Hallo,
beim Lesen des "Leitfaden für Pilzsachverständige (2006)" ist mir aufgefallen, dass da gefordert wird, die Besitzer des kontrollierten Pilzkorbes zu erfassen. Wenn dieses nur handschriftlich passiert, ist es wohl egal. Wenn aber dann irgendwann auch Daten per Computer erfasst werden oder hinterher durch die PSV irgendwo elektronisch (z.B. Excel) erfasst werden, gilt die DSGVO.
Ist das auch heutzutage noch so, dass die Daten erfasst werden?
Wenn ja, sollten wir allen PSV ein Formblatt zur "Zustimmung der Datenerfassung" durch den Korbinhaber zum Download anbieten. Wenn der Korbinhaber dann die Zustimmung selbst ausfüllt, erübrigt sich auch das Erfassen der Daten des Korbinhabers.
LG, Jens