmen könnte. Meine letzter Kenntnisstand war, dass diese "geringe Menge zum eigenen Bedarf" in der Regel (= ungeschriebenes Gesetz) bei 2 kg pro Person lag. Der jetzige Fall zeigt, dass das doch eine ziemlich willkürliche Festlegung ist.
Ich bin grundsätzlich dafür solche Fälle zu ahnden, wenngleich ich das Strafgeld im vorliegenden Fall für etwas überzogen halte. Allerdings ist ja im BNatSchG § 69, Abs. 7 die Sache geregelt.
Wie auch immer sollte es gut sein, dass solche Sachen geahnded werden und in den Medien (u.a. auch in der FAZ) publiziert werden. Das könnte den einen oder anderen mal zum Nachdenken anregen und auch zeigen, dass der Wald kein Selbstbedienungsladen ist.
Beste Grüße
Harald