Administrativer Hinweis:
Die Fragen von Thorsten nebst Antworten darauf wurden aus der Diskussion "Fragen der schriftlichen PSV-Prüfung online" im Unterforum "DGfM-News" als eigenes Thema separiert.
Hallo zusammen,
ich verfolge frisch angemeldet sehr interessiert diesen Thread.
Ein Aspekt der mir auffiel, dass lt. Prüfungsordnung ein Prüfling durchfällt, der/die einen Pilz freigibt, der kein eindeutiger Speisepilz ist.
Bedeutet dies, dass ein Prüfling durchfällt, der z. B. den Voreilenden Ackerling freigeben würde?
Oder ist die Intention, dass Pilze der "gelben Liste" grundsätzlich dem Ratsuchenden zu erläutern sind - also ein Gemeiner Erdritterling mit guter Erklärung eingeschränkt "überlassen" werden dürfte?
Was wäre mit Pilzen, die wir nicht auf den Listen finden?
Frei gewählt: Gelbstieliger Muschelseitlinge sowie zum Würzen wenige Saitenstielige Knoblauchschwindlinge; bitte schließt nicht auf meine pers. Vorlieben
(die Positivliste soll ja nach meinem Verständnis ja nicht bindend sondern in erster Linie unterstützend für den Beratungsanfänger sein)?
Es gibt Fragen zu Beratungssituationen mit dem Butterpilz, dem Hallimasch und der Nebelkappe und eventuell weiteren Arten dieser Liste. Soll es hier in die Richtung gehen "Iss die Pilze besser nicht, weil ... Und wenn dann auf eigene Verantwortung".
Wie hart ist denn im Hinblick auf eine offizielle Leitlinie die Abgrenzung "Speisepilz" gedacht
(Arten der Giftpilzliste sind natürlich tabu)?
Viele Grüße,
Thorsten