Liebe Verfechter und Dompteure des Datenschutzes,
nach einer 2-jährigen Übergangsfrist tritt übermorgen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Im Netz hat sich mittlerweile schon beinahe eine panikartige Stimmung breit gemacht. Da schadet es nicht, das scheinbare Weltuntergangsszenario aus der Sicht eines Richters zu erfahren - ein wirklich guter Gastbeitrag, der gestern auf netzpolitik.org erschienen ist und ein realistischeres Bild zeichnet:
Zitat von netzpolitik.orgDer mediale Fokus auf verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen führt in die Irre und schadet dem Anliegen der DSGVO, meint der Jurist Malte Engeler. Schon bisher würden die Aufsichtsbehörden die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschöpfen. Dass auf die Ära der Zurückhaltung nun die Zeit der Unverhältnismäßigkeit folgt, hält er für unwahrscheinlich.
Dr. Malte Engeler ist Richter und derzeit am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht tätig. Er war zuvor stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereiches im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein und befasst sich wissenschaftlich mit datenschutzrechtlichen Themen.
Quelle: Bußgelder bei Datenschutzverstößen: Angst vor einem Phantom
Gruß, Andreas