Umsetzung der DSGVO für PSV

  • Hallo,

    beim Lesen des "Leitfaden für Pilzsachverständige (2006)" ist mir aufgefallen, dass da gefordert wird, die Besitzer des kontrollierten Pilzkorbes zu erfassen. Wenn dieses nur handschriftlich passiert, ist es wohl egal. Wenn aber dann irgendwann auch Daten per Computer erfasst werden oder hinterher durch die PSV irgendwo elektronisch (z.B. Excel) erfasst werden, gilt die DSGVO.
    Ist das auch heutzutage noch so, dass die Daten erfasst werden?
    Wenn ja, sollten wir allen PSV ein Formblatt zur "Zustimmung der Datenerfassung" durch den Korbinhaber zum Download anbieten. Wenn der Korbinhaber dann die Zustimmung selbst ausfüllt, erübrigt sich auch das Erfassen der Daten des Korbinhabers.

    LG, Jens

  • Hallo Jens,

    die Frage ist eher, ob das praktikabel ist. Wer trägt schon bei einer Beratung freiwillig seinen Namen in ein Formblatt ein? Also ich würde das nicht machen. Du hast auch kein Druckmittel: Das Sammelgut darfst Du nicht einbehalten, denn es gehört DIr nicht. Selbst wenn es ein Korb voll Grüner Knollis ist. Dir bleibt also nur, die Beratung abzulehnen, wenn er das Formblatt nicht präventiv ausfüllt.

    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,

    ich bezog mich ja ausdrücklich auf den "Leitfaden für Pilzsachverständige (2006)". Darin steht:

    Jede Beratung wird in das Beratungsheft eingetragen (s. 2.6.). Dabei wird folgendes vermerkt:
    >- laufende Nummer der Beratung
    »- Datum (Beratungs- und Sammeldatum),
    »- Name und Anschrift des Ratsuchenden,
    »- Namen der vorgelegten Pilzarten oder -gattungen,
    >» Angaben zum Fundort (z.B. Ort, Habitat, begleitende Pflanzen, besondere Umstände).



    Das alles kann sich ja heutzutage schon lange geändert haben, ist ja immerhin 12 Jahre her...
    Ich wollte ja auch nur mal drauf hinweisen. Gibt es denn einen neueren Leitfaden?

    LG, Jens

  • Hi Jens,

    ja, Du hast Recht, die DSGVO gilt umfassend, also auch bei einer Pilzberatung.

    Übrigens ist auch eine handschriftliche Erhebung eine "Verarbeitung" im Sinne der DSGVO. Dabei sollte es in jedem Fall bleiben, auf keinen Fall die Namen und Adressen abtippen!

    Wenn man die Teilnahme an einer Pilzberatung als eine Art von Vertrag sieht, darf (und sollte) man die Daten des Vertragspartners übrigens auch ohne explizite Einwilligung des Betroffenen bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist 3 volle Kalenderjahre aufheben.

    Gruß,

    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang und müder Andreas,

    dann sollten die PSV aber alle umgehend informiert und mit einem Formblatt ausgestattet werden.
    Für die Ausbilder könntet ihr ja auch noch die, zumindest für mich, neuen Fakten zusammenfassen. Der Teil mit dem Vertragsrecht sollte dann ja auch gelehrt werden. Wird er ja vielleicht auch. Ich will hier wirklich nichts unterstellen. Ich weiß es halt nicht besser....

    LG, Jens

  • Danke Jens, Andreas und Wolfgang für das setzen des Themas und die Antworten hierzu.
    Manche werden Kiki dazu sgaen, aber die dubiosen Abmahnkanzleien stehen schon Gewehr bei Fuß.
    Bei Vielen Bibliotheken und deren übergeordneten Einrichtungen hat sich die letzten Tage oft gezeigt, daß man die 2 Jahre nach Ankündigung der neuen DSGVO, komplett verschlafen hat und nun aus allen Latschen kippt, darüber was alles zu beachten ist.

    Beste Grüße
    Stefan F.

  • Hallo Jens,

    ich bin weit davon entfernt, alle möglichen Aspekte der DSGVO auf PSV- und andere DGfM-Vorgänge bis zum Ende durchgedacht zu haben. Insofern: Danke für diese Anregung, wo man hinsehen muss!

    Inhaltlich lerne ich ja selbst noch dazu, wobei mich freundlicherweise mein Arbeitgeber (naja, sagen wir Gehaltsgeber, die DGfM gibt mir ja fast genausoviel Arbeit) intensiv unterstützt.

    Ich teile auch nicht die allgemeine 25.5.-Panik (wie übrigens fast keiner in der Bank, für die ich arbeite). Die ist nur da angebracht, wo Datenschutzverletzungen offensichtlich für Dritte im Netz recherchierbar sind.

    Ich nehme mal die Idee auf, PSV und Datenschutz in einer Schulung aufzubereiten (z.B. auf der Tagung im Oktober), und auch in den PSV-Leitfaden zu bringen. Bis dahin hat sich der Hype voraussichtlich gelegt, und man kann entspannter mit dem Thema umgehen.

    Gruß,

    Wolfgang

  • Hallo,

    ich erhebe keine Daten von Ratsuchenden, daher betrifft mich dies nicht.

    Als Ausbilder muss ich sagen, werde ich bestimmt nicht die DSGVO mit ins Ausbildungsrepertoir nehmen. Wenn jemand bei der Pilzberatung unbedingt Personendaten erheben möchte, dann halte ich es für seine eigene Sache, sich um die Rechtmäßigkeit zu kümmern.
    Der PSV-Leitfaden ist ein Leitfaden, aber keine Vorschrift.

    Ich persönlich finde dass diese ganze Debatte um Rechtmäßigkeit, Verteilen eines Formblattes etc. äußerst überzogen spitzfindig - mag gut sein dass ich mit dieser Meinung alleine stehe. Dennoch ist es meine Meinung und ich verliere bei solchen juristischen Korinthenkackereien völlig die Lust, mich im PSV-Wesen zu engagieren. Ich glaube, da gibt es wichtigeres zu tun ....

    beste Grüße,
    Andreas

  • Hi Andreas,

    ich weiß gerade nicht, wo es herkommt, aber letzhin hat jemand zitiert:

    "die Geschichte des Rechts ist die seiner Ausbreitung"

    Der Druck zur Einhaltung von Rechtsvorschriften durchdringt immer tiefer alle Lebensbereiche, da wäre es naiv zu glauben, die DGfM wäre davon befreit. Das zeigt ja auch die gerade beendete Versicherungs-Diskussion.

    Wichtig ist, das Augenmaß zu bewahren. Also weder blindlings Daten zu hamstern, noch in voreilendem Gehorsam zu versuchen, das letzte Komma in jeder Vorschrift zu erfüllen.

    Wenn wir als DGfM den Mitgliedern in pilzbezogenen Sachverhalten dafür eine Hilfestellung geben können, dann sollten wir das m.E. tun.

    Grüße,

    Wolfgang

    (der noch für die Zahlung wegen der Böhmerwald-Software eine Z4-Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) an die Bundesbank abgeben muss... seufz! )

  • Hallo Andreas G,

    das mit der Spitzfindigkeit verstehe ich jetzt nicht, aber unabhängig davon betrifft dich das sogar, wenn du nur die eMail-Daten von potentiellen Teilnehmern einer Pilzwanderung oder so abspeicherst.
    Ich halte die DSGVO für das Kleinunternehmertum für völlig überzogen, aber bisher scheint sie eben überall zu gelten und das mit enormen Geldbußen bei Mißachtung.
    Erstaunlicherweise scheint Whatsapp davon nicht betroffen zu sein, aber das ist ein anderes Thema.

    Ich hatte letzte Woche Andreas K. zum Thema diesen Link zukommen lassen. Er ist aus der aktuellen C't und die kleine Broschüre, die in der C't drin war, ist unter anderem downloadbar. Sie ist schnell und simpel lesbar. Weiterführende Infos sind auf der Website zusammengefasst.
    Hier der link, der kopiert und in den Browser in die Adresszeile eingefügt werden muß:

    ct.de/dsgvo18

    Als anklickbarer link funzt es leider nicht. Habe ich ausprobiert.


    und ich verliere bei solchen juristischen Korinthenkackereien völlig die Lust, mich im PSV-Wesen zu engagieren.

    Ich finde, dass genau hier der Verein die richtigen Hilfestellungen zur Verfügung stellen kann und sollte und das nicht zu Lasten eines Engagements deinerseits gehen sollte.

    LG, Jens

  • Ich finde, dass genau hier der Verein die richtigen Hilfestellungen zur Verfügung stellen kann und sollte und das nicht zu Lasten eines Engagements deinerseits gehen sollte.

    Hi Jens,

    nicht, dass ich Dir inhaltlich grundsätzlich widersprechen wollte. Aber "der Verein" tut erstmal gar nichts, es ist immer das Engagement von Einzelnen. Im Falle "des Vereins" sogar komplett ehrenamtlich, während Andreas zumindest versuchen kann, für sein Engagement einen angemessenen Teilnehmerbeitrag zu verlangen.

    Deine Ansprüche an die Leistungen "des Vereins" sind daher nicht erfüllbar, was wiederum auch damit zusammenhängt, dass fast niemand Lust hat, sein Engagement an unerfüllbaren Anforderungen messen zu lassen und dann noch für die Nicht-Erfüllung in die Pfanne gehauen zu werden.

    Ganz konkret, da Du ja das Thema DSGVO aufgebracht hast: möchtest Du es nicht mal selbst vollumfänglich für PSV aufbereiten? Zumindest ich werde es Dir danken...

    Gruß,

    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,

    Ganz konkret, da Du ja das Thema DSGVO aufgebracht hast: möchtest Du es nicht mal selbst vollumfänglich für PSV aufbereiten?

    ja, kann ich gerne versuchen, auch wenn Andreas K. das Thema eigentlich grundsätzlich aufgebracht hat.
    Mit wem darf ich mich intern austauschen, wenn ich meine Vorschläge einreiche und Fragen habe.
    Nach deiner Aussage oben bleibst sowieso nur du übrig...

    Und was heißt bei dir vollumfänglich? Ich bin ja kein PSV.

    LG, Jens

  • Hi Jens,

    natürlich haben sich auch Andreas K. und ich mit dem Thema beschäftigt, insofern wären wir auch ggf. Ansprechpartner.

    Mit "vollumfänglich" meine ich, dass ein durchschnittlicher PSV für seine Datenschutz-Anwendungsfälle keine weiteren Quellen hinzuziehen sollte.

    Ob Du selbst die Artenkenntnis eines PSV besitzt, ist für die Rechtsfragen irrelevant. Der lernt seeehr wenig Recht ... Andreas G. : ausbaufähig :P

    Gruß,

    Wolfgang

  • Servus Jens, servus alle hier...



    Für die Ausbilder könntet ihr ja auch noch die, zumindest für mich, neuen Fakten zusammenfassen. Der Teil mit dem Vertragsrecht sollte dann ja auch gelehrt werden.

    ... das ist unter anderem einer der Punkte, die für mich klar pro definierter Ausbildung über einen Kurs und definierten Ausbildern spricht. Im Moment gibt es keine "Ausbilder im Namen der DGfM", ergo kann die DGfM hier keinerlei Einfluss geltend machen.
    Würde, wie von der Satzung gefordert, die DGfM in Sachen Ausbildung der PSV, aktiv beteiligt (z.B. über Zertifizierung von Ausbildern), wäre es ein Leichtes, eine kleine Rechtsbelehrung in die Ausbildung zu integrieren.

    Aber "der Verein" tut erstmal gar nichts, es ist immer das Engagement von Einzelnen.

    Exakt das war ja schon früher die Haltung "der DGfM". In dem Fall wäre es auch nicht nötig, "den Verein" zu unterstützen, denn dann sollte man einfach nur "die Einzelnen" unterstützen.

    Dabei ist es ja gerade der Vorteil eines Vereins, dass dieser Dinge auf den Weg bringen kann und auch aktiv unterstützen kann, etwas tut, damit eben gerade diese Einzelnen, die ja Teil des Vereins sind (!), unterstützt werden. Sonst bräuchte es auch keine Vereinsführung, wenn "der Verein" jeweils "erstmal nichts tut".

    Es passt aber zur Politik "des Vereins". Bei der PSV-Ausbildung macht man nichts mehr und verlässt sich auf die Einzelnen, die das dann irgendwie übernehmen. Und bei rechtlichen Aspekten machen es dann auch einzelne, die das übernehmen.

    Zum Glück ist hier das Problem in der Tat nicht groß - wer Pilzberatung ehrenamtlich betreibt, ist kein Unternehmer, was die Lage sichtlich entspannt.

    Ohne Panik zu machen, denn die ist wirklich nicht nötig - aber wenn "der Verein" abwartet, bis sich einzelne melden (wie jetzt Jens), um dann so etwas erstellen zu lassen, geht das irgendwann schief. Der Verein kann hier durchaus auch in Form der Leitungsebene die Problematik erkennen und rechtzeitig von sich aus anregen, dass jemand dann für den Verein etwas ausarbeitet. So sieht es sehr nach dem Prinzip Zufall aus. Denn der Verein tut ja erstmal gar nichts...

    Das verstehe ich nicht so ganz.

    Trotz alldem ist noch Zeit - die Pilzberatungssaison beginnt erst noch und ich glaube nicht wirklich, dass irgendein Pilzberater die Namen der zu Beratenden sammelt. Ich mache das jedenfalls nicht.

    Ich werde für die BMG auch etwas für unsere Pilzberater ausarbeiten und auch für die Kursleiter unserer Pilzberaterkurse eine Kurzzusamenfassung erstellen oder erstellen lassen. Jetzt kann man das auch gemeinsam machen (DGfM und BMG) oder getrennt. Was die Kurse angeht, muss es getrennt ablaufen, klar, denn ohne Kurse keine Zusammenfassung für die Kurse. Was aber eine generelle Kurzinfo für die Praxis angeht, muss man das Rad nicht zweimal erfinden. Ich biete daher an, hier mitzuhelfen. Falls das überhaupt erwünscht ist.

    Liebe Grüße,
    Christoph

  • Hallo Christoph,
    Ich stelle die Datenschutzerklärung hier sowieso zur Diskussion und du darfst die dann gerne für euch umschreiben. Also z.B. PSV gegen Pilzberater austauschen...
    Dafür schicke ich dir dann gerne die original Worddatei..
    Wer kann denn ausfüllbare PDF-Dokumente erzeugen?

    LG, Jens

  • ich erhebe keine Daten von Ratsuchenden, daher betrifft mich dies nicht.


    Als Ausbilder muss ich sagen, werde ich bestimmt nicht die DSGVO mit ins Ausbildungsrepertoir nehmen. Wenn jemand bei der Pilzberatung unbedingt Personendaten erheben möchte, dann halte ich es für seine eigene Sache, sich um die Rechtmäßigkeit zu kümmern.
    Der PSV-Leitfaden ist ein Leitfaden, aber keine Vorschrift.

    Ich persönlich finde dass diese ganze Debatte um Rechtmäßigkeit, Verteilen eines Formblattes etc. äußerst überzogen spitzfindig - mag gut sein dass ich mit dieser Meinung alleine stehe. Dennoch ist es meine Meinung und ich verliere bei solchen juristischen Korinthenkackereien völlig die Lust, mich im PSV-Wesen zu engagieren. Ich glaube, da gibt es wichtigeres zu tun ....

    Nein Andreas, da stehst Du nicht alleine. Ich bin vollkommen d'accord !
    Ich betreibe das Geschäft jetzt auch seit 20 Jahren und habe nie die Veranlassung gesehen, irgendwelche Personendaten zu erheben.

    Beste Grüße
    Harald

    Landeskoordinator Pilzkartierung Hessen

  • Hallo,

    also mir wurde gesagt, dass ich die Namen der Leute und die vorgelegten Pilze schon dokumentieren sollte, falls sich dann die Leute doch mit einem grünen Knolli vergiften, den ich nicht gesehen habe, bin ich mit der Dokumentation "aus dem Schneider". Also von der Warte her ist die Dokumentation schon wichtig. Gutes altes Prinzip der Deutschen Verwaltung: "Wer schreibt, der bleibt." ;)

    Dann gibts ja noch einen 2. Aspekt, der brücksichtigt werden sollte. Ich kann so den Jahresabschlussbericht für den/die PSV-Beauftragte(n) besser und effektiver schneller erstellen.

    Ich mach das immer so, dass ich die Leute nach Namen und Adresse frage und die vorgelegten Arten notiere. Ich gebe dann immer den mündlichen Hinweis, dass ich aus statistischen Zwecken die Arten notiere, den Namen und Adresse brauche, falls ggf. eine Vergiftung eintritt, dass ich einen Nachweis darüer habe und dass ich die Daten anonymisiert in Form des Jahresberichte zusammengefasst versende. Wenn die Leute mir dann ihre Adresse und damit ihr Einverständnis geben, müsste doch auch die DSGVO erfüllt sein, oder nicht?


    l.g.

    Stefan

    Auf der Suche nach dem heiligen (Pilz)Gral ;)

  • Hallo Stefan,

    natürlich notiere ich mir die Beratungen selbst auch - aber eben keine Namen. Da verstehe ich Deine Argumentation auch nicht, denn für den Jahresbericht sind die Namen unerheblich, und wenn ein Vergiftungsfall eintritt, dann werden die Leute schon noch wissen, wann sie denn bei Dir waren und dann kannst Du in deinen Notizen sehen, was Du am Tag x um x Uhr beraten hast. Dazu muss keiner seinen Namen sagen, die Adresse schon gar nicht.

    Und den Leuten bei der Beratung gleich zu sagen "also geben Sie mir mal bitte sicherheitshalber schon mal Nemen und Adresse, falls es doch trotz Beratung zu einer Vergiftung kommt" - ähm, ich als Ratsuchender würde unberaten das Weite suchen ....

    beste Grüße,
    Andreas

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